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Kassel, 30. Juli, 2021. Neuer PENNY DEL-Kooperationspartner für die Kassel Huskies: Die Schlittenhunde arbeiten in der kommenden Saison mit den Iserlohn Roosters zusammen.
„Wir sind froh mit den Iserlohn Roosters einen neuen Kooperationspartner in der PENNY DEL gefunden zu haben, mit dem wir partnerschaftlich unsere gemeinsamen Ziele verfolgen können“, freut sich Huskies-Geschäftsführer Joe Gibbs. „Für beide Seiten ist es wichtig junge Spieler weiterzuentwickeln und zu fördern. Es wird eine Win-Win Situation für beide Mannschaften sein. Die Zusammenarbeit wird beiden Mannschaften helfen und weiterbringen. Wir vertrauen einander und beide müssen die Philosophie leben. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit.“

Manuel Klinge, Sportdirektor der Kassel Huskies, ergänzt: „Bereits in den ersten Gesprächen hatten wir einen guten Draht zueinander und haben schnell gemerkt, dass wir ähnliche Ansichten sowie eine ähnliche eine sportliche Ausrichtung haben. Wir möchten zusammen verstärkt auf den Nachwuchs setzten und die jungen Talente fördern. Dafür ist die geographische Nähe sicherlich auch förderlich.“
Die Roosters spielen seit 2000 ununterbrochen in der DEL. In der abgelaufenen Spielzeit erreichten die Sauerländer das Playoff-Viertelfinale um die Deutsche Meisterschaft und mussten sich erst in Spiel drei dem späteren Meister aus Berlin geschlagen geben.
„Es ist uns sehr wichtig, dass die Talente aus unserem eigenen Lager frühzeitig auf möglichst hohem Niveau Verantwortung übernehmen und Eiszeit bekommen. Es freut uns ganz besonders, dass wir mit den Kassel Huskies einen besonders hochkarätigen Partner aus der DEL2 dafür gewinnen konnten, den Weg der Nachwuchsförderung gemeinsam mit uns zu gehen. So haben wir neben dem Herner EV einen weiteren starken Partner für die Entwicklung unserer Nachwuchsspieler“, freut sich Christian Hommel, Sportlicher Leiter der Sauerländer.

Jonas Neffin neu im Huskies-Tor
Im Zuge der Kooperation wird Roosters-Goalie Jonas Neffin mit einer Förderlizenz für die Huskies ausgestattet und verlängerte zudem seinen Vertrag am Seilersee vorzeitig um zwei Jahre bis 2024. „Wir sind mit Jonas‘ Entwicklung sehr zufrieden. Er hat sich in den vergangenen beiden Spielzeiten seine Spielanteile in der Oberliga erarbeitet und sein großes Potenzial gezeigt. Dazu kommt natürlich sein unvergessenes DEL-Debüt gegen München“, lobt Hommel die Entwicklung des jungen Torhüters und gebürtigen Iserlohners und fügt an, dass nun der richtige Zeitpunkt für den nächsten Schritt gekommen sei: „Er wird auf einem höheren Niveau spielen und trainieren und an dieser Herausforderung wachsen. Aufgrund der räumlichen Nähe wird Jonas natürlich auch weiterhin bei jeder Gelegenheit zu unserem Kader hinzustoßen.“

Bei den Huskies wird Neffin das Goalie-Duo mit Jerry Kuhn bilden. Der 21-jährige Schlussmann spielte vergangenes Jahr eine herausragende Saison bei Oberligist Herner EV. In 19 Spielen mit dem HEV parierte er 92,3% aller Schüsse und ließ im Schnitt nur ganze 2,6 Tore zu. Bei den Huskies soll Neffin nun den nächsten Schritt in seiner Entwicklung machen. „Mit Jonas Neffin komplettiert ein sehr talentierter Torhüter unser Goalie-Duo. Wir möchten ihm die
Gelegenheit bieten, bei uns den nächsten Schritt in seiner Entwicklung zu machen“, so Manuel Klinge. Auch der junge Torhüter blickt gespannt auf die kommende Saison: „Ich freue mich darauf, mich in der DEL2 beweisen zu können und bin den Kassel Huskies dankbar dafür, dass sie mir diese Chance geben.“

EC Kassel Huskies


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Als Zeichen für das weltoffene und vielfältige Hessen hissen das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst anlässlich des Wiesbadener Christopher Street Day-Wochenendes Regenbogenflaggen. „Ich freue mich, dass wir erneut ein gemeinsames Zeichen der Solidarität setzen. Vielfalt, Akzeptanz und ein diskriminierungsfreies Miteinander sind elementare Bestandteile unserer Landespolitik. Wir wollen, dass alle Menschen in Hessen ohne Angst verschieden sein können – gleich welcher sexuellen Orientierung sie sind oder welcher geschlechtlichen Identität sie sich zugehörig fühlen“, sagt der hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Wer die UEFA zu Recht dafür kritisiert, die Regenbogen-Beleuchtung von Fußballstadien zu untersagen, sollte sich jeden Tag für Vielfalt ins Zeug legen!“

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir betont, dass Vielfalt etwas Selbstverständliches ist: „In einer demokratischen Gesellschaft haben alle das Recht, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst sie selbst sein zu können. In Hessen werden alle sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten respektiert und wertgeschätzt, denn Vielfalt ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“

Flagge zeigen – in zweierlei Hinsicht

Auch dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist es wichtig, Flagge zu zeigen und mit dem Hissen der Regenbogenfahne ein Zeichen zu setzen. „Wir haben viele wirklich wichtige Herausforderungen zu bestehen. Wir müssen die Klimakrise überwinden und den Verlust der biologischen Vielfalt verhindern. Und deswegen ist für Intoleranz, für Hass und Hetze und Ausgrenzung überhaupt kein Platz. Unser Ministerium zeigt Flagge am CSD in Wiesbaden, weil wir nur gemeinsam und solidarisch für eine bunte und vielfältige Gesellschaft einstehen können.“, sagt Umweltministerin Priska Hinz.

