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Deutschland will bis 2030 die Lebensmittelabfälle in den Tonnen um 50 Prozent senken. Damit das gelingt müssen Politik und Wirtschaft aber deutlich mehr tun, meint die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland zum Tag der Lebensmittelverschwendung am 2. Mai.

Die vor zwei Jahren vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf den Weg gebrachte „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ setzt auf freiwillige Branchenvereinbarungen. Im April wurde die erste Zielvereinbarung für den Bereich Außer-Haus-Verpflegung unterzeichnet. Ihr Ziel ist, die Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent in Kantinen, Kitas, Hotels und Co. zu reduzieren. Die Vereinbarungen von drei weiteren Dialogforen – Handel, Weiterverarbeitung und Produktion – stehen aber noch aus.

„Spätestens die nächste Bundesregierung muss nach der Bundestagswahl mehr Biss entwickeln im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung. Sie muss prüfen, ob es in den Bereichen Produktion, Weiterverarbeitung und Handel im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung genügend Bewegung gibt. Wir brauchen auch dort gute Zielvereinbarungen und passende Maßnahmen“, so Tanja Dräger vom WWF.

Ein weiterer Kritikpunkt des WWF: Immer noch fehlt es an einer bundesweit zuständigen, neutralen Koordinierungsstelle im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung, welche die Bemühungen der einzelnen Sektoren und Unternehmen begleitet und auswertet. „Die grundlegenden Strukturen fehlen, um Daten systematisch und regelmäßig zu erfassen und teilnehmende Unternehmen bestmöglich zu beraten“, so Tanja Dräger vom WWF Deutschland. Sie verweist auf die kürzlich veröffentlichten Empfehlungen des Projektteams zum Dialogforum Außer-Haus-Verpflegung als mögliche Struktur für eine solche Koordinierungsstelle.

Unklar ist grundsätzlich, auf welcher Datengrundlage Deutschland der europäischen Berichtspflicht nachkommen will, so der WWF. Im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten jährlich über das Ausmaß von Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission berichten. Der erste Bericht ist bis 2022 einzureichen.

Hintergrund „Tag der Lebensmittelverschwendung“:

Einer WWF-Analyse zufolge verschwenden wir in Deutschland im Jahr rund 18 Millionen Tonnen Lebensmittel, 10 Millionen davon wären bereits heute vermeidbar. Daran erinnert der WWF symbolisch am 2. Mai, dem Tag, ab dem rechnerisch für den Teller und nicht mehr für die Tonne produziert wird.

Auch wenn die Angaben zu dem Gesamtaufkommen von Lebensmittelabfällen schwanken, sind sich die Studien dazu einig: Über die Hälfte der Lebensmittelabfälle wäre vermeidbar. Vom Acker bis zum Teller sind dies pro Sekunde zwischen 217 und 313 Kilogramm.

Das BMEL berechnet, dass bei einer 50-prozentigen Reduzierung der Lebensmittelabfälle jährlich rund 38 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in Deutschland eingespart werden. Das ist mehr als die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen aus dem Bereich Landwirtschaft, die sich 2020 laut BMU auf insgesamt 66 Millionen Tonnen beliefen.

 

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OV von WWF Deutschland

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CBD (Cannabidiol) verknüpft die Heilkunst unserer Vorfahren mit der modernen Medizin. Denn der Hanfextrakt ist schon seit tausenden von Jahren im Umlauf, erlangte jedoch erst in den 1940er-Jahren Bekanntheit. Nach vielen politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Debatten wurde letztlich bestätigt, was für viele Menschen bereits offensichtlich war: CBD birgt im Gegensatz zu anderen Cannabinoiden keinerlei gesundheitliche Risiken. Der Wirkstoff ist ein natürliches Heilmittel, das sich positiv auf Körper und Geist auswirkt.

Cannabidiol erweist sich in vielen Bereichen als hilfreich, unterstützt jedoch besonders die ältere Generation. Im folgenden Artikel legen wir Ihnen dar, wie CBD bei Altersbeschwerden Abhilfe schaffen kann.

CBD ist rein pflanzlich und macht nicht “high”

Cannabidiol ist eins von unzähligen Phytocannabinoiden, die aus der Hanfpflanze gewonnen werden. Begriffe wie “Cannabis”, “Hanf”, “THC” und “CBD” vermischen im Volksmund häufig und werden gleichgesetzt. Doch im Gegensatz zu seinem “bösen Bruder” – dem THC – wirkt CBD nicht psychotrop und ruft keine Halluzinationen oder High-Zustände hervor. Bei der Einnahme von CBD hängt sich der Wirkstoff an die CB1- und CB2-Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoid-Systems. Dieses erstreckt sich über den gesamten Körper und ist an der Aufrechterhaltung zahlreicher biologischer Funktionen beteiligt. So reguliert es beispielsweise die Körpertemperatur, fördert das Immunsystem, steuert den Hormonhaushalt, wirkt auf das Erinnerungsvermögen und den Appetit ein und beeinflusst das Schmerz- und Lustempfinden.

 

Durch diese positiven Eigenschaften hat sich CBD in der Medizin, der Psychotherapie und Kosmetik einen Namen machen können. Trotzdem überwacht die Bundesrepublik Deutschland den Handel mit CBD streng und schreibt den Herstellern bestimmte Richtlinien vor. So dürfen Produkte wie CBD Öl, CBD Gummibärchen oder CBD Shampoo die Grenze von 0,2 Prozent THC nicht überschreiten. Waren, die mit Cannabidiol versetzt sind, können in Drogerien, Supermärkten und im Onlinehandel erstanden werden.

CBD ist kein Wundermittel, kann im Alter aber einen Nutzen haben

Die Wirkungsweise und Zusammensetzung macht CBD für Senioren besonders attraktiv.

Gerade der letzte Lebensabschnitt kann sich schwierig gestalten. Während die Kinder weiterhin ihrem gewohnten Alltag nachgehen und Familie und Beruf gleichermaßen gerecht werden müssen, leiden Senioren häufig unter dem Ruhestand. Die gewohnte Routine entfällt, soziale Kontakte reduzieren sich und plötzlich verfügt man über unendlich viel Zeit. Dies führt oft zu Langweile und Unmut, kann jedoch auch Depressionen begünstigen. Durch die Einnahme von CBD kann die psychische Verfassung der Senioren nun unterstützt werden.

Welche typischen Altersbeschwerden und Krankheiten kann CBD lindern?

Mit dem voranschreitenden Alter werden Senioren jedoch nicht nur mit psychischen Herausforderungen konfrontiert, sondern auch klassische Alterserscheinungen treten an den Tag.

Schmerzlinderung

Im Laufe des Lebens wird unser Bewegungsapparat stark in Anspruch genommen. Die Knochen und Gelenke nutzen sich mit der Zeit immer mehr ab und zeigen deutliche Anzeichen von Verschleiß. Dies kann zu starken Beschwerden führen und ein normales Leben fast unmöglich machen. Medikamente können die Schmerzen lindern, sie sind jedoch mit schweren Nebenwirkungen verbunden.

CBD ist ein pflanzlicher Extrakt, der berühmt für seine schmerzstillende und entzündungshemmende Wirkung ist. Durch eine regelmäßige Einnahme erhielten bereits viele Senioren ihr schmerzfreies Leben zurück und können Aktivitäten wieder ohne Probleme ausführen.

Stressreduktion

Unsere moderne Gesellschaft wird von Hektik und Stress bestimmt. Die Technologie und der beständige Fortschritt beschleunigen Arbeitsprozesse und erleichtern das Leben. Die ältere Generation verkraftet diese Neuerungen allerdings nicht immer gut und kommt mit der rasanten Geschwindigkeit im Alltag schwer zurecht. Geschäftigkeit und Hetzerei können sich auf das Gemüt der Älteren schlagen und sogar die Schlafqualität und die Lebensfreude beeinflussen.

CBD wird seit geraumer Zeit in der Psychotherapie eingesetzt. Patienten, die unter Angststörungen, Panikattacken und Depressionen leiden, können ihre Symptome mithilfe von Cannabidiol minimieren. Der Hanfextrakt beruhigt die Nerven und den Geist und hilft den Menschen, sich auf das Wesentliche zu fokussieren. Senioren könnten durch CBD Stresssituationen besser bewältigen und in einer Welt voller Trubel und Entwicklung einen kühlen Kopf bewahren.

 


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Zwei Geschichtslehrer*innen der Bertolt-Brecht-Schule in Darmstadt bringen ihren Schüler*innen die Verbrechen der Nationalsozialisten auf neue Weise nahe. Statt klassischem Frontalunterricht bieten sie Projektarbeit an, die forschend, dialogisch und kollegial ausgerichtet ist. Im Mittelpunkt stehen dabei Originaldokumente, unter anderem aus den Beständen der Arolsen Archives.

Unterricht bestehe häufig nur aus einer „Präsentation des Lehrers“, kritisiert die Schülerin Hannah Glaser. Das mache kaum Spaß und „ist eigentlich eine traurige Situation“, sagt die 18-jährige Gymnasiastin. Sie wünscht sich mehr Dialog und die Möglichkeit, eigene Impulse und Gefühle einzubringen. Ihre Reflexion der Lernsituation ist Teil der im Internet veröffentlichten Abschlusspräsentation des Projekts „Prozesse der Entrechtung und Verfolgung“, das die Deportationen jüdischer Zwangsarbeiter im Jahr 1941 in Darmstadt behandelt. Die Projektarbeit kam gut bei Hannah an: „Was wir machten ging über das hinaus, was sonst im System Schule stattfindet.“

 

Schüler*innen forschen selbst

Fast ein Jahr lang beschäftigte sich das Projektteam an der Bertolt-Brecht-Schule in Darmstadt mit den Biografien von Tätern und Verfolgten aus der hessischen Großstadt. „Unser Ansatz ist das forschende Lernen“, sagt Geschichtslehrerin Kirsti Ohr, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Bernhard Schütz für das Schulprojekt verantwortlich ist. „Wir möchten, dass die Schülerinnen und Schüler sich selbst als Forschende wahrnehmen und ihre eigenen Suchbewegungen machen“, erklärt Ohr.

Hannah Glaser hält ein Dokument über Rudolf Adler hoch, das sie bei #everynamecounts indiziert hat. 

 

Originaldokumente im Mittelpunkt

Im Mittelpunkt stehen dabei Originaldokumente, etwa von den Arolsen Archives oder aus den hessischen Staatsarchiven. Die Lehrer*innen recherchieren vorab Schicksale und Dokumente, halten Rücksprache mit den Archiven und stellen eine Auswahl für die Projektarbeit zusammen. Vor Beginn der Eigenarbeit der Schüler*innen gibt es zudem eine historische Einführung. „Wir sind natürlich in der Pflicht, für den Kontext zu sorgen“, erklärt Bernhard Schütz. Danach aber steht es den Schüler*innen zunächst frei, wie sie sich den Biografien von Tätern und Verfolgten nähern.

„Sie achten dabei oft auf überraschende Details und finden ihre eigenen Zugänge“, berichtet Kirsti Ohr. Die Pädagog*innen begleiten die Rechercheprozesse eng und sind manchmal erstaunt über den Fokus der jungen Leute. „Wir müssen dann bei bestimmten Fragen, die auftauchen, immer mal wieder selbst neu recherchieren“, berichtet Bernhard Schütz. „Die Schüler bemerken dann, dass wir auch nicht alles wissen“, sagt er. „Das ist aber ein gewollter Effekt, wir forschen tatsächlich gemeinsam, das hat etwas Kollegiales.“

 

„Analytische Empathie“ wird gefördert

Im Mittelpunkt der nun abgeschlossenen Projektarbeit standen die Biografien von Opfern und Verfolgten aus Darmstadt. Das Projektteam sichtete Täterdokumente aus den Konzentrationslagern und konnte die Deportationswege und Ermordung von zur Zwangsarbeit verpflichteten Darmstädter Bürger*innen nachzeichnen. Die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht ist dabei für die jungen Leute durchaus fordernd, sagt Kirsti Ohr. „Manchmal fehlen Informationen in den Dokumenten und es bleiben Unklarheiten, manchmal treffen die Jugendlichen auf Urteile aus späteren Wiedergutmachungsverfahren, die sie ungerecht finden“, erzählt sie. Das erfordert und fördert dann „analytische Empathie“, sagt die Pädagogin.

 

 

Die Ergebnisse der Recherche fließen seit 2017 in eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus ein, zu der die Stadt Darmstadt jährlich am 27. Januar einlädt. Weil diese Anfang des Jahres angesichts der Corona-Pandemie nicht wie üblich stattfinden konnte, erstellte die etwa 20-köpfige Projektgruppe erstmals eine Internetpräsenz und einen Begleitfilm. „Das passt zu unserem Ziel, mit dem Projekt auch in die Gesellschaft hineinzuwirken“, sagt Bernhard Schütz. Kritisch war indes der pandemiebedingte Wegfall der Projektworkshops im Max Mannheimer Studienzentrum in Dachau. „Viele Verfolgte aus Darmstadt waren im Konzentrationslager Dachau inhaftiert, deshalb ist uns die Zusammenarbeit mit dem Studienzentrum sehr wichtig“, sagt Kirsti Ohr.

Auch die Schülerin Emma Krämer hat an dem Projekt teilgenommen. 

 

Nachfolgeprojekt bereits gestartet

Dass der direkte Austausch zwischen den Projektteilnehmer*innen durch die Pandemie deutlich seltener wurde, fiel zwar auf, sorgte aber nicht für nachhaltigen Frust. Kirsti Ohr und Bernhard Schütz starten bereits das nächste Projekt. Ab sofort geht es an der Bertolt-Brecht-Schule um die Verfolgung hessischer Sinti und Roma. Erstmals gibt es dafür auch eine Zusammenarbeit mit dem Verband der Sinti und Roma in Hessen.

 

Arolsen Archives
International Center
on Nazi Persecution


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– Beim sogenannten Trilog kommen morgen die Verhandler von EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament zusammen, um einen Kompromiss zur Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa (GAP) zu finden. Zentrales Thema ist die sogenannte “Grüne Architektur”, die neben den Eco-Schemes (Öko-Regelungen) auch die Voraussetzungen für den Erhalt von Direktzahlungen (Konditionalität) regelt. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert:

„Das Treffen der EU-Agrarminister vom vergangenen Montag lässt wenig Gutes ahnen. Ein Kompromissvorschlag an das Parlament, der nur marginal über die extrem schwache Position vom Oktober hinausging, fand dort nur verhaltene Unterstützung. Soll die GAP jedoch dem European Green Deal und der dramatischen Biodiversitätskrise gerecht werden, müssen sich sowohl die Agrarministerinnen und -minister als auch Europäische Parlament deutlich bewegen. Es braucht deutlich mehr Geld für freiwillige und effektive Umweltmaßnahmen, als es z.B. Deutschland bisher vorsieht. Um die Artenvielfalt zu erhalten, sind zudem zehn Prozent nicht-produktive Flächen in Form von Brachen, Blühstreifen und Hecken nach wie vor dringend notwendig. Dafür braucht es einen europäischen Rahmen, der über das hinausgeht, was Rat und Parlament im letzten Herbst beschlossen haben.“

 

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OV von NABU

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Die Feuerwehr Kassel wurde gegen 15:00 Uhr zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder in einer Wohnung in der Gottschalkstraße alarmiert.

Aufgrund mehrerer eingehender Notrufe wurde bereits auf der Anfahrt des Löschzuges der Feuerwache 1 das Alarmstichwort auf „Brand in Gebäuden mit Menschenleben in Gefahr“ erhöht.

Nach Eintreffen an der Einsatzstelle konnten eine starke Rauchentwicklung sowie Flammen aus einem geborstenen Fenster einer Wohnung im 2.Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses festgestellt werden.

Alle Bewohner der angrenzenden Wohnungen konnten das Gebäude bereits unverletzt verlassen.

Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch unklar, ob sich noch Personen in der Wohnung befanden.

Daraufhin wurde umgehend ein Trupp unter Atemschutz mit C-Strahlrohr in die betroffene Wohnung zur Menschenrettung und Brandbekämpfung geschickt.

Das Feuer in dem betroffenen Zimmer konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden und es stellte sich heraus, dass sich keine Personen mehr in der Wohnung befanden.

Im Zimmer brannten mehrere Einrichtungsgegenstände.

Durch das frühzeitige Eingreifen konnte das Feuer auf das Zimmer begrenzt werden.

Die Wohnung ist dennoch aktuell nicht mehr bewohnbar.

Die Feuerwehr Kassel setzte im Verlauf des Einsatzes insgesamt 2 Trupps unter Atemschutz, unter anderem zum Ablöschen von Glutnestern ein.
Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 50.000€ geschätzt.
Zur Brandursache ermittelt die Polizei.

Feuerwehr Kassel


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(ots) 30Ob Traumberuf oder Mittel zum Zweck – im Leben vieler Menschen in Deutschland spielt der Beruf eine wichtige Rolle. Dennoch verkennen viele die Gefahr, einmal ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Statistisch gesehen kann jedoch jeder Vierte seinen Beruf nicht bis zum offiziellen Rentenalter ausüben.[1] Warum das Risiko oft unterschätzt wird, hat CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, herausgefunden.