Wissenschaftsministerin Angela Dorn weist zusätzlich darauf hin, dass jeder Mensch das Recht auf einen Zugang zu Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat – unabhängig von geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung. „Unsere Gesellschaft braucht alle klugen und kreativen Köpfe, die mit ihren unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen die Herausforderungen von morgen angehen – Vorurteile und Diskriminierung haben weder in Wissenschaft und Kunst noch irgendwo anders einen Platz. Unser Ziel sind deshalb gerechte Chancen, damit alle ihr volles Potenzial entfalten können. Wenn LSBT*IQ-Menschen für Vielfalt auf die Straße gehen, setzen sie sich damit auch dafür ein, dass die Gesellschaft zukunftsfähig bleibt.“

Der diesjährige Christopher Street Day Wiesbaden steht unter dem Motto Mutausbruch. „In einer Zeit, in der schwule Männer mit brennbaren Flüssigkeiten übergossen und angezündet werden, in der schwule Pärchen angegriffen und umgebracht werden, in der trans* Frauen und Männer täglich angegriffen, getötet und auch aus der eigenen Community angefeindet werden, in der lesbische Pärchen in einem öffentlich Bus sexuell genötigt werden, angegriffen und geschlagen werden, in dem bisexuelle Menschen immer noch lächerlich gemacht werden und nicht ernst genommen werden, ist es Zeit, mutig zu sein.“, erklärt Thorsten Buschmeier, Vorstandsmitglied bei Warmes Wiesbaden e.V. und Projektleitung des CSD 2021.

 

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OV von Land Hessen

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Wer den Camping-Urlaub auf den letzten Drücker genießen will, muss sich sputen. Der Run auf die Campingplätze in Deutschland und in beliebten Reiseländern wie Italien, Kroatien und Dänemark ist ungebrochen. Die Standplätze in den bevorzugten Reisezielen Europas sind weitgehend ausgebucht. Doch es gibt noch unentdeckte freie Kapazitäten, auch jetzt in der Hochsaison.

Auf PiNCAMP, dem Campingportal des ADAC findet man auch zur Hochsaison noch freie Plätze, vor allem in Frankreich. Zwar wird es in attraktiven Urlaubszielen an der Côte d´Azur, in der Bretagne und an der Atlantikküste langsam eng. Dort lässt es sich aber noch gut auf Campingplätze ausweichen, die nicht zur ersten Garde direkt am Strand zählen. Ebenso gibt es auf den zahlreichen Anlagen in der eindrucksvollen Flusslandschaft der Ardêche im Zentralmassiv mitunter noch freie Kapazitäten. Schwieriger wird es dagegen in den beliebten Urlaubsregionen an der italienischen und kroatischen Adria. Dort sind die großen Campingresorts praktisch ausgebucht in der Hochsaison 2021. Gleiches gilt seit vielen Wochen bereits für das beliebteste Campingziel der Deutschen: Deutschland. Einen schnellen Überblick und die Chance auf ein reizvolles Last-Minute-Ziel ermöglicht PiNCAMP für ganz Europa. Bei www.pincamp.de sind direkt buchbare Plätze separat aufgeführt und können über die eigens angelegte Suchfunktion problemlos und unmittelbar identifiziert und reserviert werden. Einfach das Wunschziel und die Reisezeit eingeben und schon werden alle noch freien und sofort buchbaren Plätze dort angezeigt.

Sollten sich kurzfristig aufgrund der Corona-Lage Reisebeschränkungen ergeben, sind diese ebenfalls abrufbar bei PiNCAMP .

Preisbewusste Camper nutzen außerdem die Vorteile der Camping Key Europe -CKE, mit Rabatten nicht nur in der Nebensaison. Reizvolle Campingplätze, z.B. in Frankreich, bieten Preisabschläge für Karteninhaber auf den Standplatztarif und auf Mobilheime in der schönsten und am meisten nachgefragten Reisezeit des Jahres:

Camping du Lac Ariège

Camping du Fond de la Baie Finistère

Falls dann noch das nötige Reisemobil zum Campingglück fehlt, ist es dank dem neuen Feature der ADAC Wohnmobilvermietung, dem sogenannten Buchungslücken-Tool möglich, Verfügbarkeiten von Wohnmobilen kurzfristig zu checken. Nach Rückgabe eines Fahrzeugs und einer Folgeanmietung in z.B. sechs Tagen darauf, entsteht eine „Buchungslücke“. Sofern das gewünschte und eingegebene Anmietdatum eine Buchungslücke streift, wird diese beim Preisvergleich dargestellt. Dabei sind sogar Rabatte bis zu 35 Prozent zu erhalten.

Aufgrund des Corona-Stornoschutzes besteht für ADAC Mitglieder und Kunden im Fall von pandemiebedingten Reisebeschränkungen übrigens kein finanzielles Risiko.

 

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OV von ADAC

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Die Richter am Bundesgerichthof (BGH) haben heute eine verbraucherfreundliche Entscheidung im Rahmen des Abgasskandals getroffen. Demnach hängt der Eintritt der Verjährungsfrist in der Sache von der individuellen Kenntnis jedes PKW-Halters ab und kann durch die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage gehemmt werden. „Von der Entscheidung profitieren nicht nur VW-Halter, sondern auch Hunderttausende Besitzer von manipulierten Autos anderer Hersteller wie zum Beispiel Daimler“, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Goldensteins Kanzlei ist für das erste Dieselskandal-Urteil des BGH verantwortlich und vertritt aktuell mehr als 28.500 Mandanten in der Sache.

„Aus unserer Erfahrung mit mehr als 28.500 Mandanten wissen wir von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die meisten Verbraucher erst durch den amtlichen Rückruf von der Manipulation ihres Autos erfahren haben. Auch der Bundesgerichtshof hat nun eingesehen, dass die mediale Berichterstattung allein nicht ausreicht, um sämtliche Halter über den Abgasskandal zu informieren.