Wie hoch kann das Risiko schon sein? Mit einem gemütlichen Bürojob und einer halbwegs gesunden Lebensweise sollte man es doch locker bis zur Rente schaffen, oder? So oder so ähnlich scheinen das viele zu sehen: 72 Prozent der Menschen zwischen 18 und 50 Jahren in Deutschland schätzen das Risiko als eher oder sehr gering ein, wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einmal den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage[2] im Auftrag von CosmosDirekt. Dabei gab es keinerlei Unterschied bei den Geschlechtern: Männer und Frauen sehen im selben Maße ein (sehr) geringes Risiko dafür, einmal berufsunfähig zu werden.

RISIKOARMER JOB ALS TOP-SCHUTZ VOR BERUFSUNFÄHIGKEIT?

All jene, die ihr persönliches Risiko einer Berufsunfähigkeit als eher oder sehr gering einschätzen, wurden im Anschluss nach einer Begründung gefragt. Die folgenden Ergebnisse beziehen sich daher nur auf diese Gruppe. Zwei Drittel (66 Prozent) üben nach eigenen Angaben keinen körperlich anstrengenden Beruf aus oder haben nicht vor, einen solchen zu ergreifen. 55 Prozent vermuten eine geringe Gefahr, weil sie keine risikoreichen Hobbys ausüben. Fast die Hälfte (49 Prozent) halten sich für ausgeglichen und können mit psychischen Belastungen gut umgehen, sodass sie ihre Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet sehen. Genauso viele begründen dies mit einer gesunden Ernährung, wenig Alkoholkonsum und weil sie nicht rauchen. 44 Prozent achten auf ausreichend Bewegung und glauben daher, dass sie vor einem beruflichen Ausfall geschützt sind. 34 Prozent machen sich (noch) keine Gedanken, weil sie nach eigener Aussage jung und gesund sind. Und schließlich sind 17 Prozent der Auffassung, dass die Vermeidung von Stress ein Grund für ihr geringes Risiko ist. Bei der Begründung eines als (sehr) gering betrachteten Risikos gibt es jedoch einige Unterschiede zwischen Männern und Frauen, jungen Menschen und erfahrenen Berufstätigen. Männer halten sich für psychisch belastbarer (53 Prozent) als Frauen (45 Prozent), während Frauen häufiger keine risikoreichen Hobbys (58 vs. 51 Prozent) haben. 69 Prozent der 18- bis 24-Jährigen glauben, dass ihr Risiko einer Berufsunfähigkeit (sehr) gering ist, weil sie jung und gesund sind. Unter den 40- bis 50-Jährigen stimmten nur sechs Prozent dieser Aussage zu.

[1] Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) https://ots.de/PfD9wi

[2] Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Berufsleben“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Februar 2021 wurden in Deutschland 1.510 Personen zwischen 18 und 50 Jahren, darunter 1.000 Personen unter 30 Jahre, befragt.

 

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OV von Cosmos direkt

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Zunehmend mehr Kinder und junge Menschen in der Stadt Kassel infizieren sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Das zeigen statistische Auswertungen des Gesundheitsamts Region Kassel. Die Sieben-Tage-Inzidenz für die Altersgruppe der Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren lag in der Kalenderwoche 16 (19. bis 25. April) bei 415,8.
In der Woche zuvor verzeichnete das Gesundheitsamt Region Kassel in dieser Altersgruppe noch eine Inzidenz von 173,3. Die Sieben-Tage-Inzidenz für alle Altersgruppen in der Stadt Kassel lag in der Kalenderwoche 16 bei 221.

 

„Wir sehen mit Sorge, dass sich das Coronavirus immer mehr unter den Jüngsten verbreitet, denn weder sie noch der größte Teil der Eltern sind durch eine Impfung geschützt. Zum Glück erleiden Kinder und Jugendliche extrem selten einen schwereren Krankheitsverlauf von Covid-19. Die Eltern hingegen können schwer erkranken“, erläutert Gesundheits- und Jugenddezernentin Ulrike Gote die Lage.

 

Ähnlich stark verbreitet sich das Coronavirus auch bei älteren Kindern und Jugendlichen. In der Gruppe der elf- bis 14-Jährigen lag die Inzidenz Anfang April noch bei 43,9. Vier Wochen später, in Kalenderwoche 16, war der Wert bereits bei 292,7.

 

Noch zwischen November 2020 und Januar 2021 waren vor allem ältere Menschen von einer Infektion betroffen. Diese sind inzwischen durch die Impfungen gut geschützt. Aber auch hier steigt der Inzidenzwert analog zum bundesweiten Trend. In der Kalenderwoche 16 lag er bei der Altersgruppe der über 80-Jährigen bei 60,9.

 

Gesicherte Erkenntnisse, wie und wo sich Kinder und Jugendlichen in Kassel anstecken, liegen aktuell nicht vor. „Es ist davon auszugehen, dass die zunehmende Zahl von Schnelltests teilweise zu den höheren Werten beitragen. Allerdings ist es sehr wichtig, die Möglichkeit von Schnelltests zu nutzen, um so Infektionen mit dem Coronavirus schnell zu entdecken und die weitere Verbreitung durch Quarantäne einzudämmen“, so Regine Bresler, Leiterin des Gesundheitsamt Region Kassel. Dafür spreche auch die relativ hohe Verlässlichkeit der Schnelltests: zwischen 80 und 90 Prozent der positiven Schnelltests in Kassel werden im Nachgang durch die exakteren PCR-Tests bestätigt.

 

Die zunehmende Zahl der Schnelltests sei jedoch nicht der einzige Grund für den Anstieg der Infektionen. Ausbrüche mit vielen Infizierten betreffen momentan besonders private Haushalte und Familien, zunehmend aber auch Kitas, Schulen und das berufliche Umfeld. Aktuell sind aber beispielweise nur zwei von 150 Kita-Einrichtungen im Stadtgebiet betroffen. „Es spricht viel dafür, dass sich die Kinder und Jugendlichen im privaten Umfeld anstecken und die Infektionen dann in die Einrichtungen tragen“, so Bresler. Im gleichen Maße würden die Eltern das Virus mit an die Arbeit nehmen. Ausbrüche in Alters- und Pflegeheimen seien hingegen deutlich zurückgegangen.

„Nachdem die Maßnahmen der Bundes-Notbremse seit dem Wochenende greifen, werden wir beobachten können, inwiefern sich der Distanzunterricht und die Notbetreuung in den Kitas auf das Infektionsgeschehen auswirken. Es ist vollkommen klar, dass nicht jede Familie ihr Kind zuhause betreuen kann. Viele sind an ihrer Belastungsgrenze. Was die Familien seit Beginn der Pandemie leisten, ist außergewöhnlich und verdient allergrößten Respekt“, stellt Gesundheits- und Jugenddezernentin Ulrike Gote fest.

„Dennoch möchte ich erneut alle Eltern bitten: Versuchen Sie Ihre Kinder an so vielen Tagen wie möglich zuhause zu betreuen! Wir können die dritte Welle nur gemeinsam brechen“, so die Gesundheitsdezernentin weiter. Wenn die Inanspruchnahme der Notbetreuung die einzige Möglichkeit sei, könne man die eigene Familie und auch andere durch das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln so gut es geht schützen.

Viele aktuelle Statistiken zum Thema auf www.kassel.de/corona.

 

Hintergrund:

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist die Basis für die Bewertung der Entwicklung der Corona-Pandemie. Der Wert bildet dabei die Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Kassel in den vergangenen sieben Tagen ab. Zur Berechnung werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt und danach mit 100.000 multipliziert.

Um die Sieben-Tage-Inzidenz nach Altersgruppen zu berechnen, wird in einem ersten Schritt die Zahl der Neuinfizierten je Altersgruppe ermittelt. In einem zweiten Schritt wird dieser Wert mit der Zahl der Gesamt-Bevölkerung je Altersgruppe ins Verhältnis gesetzt.

Durch Meldeverzögerungen und verschiedene Einteilungen der Altersgruppen können die Daten von den Meldungen des RKI abweichen.

documenta-Stadt Kassel


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(ots) Deutschlands Apotheken stehen bereit, um Corona-Impfungen durchzuführen, sollten die Kapazitäten von Arztpraxen und Impfzentren nicht mehr ausreichen, um die wachsende Zahl an zur Verfügung stehenden Impfdosen schnellstmöglich zu verimpfen. „Verschiedentlich werden jetzt Forderungen aus der Politik laut, auch in Apotheken zu impfen. Wenn wir in dieser Situation mit dem Impfen in unseren niedrigschwellig zu erreichenden Apotheken vor Ort dazu beitragen können, dass das Land schneller aus der Pandemie kommt, dann machen wir das“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „In Deutschland sind die Apotheken auch jetzt schon eng in die Impflogistik eingebunden. Dazu gehört auch die Aufklärung der Menschen über die Impfungen und deren Motivation, sich impfen zu lassen.“

Auch das Ausstellen von digitalen Impfnachweisen durch Apotheken begrüßt die Apothekerschaft. „Die Apotheken helfen gerne dabei, dass Millionen Menschen möglichst bald wieder ihre Grundrechte und Freiheiten in Anspruch nehmen können“, sagt ABDA-Präsidentin Overwiening. „Apotheken könnten die gelben Impfausweise prüfen, um als Prüfstelle dann verifizierte Informationen in ein digitales Portal einzutragen, das vom Bürger beispielsweise in einer App überall aufrufbar und vorzeigbar wäre. Dafür müssen rechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Details noch geklärt werden.“ Overwiening weiter: „Die Apotheken sind sehr IT-affin und haben ohnehin einen hohen Digitalisierungsgrad. Durch die Vorbereitung auf das E-Rezept sind die Apotheken bereits jetzt mehrheitlich an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und mit Heilberufsausweisen ausgestattet. Wir können auch den digitalen Impfnachweis auf den Weg bringen.“

 

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OV von ABDA

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Im April 2021 ist die Inflationsrate in Hessen erneut leicht angestiegen: Das Niveau der Verbraucherpreise lag um 1,9 Prozent über dem Niveau von April 2020. Wie bereits im Vormonat ist diese Entwicklung gegenüber dem Vorjahresmonat von starken Preissteigerungen bei den Mineralölprodukten „Heizöl“ und „Kraftstoffe“ geprägt. Gegenüber März 2021 erhöhten sich die Verbraucherpreise um 0,7 Prozent.

Im April 2021 lag die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – bei 1,9 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte die Inflationsrate im März bei 1,7 Prozent und im Februar bei 1,0 Prozent gelegen. Im Vergleich zum März 2021 stieg das Niveau der Verbraucherpreise im April 2021 um 0,7 Prozent.

Preise für Energie

Im April 2021 gingen die Preise für Energie im Vergleich zum März 2021 um durchschnittlich 0,5 Prozent zurück. Kraftstoffe waren 1,0 Prozent und Heizöl 3,3 Prozent günstiger. Sowohl für Erdgas als auch für Strom blieben die Preise gegenüber dem Vormonat im Durchschnitt jeweils unverändert.

Trotz des Rückgangs der Energiepreise gegenüber dem Vormonat kosteten Energieprodukte im April 2021 durchschnittlich 8,1 Prozent mehr als im April 2020. Gegenüber dem Vorjahresmonat stiegen die Preise für Kraftstoffe um 24,4 Prozent und für Heizöl um 23,2 Prozent. Diese starke Teuerung ist neben der zum Jahresbeginn eingeführten CO2-Abgabe auch auf das sehr geringe Preisniveau dieser Güter vor einem Jahr zurückzuführen. Während Verbraucherinnen und Verbraucher für Erdgas um 1,3 Prozent höhere Preise bezahlen mussten als im April 2020, wurde Strom im selben Zeitraum um 1,2 Prozent günstiger.

Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie hätte die Inflationsrate im April 2021 in Hessen bei 1,2 Prozent gelegen, ohne Berücksichtigung der Mineralölprodukte (Heizöl und Kraftstoffe) bei 1,0 Prozent.

Preise für Nahrungsmittel

Gegenüber März 2021 erhöhten sich die Preise für Nahrungsmittel im April 2021 um 1,6 Prozent. Deutliche Preissteigerungen im Vergleich zum Vormonat waren bei Gemüse (plus 7,8 Prozent) sowie bei Fleisch und Fleischwaren (plus 2,2 Prozent) zu beobachten. Speisefette und -öle kosteten 1,9 Prozent mehr als im März 2021, darunter stiegen die Preise für Butter um 1,2 Prozent. Weniger mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im April 2021 für Molkereiprodukte und Eier (minus 0,4 Prozent) bezahlen.

Gegenüber April 2020 waren Nahrungsmittel im April 2021 um 1,2 Prozent teurer. Besonders Gemüse (plus 4,2 Prozent) kostete spürbar mehr als im Vorjahresmonat. Die Preise für Molkereiprodukte und Eier erhöhten sich durchschnittlich um 1,4 Prozent, darunter Milch um 4,8 Prozent. Die Preise für Fleisch und Fleischwaren stiegen um 1,8 Prozent, die Preise für Speisefette und -öle um 1,3 Prozent. Für Obst waren im Durchschnitt um 2,4 Prozent geringere Preise zu zahlen.

Preise für Waren

Die Preise für Waren insgesamt stiegen im April 2021 gegenüber März 2021 um 0,4 Prozent und gegenüber April 2020 um 2,1 Prozent. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist von steigenden Preisen für Verbrauchsgüter (plus 3,5 Prozent) bestimmt. Gebrauchsgüter waren um 0,3 Prozent günstiger als im Vorjahresmonat.

Teurer als im April 2020 waren im Bereich der Waren neben den Energieprodukten und Nahrungsmitteln auch Tabakwaren (plus 4,5 Prozent) und Personenkraftwagen (plus 2,0 Prozent). Für Mobiltelefone (minus 8,3 Prozent) und Geräte der Unterhaltungselektronik (minus 2,0 Prozent) waren im April 2021 geringere Preise als im April 2020 zu zahlen, ebenso für Bekleidungsartikel (minus 3,1 Prozent).

Preise für Dienstleistungen

Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im April 2021 um 1,2 Prozent über dem Niveau des Vormonats und um 1,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Im Vergleich zum April 2020 verteuerten sich Dienstleistungen sozialer Einrichtungen um 5,5 Prozent sowie die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen um 3,3 Prozent. Speisen und Getränke zum Mitnehmen kosteten 2,2 Prozent mehr als im April 2020. Die Preise für Speisen und Getränke in Fastfoodrestaurants stiegen im Vorjahresvergleich um 2,5 Prozent. Preisrückgänge gab es binnen Jahresfrist bei Telekommunikationsdienstleistungen (minus 1,0 Prozent).

Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im April um 0,1 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum April 2020 mussten Mieterinnen und Mieter 1,2 Prozent mehr bezahlen.

Hinweise:
Aufgrund der Corona-Pandemie war die Preiserhebung vor Ort auch im April 2021 in vielen Geschäften in Hessen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die am 23. April 2021 in Kraft getretene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte bundeseinheitliche „Notbremse“, hatte im April keine Auswirkung auf die Preiserhebung vor Ort, da die Preiserhebung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war.

Die Preiserhebung im Bereich der Nahrungsmittel erfolgte in Hessen weitgehend regulär vor Ort. Während Friseurgeschäfte und Fitnessstudios im April öffneten, durften verschiedene andere Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Gastronomie, private Übernachtungen sowie verschiedene Sport-, Freizeit- und Erholungsdienstleistungen, nicht angeboten werden.

Die Indizes und Veränderungsraten der betroffenen Positionen sind in den Tabellen mit Klammern versehen, wenn der Aussagewert aufgrund eines hohen Anteils imputierter Preise eingeschränkt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Anteil imputierter Preise für eine Position größer als 50 Prozent ist oder wenn mehr als 50 Prozent des Wägungsanteils einer Position auf Imputationen beruht. Imputationen liegen vor, wenn Preise nicht erhoben werden konnten und deshalb auf der Basis anderer geeigneter Verfahren ermittelt wurden. Nähere Informationen zu den Fortschreibungsverfahren finden Sie auf unserer Sonderseite.

Eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen war allerdings nicht von den oben genannten Einschränkungen betroffen, so zum Beispiel die Erhebung von Mieten oder von Energieprodukten, die zusammen 30,0 Prozent der Konsumausgaben privater Haushalte ausmachen. Die Qualität der Gesamtergebnisse ist weiterhin gewährleistet.

Aktuelle Tabellen zum Verbraucherpreisindex finden Sie auf unserer Fachseite.

Die Ergebnisse gelten bis zur Veröffentlichung des Statistischen Berichts als vorläufig.

Hessisches Statistisches Landesamt


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Zeugen in Niestetal gesucht

 

Kassel (ots)Niestetal (Landkreis Kassel): Am Sonntagabend wurde eine 90-Jährige im Niestetaler Umbachsweg von einem freilaufenden Hund angesprungen, wodurch die Frau zu Boden stürzte. Ein Rettungswagen brachte sie anschließend in ein Kasseler Krankenhaus, wo die Seniorin mit einem Beckenbruch und Verletzungen an Kopf und Arm stationär aufgenommen wurde. Die Kasseler Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die bislang unbekannte Hundehalterin und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Wie der Ehemann der verletzten 90-Jährigen bei seiner Anzeigenaufnahme auf dem Polizeirevier Ost angab, hatte sich der Vorfall am Sonntagabend, gegen 19 Uhr, im Umbachsweg, nahe „Am Spitzen Berg“ ereignet. Er, seine Frau und weitere Angehörige hatten sich zu dieser Zeit auf dem Gehweg aufgehalten. Plötzlich kam der vermeintlich herrenlose Hund auf die Gruppe zugelaufen und sprang an der Seniorin hoch, wodurch sie zu Fall kam und die schweren Verletzungen erlitt. Durch die Angehörigen konnte der Hund anschließend vertrieben werden. Während der Rettungswagen mit der 90-jährigen Patientin bereits auf dem Weg ins Krankenhaus war, lief eine Frau mit einer Hundeleine in der Hand durch die Straße. Auf Nachfrage des Ehemanns sagte die Unbekannte, dass sie auf der Suche nach ihrem Hund sei. Als der Senior schilderte, was zuvor passiert war und die Frau um die Angabe ihrer Personalien bat, verweigerte sie dies und lief davon. Die mutmaßliche Hundehalterin war etwa 25 Jahre alt, schlank, 1,60 bis 1,70 Meter groß und hatte schwarze schulterlange Haare, die sie offen trug. Bei dem Tier handelte es sich um einen jüngeren, großen und kräftigen Hund, der hellbraunes bis rötliches Fell gehabt haben soll.