Die Entscheidung betrifft nicht nur rund 20.000 laufende Verfahren, sondern auch Hunderttausende Halter von VW-Autos mit manipulierten Motoren der Bezeichnungen EA 288, EA 896, EA 897 und EA 898 sowie die Besitzer manipulierter Autos von Herstellern wie Daimler, Fiat oder Opel. Diese Fahrzeuge wurden größtenteils seit 2018 wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Betroffene PKW-Besitzer haben dementsprechend noch mindestens bis zum 01. Januar 2022 Zeit, um ihre Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen“, ergänzt Claus Goldenstein und führt fort:

BGH-Entscheidung kann Daimler-Musterfeststellungsklage beeinflussen

„Auch für Verbraucher, die sich an der Daimler-Musterfeststellungsklage beteiligen möchten, hat das aktuelle Verfahren eventuell Einfluss. Die BGH-Richter bestätigten nämlich ebenfalls, dass die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage die Verjährung in der Sache auch dann hemmt, wenn die Verjährungsfrist zum Zeitpunkt des Eintrages in das Klageregister bereits eingetreten sein könnte. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Musterklage rechtzeitig von dem verantwortlichen Verband eingereicht wurde.

Aktuell ist davon auszugehen, dass das Klageregister für die Daimler-Musterfeststellungsklage in den kommenden Wochen öffnet und noch in diesem Jahr schließt. Dennoch haben Mercedes-Besitzer nun die Gewissheit: Sollte das Klageregister erst im Jahr 2022 schließen, hemmt auch eine Teilnahme im kommenden Jahr die Verjährung in der Sache.“

Restschadensersatzansprüche bestehen bis zu zehn Jahre nach Kauf

„Tatsächlich können betroffene VW-Halter unabhängig von der dreijährigen Verjährungsfrist auch heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Mehrere Oberlandesgerichte bestätigten nämlich bereits, dass im Rahmen des VW-Abgasskandals sogenannte Restschadensersatzansprüche bestehen, die erst zehn Jahre nach dem jeweiligen Kaufzeitpunkt verjähren. Durch diese Restschadensersatzansprüche sollen betroffene Halter für die wirtschaftliche Bereicherung durch den Skandal entschädigt werden“, erklärt Goldenstein abschließend.

 

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OV von Goldenstein Rechtsanwälte

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Die hessischen Kommunen haben im ersten Halbjahr 2021 ein Gewerbesteueraufkommen von 2,76 Milliarden Euro erzielt. Gegenüber dem Vorjahrszeitraum stiegen die Gewerbesteuereinnahmen um 28,0 Prozent an und näherten sich vor allem durch hohe Einnahmen im ersten Quartal 2021 (1,50 Milliarden Euro) wieder dem Vorkrisenniveau an. Etwas mehr als die Hälfte des gewerbesteuerlichen Aufkommens in Hessen erzielten die kreisangehörigen Gemeinden (52,2 Prozent).

Die hessischen Kommunen generierten im ersten Halbjahr 2021 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2,76 Milliarden Euro. Das entspricht in etwa dem Niveau des ersten Halbjahres 2019 (2,83 Milliarden Euro). Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 – das maßgeblich vom Beginn der Corona-Pandemie beeinträchtigt war – stiegen die Einnahmen um 28,0 Prozent bzw. 602,4 Millionen Euro. Während rund zwei Drittel der insgesamt 422 hessischen Kommunen jeweils ihr Gewerbesteueraufkommen in der ersten Jahreshälfte 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöhen konnten, waren es gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 weniger als die Hälfte der hessischen Kommunen (46,1 Prozent), die ihr Aufkommen im ersten Halbjahr 2021 jeweils steigerten.

Kreisfreie Städte

Die Stadt Frankfurt am Main – Hessens wirtschaftliches Zentrum – erzielte im ersten Halbjahr 2021 mit 935,6 Millionen Euro rund ein Drittel (33,9 Prozent) der gesamten hessischen Gewerbesteuereinnahmen. Das waren 232,7 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2020 (702,9 Millionen Euro) und 110,9 Millionen Euro weniger als im ersten Halbjahr 2019 (1,05 Milliarden Euro). Den Großteil (61,9 Prozent) der Gewerbesteuern aus dem ersten Halbjahr 2021 nahm die Mainmetropole im ersten Quartal 2021 ein (579,5 Millionen Euro).

In den kreisfreien Städten Offenbach am Main, Wiesbaden und Kassel, die zusammen ein Gewerbesteueraufkommen von 282,1 Millionen Euro verzeichneten, waren die Einnahmen im ersten Quartal 2021 (Offenbach am Main: 25,8 Millionen, Wiesbaden: 78,9 Millionen Euro, Kassel: 46,4 Millionen Euro) höher als im zweiten Quartal (Offenbach am Main: 18,6 Millionen, Wiesbaden: 71,7 Millionen Euro, Kassel: 40,7 Millionen Euro). In Darmstadt hingegen war die Entwicklung gegenläufig: Im ersten Halbjahr 2021 nahm die Stadt 98,9 Millionen Euro ein, wovon sie 30,5 Millionen Euro im ersten Quartal und 68,4 Millionen Euro der Gewerbesteuern im zweiten Quartal verzeichnete.

Kreisangehörige Gemeinden

Der Anteil der Gewerbesteuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden an den gesamten Gewerbesteuereinnahmen Hessens belief sich im ersten Halbjahr 2021 auf 52,2 Prozent (1,44 Milliarden Euro). Wie die meisten kreisfreien Städte verzeichneten die kreisangehörigen Gemeinden im ersten Quartal 2021 mit 734,8 Millionen Euro höhere Gewerbesteuereinnahmen als im zweiten Quartal 2021 (704,5 Millionen Euro).
 

Hinweis:

Bei den in dieser Pressemitteilung betrachteten Gewerbesteuereinnahmen handelt es sich um die Gewerbesteuervorauszahlungen (brutto), die ohne Abzug der Gewerbesteuerumlage erfolgt sind.

Weitere Zahlen und Informationen zu den Gewerbesteuereinnahmen in Hessen im ersten Halbjahr 2021 erhalten Sie auf unserer Fachseite sowie in unseren Tabellen zu den „Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden“.