Die Ermittler der Kasseler Polizei bitten zur Aufklärung des Falls nun um Hinweise von Zeugen, die Hinweise auf die mutmaßliche Hundehalterin geben können. Hinweise nimmt die Polizei unter Tel.: 0561-9100 entgegen.

Polizeipräsidium Nordhessen


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Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrhauses Wolfsanger werden ab Montag, 10. Mai, bis voraussichtlich Freitag, 21. Mai, Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse verlegt.
Während dieser Zeit entfällt der Linksabbieger aus der Fuldatalstraße in die Straße Hinter dem Fasanenhof.

Der Verkehr wird über den Wolfsgraben und die Wolfsangerstraße umgeleitet.

Für Rechtsabbieger besteht weiterhin die Möglichkeit, aus der Fuldatalstraße in die Straße Hinter dem Fasanenhof abzubiegen.

Auch die Ausfahrt aus Hinter dem Fasanenhof ist in alle Richtungen möglich.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmer, diese Baustelle bei der Planung ihrer Fahrten zu berücksichtigen.

documenta-Stadt Kassel


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(ots)Kassel-Unterneustadt: Glück im Unglück hatte am Mittwochabend ein 16-Jähriger aus Kassel, der an der Haltestelle „Unterneustädter Kirchplatz“ offenbar über die Schienen der Straßenbahn lief und von einer herannahenden Tram erfasst wurde. Zwar stieß der Jugendliche mit der Schulter gegen die Frontscheibe der Bahn und stürzte anschließend zu Boden, er geriet aber im weiteren Verlauf nicht unter das Schienenfahrzeug. Bei dem Sturz hatte sich der 16-Jährige nach derzeitigen Erkenntnissen leicht verletzt. Ein Rettungswagen brachte ihn anschließend vorsorglich in ein Kasseler Krankenhaus.

Wie die am Unfallort eingesetzten Beamten des Polizeireviers Ost berichten, ereignete sich der Unfall gegen 18:20 Uhr. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der 16-Jährige an der Haltestelle offenbar ohne auf den Verkehr zu achten auf die Gleise getreten. Der 36-jährige Fahrer der stadtauswärts fahrenden Straßenbahn hatte einen Zusammenstoß mit dem Fußgänger trotz eingeleiteter Bremsung nicht mehr verhindern können. Bei dem Aufprall und dem Sturz hatte sich der 16-Jährige an Schulter und Kopf verletzt. An der Frontscheibe der Bahn war ein Schaden von ca. 5.000 Euro entstanden.

Polizeipräsidium Nordhessen


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Carsharing ist wichtiger Beitrag zum Mobilitätsmix

·         Koalition hat Intention der Freien Demokraten aufgenommen

·         Gesetzesänderung kann viel bewirken

WIESBADEN – Durchaus zufrieden zeigt sich der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Dr. Stefan NAAS, über den von der schwarz-grünen Regierungskoalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen als feste Carsharing-Stationen.

Er erinnert daran, dass die Freien Demokraten schon im Oktober 2020 in einem Gesetzentwurf die Förderung von stationsbasiertem Carsharing gefordert und sich dafür eingesetzt hatten, Carsharing nicht nur auf privaten Flächen, sondern auch im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen.

„Das ist gerade im Individualverkehr ein wichtiger Beitrag zum Mobilitätsmix im städtischen Raum“, erklärt Naas.

Inhaltlich sei es erfreulich, dass CDU und Grüne die Intention der Freien Demokraten aufgenommen hätten.

„Viele Menschen in den Städten benötigen kein eigenes Auto mehr.

Sie nutzen verschiedene Verkehrsmittel von Bus und Bahn bis zum Fahrrad und wollen bei Bedarf auf ein Auto zurückgreifen können.

Wenn Kommunen Flächen für stationsbasiertes Carsharing ausweisen und damit ein größeres Angebot schaffen, dürfte das letztlich auch den Preis senken, den Carsharing-Nutzer zu zahlen haben.

Durch die Nutzung von öffentlichem Raum für Carsharing-Plätze kann der innerstädtische Verkehr deutlich entlastet werden“, bekräftigt Naas und ergänzt: „Es ist eine Gesetzesänderung, die viel bewirken kann.

Für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist es gleichgültig, von wem der Gesetzentwurf stammt. Für sie zählt die Umsetzung.“

 


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Das Hamburger Landgericht hat den Geschäftsführer des Holzhandelsunternehmens WOB Timber GmbH sowie mehrere Mitarbeiter am Dienstag wegen illegaler Importe aus Myanmar verurteilt. Von WOB werden über 3,3 Millionen Euro aus den Geschäften mit dem Teakholz eingezogen, der Geschäftsführer und Hauptangeklagte Stephan Bührich wurde zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung sowie einer Strafzahlung von 200.000 Euro verurteilt. WOB und Bührich hatten zwischen 2008 und 2011 mehrfach Teakholz aus Myanmar eingeführt, obwohl die EU wegen blutiger Niederschlagungen von Protesten durch das Militär ein umfassendes Handelsboykott gegen das südostasiatische Land angeordnet hatte. WOB mit Sitz in Hamburg handelt Teak, das insbesondere für die Ausstattung von Luxusyachten genutzt wird. 

Johannes Zahnen vom WWF, dessen Marktanalysen den Stein vor über zehn Jahren ins Rollen gebracht hatten, begrüßte das Urteil: „Das ist der vermutlich größte Fall zu illegalem Holz in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sogar Interpol war involviert, um die Hamburger Staatsanwaltschaft zu unterstützen. Mit WOB wurde ein Holzhändler verurteilt, der weder vor Waldzerstörung noch der Unterstützung eines verbrecherischen Regimes zurückschreckt. Das ist ein guter Tag für die Menschenrechte und den Umweltschutz.“  

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass WOB und Bührich zwischen 2008 und 2011 trotz EU-Embargo in 31 Fällen Teakholz aus Myanmar importiert und damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Während der Verhandlung wurde bekannt, dass WOB das Holz u.a. mit Zwischenstation in Taiwan nach Deutschland verschiffte, allem Anschein nach, um das Embargo gezielt zu unterlaufen. Das Teak wurde nach minimaler Bearbeitung als aus Taiwan stammend umdeklariert. Besonders problematisch: Die Militärs in Myanmar verdienen selbst kräftig mit am Raubbau und finanzieren ihren Kampf gegen die eigene Bevölkerung auch aus dem Teak-Export. Teak aus Myanmar gilt in Fachkreisen als das hochwertigste Teak und ist im Yachtbau besonders begehrt.  

Neben seiner Funktion als Geschäftsführer der WOB war Stephan Bührich jahrelang auch Vorsitzender des Fachbereichs Holzaußenhandel beim Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD-Holz). Erst im Mitte April 2021 wurde er abgewählt – vermutlich wegen der sich abzeichnenden Verurteilung. Für besonders kritisch hält es der WWF, dass ein Tochterunternehmen des GD-Holz als „Monitoring-Organisation“ den eigenen Mitgliedsunternehmen die Einhaltung der Europäisches Holzhandelsverordnung (EUTR) bescheinigt. „Wenn der ehemalige Vorstand der Außenhandelsvereinigung des GD-Holz wegen illegaler Importe verurteilt wird, wirft das die Frage auf, wie genau es der Verband eigentlich mit den Gesetzen nimmt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich die Holzhändler wohlwollend selbst prüfen“, kritisiert Johannes Zahnen.   

Die Verurteilung ist laut WWF ein wichtiger Schritt, zeige jedoch auch, dass die Probleme bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität, dem international drittwichtigsten organisierten Verbrechen, tiefer liegen. Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz werden um ein Vielfaches härter bestraft als solche gegen die Europäische Holzhandelsverordnung, die die Einfuhr von Holz aus illegalen Quellen in die EU unterbinden soll. Das zeige auch der aktuelle Fall um das Bundeswehrschiff Gorch Fock, für das ebenfalls hochwahrscheinlich illegales Teak aus Myanmar importiert wurde – nach Ablauf des Embargos, allerdings allem Anschein nach gegen die Vorgaben der EUTR. In einem Eilverfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht versuchen der Deutsche Naturschutzring und der WWF aktuell eine eingehende Überprüfung des Holzes durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu erzwingen. Die BLE ist für die Durchsetzung der Holzhandelsverordnung zuständig, weigere sich bislang jedoch beharrlich, ihrer Aufgabe angemessen nachzukommen.  

 

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OV von WWF Deutschland

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(ots) Baunatal-Guntershausen (Landkreis Kassel): Ein Fall des mutmaßlichen Vergiftens von Hunden auf einem Privatgrundstück in Guntershausen von Anfang April beschäftigt derzeit die Kasseler Polizei. Da sich bei den bisherigen Ermittlungen bislang kein konkreter Tatverdacht ergeben hat, sucht die Polizei nun nach Zeugen, die möglicherweise Hinweise geben und bei der Aufklärung des Falls weiterhelfen können.

Am 4. April mussten die vier Hunde eines Hundebesitzers aus dem Grifter Weg wegen Vergiftungserscheinungen zu einem Tierarzt gebracht werden. Ein älterer Hund musste letztlich sogar durch den Tierarzt von seinen Leiden erlöst und eingeschläfert werden. Nach Einschätzung des Veterinärs dürften die Hunde bereits einige Tage vor Auftreten der Symptome etwas gefressen haben, was zu den Vergiftungserscheinungen geführt haben könnte. Der Hundebesitzer erstatte aus diesem Grund anschließend eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bei der Polizei.

Nach den bisherigen Ermittlungen lässt sich sagen, dass die vier Tiere einen vergifteten Gegenstand nur auf dem Grundstück des Besitzers zu sich genommen haben können. Die Tatzeit liegt vermutlich zwischen Dienstag, 30.03.21, und Sonntag, 04.04.21. Weitere Fälle sind im Ort bislang nicht bekannt geworden. Einen konkreten Tatverdacht, wer die Hunde auf dem Grundstück im Grifter Weg vergiftet haben könnte, gibt es bislang nicht. Aus diesem Grund bitten die zuständigen Ermittler des Polizeireviers Mitte zur Aufklärung des Falls nun um Hinweise von Zeugen, die im besagten Zeitraum möglicherweise verdächtige Beobachtungen gemachten haben. Hinweise nimmt die Polizei unter Tel. 0561 – 9100 entgegen.

Polizeipräsidium Nordhessen


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Köln – Toyota Gazoo Racing ist bereit für die FIA Langstrecken-Weltmeisterschaft (WEC): Mit einem intensiven und ereignisreichen Prolog in Spa-Francorchamps hat das Team die letzten Tests vor der Saison 2021 erfolgreich abgeschlossen. Mit Hochspannung wird nun dem Rennen am Wochenende entgegengefiebert.

Das neue Toyota GR010 Hybrid Hypercar traf in den vergangenen beiden Tagen erstmals auf der Strecke auf die diesjährige Konkurrenz. Wie immer zu Beginn einer neuen Saison, die mit neuen Fahrzeugen und einem neuen Reglement aufwartet, hatte das Team noch eine lange Aufgabeliste abzuarbeiten. Im Fokus standen dabei das Handling und die Abstimmung für das Sechs-Stunden-Rennen in Spa-Francorchamps.

Insgesamt nahmen 35 Fahrzeuge an dem Test teil – von Wettbewerbern in der neuen Hypercar-Klasse über LMP2-Prototypen bis hin zu straßenbasierten GT-Sportwagen, was entsprechend zu unterschiedlichen Leistungsniveaus führte. Das Steuer des Toyota GR010 Hybrid mit der Startnummer sieben teilten sich die Weltmeister Mike Conway, Kamui Kobayashi und José María López, während im Toyota Boliden #8 die letztjährigen Le-Mans-Gewinner Sébastien Buemi, Kazuki Nakajima und Brendon Hartley saßen.

Nach einem umfangreichen Testprogramm über den Winter, bei dem sich das Team zunächst mit den Fahrzeugcharakteristika vertraut gemacht hatte und dann die Feinabstimmung angegangen war, markierte der Prolog den offiziellen Start in die WEC-Saison 2021. Toyota absolvierte am ersten Testtag umfangreiche Reifentests und Abstimmungsvergleiche, kämpfte aber auch mit hydraulischen und elektrischen Problemen an einem der beiden Hypercars. 

Nach dem schwierigen Start lief es am zweiten Testtag deutlich besser, alle Fahrer konnten sich hinter das Lenkrad setzen und an Setup und Reifen arbeiten. Eine wichtige Erkenntnis: Die LMP2-Rennwagen fahren ähnlich schnelle Rundenzeiten wie die Hypercars, was das neue Leistungsniveau insbesondere im Vergleich zu den letztjährigen Fahrzeugen zeigt.

Das Team bleibt in Spa-Francorchamps: Die beiden Toyota GR010 Hybrid werden für den ersten Lauf der WEC-Saison vorbereitet. Das Training beginnt bereits am Donnerstagabend, am Freitag steht das Qualifying an. Der Startschuss für das erste Rennen der Hypercar-Ära fällt am 1. Mai um 13.30 Uhr.

 

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OV von Toyota Germany

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(ots) Die Akzeptanz von Wölfen in Deutschland ist nach wie vor hoch. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage, die der NABU anlässlich des Tag des Wolfes am 30. April in Auftrag gegeben hat. 2.360 Personen wurden befragt, um zu ermitteln, ob sich mit der Zunahme des Wolfsbestandes und Ausbreitung in weitere Bundesländer die Einstellung gegenüber Wölfen verändert hat. „Obwohl weite Teile aus Politik, Medien und der Jagd- und Bauernlobby das Thema Wölfe zunehmend unsachlich behandeln, hat sich die Stimmung in der befragten Bevölkerung im Vergleich zu den Umfragen 2015 und 2018 nicht signifikant verändert“, sagt NABU-Fachbereichsleiter Naturschutz Ralf Schulte. „Menschen in Deutschland stehen der Anwesenheit von Wölfen nach wie vor positiv gegenüber. Wir müssen wieder lernen mit Wölfen zu leben, dazu gehören neben Information und Aufklärung vor allem auch Unterstützung für Nutztierhalter beim Herdenschutz.“

Zu den Ergebnissen:

Insgesamt 77 Prozent der Befragten finden es erfreulich, dass Wölfe wieder hier leben, und sind der Ansicht, dass sie genauso wie auch Füchse, Rehe oder Biber in unsere Landschaft gehören. Dass sie die Lebensweise von Wölfen spannend finden, sagen 75 Prozent der Befragten. Zwei Drittel (65 Prozent) der Bundesbürger teilen die Einschätzung, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden.

Die Menschen wurden zudem erstmals gefragt, ob es Wölfe in ihrer Region gibt. 28 Prozent der Befragten bejahten das. Bei 52 Prozent ist dies nicht der Fall, 20 Prozent konnten darüber keine Angaben machen. Die Umfrage zeigt, dass in Regionen mit Wölfen die Ablehnung der Tiere nur marginal höher ist als im Durchschnitt. Fast drei Viertel der Befragten begrüßen auch hier die Rückkehr von Wölfen, und meinen, dass sie wie andere Wildtiere in unsere Landschaft gehören (73 Prozent). Das ist auch bei Befragten der Fall, die im ländlichen Raum (Ortsgröße geringer als 20.000 Einwohner) leben. „Menschen in Wolfsgebieten sind zwar eher von der Rückkehr der Tiere betroffen – ein steiles Meinungsgefälle zwischen Stadt und Land oder Wolfsgebiet und Nicht-Wolfsgebiet ist jedoch nicht erkennbar“, so NABU-Wolfsexpertin Marie Neuwald.

76 Prozent der Befragten gaben an, dass Wölfe selbst dann in Deutschland leben sollen, wenn es zu Problemen kommt. Der NABU wertet das als klares Votum für die grundsätzliche Daseinsberechtigung von Wölfen. 65 Prozent stimmen der Aussage zu, dass einzelne Wölfe, die Probleme verursachen, notfalls getötet werden müssen. Der NABU sieht darin eine Aufforderung an die Länder, ein effizientes Wolfsmanagement mit praktikablen Einzelfallentscheidungen auf die Beine zu stellen. In Bezug auf Nutztierrisse sind 38 Prozent der Befragten der Meinung, dass, wenn diese trotz Herdenschutz passieren, der verursachende Wolf kontrolliert getötet werden sollte. 49 Prozent lehnen diese Vorgehensweise ab.