 

 


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Zwei Wochen nach der Hochwasserkatastrophe sind die Aufräumarbeiten noch immer in vollem Gange. Doch dabei ist größte Vorsicht geboten: Das Wasser und der Schlamm sind mit gesundheitsschädlichen Keimen kontaminiert. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb zu strengen Hygieneregeln.

Durch Leck geschlagene Abwasserkanäle oder überflutete Klärgruben sind massenhaft Fäkal-Keime in das Wasser und den Schlamm gelangt, die sich in dem feucht-warmen Klima ständig weiter vermehren. Bei Kontakt können sie unter anderem schwere Magen-Darm-Erkrankungen hervorrufen. Wenn die Keime über Wunden in die Haut eindringen, drohen hartnäckige Entzündungen und im schlimmsten Fall eine Blutvergiftung.

„Was für unsere Kollegen und Gutachter vor Ort gilt, empfehlen wir deshalb dringend auch den Einwohnern und Helfern in den Katastrophengebieten, um Infektionen zu vermeiden“, sagt Gerd Henge, Umwelt-Experte beim R+V-Dienstleister KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH. Er rät dazu, bei den Aufräumarbeiten Schutzkleidung, Gummistiefel und Handschuhe zu tragen, gegebenenfalls auch einen Mund-Nasen-Schutz. „Die Infektionsgefahr sinkt, wenn die während der Arbeit getragene Kleidung täglich gewechselt und bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen wird. An einigen Orten helfen mobile Duschen und Waschcontainer den Menschen, die weder Strom noch Wasser haben.“

Henge warnt davor, bei der Arbeit zu trinken, zu essen oder zu rauchen. „Damit die Keime nicht über die Schleimhäute in den Körper gelangen, sollte man sich vorher gründlich die Hände mit sauberem Wasser waschen und bestenfalls sogar zusätzlich desinfizieren – wie wir das alle in der Corona-Zeit gelernt haben.“ Ratsam sei es darüber hinaus, die Tetanus- und Diphtherie-Impfungen vom Hausarzt überprüfen zu lassen. „Die Lage ist für die Betroffenen schon schlimm genug: Wir müssen miteinander darauf achten, dass nicht noch weitere Menschen zu Schaden kommen“, sagt Henge.

 

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OV von R+V Infocente

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Berlin (DAV). Wer seine Vorgesetzte als „Ming Vase“ bezeichnet und eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen macht, kann fristlos gekündigt werden. Insbesondere, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen ist. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Mai 2021 (AZ: 55 BV 2053/21). Hintergrund war, dass die Klägerin Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Publikum war.

Die Verkäuferin war Mitglied des Betriebsrates. Dieser hatte die Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds verweigert. Eine solche Zustimmung kann aber durch eine Gerichtsentscheidung ersetzt werden. Der Betriebsrat verurteile Rassismus aufs Schärfste, sehe aber bei der betroffenen Verkäuferin kein rassistisches Gedankengut.

Das sah das Arbeitsgericht Berlin anders und ersetzte die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung.

Die Bezeichnung der mit den Worten „Ming Vase“ gemeinten Vorgesetzten und die zur Verstärkung der Worte verwendeten Gesten der Mitarbeiterin seien rassistisch. Sie seien zur Ausgrenzung von Mitmenschen anderer Herkunft, deren Beleidigung und zu deren Herabsetzung geeignet. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falls sei eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Die Verkäuferin habe zunächst gegenüber einer Kollegin gesagt: „Heute muss ich darauf achten, dass ich die ausgesuchten Artikel richtig abhake, sonst gibt es wieder Ärger mit der Ming-Vase“. Auf Nachfrage eines anwesenden Vorgesetzten, was damit gemeint sei, habe sie erklärt: „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ und die Augen mit den Fingern nach hinten gezogen, um eine asiatische Augenform zu imitieren.

Bei der Anhörung zu dem Vorfall hatte die Verkäuferin erklärt, eine Ming Vase stehe für sie für einen schönen und wertvollen Gegenstand. Das Imitieren der asiatischen Augenform sei erfolgt, um nicht „Schlitzauge“ zu sagen, bei „schwarzen Menschen/Kunden“ verwende sie den Begriff „Herr Boateng“, weil sie diesen toll finde. In der Gesamtbetrachtung sah darin das Gericht eine rassistische Äußerung. Diese verletzte auch die Pflicht zur Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Kaufhauses als Arbeitgeber. Hierin liege eine erhebliche Herabwürdigung der Vorgesetzten. Zudem sei es für ein Kaufhaus von internationalem Ruf nicht hinnehmbar, wenn eine Verkäuferin als Aushängeschild im täglichen Kontakt mit internationalem Publikum dieses wahlweise als Ming Vase oder Herr Boateng oder mit sonstigen abwertenden Formulierungen bezeichnen könnte.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de


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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deckt mit einer neuen Analyse ein gravierendes Palmöl-Problem in der Futtermittel-Industrie auf: Für den „Futtermittel-Radar“ der DUH wurden 68 Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie, Milchwirtschaft und Fleischverarbeitungs- sowie Futtermittel-Industrie in Deutschland befragt, ob sie auf nachweislich nachhaltiges und entwaldungsfreies Palmöl-Futter entlang ihrer Lieferketten setzen. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Lediglich 4 der 68 angefragten Unternehmen planen eine Umstellung auf ausschließlich zertifizierte Produkte bis Anfang 2022. Die Bundesregierung wollte eigentlich schon 2020 den Ausstieg aus nicht-zertifiziertem Palmöl erreichen. Palmöl kommt wie auch Soja in Futtermitteln in der Nutztierhaltung zum Einsatz. Palmölplantagen in den Hauptanbauregionen Indonesien und Malaysia zerstören wertvolle Ökosysteme wie tropischen Regenwald, heizen die Klimakrise an und verletzen Menschenrechte.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Unser Klima und der Lebensraum von bedrohten Arten darf nicht länger für billige Fleisch- und Milchprodukte geopfert werden. Unser Futtermittel-Radar zeigt erschreckend deutlich, dass kaum ein Unternehmen Verantwortung für den Regenwaldschutz übernimmt. Dabei gibt es einfache Sofortmaßnahmen, die jetzt umgesetzt werden müssen: Palmöl kann durch heimisches Raps- oder Sonnenblumenöl ersetzt werden. Außerdem ist schon lange zertifiziert nachhaltiges Palmöl verfügbar, bei dem zum Beispiel im Anbau neue Rodungen wertvoller Ökosysteme ausgeschlossen werden. Wir fordern von der künftigen Bundesregierung, umgehend gesetzlich zu regeln, dass kein nicht-zertifiziertes Palmöl mehr importiert werden darf. Bis dahin erwarten wir von allen Unternehmen, dies bereits als Selbstverpflichtung umzusetzen. Außerdem braucht es dringend gesetzliche Vorgaben für glaubwürdige Zertifizierungssysteme mit strengeren Kontrollen.“