Der NABU sieht sich durch die Umfrageergebnisse in seiner Wolfsarbeit bestätigt: „Wölfe gehören als heimische Tiere in unsere Landschaft. Wichtig sind sachliche Informationen, auch seitens der Medien. Von der Politik erwarten wir, dass sie anstatt sich um Obergrenzen und Bejagung zu streiten, sich der Unterstützung der Weidetierhaltung und des Herdenschutzes widmet“, so Neuwald.

 

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OC von NABU

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(ots)Kassel und Fuldatal:

Ein großer Schlag gegen die Drogenkriminalität ist Beamten der EG Stern des Kommissariats 34 der Kasseler Kriminalpolizei am vergangenen Freitag gelungen.

Zuvor waren bei einer Überprüfung einer drogenverdächtigen Paketsendung auf dem Zustellungsweg zu einem Empfänger in Kassel 70 Haschischplatten mit insgesamt 7 Kilogramm Haschisch aufgefunden worden. Bei den anschließenden umfangreichen Ermittlungen der Drogenfahnder geriet ein 29-jähriger Mann aus Kassel als mutmaßlicher Drahtzieher ins Visier, der versucht haben soll, die Entgegennahme des Pakets durch eine 24-jährige Frau zu organisieren.

Bei den Wohnungsdurchsuchungen am Freitag in Kassel und Fuldatal, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel durchgeführt wurden, konnten drei Verdächtige von Beamten nordhessischer Spezialeinheiten festgenommen werden. Darunter auch der 29-jährige Mann, die 24-jährige Frau aus München und ein weiterer 31-jähriger Mann aus Kassel. Bei den Durchsuchungen beschlagnahmten die Ermittler 20 Kilogramm Marihuana, 500 Gramm Kokain, 1,2 Kilogramm Haschisch, 1 Kilogramm Amphetamin, 80 Gramm MDMA, 11 Marihuanapflanzen, 1 Kilogramm Streckmittel sowie eine scharfe Schusswaffe mit angebrachtem Schalldämpfer und dazugehöriger Munition (siehe Foto). Der geschätzte Straßenverkaufswert der aufgefundenen Betäubungsmittel beläuft sich auf 300.000 Euro. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 29-jährige Hauptverdächtige nach seiner Festnahme einem Haftrichter vorgeführt, der gegen ihn die Untersuchungshaft anordnete. Die zwei weiteren Tatverdächtigen wurden auf freien Fuß gesetzt, da keine Haftgründe vorlagen. Die weiteren Ermittlungen wegen illegaler Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge dauern an.

Polizeipräsidium Nordhessen

Staatsanwaltschaft Kassel

Polizeipräsidium Nordhessen


 

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(ots) 42 Prozent der Deutschen haben für 2021 eine Urlaubsreise gebucht oder geplant / Knapp ein Drittel ist noch unentschlossen / Reisewillige legen Wert auf klare Stornierungsbedingungen und Geld-zurück-Garantie / Fortschritt bei COVID-19-Impfung beeinflusst Buchungen / Flugzeug nach Pkw das beliebteste Transportmittel

Das Wunsch-Reiseziel steht auf der Risikoliste, nach der Rückreise droht Quarantäne und ob die Impfung noch vor der Reise stattfindet, ist unklar: Reisen in Zeiten von Corona ist kompliziert. Trotzdem haben gut 40 Prozent der Deutschen eine Urlaubsreise für 2021 geplant oder sogar bereits gebucht, zudem ist fast ein Drittel noch unentschlossen. Für ein Viertel der Deutschen ist Reisen bis zum Jahresende kein Thema mehr, sie nennen als wichtigsten Grund die Angst vor einer Infektion mit COVID-19 (58 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Befragung von 1.000 Menschen in Deutschland zwischen 18 und 65 Jahren im Auftrag der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland.

„Reisen und die Welt entdecken, ist den Menschen ein elementares Bedürfnis. Die Lust aufs Reisen ist den Deutschen nicht vergangen. Der Fortschritt bei den COVID-19-Impfungen motiviert viele, noch in diesem Jahr eine Urlaubsreise anzutreten“, sagt Ingo Bauer, Leiter des Bereichs Transport und Logistik bei PwC Deutschland. „Die Tourismusbranche steht nun vor der anspruchsvollen Aufgabe, vor dem Hintergrund eines gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses der Kunden sowie pandemiebedingter Restriktionen ein unbeschwertes Reiseerlebnis zu schaffen und die Kapazitäten entsprechend flexibel hochzufahren.“

Mehrheit bucht nur mit Geld-zurück-Garantie

Für zwei von drei Befragten (63 Prozent) ist es wichtig, dass klar definierte Stornierungsbedingungen für COVID-19-bedingte Änderungen ihrer Reise gelten. Ebenso viele geben an, dass sie nur Angebote buchen würden, bei denen sie im Falle einer Stornierung ihr Geld zurückbekommen.

„Viele Reisende haben im Jahr 2020 bei Pandemie-bedingten Stornierungen schlechte Erfahrungen gemacht. Wer als Reiseanbieter jetzt klare Ausstiegsklauseln im Einklang mit der Pandemieentwicklung garantiert und eine zeitnahe Abwicklung zusagt, der kann bei Reisewilligen punkten“, so Ingo Bauer.

Top-3-Stornogründe: Quarantäne, Risikogebiet und zu viel AHA

Fast jeder zweite Urlaubswillige würde seine Reise stornieren, wenn er bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne müsste (47 Prozent) oder wenn das Reiseziel ein Gebiet mit einem erhöhten Risiko für eine COVID-19-Infektion wäre (44 Prozent). Ausgangsbeschränkungen sowie fehlende Gastronomie- und Kulturangebote am Reisezielort sind ebenfalls für 40 Prozent ein triftiger Stornierungsgrund.

Die Älteren sind als Geimpfte gerne unter sich

Rund ein Drittel der Befragten (31 Prozent) würde den Urlaub stornieren, wenn sie bis zum Reiseantritt noch keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben. Dieses gesteigerte Schutzbedürfnis zeigt sich auch in der großen Zustimmung der 55- bis 65-Jährigen zu bislang noch fiktiven touristischen Angeboten, die sich am Impf- und Immunstatus orientieren. Jeder Zweite in dieser Altersgruppe kann sich heute vorstellen, Schiffs- oder Flugreisen zu buchen, die nur für Geimpfte oder anders Immunisierte zugänglich sind. „Eine Nachfrage ist also durchaus vorhanden, aber für entsprechende Angebote muss klar definiert sein, was ‚geimpft oder anders immunisiert‘ bedeutet“, kommentiert Ingo Bauer.

Jeder Dritte kann sich dieses Jahr eine Flugreise vorstellen

Eine klare Tendenz ist beim Reiseland zu erkennen. Auf Platz eins rangiert im Jahr 2021 mit 52 Prozent die Individualreise in Deutschland; 41 Prozent könnten sich auch eine Pauschalreise im eigenen Land vorstellen. Dieser Trend wird sich in Zukunft fortsetzen: Gut jeder Zweite ist davon überzeugt, dass der Urlaub im eigenen Land weiter an Bedeutung gewinnen wird. Rund ein Drittel liebäugelt mit einem Ziel innerhalb Europas. Immerhin jeder Vierte zieht in diesem Jahr auch das nicht-europäische Ausland in Betracht.

Was die Art der Unterkunft angeht, setzt die Mehrheit (53 Prozent) auf Ferienwohnungen. 45 Prozent können sich auch einen Aufenthalt im Hotel vorstellen. Für die Anreise favorisieren die Deutschen den eigenen Pkw oder Mietwagen: Mit rund 68 Prozent steht das Auto als Transportmittel an erster Stelle. Auf Platz zwei folgt das Flugzeug: Immerhin 35 Prozent ziehen für das laufende Jahr eine Flugreise in Betracht. Bei den 25- bis 34-Jährigen kommt sogar für 43 Prozent ein Flug in Frage. Das Flugzeug wird als Reisemittel auch in Zukunft relevant bleiben: Nur jeder Vierte geht davon aus, dass Flugreisen an Attraktivität verlieren werden.

Große Mehrheit wünscht Zertifikate und Ampelsysteme

Die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung haben deutliche Spuren in der Urlaubsplanung der Bundesbürger hinterlassen. „Die Antworten der Befragten über ihr verändertes Urlaubsverhalten während der Coronakrise zeichnen ein vielschichtiges Bild. Gesundheits- und Buchungsrisiken sind zwar ein zentrales Thema, aber jeder nimmt die Relevanz für sein Urlaubserlebnis anders wahr“, so die Einschätzung von Ingo Bauer. „Einheitlich ist hingegen der Wunsch nach Orientierung: Jeder Zweite spricht sich deutlich für Ampelsysteme oder offizielle Zertifizierungen zum Hygiene- und Gesundheitsstatus aus, ein weiteres Drittel zeigt sich interessiert. Mit diesem klaren Wunsch nach hilfreichen Bausteinen für mehr Transparenz sollten sich die Reiseanbieter beschäftigen.“

 

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OV von PwC Deutschland

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Ab sofort werden Impfungen im Impfzentrum der Stadt Kassel auch mit Einträgen im Impfausweis dokumentiert. Die organisatorischen Abläufe im Impfzentrum sind überprüft worden und werden in der Folge nun entsprechend umgestellt.
Mit dem Einsatzbefehl des Landes im Dezember 2020 sind die Abläufe im Impfzentrum so effizient wie möglich und entsprechend den rechtlichen Vorgaben gestaltet worden. Die Dokumentation der Impfung erfolgte daher bislang über eine Impfbescheinigung. Dabei handelt es sich um ein vollwertiges Ersatzdokument für den Nachweis einer Impfung gegen Covid-19.

Abläufe weiter effizient gestalten

Bei der Überprüfung der Abläufe ist nun ausgelotet worden, inwiefern zusätzliche Schritte bei der Dokumentation durch die Eintragungen im Impfausweis ohne größere Einbußen bei der Effizienz in die Abläufe integriert werden kann. Ziel ist es, dass bei Vollauslastung des Impfzentrums deswegen in derselben Zeit nicht weniger Menschen geimpft werden.

Derzeit arbeitet die Stadt Kassel außerdem an einer Lösung, damit auch bereits geimpfte Menschen entsprechende Nachtragungen in ihren Impfausweisen vornehmen lassen können. Über das Verfahren wird die Stadt Kassel zu gegebener Zeit informieren.

Bitte keine Anfragen zu Nachtragungen

Bis dahin bittet das Gesundheitsamt Region Kassel weiterhin darum, von schriftlichen und telefonischen Anfragen zur Nachtragung von Impfungen abzusehen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit großem Einsatz daran, die aktuell angespannte Pandemielage zu bewältigen und konzentrieren sich dabei vor allem darauf, die Kontaktpersonen-Nachverfolgung sicherzustellen sowie die Impfkampagne voranzutreiben.

Hintergrund

Bei der bisher im Impfzentrun der Stadt Kassel ausgestellten Impfbescheinigung handelt es sich um ein vollwertiges Ersatzdokument für den Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV-2. Der Nachweis der Impfung mittels Impfbescheinigung ist auch bei Auslandsreisen und Grenzkontrollen absolut ausreichend, da es sich um ein internationales Dokument handelt.

documenta-Stadt Kassel


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(ots) Warteschlangen vor Krankenhäusern, Masseneinäscherungen von Verstorbenen in improvisierten Krematorien: Die zweite Welle der COVID-19-Pandemie erschüttert Indien. Hunderttausende Menschen stecken sich täglich mit dem Virus an. Das Gesundheitssystem steht vor dem Kollaps.

„Über 200 Kolleginnen und Kollegen aus unserem Team in Indien unterstützen die lokalen Gesundheitsbehörden bei der Eindämmung der Pandemie. Sie erleben aus erster Hand, wie dramatisch die Lage vor Ort ist. Unterstützung wird überall dringend gebraucht!“, sagt Jan Sebastian Friedrich-Rust, Geschäftsführer von Aktion gegen den Hunger. Die humanitäre Organisation ist in 554 Dörfern und in 6 städtischen Slums in Indien tätig.

Aktion gegen den Hunger unterstützt die lokalen Behörden und Krankenhäuser beispielsweise mit Sauerstoffmessgeräten, über 8.000 Kits mit Schutzausrüstung zur Eindämmung von Infektionen sowie knapp 250.000 Hygienehilfsmitteln, wie Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel. Angesichts der verzweifelten Lage benötigen viele Menschen zudem psychosoziale Unterstützung.

„Wenn keine Besuche vor Ort möglich sind, können sich Betroffene an einen von uns eingerichteten Telefondienst wenden. Seit Beginn der Pandemie hat unser Team daher rund 48.000 Telefongespräche geführt und den Menschen emotionalen Beistand geleistet. In diesen Gesprächen erklären wir auch, welche spezifischen Symptome die neue Corona-Mutation auslösen kann“, so Friedrich-Rust.

Medizinische Krise verschärft Armut und Hunger

In Indien lebten schon vor COVID-19 zwei Drittel aller Menschen in Armut: Mit fast 195 Millionen Menschen vereint das Land ein Viertel aller mangelernährten Menschen weltweit. Die Folgen der Pandemie vergrößern die Not vor allem für die Menschen, die bereits vorher von Armut und Hunger betroffen waren.

„Die Weltgemeinschaft muss dafür sorgen, dass die medizinische Krise in Indien nicht zusätzlich zur Hungerkrise wird. Es sind bereits 4 von 10 Kindern chronisch mangelernährt. Eine weitere Verschlechterung der Ernährungslage könnte zur Bedrohung für eine ganze Generation werden“, erklärt Friedrich-Rust. Besonders die ersten 1.000 Tage im Leben eines Kindes sind ein wichtiger Grundstein für die weitere gesunde Entwicklung. Aktion gegen den Hunger legt in seinen Ernährungsprogrammen daher einen Fokus auf die Bekämpfung und die Prävention von Mangelernährung bei Müttern und Kleinkindern und schult Eltern darin, Mangelernährung bei Kindern zu erkennen. Bisher wurden bereits über 41.000 schwangere und stillende Frauen sowie 6.300 mangelernährte Kinder in Indien mit den Programmen erreicht.

 

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OC von  Aktion gegen den Hunger gGmbH

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Seit 24. April gilt das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetz, in dem auch die Maskenpflicht im ÖPNV geregelt ist. Danach dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen nur noch FFP2-Masken oder Vergleichbares getragen werden. OP-Masken sind nicht mehr zugelassen. „Neben Lüften, Desinfektion und einem 100-prozentigem Angebot für mehr Platz ist das der wichtigste Baustein, um im ÖPNV auch in Zeiten von Corona sicher unterwegs zu sein. All das sind Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko im ÖPNV zu minimieren,“ unterstreicht NVV-Geschäftsführer Steffen Müller die Aktivitäten des Bundes.

Daher sind weiterhin 20 zusätzliche vom NVV beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines externen Sicherheitsdienstleisters sowie das Kontrollpersonal der jeweiligen Verkehrsunternehmen im Rahmen der Zugbegleitung und Fahrausweisprüfung aktiv, um die Kunden im öffentlichen Nahverkehr Nordhessens auf die Neuerungen bei der Maskenpflicht aufmerksam zu machen. Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.

Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95

Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV)


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(ots) Autofahrer müssen derzeit etwas weniger an den Zapfsäulen bezahlen als noch vor einer Woche. Die vom ADAC ermittelten Durchschnittspreise notieren bei einem Liter Super E10 1,0 Cent, bei Diesel 0,8 Cent niedriger. Der Liter Super E10 kostet damit 1,461 Euro, Diesel 1,304 Euro im bundesweiten Schnitt.

Die Rohölnotierungen für die Kraftstoffsorte Brent veränderten sich mit derzeit rund 66 Dollar gegenüber der Vorwoche kaum. Der Euro ist gegenüber dem Dollar jedoch etwas stärker als vor einer Woche. Für die Autofahrer gibt es daher an den Tankstellen leichte Entlastung.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

 

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OC von ADAC e.V.

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(ots)Kassel-Wesertor: In der Nacht zum Sonntag, dem 18. April, war es an der Altmarkt-Kreuzung zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Insassen zweier Pkw gekommen. Da den mit dem Fall betrauten Beamten der Regionalen Ermittlungsgruppe der Kasseler Polizei völlig unterschiedliche Aussagen zum Ablauf der Geschehnisse vorliegen, suchen sie nun eine Frau, die offenbar Zeugin des Vorfalls gewesen ist und bitten diese, sich zu melden.

Der Streit zwischen mehreren Insassen der beiden Wagen hatte sich in der besagten Nacht gegen 2:40 Uhr ereignet, da man sich gegenseitig des Fehlverhaltens im Straßenverkehr bezichtigte. An der Kreuzung mündete dies schließlich in einer Schlägerei, bei der auch ein Schlagstock zum Einsatz gekommen sein soll und die letztlich die Polizei auf den Plan rief. Die eingesetzten Beamten nahmen vor Ort wechselseitige Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 25-Jährigen aus Baunatal und gegen einen 26-Jährigen aus Kassel auf. Beide Männer waren unter anderem im Gesicht verletzt worden, wobei die Verletzungen nicht schwerwiegender waren. Nach Angaben des 26-Jährigen soll ihm die derzeit unbekannte Frau zur Hilfe gekommen sein, die er jedoch zu deren Schutz weggeschickt habe. Diese Frau dürfte jedoch Zeugin des Vorfalls geworden sein und kann den Ermittlern möglicherweise nähere Angaben zum Ablauf der Geschehnisse machen. Die Zeugin soll etwa 1,60 Meter groß sein, ein mitteleuropäisches Äußeres, eine zierliche Statur und längere hellbraune Haare haben.