Trotz der vielen Enttäuschungen gibt es auch Lichtblicke im Futtermittel-Radar: Einzelne Unternehmen beziehen bereits ausschließlich entwaldungsfreie oder heimische Futtermittel oder leiten jetzt neue Maßnahmen ein, um vollständig umzusteigen. Die Supermarktkette Lidl Deutschland macht sich als einziger Händler für einen umfassenden und unverzüglichen Umstieg auf entwaldungsfreie Futtermittel über alle Tierprodukte hinweg stark und wird nach eigener Auskunft ab 1. Januar 2022 bei Eigenmarken nur noch zertifiziertes Palmöl in der Tierhaltung zulassen und auch Fremdmarken prüfen. Der Fleischproduzent Danish Crown will ab 2023 vollständig auf den Einsatz von Palmöl-Futter verzichten und bis dahin auf nachhaltiges Palmöl setzen. Auch zwei Futtermittelproduzenten, die Agravis Raiffeisen und Bewital agri, geben an, ab 1. Januar 2022 auf zertifiziertes Palmöl umzusteigen.

„Leider tut der Großteil der Einzel- und Großhändler, Fast-Food-Ketten wie McDonald’s oder Vapiano, Fleischverarbeiter und Molkereien noch zu wenig. Sie haben bisher keine klaren Ziele zu 100 Prozent entwaldungsfreien Futtermitteln gesetzt oder wollen erst bis 2025 entwaldungsfreie Futtermittel umsetzen. Wir fordern, dass sich bis Ende 2021 weitere Unternehmen zu einer zügigeren Umstellung verpflichten und bleiben in Austausch mit den Unternehmen. Wichtig ist dabei, Landwirtinnen und Landwirte bei der Umstellung auf eine nachhaltige Fütterung durch höhere Abnahmepreise zu unterstützen“, so Karoline Kickler, Projektmanagerin für Naturschutz bei der DUH.

 

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OV von DUH

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(ots) Kassel-Mitte: In der Nacht zum heutigen Freitag versuchte ein bislang unbekannter Täter in ein Juweliergeschäft in der Wolfsschlucht, nahe der Kölnischen Straße, einzubrechen. Allerdings misslang das Vorhaben des Einbrechers, die mehrfachverglaste Scheibe mit einer etwa 30 Kilogramm schweren Fußplatte eines Baustellenschildes einzuwerfen, woraufhin der Täter von seinem Vorhaben abließ und in unbekannte Richtung flüchtete. Nun bitten die mit den weiteren Ermittlungen betrauten Beamten des für Einbrüche zuständigen Kommissariats 21/22 der Kasseler Kripo Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich bei der Polizei zu melden.

Gegen 04:10 Uhr löste die Alarmanlage des Juweliers aus und rief die Kasseler Polizei auf den Plan. Trotz sofort eingeleiteter Fahndung mit zahlreichen Streifen fehlte von dem Täter bereits jede Spur. Wie die zur Anzeigenaufnahme und Spurensicherung eingesetzten Beamten des Kriminaldauerdienstes berichten, hatte der Einbrecher unter erheblicher Kraftaufwendung die schwere Fußplatte, die etwa 30 Meter entfernt ein aufgestelltes Baustellenschild sicherte, zu dem Juweliergeschäft getragen. Da die Scheibe den Einschlägen standhielt, gelangte der Unbekannte nicht in das Geschäft und flüchtete letztlich ohne Beute.

Hinweise zu dem Einbruch werden bei der Kasseler Polizei unter Tel.: 0561-9100 entgegengenommen.

 

Polizeipräsidium Nordhessen


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(ots) Am frühen Samstagmorgen, 31.07.2021, gegen 00:40 Uhr, ereignete sich in der Gemarkung Wolfhagen ein tödlicher Verkehrsunfall. Ein 29-jähriger männlicher PKW-Fahrer aus Bad Emstal, der sich allein in seinem Fahrzeug befand, befuhr mit seinem Audi TT die Bundesstraße 450, von Balhorn kommend, in Fahrtrichtung Istha. In einer langgezogenen Linkskurve kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und verlor auf der Bankette die Kontrolle über sein Fahrzeug. Aufgrund eines anschließenden Kontaktes mit einem leicht erhöhten Erdhügel hob das Fahrzeug vom Boden ab und schlug ca. 30 Meter später auf einem geschotterten Parkplatz auf. Das Fahrzeug des 29-jährigen Mannes fing, auf dem Dach liegend, sofort Feuer. Der Fahrer konnte sich nicht mehr aus dem Fahrzeug befreien und verbrannte am Unfallort in seinem Fahrzeug. An dem Audi TT entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 35.000,- Euro. Die Beamten der Polizeistation Wolfhagen haben die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Ein Unfallgutachter wurde eingeschaltet. Während der Unfallaufnahme war die Bundesstraße 450 im Bereich der Unfallstelle voll gesperrt.

 

Polizeipräsidium Nordhessen


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Beispielbild

(ots) Ahnatal (Landkreis Kassel): Ermittlern der EG SÄM der Kasseler Kripo ist am Donnerstagabend gemeinsam mit Zivilfahndern der Operativen Einheit der Polizeidirektion Kassel die Festnahme von zwei Tatverdächtigen in einem Fall von einem betrügerischen Schockanruf gelungen. Die Polizeibeamten hatten die 35-jährige Frau und den 65-jährige Mann, beide mit polnischer Staatsangehörigkeit, bei der Geldübergabe in Ahnatal-Weimar festgenommen. Die beiden Tatverdächtigen, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, werden am heutigen Freitag einem Haftrichter vorgeführt.

Der erste Anruf eines angeblichen Polizeibeamten war am gestrigen Nachmittag bei der 69-jährigen Frau aus Ahnatal eingegangen. Der Betrüger am anderen Ende der Leitung gab vor, dass der Enkel der Seniorin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Um die Haft des Enkelsohns abzuwenden, müsse die Ahnatalerin nun eine Kaution von 15.000 Euro zahlen. Trotz im Hintergrund eingeblendeter Geräusche wie Funkrauschen und Martinshorn durchschaute die pfiffige Seniorin die Masche und handelte genau richtig, indem sie die richtige Polizei alarmierte. Die daraufhin durch die EG SÄM, die für solche Betrugsdelikte zum Nachteil älterer Menschen zuständig sind, eingeleiteten Maßnahmen führten schließlich gegen 19:30 Uhr zur Festnahme der beiden Tatverdächtigen, die die Betrügerbande zur Geldabholung nach Ahnatal-Weimar geschickt hatte. Gegen sie und noch unbekannte Mittäter wird nun wegen bandenmäßigem Betrugs ermittelt.

Polizeipräsidium Nordhessen


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Alle hessischen Polizisten werden bis Ende 2022 mit Smartphones ausgestattet / Innenminister und Digitalministerin besuchen „INNOVATION HUB 110“

Wiesbaden/Frankfurt. Ob zur Verkehrsunfallaufnahme, der Personen- und Adresskontrolle, der Vermisstensuche oder zur Beweissicherung: Bis Ende 2022 erhalten alle hessischen Polizistinnen und Polizisten ein modernes und speziell gesichertes Smartphone oder Tablet. Im Rahmen der mobilen Polizei-Ausstattungsoffensive der Hessischen Landesregierung erhalten bereits bis Anfang 2022 alle Streifenbeamten im Wach- und Wechseldienst ihre persönlichen Mobiltelefone. Mit den Dienstgeräten verfügen hessische Polizistinnen und Polizisten künftig über eine Reihe von Polizei-Applikationen, die eine schnellere und datenschutzkonforme Abfrage und Weitergabe von dienstlichen Informationen noch am Einsatzort ermöglichen. Innenminister Peter Beuth hat sich heute gemeinsam mit Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus im INNOVATION HUB 110 in Frankfurt am Main über die sehr nahe Zukunft der mobilen Polizei-Kommunikation in Hessen informiert.

 

„Hessen ist ein sehr sicheres Bundesland, und unsere Polizistinnen und Polizisten sind der Garant für ein sicheres und freies Zusammenleben. Mit der flächendeckenden Ausstattung mit Smartphones möchten wir die Kolleginnen und Kollegen noch effektiver in ihrem Handeln unterstützen. Der Abruf unmittelbar benötigter Informationen erfolgt künftig schon am Einsatzort. Damit optimieren wir die Polizeiarbeit und erhöhen die Eigensicherung unserer Polizistinnen und Polizisten, die im täglichen Dienst noch besser agieren und frühzeitiger reagieren können. Dass künftig alle Polizistinnen und Polizisten auf Smartphones und Tablets zurückgreifen können, ist der Eintritt in die schnelle Polizei-Kommunikation der Zukunft. Für Bürgerinnen und Bürger laufen so zum Beispiel Kontrollsituationen deutlich schneller ab und die Streife kann rasch wieder im Einsatz für die Sicherheit unterwegs sein. Letztendlich wird dies zu einer erhöhten Polizeipräsenz auf unseren Straßen und Plätzen führen, so dass Kriminalität noch erfolgreicher bekämpft werden kann“, so Innenminister Peter Beuth.

 

Aktuell verfügt die hessische Polizei über 4.000 mobile Geräte, die auf eine neue Plattform überführt und weiterbetrieben werden können. Wie der Innenminister bekannt gab, kommen innerhalb der nächsten sechs Monate weitere 6.500 Smartphones hinzu, so dass Anfang 2022 dann bereits rund 10.500 Geräte im Einsatz sein werden. Der Minister kündigte an, dass alle Polizistinnen und Polizisten in Hessen ein persönliches Dienst-Smartphone bis Ende 2022 erhalten werden. Die Vollausstattung ist bei 17.600 Geräten erreicht, so dass bis Ende des kommenden Jahres noch die restlichen 7.100 Dienst-Smartphones ausgeliefert werden müssen. Die Hessische Landesregierung investiert hierfür ab 2021 und bis 2025 jährlich mindestens 15 Millionen Euro, demnach insgesamt rund 75 Millionen Euro.  Hessen wird mit der Vollausstattung im Ländervergleich eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen.

 

„Es ist beeindruckend, wie die hessische Polizei den digitalen Fortschritt hier im INNOVATION HUB 110 für ihre Arbeit nutzt. Statt Stift, Zettel und Funkgerät werden bei der täglichen Arbeit des Streifendienstes künftig digitale Tools zum Einsatz kommen. Sie beschleunigen den Informationsfluss zwischen den Einsatzkräften und der Einsatzleitung. Diese Umrüstung auf die neueste, digitale Technik kann als Leuchtturmprojekt im Rahmen der Hessischen Digitalstrategie bezeichnet werden, mit der wir der Zukunft ein Zuhause geben wollen – egal ob in den eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz. Die neuen Software-Anwendungen der Hessischen Polizei führen zu einem echten Mehrwert im Dienstalltag und zu einem verbesserten Bürgerservice. Beispielsweise können Wartezeiten bei der Verkehrsunfallaufnahme für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Weiterverarbeitung der Daten auf der Dienststelle deutlich verkürzt werden. Zudem können Fotos, etwa von vermissten Personen, umgehend abfotografiert und zur schnellen Hilfe entsprechend sicher übermittelt werden. Von der technischen Ausstattung profitieren somit beide Seiten ganz erheblich“, so Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.