Die Ermittler der Regionalen Ermittlungsgruppe 1 bitten diese Frau oder andere Zeugen, die Angaben zum Ablauf der Auseinandersetzung machen können, sich unter Tel. 0561 – 9100 bei der Kasseler Polizei zu melden.

Polizeipräsidium Nordhessen


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Bad Zwestens Bürgermeister Michael Köhler nahm am 8. April gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF), Stefan Schaller, am Parkplatz der Raiffeisenbank die erste E-Ladesäule in Betrieb. Die Gemeinde ist damit Teil des Ladenetzes für Elektroautos, das die EWF in diesem Jahr von 5 auf 32 Säulen erweitert.

Inbetriebnahme der neuen Elektroladesäule in Bad Zwesten (v.l.): Marc Plaßmann, Ansprechpartner zum Thema Elektromobilität bei der EWF, zusammen mit dem EWF-Geschäftsführer Stefan Schaller, Bürgermeister Michael Köhler sowie dem Ersten Beigeordneten Dieter Kraushaar.

An einer Säule können gleichzeitig zwei Fahrzeuge mit einer Leistung von jeweils 22 Kilowatt geladen werden. Nach Abschluss des Projektes betreibt die EWF in jeder Kommune des eigenen Netzgebiets mindestens eine Ladesäule und verfügt damit über ein breit gespanntes Ladenetz vor Ort.

Bürgermeister Michael Köhler erklärte, dass der Gemeindevorstand sich sehr schnell dazu entschieden habe, das Angebot der EWF anzunehmen, eine für die Gemeinde kostenlose Ladesäule in der Ortsmitte umzusetzen. „Wir wollen als Gemeinde Bad Zwesten einen Beitrag leisten, um E-Mobilität zu fördern. Je besser das Netz der Ladesäulen ausgebaut ist, umso besser. Der Standort am Raiffeisenparkplatz liegt zentral. Von hier aus können gut alle Geschäfte erreicht werden. Mit der neuen E-Ladesäule möchten wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Bürgermeister Michael Köhler.

Für den Ausbau des Ladenetzes erhielt die EWF eine Förderung von rund 20 Prozent vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Bezahlung des Ladevorgangs erfolgt entweder mit einer Ladekarte der EWF oder über Ladekarten von Anbietern, die über Roaming an einem bundesweiten Abrechnungssystem teilnehmen. Die zweite Möglichkeit ist das sogenannte ad-hoc-Laden ohne Vertrag mit einer Kreditkarte.

Der Geschäftsführer der EWF, Stefan Schaller, dankte der Gemeinde Bad Zwesten für die gute Zusammenarbeit. „Beim Ausbau der öffentlichen Ladesäulen sind die Kommunen wichtige Partner für uns. Sie kennen die lokalen Voraussetzungen und können am besten entscheiden, an welchen Stellen Ladesäulen wirklich Sinn machen.“ Er erläuterte zudem, dass die öffentlichen Säulen nur eine Seite der Ladeinfrastruktur darstellen. „Parallel stellen wir fest, dass sich immer mehr Kunden bei uns informieren, worauf man beim Laden eines Elektroautos Zuhause achten muss. Da helfen wir gerne. Denn als Netzbetreiber sind wir an sicheren und zuverlässigen Lösungen interessiert und müssen zudem möglichst früh mit eingebunden werden, damit wir den höheren Strombedarf berücksichtigen können.“

An allen Standorten werden die Fahrzeuge ausschließlich mit EWF Naturstrom aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien betankt. Fahrer, die ihr Elektroauto an der Ladesäule tanken, können darauf vertrauen, dass der zur Verfügung gestellte Ökostrom tatsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Die EWF erwirbt Herkunftsnachweise, die für diesen Zweck in einem Register des Umweltbundesamtes geführt und entwertet werden. Durch dieses Verfahren kann die Herkunft des getankten EWF Naturstroms transparent und eindeutig nachvollzogen werden. Seit Januar 2013 darf ein Energieversorger Strom nur dann als solchen aus erneuerbaren Energien (EE) kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn er für die gelieferte Menge EE-Strom auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt entwertet hat. EWF unterstützt zusätzlich mit jeder an der Ladesäule verkauften Kilowattstunde regionale Klimaschutzprojekte.

 

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OC von Gemeinde Bad Zwesten

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  • Hessen hinkt beim Impfen, Testen und Nachverfolgen hinterher
  • Bouffier hätte „Notbremse“ nicht passieren lassen dürfen
  • In die Freiheit statt in den Lockdown testen

WIESBADEN – René ROCK, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat sich erstaunt darüber gezeigt, dass Ministerpräsident Volker Bouffier seine gestrige Regierungserklärung mit „Impfen, Testen, Nachverfolgen“ überschrieben hat.

„Weder das Impfen und das Testen, noch das Nachverfolgen klappen auch nach über einem Jahr Corona-Pandemie so, wie es sein müsste.

Hessen ist Letzter im Impfranking der Bundesländer, hat das Testen ebenfalls nur schleppend vorangetrieben und bei der Nachverfolgung von Kontakten viel zu lange auf Zettelwirtschaft statt digitale Lösungen gesetzt“, kritisiert Rock anlässlich der heutigen Plenardebatte.

Auch dass Hessen im Bundesrat die sogenannte Bundesnotbremse samt Ausgangssperre hat passieren lassen, sei inkonsequent. „Eine Studie der Universität Gießen zeigt, dass die Ausgangssperren in den 26 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben.

Wenn die Ausgangssperre nichts bringt, dann darf es sie nicht geben; und wenn es sie nicht geben darf, dann darf Hessen das Gesetz im Bundesrat auch nicht passieren lassen. Der Ministerpräsident hat selbst Zweifel an der Ausgangssperre und deren Rechtmäßigkeit geäußert und im Bundesrat viele Argumente gegen das Gesetz vorgetragen. Warum hat er dann nicht auch den Mut, sich im Bundesrat entsprechend zu verhalten?“, fragt Rock. „Eine Ausgangssperre kann immer nur das letzte Mittel sein und darf nicht eingesetzt werden, bevor andere Methoden überhaupt zum Einsatz gekommen sind. Ich bin froh, dass sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem Infektionsschutzgesetz und der Ausgangssperre befassen wird.“

Rock fordert zudem einen stärkeren Einsatz der Landesregierung für das Impfen und die Entwicklung von Medikamenten: „Die Landesregierung muss endlich dafür arbeiten, dass Hessen aus dem Impfkeller rauskommt und dass dringend notwendige Medikamente schneller produziert werden können.“ Konkret bedeute das in Bezug auf das Impfen, Hausärzte besser einzubinden und auch Betriebsärzte impfen zu lassen. Ein Blick auf die Intensivstationen der Kliniken zeige, wie wichtig Medikamente seien, die den Verlauf der Krankheit milderten. „Schon vor Monaten haben wir die mangelnde Unterstützung der Landesregierung für eine Firma aus Dreieich kritisiert, die ein passendes Medikament entwickelt. Passiert ist seither aber offenkundig nichts.“

Rock erinnert daran, dass Volker Bouffier als stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU, aber auch durch die regelmäßigen Bund-Länder-Konferenzen, nah an der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung dran sei. Also müsse er sich auf dieser Ebene für eine Pandemie-Politik einsetzen, die auf effektive Indikatoren statt rein auf die Inzidenz setzt und die zu einem modernen, demokratischen Rechtsstaat im 21. Jahrhundert passt. „Derzeit testen wir uns in den Lockdown. Stattdessen brauchen wir eine Strategie, um uns schrittweise in die Freiheit zu testen und Geimpften ihre vollen Rechte wiederzugeben. Deshalb muss es wieder Modell-Projekte wie in Tübingen geben, um Öffnungen für geimpfte, genesene und getestete Menschen zu ermöglichen. Aber das Infektionsschutzgesetz verhindert, dass wir aus Modellprojekten lernen. Stattdessen braucht es eine Chance für Einzelhandel, Kultur und Gastronomie – eine Chance für uns alle!“


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(ots) Qualm steigt aus der Motorhaube, es riecht verbrannt, die Warnlampen leuchten: Schätzungen zufolge geraten jedes Jahr mehrere tausend Fahrzeuge in Brand – zum Beispiel durch technische Defekte. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps, wie sich die Insassen bei Feuer im Auto richtig verhalten.

Explosionen gibt es meist nur im Film

In Actionfilmen explodieren brennende Fahrzeuge meist in Sekundenschnelle. Doch die Realität sieht anders aus. Im wahren Leben sind Explosionen tatsächlich sehr selten. Normalerweise entwickeln sich Brände in Autos langsam – ein Feuer im Motorraum benötigt meist fünf bis zehn Minuten, bis es das Innere des Wagens erreicht. Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von technischen und elektrischen Defekten über poröse Kabel bis hin zu Marderbissen. „Erste Anzeichen für einen Brand sind ein plötzlicher Abfall der Leistung, blinkende Warnleuchten sowie Rauch und Brandgeruch. Wer angemessen darauf reagiert, kann sich selbst und alle Insassen in Sicherheit bringen“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung.

Sicherheit geht vor

„Treten diese Warnzeichen auf, sollte der Fahrer so schnell wie möglich anhalten, den Motor ausschalten und den Warnblinker betätigen“, rät R+V-Experte Kretschmer. „Und dann sollten alle Insassen sofort das Auto verlassen.“ Der nächste Schritt ist ein Anruf bei der Feuerwehr. Wer einen Feuerlöscher im Auto hat, kann danach einen Löschversuch unternehmen. Wichtig: Die Motorhaube darf dafür nur einen Spalt breit geöffnet werden. „Ein plötzliche Zufuhr von Frischluft kann das Feuer sonst zusätzlich entfachen.“

Weitere Tipps:

– Wichtige Dokumente oder persönliche Gegenstände sollten die Insassen nur mitnehmen, wenn sie griffbereit sind. Denn es kann schnell zu einer gefährlichen Rauchgasentwicklung im Innenraum des Fahrzeugs kommen.

– Ist der Kofferraum noch problemlos zugänglich, sollte die Gefahrenstelle mit dem Warndreieck gesichert werden.

– In Deutschland gehört der Feuerlöscher im Auto nicht zum Pflichtinventar. In anderen Ländern wie Österreich, Bulgarien, Griechenland und Rumänien muss er bei jeder Fahrt dabei sein.

– Brand und Explosion sind in der Teilkasko abgesichert. Autobesitzer sollten einen Brandschaden deshalb schnell der Versicherung melden.

 

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OC von R+V Infocenter

 

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Das sichere Abstellen von Fahrrädern ist ein wichtiger Baustein für die Förderung des Radverkehrs. An zwei Standorten in der Gottschalkstraße sind nun insgesamt 36 neue Fahrradabstellmöglichkeiten installiert worden. Sechs weitere folgen in dieser Woche, sodass ab der kommenden Woche insgesamt 42 neue Fahrradabstellmöglichkeit zur Verfügung stehen. Grundlage ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. September 2019 zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel.
„Die Gottschalkstraße wird bereits heute gut vom Radverkehr genutzt und ist Teil der künftigen Raddirektverbindung Vellmar – Kassel, die aktuell planerisch unter der Projektleitung des Zweckverbands Raum Kassel (ZRK) zur Realisierung vorbereitet wird“, so Dirk Stochla, Verkehrsdezernent der Stadt Kassel. „Ihre Lage direkt neben der Universität und die Nähe zum Stadtzentrum machen sie attraktiv für den Radverkehr.“

Die zwei neuen Standorte befinden sich auf der Westseite der Gottschalkstraße. Eine Fläche befindet sich im Längsparkstreifen in Höhe Ludwigstraße, die zweite an der Einmündung Westring. An beiden Stellen sind Parkplätze zugunsten der Radabstellanlagen umgewandelt worden. Mit Baken und zusätzlicher Markierung stehen die Fahrradständer gut separiert von parkenden Autos.

In diesem Zuge sind auch die Parkplätze zwischen Westring und Mombachstraße von Senkrecht- in Schrägparker umgewandelt worden. Der Ortsbeirat hatte mit Blick auf die Situation für den Fußverkehr auf den angrenzenden Gehwegen darum gebeten.

Zur komfortablen Anordnung der Abstellbügel und wegen der neuen Schrägausrichtung der Parkflächen sind insgesamt 15 Pkw-Stellplätze entfallen.

documenta-Stadt Kassel


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Das Bundeskabinett hat am Dienstag den Ausbau Erneuerbarer behandelt. Leider bleibt der Beschluss weit hinter dem zurück, was nötig wäre, um die Energiewende in Deutschland entschlossen umzusetzen – ja, sogar weit hinter dem, was die Koalition sich selbst in ihrem Entschließungsantrag vom Dezember 2020 vorgenommen hatte, kritisiert der WWF.  

„Die Bundesregierung lässt die Erneuerbaren am ausgestreckten Arm verhungern. Statt Ausbaupfade zu vereinbaren, die mindestens mit dem vergangene Woche beschlossenen Klimaziel der EU konform sind und Rückgrat für Deutschlands Wirtschaft sein können, wurde eine kurzfristige und minimale Ausschreibung für Wind und Sonne vereinbart. Mit diesen Krümeln wird wirklich niemand satt: nicht der Stromsektor und ganz bestimmt nicht die Industrie und der Verkehr“, sagt Viviane Raddatz, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland.

Eigentlich hätte die Regierung langfristige Ausbaupfade beschließen müssen, die sich am europäischen Klimaziel für 2030 orientieren. Nun wurden aber lediglich die Ausschreibungsmengen für Windkraft an Land auf 4 GW und für Photovoltaik auf 6 GW in 2022 erhöht. Nötig wären bis 2030 jährlich mindestens 5,5 GW für Wind an Land und 10 GW für PV, um die Klimaziele zu erreichen. “Wir haben großen Aufholbedarf, 2020 wurden insgesamt nur rund 6 GW zugebaut”, so Raddatz.

 

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OC von WWF Deutschland

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(ots) In der Nacht von Montag auf Dienstag beschädigten unbekannte Täter zum wiederholten Male eine Kellertür der Jugendherberge Korbach und verschafften sich so Zugang zum Gebäude.

Die Kellertür war nach einem vorangegangenen Einbruch am Wochenende lediglich provisorisch gesichert worden.

Die Täter entwendeten bei beiden Taten Getränkeleergut im Gesamtwert von etwa 300 Euro.

Es ist davon auszugehen, dass die Leergutdiebe ihre Beute mit Hilfe eines Transporters oder Lkws abtransportieren mussten.

Das Verladen des Leerguts könnte mit typischem Lärm verbunden gewesen sein.

Hinweise die zur Aufklärung beitragen können, bitte an die Kriminalpolizei in Korbach Tel.: 05631-971-0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle.

 

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg


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Bei ca. 4,50 € Pfand sind es ja auch nur 67 Kisten. Wo lagert man die und wie transportiert man die?

 

 

 

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(ots) Um den Blutdruck zu senken, stehen Ärzten und Patienten heute verschiedene Stoffe zur Auswahl. „Alle wirken auf unterschiedliche Weise und werden auch deshalb gerne kombiniert: um die verschiedenen Wirkansätze zu vereinen und gleichzeitig das Risiko für Nebenwirkungen der einzelnen Wirkstoffe durch eine niedrigere Dosierung im Rahmen einer Kombination zu verringern“, sagt der Kardiologe Professor Heribert Schunkert. Im Patientenmagazin „HausArzt“ erklärt der Chefarzt der Klinik für Erwachsenenkardiologie im Deutschen Herzzentrum München die wichtigsten Wirkstoffe gegen Bluthochdruck.

Fünf wirksame Mittel stehen zur Wahl

Die heute am häufigsten verwendeten Präparate zur Senkung des Blutdrucks sind ACE-Hemmer. Diese blockieren das Angiotensin-Converting-Enzym (ACE), das Hormone aktiviert, die wiederum zu einer Verengung der Gefäße und so zum Anstieg des Blutdrucks führen. Neben der reinen Blutdrucksenkung hat dieser Wirkstoff auch günstige Effekte für Herz und Nieren. Den ACE-Hemmern in ihrer Wirkung ähnlich sind Sartane. Sie blockieren nicht die Umwandlung, sondern das Andocken eines bestimmten, aus ACE entstandenen Hormons. Sartane sind eine gute Alternative für Patient:innen, die ACE-Hemmer nicht gut vertragen und zum Beispiel unter trockenem Reizhusten leiden.

Calciumkanalblocker hingegen wirken an den Blutgefäßen und stellen diese weit, sodass der Widerstand in den Gefäßen und der Druck, mit dem das Blut durch die Gefäße gepumpt wird, abnehmen. Vorteil: Die Medikamente sind allgemein gut verträglich. Einen hohen Stellenwert bei der Behandlung von Bluthochdruck haben Betablocker„Diese Präparate sind jedoch nicht stoffwechselneutral, das heißt: Sie beeinflussen den Fettstoffwechsel, erhöhen das Risiko für Typ-2-Diabetes und führen nicht selten zu Gewichtszunahme“, betont Kardiologe Schunkert. Allerdings haben sie den Vorteil, dass sie den Körper vor Stresshormonen wie Adrenalin und Noradrenalin abschirmen, die den Blutdruck in die Höhe treiben.