 

Im Sommer 2020 hat die Hessische Landesregierung 10.000 Tablets für stationäre Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen zur Verfügung gestellt, damit Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin Kontakt mit ihren Familien aufnehmen konnten. Zudem wurden in großem Umfang digitale Endgeräte für Kinder und Jugendliche an Schulen in ganz Hessen besorgt. Darüber hinaus werden 66.000 Geräte für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen zur Verfügung gestellt.

 

„Mit einem Budget in Höhe von 1,2 Milliarden Euro steuern wir in bundesweit einmaliger Form die Digitalisierung Hessens. Wir unterstützen aktuell auch das Anliegen des Innenministers, die hessische Polizei mit modernen Smartphones auszurüsten, denn die Ausstattung aller Polizistinnen und Polizisten in Hessen mit mobiler IT ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung von Polizeiabläufen und ganz im Sinne unserer Digitalstrategie. Daher werden wir zusätzlich Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitstellen, damit die Polizei noch stärker und sicherer wird“, so Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.

 

Hintergrund: INNOVATION HUB 110

Der INNOVATION HUB 110 der hessischen Polizei in Frankfurt am Main wurde 2020 eröffnet und dient der Entwicklung anwenderorientierter und smarter IT-Lösungen. In der Software-Schmiede, die organisatorisch zum Hessischen Polizeipräsidium für Technik (HPT) gehört, arbeiten auf mehr als 900 Quadratmetern Grundfläche 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Start-up-Atmosphäre. In der Dienststelle vernetzt sich die hessische Polizei mit Vertretern der Polizeien der Länder und des Bundes, aber auch aus Wissenschaft und Technik, um neue Programme zur Erleichterung des Dienstalltags auf den Weg zu bringen.

 

Hintergrund: Datenschutz mobiler IT

Hohe Sicherheitsstandards und vollumfänglicher Datenschutz waren und sind die Grundvoraussetzung für die Einführung und Verwendung der Smartphones. Für den Abruf von Daten müssen sich die Beamten biometrisch per Face-ID oder Touch-ID authentifizieren. Zudem wird jede einzelne durchgeführte Abfrage dokumentiert. Die Datenübertragung findet verschlüsselt statt, die Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich auf speziell geschützten Servern der hessischen Polizei. Die Verwendung der mobilen dienstlichen Endgeräte und mobilen Anwendungen ist umfassend geregelt. Die Nutzung ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken gestattet, so können beispielsweise keine kommerziellen und für den Privatbereich bestimmte Anwendungen zur dienstlichen Kommunikation genutzt werden. Aus dem polizeilichen Business-App-Store lassen sich ausschließlich geprüfte Applikationen herunterladen und installieren.


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Die KHB kann aufgrund von Personalmangel am kommenden Wochenende die Regionalbahnstrecke RB 39 Kassel – Bad Wildungen nicht bedienen. Die Details finden Sie in der beigefügten Presseinformation:

 

Kein Zugverkehr am 31.7 und 1.8. zwischen Bad Wildungen und Kassel – Busse ersetzen Verbindungen auf RB 39

 

Aufgrund von kurzfristigen Personalausfällen muss die Kurhessenbahn KHB am kommenden Wochenende die Züge zwischen Kassel und Bad Wildungen auf der Linie RB 39 durch Busse ersetzen. Daher sind am Samstag, 31. Juli und Sonntag, 1. August zwischen den beiden Orten Ersatzbusse für die sonst verkehrende Regionalbahn unterwegs. 

 

Zwischen Bad Wildungen und Wabern werden alle Stationen bedient, zusätzlich auch Felsberg-Gensungen. Von dort fährt der Ersatzbus auf direktem Weg über Kassel-Wilhelmshöhe nach Kassel Hauptbahnhof. Die Stationen zwischen Felsberg und Kassel können nicht angefahren werden, haben jedoch mindestens alle zwei Stunden ein Angebot durch die Linien RE98 Frankfurt – Kassel bzw. RT5 Melsungen – Kassel.

 

Da sich die Abfahrts- und Reisezeiten durch den Ersatzverkehr verändern, empfiehlt der NVV die jeweiligen Reisewünsche vor der Fahrt zu überprüfen. Sämtliche Infos dazu finden sich in der NVV-App, der NVV-Fahrplanauskunft oder unter www.nvv.de . Außerdem bietet der NVV eine telefonische Auskunft über 0800 939 0800 (gebührenfrei).


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Der Konflikt in Eswatini steht nach Befürchtungen der SOS-Kinderdörfer kurz vor einer weiteren Eskalation. „Wir sitzen auf einer tickenden Bombe“, sagt Loretta Mkhonta, Leiterin der Hilfsorganisation in dem kleinen Land im Süden Afrikas. Zwar sei die Lage momentan ruhig, aber in den Menschen schwele der Ärger. Die Festnahme zweier pro-demokratischer Parlamentsmitglieder am Wochenende habe die Wut erneut angefeuert. „Wir sind höchst beunruhigt“, sagt Mkhonta.

Seit Ende Juni war es in Eswatini zu gewalttätigen Protesten gekommen. Die Demonstranten forderten Reformen in dem Land, das als letzte absolute Monarchie Afrikas gilt. Läden sind geplündert und zerstört, Lebensmittel- und Benzintransporte in Brand gesetzt worden. Militär und Polizei reagierten massiv. Bei den Auseinandersetzungen seien über 60 Menschen ums Leben gekommen. „Auf den Straßen werden Menschen geschlagen und getötet, weil sie ihre Meinung äußern“, sagt Mahlalela Buyaphi, Programmleiterin der SOS-Kinderdörfer.

„Die Leidtragenden sind die Allerärmsten, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen. Die Menschen stehen in langen Schlangen vor den Läden, es sind kaum noch Lebensmittel zu bekommen und die Preise sind deutlich gestiegen. Eltern wissen nicht mehr, wie sie ihre Kinder ernähren sollen“, sagt Buyaphi. Sie sorge sich auch um die Kinder, deren Eltern getötet oder inhaftiert wurden. Für ihren Schutz müsse dringend gesorgt werden.