Bei Diuretika Mineralstoffhaushalt im Blick behalten

Die ältesten und am besten erprobten Medikamente gegen Bluthochdruck sind die Diuretika. Sie gehören zu den wassertreibenden Mitteln. Neben der Blutdrucksenkung bewirken sie auch, dass der Körper mit dem Urin Mineralstoffe verliert. „Gerade bei älteren Menschen kann dieser Salzverlust zu Schwäche führen“, sagt Heribert Schunkert. „Mit regelmäßigen Blutuntersuchungen kann man kontrollieren, ob der Mineralstoffhaushalt im Lot ist.“

 

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OC von Word und Bild Verlag

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Die Toyota Motor Corporation arbeitet auf eine effizientere und nachhaltigere Logistik hin: Gemeinsam mit dem japanischen Einzelhändler AEON Global, der unter anderem Supermärkte, Discounter und Fachgeschäfte in Japan betreibt, geht der Mobilitätskonzern die gängigsten Probleme in der Branche an – vom Personalmangel bis zum Umweltschutz.

Die Logistikbranche steht vor großen Herausforderungen: Während das Frachtaufkommen sukzessive zunimmt, sorgen Fachkräftemangel, verstopfte Straßen und die Emissionen von Lkw und anderen Nutzfahrzeugen für Probleme. Toyota und AEON wollen zur Lösung beitragen und unter anderem Mechanismen zur Effizienzsteigerung in der Lieferkette schaffen – auch durch den Aufbau vernetzter Systeme. Darüber hinaus wird auf eine umweltfreundliche, CO2-neutrale Logistikbranche hingearbeitet. Während AEON insbesondere sein Fachwissen aus dem Einzelhandel einbringt, steuert Toyota unter anderem sein effizientes Produktionssystem sowie vernetzte und elektrifizierte (Fahrzeug-) Technologien bei. Die Partner sind dabei auch für Dritte offen.

Unterstützt werden diese Maßnahmen von einer Zusammenarbeit mit der „Commercial Japan Partnership Technologies Corporation“: Die Initiative setzt sich unter anderem für eine schnellere Einführung vernetzter, autonom fahrender, sicherer und elektrifizierter Nutzfahrzeuge (CASE – Connected, Autonomous/Automated, Shared, Electric) ein, die Toyota gemeinsam mit Isuzu und Hino entwickelt.

Das Trio feilt an elektrifizierten Lösungen für Lkw und Busse mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen – also jene Fahrzeuge, die in Japan für den Großteil der CO2-Emissionen in der Nutzfahrzeugbranche verantwortlich sind. Ein erster gemeinsam von Toyota und Hino entwickelter Brennstoffzellen-Lkw mit einem Gesamtgewicht von 25 Tonnen soll ab Frühjahr 2022 in der Praxis getestet werden. Ähnliche Projekte laufen auch in den USA.

 

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OC von Toyota Deutschland

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(ots) Dachdecker arbeiten und leben gefährlich, Buchhalter eher nicht – bei Berufsunfähigkeit denken viele Menschen zuerst an Berufe mit hoher körperlicher Belastung, statt an den Job im Büro. Eine aktuelle forsa-Umfrage[1] im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, ergab: 66 Prozent derjenigen, die ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit als (sehr) gering einschätzen, begründen dies mit einem körperlich nicht anstrengenden Job. Dabei droht auch bei Berufen mit weniger physischer Anstrengung die Gefahr, berufsunfähig zu werden. Immerhin trifft dies – statistisch gesehen – jeden Vierten im Laufe seines Arbeitslebens, unabhängig von der beruflichen Belastung.[2] Insgesamt halten sich die meisten Menschen in Deutschland (72 Prozent) nicht für besonders gefährdet.

Zusätzlich zum Beruflichen spielen auch private Gründe bei der eigenen Risikoeinschätzung eine Rolle. Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent), die für sich ein (sehr) geringes Risiko einer Berufsunfähigkeit sehen, stufen ihr Risiko geringer ein, weil sie keine risikoreichen Hobbys haben. Auch die Ernährung und Lebensweise sind von Bedeutung: Jeweils 49 Prozent geben an, dass sie ausgeglichen sind und gut mit psychischen Belastungen umgehen können. Zudem schätzen sie ihr Risiko (sehr) gering ein, weil sie sich gesund ernähren, nicht rauchen und wenig Alkohol konsumieren. Andere hingegen begründen ihre niedrige Risikoeinschätzung für eine Berufsunfähigkeit mit ausreichender Bewegung (44 Prozent).

34 Prozent der Umfrageteilnehmer, darunter besonders jene zwischen 18 und 24 Jahren, verlassen sich auf ihr Alter und ihre Gesundheit und vermuten daher, dass sie von einer Berufsunfähigkeit nur wenig gefährdet sind. Wieso das Risiko für eine Berufsunfähigkeit aber oft unterschätzt wird und sich jeder absichern sollte, erklärt Karina Hauser, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt„Die häufigsten Ursachen[3] für eine Berufsunfähigkeit sind nicht Unfälle am Arbeitsplatz oder schwere akute Krankheiten, sondern sie kommen schleichend: Psychische Erkrankungen und Probleme mit dem Bewegungsapparat machen zusammen ungefähr die Hälfte aller Fälle aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass das Leben ohne zusätzliche finanzielle Sorgen weitergehen und sich der Betroffene ganz auf seine Gesundheit konzentrieren kann.“

[1] Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Berufsleben“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Februar 2021 wurden in Deutschland 1.510 Personen zwischen 18 und 50 Jahren, darunter 1.000 Personen unter 30 Jahre, befragt.

[2] Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) https://ots.de/GpgX4Y

[3] Quelle: Statista https://ots.de/ANenit

 

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OC von Cosmos dirket

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KVG- und Städtische-Werke-Vorstand Dr. Olaf Hornfeck, Städtische-Werke-Ingenieur Dr. Hans-Jürgen Franke, Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle, KVG-Fachbereichsleiter Torsten Welsch und KVG- und Städtische-Werke-Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Maxelon freuen sich bei der Inbetriebnahme der PV-Anlage auf dem KVG-Tramdepot über noch mehr sauberen Strom für Kassel. (Bild Andreas Fischer, Rechte Städtische Werke AG)

Kassel, 27. April 2021. Die KVG und die Städtischen Werke treiben die Energiewende in Kassel voran. Gemeinsam haben sie eine neue Großflächen-Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von rund 750 Kilowatt Peak auf dem Dach des Straßenbahndepots der KVG im Betriebshof Wilhelmshöhe in Betrieb genommen. Die Planung und Realisierung der PV-Anlage übernahmen dabei die Städtischen Werke. Sie haben die Anlage so konzipiert, dass bis zu 60 Prozent des erzeugten Stroms vor Ort im KVG-Betriebshof genutzt werden können. Der Überschuss wird in das Stromnetz der Städtische Werke Netz + Service eingespeist und in Kassel verbraucht. Die EEG-konforme Inbetriebnahme der Anlage erfolgte am 30. März 2021.

„Die Energiewende ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Stadt Kassel und die kommunalen Unternehmen wissen um ihre Verantwortung und Vorbildfunktion vor Ort und treiben den Umstieg auf erneuerbare Energien weiter voran“, erklärt Oberbürgermeister Christian Geselle zur neuen Großflächen-PV-Anlage.

„Mit 750 Kilowatt Spitzenleistung ist unsere neue Anlage eine der größten im Kasseler Stadtgebiet und ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität der Energieversorgung. In Summe erzeugen all unsere Erneuerbare-Energien-Anlagen rund 300 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr. Genug, um alle Kasseler Privatkunden mit Strom zu versorgen“, erklärte Dr. Michael Maxelon, Vorstandsvorsitzender der KVG und der Städtischen Werke.

Um eine optimale Auslegung der PV-Anlage aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht sicherzustellen, haben die Energieexperten der Städtischen Werke im Vorfeld das Anforderungsprofil der KVG detailliert analysiert. „Auf dieser Basis haben wir eine Anlage in Ost-West-Ausrichtung konzipiert. Sie erzeugt zwar etwas weniger Energie als eine Anlage in klassischer Süd-Ausrichtung. Aber wir erzeugen den Strom dann, wenn er gebraucht wird – gleichmäßiger über den Tag verteilt“, erläutert Städtische-Werke- und KVG-Vorstand Dr. Olaf Hornfeck. Die KVG senkt so ihre Energiekosten und der Anteil erneuerbaren Stroms steigt dennoch im Kasseler Stromnetz.

Maxelon öffnet die Expertise der Städtischen Werke auch anderen Unternehmen: „Viele Firmen verfügen wie wir über Immobilien mit großen Dächern, die sich für PV eignen. Wir unterstützen sie, kleine oder große Anlagen zu errichten, egal ob Dachanlage oder Freiflächenanlage. Vor allem aber planen wir die Anlagen so, dass ihre Erzeugung im größtmöglichen Ausmaß im eigenen Betrieb genutzt werden kann. Dafür haben wir die passende energiewirtschaftlichen Kompetenz.“//Städtische Werke


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(ots) Mit Großflächenplakaten in Berlin, Bonn und Hannover und der Website stopkilling.info bewerben derzeit zehn Tierschutzorganisationen unter dem Dach von Wildtierschutz Deutschland die Kampagne „Keine Jagd ohne vernünftigen Grund“.

Ziel der Kampagne ist es, Öffentlichkeit und Politik dafür zu sensibilisieren, die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit dem nun bereits seit über 18 Jahren bestehenden Staatsziel Tierschutz zu überprüfen und bestehende Defizite zu bereinigen. Zwar wird über das Tierschutzgesetz bereits geregelt, „wie“ die Jagd tierschutzkonform auszuführen ist, nicht aber „ob“ es überhaupt einen vernünftigen Grund für jede der über 100 jagdbaren Tierarten gibt. Eine solche Regelung gehört nach Meinung der Tierschutzverbände in jedes Jagdgesetz.

Vor diesem Hintergrund ist es längst überfällig, die über 80 Jahre alte Liste der jagdbaren Tierarten anzupassen. Dabei sind die aktuellen wissenschaftlichen, wildbiologischen und wildökologischen Erkenntnisse, insbesondere auch über die Populationsdynamik zu berücksichtigen. Für viele Tierarten besteht schon deshalb kein vernünftiger Grund für deren Bejagung, weil eine Bestandsregulierung mit jagdlichen Mitteln nicht erfolgreich möglich ist oder weil die Tierart in der Regel nicht sinnvoll als Lebensmittel verwertet wird.

Verdeutlicht wird das Thema anhand von Beispielen zur Fuchs- und zur Vogeljagd und auch anhand der Regelung zum Jagdschutz. Das Töten von Haustieren wird dort auf Länderebene meist aufgrund der gesetzlichen Vermutung regelt, dass z.B. eine Katze ab einer Entfernung von 300 Metern zum nächsten bewohnten Haus wildert.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) hat zum vernünftigen Grund beispielhaft Stellungnahmen zum einen zur Fuchsjagd und zum anderen zur Jagdschutzregelung zum Töten von Haustieren erstellt. Die Autorinnen prüfen systematisch, ob überhaupt ein anerkennungsfähiger Grund für die Bejagung der entsprechenden Tierart vorliegt bzw. inwiefern die Jagd verhältnismäßig ist. Es wird also danach gefragt, ob jeweils ein legitimer Zweck für die Jagd der entsprechenden Tierart gegeben ist, ob die Jagd oder das Töten von Tieren der Tierart geeignet ist, diesen Zweck zu erfüllen, ob es überhaupt erforderlich ist, das Tier zu töten und ob das Nutzungsinteresse das beeinträchtige Integritäts- und Wohlbefindensinteresse des Tieres wesentlich überwiegt. Sowohl hinsichtlich der Fuchsjagd, als auch bezüglich des Abschusses von Haustieren kommen die Rechtsexperten zu dem Ergebnis, dass jeweils kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt.

Weitere Informationen zur Kampagne, rechtliche Stellungnahmen und Plakatmotive auf www.stopkilling.info.

 

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OC von  Wildtierschutz Deutschland e.V.

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(ots) Der Workers´ Memorial Day am 28. April erinnert an Beschäftigte, die bei der Arbeit tödlich verunglückt sind, sich verletzt haben oder krank wurden. In diesem Jahr steht der weltweite Gedenktag unter dem Motto „Gemeinsam durch die Corona-Pandemie“. Auf Initiative der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) findet am 28. April unter Beteiligung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ein zentrales Gedenken in der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche statt. Der ökumenische Gedenkgottesdienst kann ab 18 Uhr im Livestream verfolgt werden.

„Als BG BAU gedenken wir am Workers‘ Memorial Day jenen, die durch einen Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit ihr Leben verloren haben. Nach wie vor passieren auch in der Bauwirtschaft tragische Unfälle – unser Ziel ist es, diese so weit wie möglich zu verhindern“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Umso wichtiger ist es, dass auch in der Corona-Pandemie die klassischen Arbeitsschutzthemen nicht aus dem Blick geraten.“

Seit Beginn der Pandemie arbeiten die Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen ohne Unterbrechung weiter. Die BG BAU unterstützt Beschäftigte und Unternehmen seitdem auch bei der Umsetzung notwendiger Corona-Schutzregeln und Hygienemaßnahmen vor Ort. Ob Hygienekonzepte für die Baubranche und das Reinigungsgewerbe, Beratung über eine Hotline oder die Unterstützung beim Thema Testung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU – die BG BAU bietet eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Unternehmen zu unterstützen.

„Allerdings darf der Corona-Schutz nicht dazu führen, dass andere Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt werden. So sind Abstürze von hochgelegenen Arbeitsplätzen nach wie vor die häufigste Ursache für tödliche Arbeitsunfälle am Bau“, sagt Arenz. „Der Schutz vor Corona und Arbeitssicherheit müssen Hand in Hand gehen“.

Die BG BAU unterstützt Unternehmen, die in den Gesundheits- und Arbeitsschutz investieren, mit Arbeitsschutzprämien. Das Präventionsprogramm BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH. informiert über Gefahren im beruflichen Umfeld und sensibilisiert für die Einhaltung notwendiger Arbeitsschutzmaßnahmen. „Vor, während oder nach Corona – wir stehen an der Seite der Versicherten und Unternehmen. Unser gemeinsames Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und den Präventionsgedanken zu fördern.“

Weiterführende Informationen

Workers‘ Memorial Day

Arbeitsschutzprämien der BG BAU

Präventionsprogramm BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft


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(ots) B 7 – Kaufungen (Landkreis Kassel): Beamte des Polizeireviers Ost führten am Montag zwischen 9:30 Uhr und 15:00 Uhr Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf der B 7 in Höhe Kaufungen-Papierfabrik durch.

Dabei lag ihr Hauptaugenmerk auf Lkw und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Ladungssicherung.

Zehn Lkw aus unterschiedlichen EU-Staaten lotsten sie in der Zeit in die Kontrollstelle und führten eine umfangreiche und fachkundige Überprüfung durch.

Bei einem deutschen Fahrer musste sie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten beanstanden.

Der Mann hatte zum einen 5 ½ Stunden statt der erlaubten 4 ½ Stunden am Steuer gesessen und sich zum anderen nicht an die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden gehalten.

Er war bereits nach 8 ½ Stunden weitergefahren.

Ihm droht nun ein Bußgeld von 210 Euro.

Ein Fahrer aus Rumänien muss nun sogar mit einem Bußgeld von 450 Euro rechnen, da er sich bereits nach 3 anstatt der vorgeschriebenen 11 Stunden Pause wieder ans Steuer gesetzt hatte.

Zwei weitere Fahrer hatten ihre Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert und mussten vor Ort nachsichern, was bis zu einer Stunde Zeit in Anspruch nahm. Darüber hinaus leiteten die Beamten gegen insgesamt vier Fahrer Verfahren ein, weil sie nachweislich gegen die für sie vorgeschriebene Geschwindigkeit von 80 km/h verstoßen und auf der Autobahn teilweise 100 km/h gefahren waren.

Polizeipräsidium Nordhessen


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(ots)Bad Emstal-Merxhausen (Landkreis Kassel) / Borken (Schwalm-Eder-Kreis):

Die Polizei fahndet weiterhin nach zwei aus der Forensik in Bad Emstal-Merxhausen geflohenen Männern und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Die beiden 24 und 27 Jahre alten Patienten hatten heute Morgen gegen 06:30 Uhr auf noch nicht abschließend geklärte Weise die Flucht angetreten. Bei den sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte die Polizei gegen 06:45 Uhr bei Borken-Kerstenhausen einen verdächtigen silberfarbenen Ford Fiesta stoppen, der möglicherweise mit der Flucht aus der Forensik im Zusammenhang steht. Dieser Wagen versuchte zuvor mehrfach sich einer Kontrolle durch gefährliche Fahrmanöver zu entziehen. Hierbei kam es auch zum Schusswaffengebrauch auf die Reifen des Fahrzeugs durch die Polizei, wodurch eine Weiterfahrt des Pkw letztlich verhindert werden konnte. Zwei männliche Insassen wurden anschließend von den eingesetzten Polizisten festgenommen. Bei ihnen handelte es sich allerdings nicht um die gesuchten Männer. Derzeit wird geprüft, ob sie mit der Flucht der beiden Patienten im Zusammenhang stehen könnten.

Die weiteren umfangreichen Fahndungsmaßnahmen, bei denen auch ein Hubschrauber im Einsatz ist, laufen derzeit auf Hochtouren. Bislang führten diese leider nicht zum Auffinden der geflüchteten 24 und 27 Jahre alten Männer. Es liegen momentan keine Hinweise vor, dass von ihnen eine akute Gefahr für andere ausgeht. Dennoch rät die Polizei vorsorglich davon ab, verdächtige Personen anzusprechen und bittet im westlichen Landkreis Kassel und im Schwalm-Eder-Kreis derzeit darum, keine Anhalter mitzunehmen.

Aktualisierte Personenbeschreibungen:

1.) Ca. 1,85 Meter groß, schlank, kurze dunkle Haare, vermutlich bei Flucht verletzte Hand, trug zuletzt eine schwarze Jacke und eine graue Jogginghose

2.) Ca. 1,70 Meter groß, sportlich, trug zuletzt einen hellen Kapuzenpullover und eine schwarze Sporthose.

Ob beide Personen diese Bekleidung noch tragen, ist nicht bekannt. Bislang ging bereits eine Vielzahl an Hinweisen aus der Bevölkerung bei der Polizei ein, die aber bisher noch nicht zum Auffinden der Männer führen konnten.

Zeugen, die verdächtige Personen beobachtet haben und aktuelle Hinweise auf die flüchtigen Männer geben können, melden sich bitte unter Tel.: 0561-9100 oder in dringenden Fällen über den Notruf 110 bei der Polizei.

 

Polizeipräsidium Nordhessen


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Volles Badevergnügen für Ihr Baby – aber bitte sicher!
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(ots) Das Baby das erste Mal zu baden ist aufregend für alle Beteiligten – Apotheker Simon Oetter aus Hamburg gibt Tipps, damit es sicher gelingt

Rund zehn Tage nach der Geburt – wenn der Rest der Nabelschnur abgefallen ist und der Nabel gut verheilt ist – steht dem ersten Bad im Leben eines Babys nichts mehr im Weg. Was Eltern tun sollten, damit es ein sicheres Badevergnügen wird, verrät der Hamburger Apotheker Simon Oetter im Apothekenmagazin „Baby und Familie“.

Nie unbeaufsichtigt lassen – auch nicht kurz!

Natürlich braucht ein Baby noch Unterstützung bei den ersten Badeversuchen. „Schieben Sie Ihren Unterarm unter den Nacken des Babys und umfassen Sie mit Ihrer Hand in Höhe der Achselhöhle seinen Oberarm“, rät Simon Oetter. „Für die Bauchlage greifen Sie Ihrem Baby unter die Arme, stützen es mit Hals und Kinn auf Ihrem Unterarm und halten es mit der Hand am Oberarm fest.“ Beim Umdrehen sollte man das Kind am Brustkorb festhalten – dabei kann man es auch kurz aus dem Wasser heben.

Ist das Baby schon größer, strampelt und planscht es häufig vor Freude. Auch dann gilt: immer gut festhalten und nie unbeaufsichtigt lassen – auch nicht kurz! Die normale Badewanne sollten Eltern fürs Babybaden übrigens nicht benutzen – sie ist noch zu groß und zu unpraktisch. „Am besten baden Sie Ihr Kleines in einer Babybadewanne oder einem Badeeimer. Letzter soll dem Kind vermitteln, sich ein bisschen wie in Mamas Bauch zu fühlen“, erklärt Apotheker Oetter.

Weitere nützliche Tipps rund ums Baden von Babys lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Apothekenmagazins „Baby und Familie“. Die Ausgabe 04-2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele relevante Gesundheits-News gibt es zudem unter https://www.baby-und-familie.de sowie auf Facebook und Instagram.

Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen,


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Stuttgart/Berlin (DAV). Die Arbeit eines Kochs ist nicht mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche verbunden. Eine evangelische Gemeinde darf ihrem Mitarbeiter in der Küche daher nicht kündigen, wenn er aus der Kirche austritt. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Februar 2021 (AZ: 4 Sa 27/20).

 Der Mann arbeitet als Koch bei einer evangelischen Gesamtkirchengemeinde, zuletzt in einer Kita. Die Gemeinde betreibt rund 50 Kindertageseinrichtungen. Als sie erfuhr, dass der Mitarbeiter aus der Kirche ausgetreten war, kündigte sie ihm fristlos.

Die Kündigungsschutzklage des Mannes hatte Erfolg. Die Tätigkeit eines Kochs in einer Kita sei nicht mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche verbunden, erläuterte das Gericht. Er leiste keinerlei unmittelbaren Beitrag zum Erziehungsauftrag der religiösen Bildung für die betreuten Kinder. Die Kündigung sei daher nicht gerechtfertigt – sie stelle eine „unzulässige Benachteiligung“ dar.

Die Küchenmitarbeiter hätten zu den Kindern im Wesentlichen nur dann Kontakt, wenn sie Getränke ausgäben. Der Mitarbeiter nehme an Teamsitzungen mit dem pädagogischen Personal nur etwa alle zwei Wochen teil, wenn es um organisatorische Fragestellungen gehe. Weder im Hinblick auf die Tätigkeit des Klägers als Koch noch im Hinblick auf die Umstände der Tätigkeit stelle die Loyalitätserwartung des Arbeitgebers, nicht aus der Kirche auszutreten, eine wesentliche und berechtigte Anforderung dar.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de


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Scheuer: Glasfaser für bis zu 2,8 Millionen Anschlüsse
Ab heute können Kommunen oder Landkreise in ganz Deutschland erstmals eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in so genannten „Grauen Flecken“, also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wird die Förderung deutlich ausgeweitet. Bislang waren nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s („Weiße Flecken“) förderfähig. Unabhängig von dieser so genannten Aufgreifschwelle sind besonders wichtige Anschlüsse (Schulen, Krankenhäuser, kleine und mittlere Unternehmen, Gewerbegebiete, lokale Behörden und Verkehrsknotenpunkte wie z.B. Häfen oder Bahnhöfe) auch oberhalb dieser Grenze förderfähig.

Bundesminister Andreas Scheuer:

Der nächste Schub für den Breitbandausbau in Deutschland: Ab sofort können wir den Glasfaserausbau für weitere 2,8 Millionen Anschlüsse fördern, bei denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Dafür mussten wir lange und hart mit der Europäischen Kommission verhandeln. Mit unserem Förderprogramm für sogenannte Graue Flecken gehen wir einen weiteren großen Schritt in Richtung flächendeckend Gigabit bis 2025.

Für eine schnelle Versorgung von Haushalten in extremen Einzel- oder Randlagen eines Fördergebietes, deren Erschließungsaufwand erheblich von der übrigen Erschließung abweicht und hohe Kosten verursacht, plant die Bundesregierung außerdem einen Zuschuss für Anschlüsse etwa mit Satelliten- oder Richtfunktechnologie. Bezuschusst werden die Anschaffung technischer Ausrüstung und deren Installation. So können auch besonders abgelegene Standorte schnell zu vertretbaren Kosten mit leistungsstarkem Internet erschlossen werden.

Seit Start des Bundesförderprogramms in der vergangenen Legislaturperiode stellt der Bund für die Unterstützung des Breitbandausbaus aktuell rund 12 Milliarden Euro bereit. Rund 8,3 Milliarden Euro sind aktuell für 2180 – zum Teil sehr große und landkreisweite – Ausbauprojekte in weißen Flecken bewilligt, in denen rund 2,6 Millionen Anschlüsse neu angebunden werden.

Durch Sonderaufrufe hat das BMVI bereits in der „Weiße-Flecken“-Förderung einen besonderen Fokus auf Schulen, Gewerbegebiete und Krankenhäuser gelegt. Rund 11.000 Schulen, mindestens 145 Krankenhäuser und mindestens 710 Gewerbegebiete sind in der Förderung und profitieren vom geförderten Netzausbau.

Die Fördermittel werden hauptsächlich über das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereitgestellt. Dieses speist sich überwiegend aus den Einnahmen aus der Frequenzversteigerung 2019 sowie aus dem regulären Bundeshaushalt.

Laut aktuellen Zahlen aus dem Breitbandatlas der Bundesregierung zeigt der Breitbandausbau innerhalb eines Jahres ein deutliches Plus von 37 Prozent bei der Versorgung der Haushalte in Deutschland mit Gigabit-Anschlüssen. Im vergangenen Jahr sind täglich fast 20.000 Haushalte mit Gigabit-Netz dazugekommen. Ende 2020 hatten damit 59 Prozent der Haushalte Zugang zu ultraschnellem Internet mit einem Gigabit pro Sekunde. Das sind gut 6,6 Millionen Haushalte mehr als noch ein Jahr zuvor. 95 Prozent der Haushalte verfügten über eine Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s.

Weitere Informationen zum Graue-Flecken-Programm und zum Förderverfahren finden Sie hier: https://www.bmvi.de/breitbandfoerderung

Den aktuellen Stand des Breitbandausbaus können Sie jederzeit online im Breitbandatlas der Bundesregierung nachschauen: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html

© 2021 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


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(ots) Aktuell erreichen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vermehrt Fragen, ob Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 meldepflichtige Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sind. Ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), erklärt hierzu:

Bei einer Erkrankung an COVID-19 kann es sich um einen Arbeits-/Schulunfall oder eine Berufskrankheit (BK) handeln. Sind Beschäftigte erkrankt und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, sollten sie ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin informieren. Arbeitgebende, Krankenkassen sowie Ärztinnen und Ärzte müssen COVID-19-Fälle der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unter folgenden Voraussetzungen melden:

-  der oder die Versicherte ist an COVID-19 erkrankt 
-  eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist nachgewiesen 
-  bei der Arbeit oder in der Schule kam es zu einem intensiven Kontakt mit einer infizierten Person oder einem größeren Infektionsausbruch 
-  Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren ist eine Berufskrankheit anzuzeigen. Hierfür stellen die Unfallversicherungsträger und die DGUV ein eigenes Formular zur Verfügung. 
-  Bei Beschäftigten in anderen Branchen kann eine Erkrankung an COVID-19 ein Arbeitsunfall sein. Meldepflichtig ist dieser, wenn die Erkrankung zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen oder zum Tode geführt hat.

Übrigens: Auch Versicherte können einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit formlos anzeigen. Dies sollte dann geschehen, wenn sie Anlass haben anzunehmen, dass die Infektion bei der Arbeit geschehen ist (zum Beispiel bei einem engen Kontakt mit einer infizierten Person) und wenn der Arzt oder die Ärztin nicht nur eine Infektion mit dem Coronavirus, sondern auch die Erkrankung COVID-19 diagnostiziert hat.

Was aber, wenn die Infektion mit dem Coronavirus zunächst symptomlos oder milde verläuft? Wie auch sonst bei leichten Unfällen oder Erkrankungen gilt in diesem Fall die Empfehlung: Alle Tatsachen, die mit der Infektion zusammenhängen, sollten im Verbandbuch des Unternehmens oder der Einrichtung dokumentiert werden. Kommt es nach einiger Zeit doch noch zu einer schweren Erkrankung, helfen diese Daten der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft bei ihren Ermittlungen. Eine spätere Meldung steht der Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nicht entgegen.

Covid-19 auch ein Schülerunfall

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auch auf Schülerinnen und Schüler, Kinder in Tagesbetreuung und Studierende. Eine Erkrankung an COVID-19 kann für diese Versicherten als Schülerunfall gewertet werden. Meldepflicht für die Einrichtung sowie die behandelnden Ärzte besteht hier, wenn eine ärztliche Behandlung eingeleitet wurde.

Erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eine Unfallmeldung oder BK-Verdachtsanzeige klären sie automatisch selbst, ob es sich um einen Versicherungsfall handelt. Weitere Anträge müssen nicht gestellt werden. Welche Informationen im Fall von COVID-19 eine Rolle spielen, ist hier nachzulesen: https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp

Kommt es zu einer hohen Zahl von Infektionen sollte der Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch dann eingeschaltet werden, wenn alle Infektionen symptomlos verlaufen. Die Unfallversicherungsträger ermitteln dann, ob die Arbeitsbedingungen bei der Verbreitung des Virus möglicherweise eine Rolle gespielt haben. Sie geben auf dieser Grundlage Hinweise, wie Betriebe und Einrichtungen weitere Infektionen verhüten können.

Hintergrund Verbandbuch

Unternehmen und Einrichtungen müssen Anlässe, bei denen Erste Hilfe geleistet wurde, aufzeichnen. Dazu verpflichtet sie das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei nicht meldepflichtigen Unfällen oder Erkrankungen helfen diese Aufzeichnungen, falls wider Erwarten Spätfolgen auftreten. Die Daten sind in einem so genannten Verbandbuch zu sammeln und fünf Jahre aufzubewahren. Es ist nicht festgelegt, wer die Daten zu verwalten hat. Er oder sie muss sie aber vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte schützen.

 

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Für das ultimative Glücksspielerlebnis stecken Online-Spielautomaten voller Spaß und Spannung. Das Ergebnis des Spiels ist stets fair und zufallsbestimmt. Zugleich gibt es aber auch Statistikdaten, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können, welches Spiel Sie als nächstes spielen sollten.

Wenn Sie zum Beispiel die Online-Spielautomaten bei Karamba ausprobieren, dann finden Sie eine Vielzahl an themenbezogenen Spielen ganz nach Ihrem Geschmack. Das reicht von Retro-Spielen mit drei Walzen bis hin zu epischen Abenteuern in Ländern von längst vergangenen Zeiten.

Sie können auch einen Blick auf den Prozentsatz des RTP (Return to Player), die Trefferhäufigkeit und die Varianz werfen. In dieser Anleitung werden wir diese Begriffe näher unter die Lupe nehmen – was sie bedeuten und wie sie funktionieren.

Was ist der RTP-Prozentsatz?

Es handelt sich hierbei um einen Wert, der jedem Slot-Spiel zugeordnet wird. Der RTP zeigt die theoretische Auszahlungswahrscheinlichkeit über einen bestimmten Zeitraum an, das heißt, wie viel Ausschüttung der Spieler erwarten kann.

Der RTP kann auch verwendet werden, um den vermeintlichen Vorteil des Hauses zu berechnen. Theoretisch wird ein Spiel mit einem höheren RTP öfter oder größere Auszahlungen über einen bestimmten Zeitraum haben, wenn man ihn mit Spielautomaten mit niedrigeren Prozentsätzen vergleicht. Wenn Sie den RTP kennen, kann Ihnen das bei der Wahl des Spielautomaten helfen und Sie werden wissen, wie hoch Ihr Einsatz bei jedem Spiel sein sollte, je nach Ihrem Budget.

Informationen zum RTP können üblicherweise in der Beschreibung des Spielautomatenspiels gefunden werden. Diese Statistik ist jedoch keine Garantie für einen Gewinnwert oder eine Anzahl an Auszahlungen, die Sie nach jedem Dreh erhalten können. Wenn ein Spiel beispielsweise ein Minispiel beinhaltet, kann dies den Gesamtwert des RTP für das Spiel verändern.

Weitere Faktoren sollten ebenso berücksichtigt werden, wie etwa das Thema und der Stil des Spiels, die Anzahl der Gewinnlinien, die Trefferhäufigkeit und die Varianz eines gegebenen Spiels.

Erklärung zur Trefferhäufigkeit und Varianz

Es gibt zwei weitere Statistikwerte, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr Slot-Spiel zum Spielen aussuchen. Die Trefferhäufigkeit und die Varianz können mehr Informationen zur Auszahlung eines bestimmten Spiels geben.

Die Trefferhäufigkeit bezieht sich auf die Frequenz, mit welcher das Slot-Spiel den Spielern wahrscheinlich eine Auszahlung tätigt. Ein Slot-Spiel mit niedriger Trefferhäufigkeit könnte weniger oft zu einer Auszahlung führen, aber einen größeren Jackpotgewinn im Vergleich zu anderen Spielautomaten bieten. Andererseits könnte eine hohe Trefferhäufigkeit bei einem Spiel zum Einsatz kommen, das viel häufiger Auszahlungen macht, diese jedoch kleinere Gewinnsummen beinhalten.

Die Varianz bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, eine Gewinnkombinationen der ausgewählten Symbole zu erzielen. Wie zuvor erwähnt, wären die Spielautomatenspiele, die öfter Auszahlungen tätigen, aber geringere Preise bieten, also Spiele mit niedriger Varianz. Jene Slot-Spiele mit höheren Preisen, bei denen die Spieler seltener Auszahlungen erhalten, wären dann Spielautomaten mit hoher Varianz.

Im Hinblick auf Spielautomaten sind diese Statistiken eine Stütze, die Ihnen helfen kann, das für Sie geeignetste Spiel zu finden. Aber es dreht sich eben nicht alles um die Preise, die angeboten werden. Vergessen Sie nicht, ein Spielautomatenspiel zu spielen, das Sie genießen, mit dem Thema, das Ihnen am meisten Spaß macht.


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Heute möchte das Kabinett den deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) beschließen. Darin wird festgelegt, wie die rund 23 Mrd. Euro aus dem EU-Corona-Wiederaufbauprogramm „Next.Generation.EU“ für Deutschland verwendet werden sollen. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert den vorliegenden Entwurf:

 

„Es ist eine herbe Enttäuschung, dass die Bundesregierung nicht einmal einen kleinen Teil der EU-Gelder in unser Ökosystem investieren möchte. Und das, obwohl der europäische Rechtsrahmen klare Leitlinien vorgegeben hat und das Umweltministerium gute Vorschläge vorgelegt hat. Besonders enttäuschend: Der NABU und weitere Umweltverbände hatten kaum eine Chance, Stellung zu beziehen. Von einer echten Öffentlichkeitsbeteiligung kann keine Rede sein.

 

Deutschland hat ein enormes Potential für die Renaturierung von Ökosystemen wie Mooren oder naturnahen Wäldern, von denen Natur, Klima und der Mensch profitieren würden. Mit diesem Plan versäumt die Bundesregierung nicht nur dringende Investitionen, um die Artenvielfalt zu schützen. Sie verpasst auch die Chance, die Wirtschaft im Kontext der Klimakrise zukunftsfähig und krisenfest zu machen. Nun hat es die EU-Kommission in der Hand: Sie muss die Pläne noch absegnen und sollte die Bundesregierung dringend dazu auffordern, nachzubessern.“

 

 

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OC von NABU

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Mit und für die Jüngsten

Frau Rabe (Kiga Hohes Feld), Frau Steinmetz (Kiga Adolf-Häger-Straße), Frau Grimm (Kita am Anger), Bürgermeister Torben Busse und Thomas Neuroth vom Energie 2000
© Stadt Hofgeismar

Immer mehr Kommunen machen mit bei „Clever fürs Klima“ -dem Energiesparmodell für Schulen und Kindertagesstätten in den Städten und Gemeinden des Landkreises Kassel – paralleler Auftakt.

Nachdem bereits der Landkreis und 6 Kommunen mit 33 Kindertageseinrichtungen und die Schulen im Landkreis Kassel aktiv am Projekt teilnehmen, beginnt jetzt eine zweite Projektphase mit vier neuen Teilnehmern und ihren 25 Kindertagesstätten.

Hofgeismar, Kaufungen, Zierenberg und Vellmar beteiligen sich bei dem vom BMU -(Bundesministerium für Umwelt) geförderten und von der Energieagentur Energie 2000 e.V. durchgeführten Projekt. Damit stellen sie sich den Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel für uns alle ergeben. Schon für die Jüngsten ist es wichtig, über Energieverschwendung und Nachhaltigkeit nachzudenken.

Ziel von „Clever fürs Klima“ ist die nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs in den Kitas um mindestens zehn Prozent „Von jeder einzelnen Einrichtung wird der Energieverbrauch ermittelt und erzielte Einsparungen errechnet“, erläutert Manfred Schaub, Geschäftsführer der Energieagentur.  „Ein Viertel der eingesparten Energiekosten werden als Prämie wieder an die Kindertagesstätte ausgeschüttet“.

Mit dem Angebot für Kinder und Fachkräfte sollen die Kitas unterstützt werden, mit der Energie achtsam umzugehen und die Kinder dabei zu begleiten, sich diesen Teil der Welt zu erschließen. Die vielfältigen Aktivitäten in jeder einzelnen Kita und unsere pädagogischen Angebote werden in die Berechnung der Prämie berücksichtigt. Damit fließt ein Teil des gesparten Geldes direkt an die Kita und ist nicht nur ein abstrakter Gewinn, sondern konkret erlebbar.

Unterstützung zum Energiesparen bekommt das Betriebspersonal der Kitas auch in technischen Fragen. Durch Analyse der vorhandenen Gegebenheiten und dem Einsatz von Messtechniken wird das Personal geschult und in den Prozess eingebunden. “So lassen sich die Energieeinsparungen nachhaltig sichern und auch auf andere kommunale Gebäude übertragen. Die Kommune verringert am Ende ihren Verbrauch und alle gewinnen.“, erläutert Thomas Neuroth von Energie 2000 e.V.

Thomas Neuroth überreicht einen Clever fürs Klima-Messfuchs mit CO2-Messgerät an die Leiterin, Frau Renate Grimm, Kita Am Anger

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.cleverfürsklima.de/


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Mit einem hauchdünnen Vorsprung von 0,6 Sekunden haben Sébastien Ogier und Beifahrer Julien Ingrassia die Rallye Kroatien gewonnen. Beim dritten Lauf der Rallye-Weltmeisterschaft (WRC) 2021 landeten die beiden Franzosen vor ihren Teamkollegen Elfyn Evans und Scott Martin auf Platz eins – in einem der knappsten Zieleinläufe der WRC aller Zeiten.

Vor dem letzten Tag der Rallye trennten die ersten drei Autos nur 10,4 Sekunden, wobei Ogier als Führender 6,9 Sekunden vor Evans lag. Dieser absolvierte die ersten beiden Prüfungen des letzten Tages am schnellsten und übernahm die Führung von Ogier. Anschließend wurde der Franzose auf einer Verbindungsetappe zwischen zwei Wertungsprüfungen in einen Verkehrsunfall verwickelt, den alle Beteiligten glücklicherweise heil überstanden. Lediglich der Yaris WRC trug Schäden an der Beifahrertür sowie der Aerodynamik davon.

Evans und Ogier gingen mit einem Abstand von 3,9 Sekunden in die entscheidende Power Stage. Ogier legte vor und Evans versuchte zu kontern. Ein kleiner Verbremser kostete den Waliser Evans jedoch den Gesamtsieg, den Ogier mit 0,6 Sekunden Vorsprung ins Ziel brachte. Nur zweimal in der Geschichte der WRC war es knapper.

Mit der maximalen Punkteausbeute kehrt Ogier an die Spitze der Fahrerwertung zurück. Darüber hinaus baut das Toyota Gazoo Racing World Rally Team seine Führung in der Herstellerwertung auf 27 Punkte aus.

Nachwuchspilot Takamoto Katsuta belegte im Toyota Yaris WRC zum dritten Mal in Folge den sechsten Platz, nachdem er am Samstag an der Seite von Beifahrer Dan Barritt mit seinem Renntempo und zwei Etappensiegen beeindruckt hatte.

„Ich bin sehr stolz, dass unsere Crews dem Team den Sieg bei der Premiere der Rallye Kroatien beschert haben“, erklärt Teamgründer Akio Toyoda. „Herzlichen Glückwunsch an Seb, Julien und ihre Mannschaft. Nach ihrem Unfall auf der Verbindungsetappe war ihr Auto nicht mehr in perfektem Zustand, aber sie haben nie aufgegeben und letztendlich die Rallye gewonnen. Ich schätze ihre harte Arbeit sehr. Elfyn und Scott haben sich ebenfalls großartig geschlagen. Ein Doppelsieg ist ein wunderbares Ergebnis für dieses Wochenende.

Es ist außerdem beeindruckend, dass Takamoto zwei Etappen für sich entscheiden konnte. Es wäre schön zu behaupten, dass ihm meine Ratschläge geholfen haben, die ich ihm vor ein paar Wochen in Japan gegeben habe, aber der wahre Grund für seine Verbesserungen liegt in seiner harten Arbeit. Ich freue mich darauf, seine Leistungen bei den kommenden Veranstaltungen zu verfolgen. Die Rallye von Kalle und Jonne endete leider sehr früh. Ich bin erleichtert, dass es beiden gut geht und ich glaube, dass sie trotzdem aus dieser Rallye gelernt haben.

Angeführt von Jari-Matti zeigt das Team bei jeder Rallye seine Stärke, indem alle Teammitglieder zusammenarbeiten. Ohne große Pause startet schon bald die Rallye Portugal. Unsere Gesundheit steht an erster Stelle und wir setzen unsere Vorbereitungen fort. An unsere Fans: Bitte feuert das Toyota Gazoo Racing World Rally Team weiterhin an. Wir wissen eure Unterstützung und Ermutigung immer zu schätzen. Herzlichen Dank.“

„Es ist so spannend und aufregend, die Action auf den Prüfungen zu verfolgen, wenn unsere Fahrer wie heute um den Sieg kämpfen“, so Teamchef Jari-Matti Latvala nach dem Sieg. „Es tut mir sehr leid für Elfyn, er ist in der letzten Kurve ein bisschen weit rausgekommen und hat im Grunde dort den Sieg verloren. Aber beide Fahrer mussten pushen und Seb hat eine brillante Schlussphase hingelegt. Wir sind glücklich und stolz auf das, was die Jungs an diesem Wochenende geleistet haben. Ein weiterer Doppelsieg ist ein tolles Ergebnis für das Team.“

 

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Oc von Toyota Deutschland

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(ots) Kassel-Mitte: Am Freitagnachmittag ereignete sich an der Documenta-Halle ein Raub auf einen 21-Jährigen aus den Landkreis Kassel. Eine mehrköpfige Gruppe hatte den jungen Mann körperlich angegriffen und die Herausgabe seines Handys sowie Rucksacks gefordert. Als der 21-Jährige laut um Hilfe rief, ließen die Täter schließlich von ihm ab und es gelang dem Opfer, zu flüchten. Nun ermitteln die Beamten des für Raubdelikte zuständigen Kommissariats 35 der Kasseler Kripo. Da sich zur Tatzeit viele Menschen in der Nähe des Tatorts aufgehalten haben sollen, erhoffen sich die Ermittler, dass sich aufgrund der Veröffentlichung des Falls Zeugen der Tat bei der Polizei melden.

Zu dem Raub war es gegen 17:50 Uhr auf dem Fußweg hinter der Documenta-Halle gekommen. Nach Angaben des 21-Jährigen war er dort zu Fuß in Richtung Orangerie unterwegs, als er plötzlich von der mehrköpfigen Gruppe festgehalten und mehrfach ins Gesicht geschlagen wurde. Gleichzeitig forderten sie die Herausgabe seines Mobiltelefons und Rucksacks. Als die Täter nach den Hilferufen zurückgewichen waren, rannte der junge Mann in Richtung Gustav-Mahler-Treppe und bat dort Passanten, die Polizei zu rufen. Bei den Tätern, die letztlich nichts erbeuteten, soll es sich um vier bis fünf 15 bis 17 Jahre alte männliche Jugendliche gehandelt haben, die ein südländisches Erscheinungsbild hatten und sportlich gekleidet waren. Der 21-Jährige erlitt bei dem Überfall leichte Verletzungen am Kopf und im Gesicht, die ambulant in einem Krankenhaus behandelt wurden.

Die Ermittler des K 35 bitten Zeugen, die den Raubüberfall beobachtet haben, Hinweise auf die Täter geben können und zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, sich unter Tel.: 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Polizeipräsidium Nordhessen


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Kassel, 26. April 2021. Dritter Sieg im dritten Spiel! Die Kassel Huskies haben dank eines 9:6- Heimerfolgs gegen die Heilbronner Falken das Playoff-Halbfinale erreicht. In einer turbulenten Partie fiel die Entscheidung dabei erst in der 55. Minute. Einen feinen Querpass von Philippe Cornet verwertete Ryan Olsen am langen Pfosten zum 7:6 aus Huskies-Sicht. Da kurz darauf auch Oliver Granz per Schlenzer von der blauen Linie und wiederum Olsen ins verwaiste Falken[1]Tor trafen, war der Halbfinaleinzug der Schlittenhunde perfekt. Aber der Reihe nach. Wie schon in Spiel zwei kamen die Nordhessen gut aus der Kabine und gingen prompt in Führung. Troy Rutkowski hatte bei seinem Versuch aber auch Glück, dass ihn Gervais unhaltbar abfälschte (2.).

In der 10. Minuten konnten die Hausherren dann verdient erhöhen. Paul Kranz traf aus kurzer Distanz per Rebound. Die Falken kamen aber sofort zurück. Nur rund eine Minute nach Kranz 2:0 markierte Dylan Wruck den ersten Treffer der Gäste. In einem torreichen ersten Drittel fanden die Huskies aber eine Antwort darauf. Und zwar gleich doppelt in Person von Ryon Moser. Erst bekam der Deutsch-Kanadier zu viel Platz von der Heilbronner Hintermannschaft, dann war er nach einem Cornet-Versuch per Bauerntrick erfolgreich. Da aber Wurck elf Sekunden vor Drittelende erneut treffen konnte, ging es mit einem 4:2 aus Huskies-Sicht in die erste Pause.

Diese ließ dann etwas auf sich warten, da sich nach Ende des Drittels Falke Michael Knaub Huskies-Kapitän Denis Shevyrin schnappte und zum Faustkampf bat. Für Knaub war nach dieser Aktion die Partie vorzeitig beendet, da der Stürmer während der Auseinandersetzung seine Handschuhe auszog. Das zweite Drittel hatte dann nicht mehr das hohe Tempo vom ersten Abschnitt. An Toren fehlte es dem Mitteldrittel aber auch nicht. Für die Huskies trafen Tim Lucca Krüger mit seinem ersten Profi-Playoff-Tor und Ryon Moser mit sattem Schuss zum Hattrick. Getrennt wurden diese Szenen von einem Doppelstreich der Unterländer. Beim Tor von Gervais konnte Jerry Kuhn nicht viel machen, Simon Thiel überwand den Kasseler Schlussmann in der 35. Minute dann per Rückhand aus spitzem Winkel. Für den Schlussabschnitt war als Spannung vorprogrammiert.

Und diese erhöhte sich nach gut zehn Minuten. Denn mit zwei sehenswerten Toren glich Falke Yannik Valenti die Partie aus. Erst war der Sohn von Huskies-Legende Sven in Überzahl erfolgreich, dann ließ er Kuhn mit einem platzierten Handgelenksschuss keine Chance. Doch die Huskies hatten ihre Antwort in Person von Olsen und Granz. Für das Team von Tim Kehler steht nach einen freien Tag die Vorbereitung auf das am Sonntag beginnende Playoff-Halbfinale an. Wer dann der Gegner der Schlittenhunde ist wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Im ganz besonderen Fall sogar erst am Samstagabend.

 

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OC von den EC Kassel Huskies

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Das Kleine Nachtpfauenauge gehört zu den schönsten und größten heimischen Schmetterlingen. Schon seit vielen Jahren zieht das Schulbiologiezentrum die Tiere im Botanischen Garten heran, um Schulkindern den Lebensrhythmus dieses einheimischen Nachtfalters hautnah vermitteln zu können. Aufgrund der Corona-Pandemie können jedoch auch in diesem Jahr leider keine öffentlichen Termine im Botanischen Garten angeboten werden.

Ein männliches Exemplar des Kleinen Nachtpfauenauges.

Alljährlich werden junge Raupen an viele begeisterte Kinder der Region verteilt, welche die Tiere dann in den nächsten zwei Monaten eigenverantwortlich mit den Blättern der Futterpflanze, beispielsweise Apfel oder Weide, füttern und pflegen. So kann die Entwicklung des Kleinen Nachtpfauenauges über mehrere Raupenstadien bis zum Einspinnen in den Kokon gut beobachtet werden. Anschließend werden die Kokons zur artgerechten Lagerung und Überwinterung an das Schulbiologiezentrum zurückgegeben.

Der wundersame Umwandlungsprozess von der Raupe über die Puppe zum Schmetterling, die Metamorphose, geschieht allerdings anschließend gut geschützt und im Verborgenen der Kokons; im nächsten Frühjahr schlüpfen daraus wieder Nachtpfauenaugen. Ein Schauspiel, das jedes Jahr aufs Neue viele Besucher anlockt und Jung und Alt fasziniert.

Nach erfolgter Paarung beginnt der Kreislauf von vorne: Der Entwicklungszyklus vom Ablegen der Eier, Schlüpfen und Aufzucht der Raupen, Verpuppung im Kokon, Überwinterung bis zum Schlupf des Schmetterlings erstreckt sich über den Zeitraum von einem Jahr.

Aufgrund der langen Erfahrung kann inzwischen sehr exakt vorausgesagt werden, wann die Schmetterlinge mit dem Schlüpfen beginnen. Dies ist meist ab Mitte April der Fall. In diesem Jahr können leider keine öffentlichen Termine für Besucherinnen und Besucher des Botanischen Gartens stattfinden, um diesem Wunder der Natur live beizuwohnen.

Claudia Wiederhold und Werner Waldrich vom Schulbiologiezentrum sind trotzdem vor Ort, um das Schlüpfen der Kleinen Nachtpfauenaugen zu begleiten. Die Fotos der ersten frisch geschlüpften Schmetterlinge wecken auf jeden Fall Vorfreude auf das nächste Jahr. Wiederhold und Waldrich hoffen, dass es dann wieder möglich sein wird, vielen Kindern vor Ort alles Wissenswerte über die Schmetterlinge zu vermitteln.

Hintergrund:

Das Schulbiologiezentrum ist Mitglied beim Netzwerk „BioLeKa“, in dem biologische Lernorte aus der Region Kassel vereint sind. „Lernen in der Natur und aus der Natur“ ist das Motto, unter dem bei BioLeKa die verschiedensten Gruppen spannende Lernangebote für die 150 Schulen der Region machen und damit die Umsetzung zentraler Unterrichtsinhalte zur Umwelt- und Naturbildung praktisch unterstützen.

documenta-Stadt Kassel

 

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(ots) In der vergangenen Nacht kam es zwischen Diemelstadt Rhoden und Diemelstadt Wrexen zu einem tödlichen Verkehrsunfall.

Wie die eingesetzten Beamten der Polizeistation Bad Arolsen berichten, befuhr gegen 02.15 Uhr ein 61-jähriger die L 3081 in Richtung Wrexen und kam aus noch nicht geklärter Ursache in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum.

Der 61-jährige Fahrer wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.

Weitere Personen oder Fahrzeuge waren an dem Unfall nicht beteiligt.

Die weiteren Ermittlungen zur Unfallursache werden durch die Polizeistation Bad Arolsen geführt.

Polizeipräsidium Nordhessen


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