Eswatini gehört zu den Ländern mit einer extrem ungleichen Wohlstandsverteilung. Fast die Hälfte aller Einwohner gilt als arm, die AIDS-Rate ist die höchste der Welt, über 50 Prozent aller Kinder sind Waisen oder Halbwaisen.

Es müsse unter allen Umständen vermieden werden, dass sich diese prekäre Situation weiter verschlechtere, sagt Loretta Mkhonto. Die nationale Leiterin der SOS-Kinderdörfer fordert ein sofortiges Ende der Gewalt.

Die SOS-Kinderdörfer helfen Kindern und Familien in Eswatini seit Jahrzehnten. Elternlose Kinder bekommen wieder ein Zuhause, Familien werden auf dem Weg in ein unabhängiges Leben unterstützt.

 

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OV von SOS Kinderdörfer

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Im Erntejahr 2021 haben die Anbauflächen für Winterweizen (plus 4,8 Prozent) und Winterraps

(plus 6,7 Prozent) in Hessen gegenüber 2020 zugenommen. Dagegen nahm der Gerstenanbau

um 8,6 Prozent ab. Der Anbau von Hülsenfrüchten wuchs um 12,0 Prozent.

Mehr Zahlen und Informationen im Statistischen Bericht.

 

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Hessisches Statistisches Landesamt

 

 


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Die Folgen der Extremwetterereignisse im Westen und Süden Deutschlands sind dramatisch. Dort kamen verschiedene Faktoren zusammen, die letztendlich zu der Katastrophe mit vielen Toten geführt haben – großen Niederschlagsmengen, fehlender Regenrückhalt und besondere topographische Bedingungen. Was lässt sich daraus lernen und welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden? Die Regenmengen hätten vermutlich in den meisten Teilen Deutschlands zu Überschwemmungen geführt. Durch die besondere topografische Lage sammelte sich in sehr kurzer Zeit enorm viel Wasser in den Tälern, mit den bekannten gravierenden Folgen für Mensch und Natur.

Die Auswirkungen einer Hochwasserkatastrophe lassen sich abmildern, wenn bestimmte Faktoren beachtet werden. Ein großes Problem bei Flutereignissen ist die mangelnde Aufnahme von anfallendem Regenwasser durch den Boden. In Siedlungsbereichen dominieren versiegelte Flächen aus Asphalt und Beton. Aber auch in großen Teilen der freien Landschaft können Niederschläge kaum noch versickern und auf natürliche Weise zurückgehalten werden. Das Wasser sucht sich seinen Weg. Ist es erst einmal im Tal, findet es kaum Platz sich schadlos auszubreiten. Das beschleunigt Strömungsgeschwindigkeiten und erhöht die Gefahrenpotenziale.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller beschreibt die schwierige Situation: „Unsere Siedlungen, aber auch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen sind so gestaltet, dass Regenwasser immer schnell abgeleitet werden kann. Das führt bei Starkregenereignissen zu schnell und hoch auflaufenden Hochwasserwellen. Bei Hitzeperioden hingegen trocknen die entwässerten Böden schneller aus. Dürre und Hochwasser werden so gleichermaßen begünstigt. Dieses System der flächendeckenden Entwässerung ist noch dazu teuer und kaum noch steuerbar. Für einen wirksamen Hochwasserschutz müssen wir künftig das Ablaufen des Wassers stärker auf natürliche Weise verzögern. Dazu sind Strategien anzuwenden, die das Wasser besser in der Fläche halten. Diese müssen durch technischen Hochwasserschutz ergänzt werden.“

Dazu bedarf es einer Kombination unterschiedlichster Lösungsansätze auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, mit den folgenden Schwerpunkten:

  • Das Wasserspeichervermögen der Landschaft muss verbessert werden, um Extreme abzupuffern. Dazu müssen Entwässerungssysteme umgestaltet werden, die Wasserspeicherfähigkeit der Böden deutlich verbessert und wasserspeichernde Ökosysteme, wie naturnahe Wälder und Moore, geschützt werden.
  • Außerdem muss die Renaturierung von Flüssen und Auen viel stärker gefördert werden als das bisher.
  • Durch den Klimawandel werden Extremwetterereignisse weiter zunehmen. Deshalb muss künftig hinreichend Vorsorge in den Siedlungsbereichen getroffen werden. Bis heute werden in den großen Flussauen Deutschlands Siedlungen und landwirtschaftliche Nutzflächen gleichermaßen mit Deichanlagen geschützt. Das muss sich ändern. Nur wenn sich Extremhochwasser auf Wiesen und Ackerflächen ungehindert ausbreiten kann, sinken die Gefahren für Siedlungsflächen und Infrastruktur. Das gilt besonders, wenn Überflutungsgebiete und exzellente technische Hochwasserschutzeinrichtungen kombiniert werden.

Ein gutes Beispiel für die Renaturierung von Flüssen und Auen ist das europaweit größte Projekt seiner Art, die „Untere Havelniederung“ des NABU. Der einstmals stark ausgebaute Fluss wird gemäß aktuellem Planungsstand bis spätestens 2033 renaturiert und wieder in ein Naturparadies verwandelt. Altarme und Hochflutrinnen werden wieder angeschlossen und Auenwälder begründet. Deichabschnitte werden zurückgebaut und so Überflutungsfläche zum Hochwasserschutz gewonnen. Das hier gewonnene Wissen lässt sich auf viele andere Gebiete in Deutschland übertragen.

 

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OV von NABU

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Der Kasseler Fußball war ein Austragungsort der Auseinandersetzung zwischen West und Ost. Darum geht es in einer Veranstaltung aus Anlass des 60. Gedenkjahres des Mauerbaus am Freitag, 6. August, ab 19 Uhr im Stadtmuseum unter dem Titel „KSV Hessen Kassel im Kalten Krieg – Seitenwechsler und das runde Leder im geteilten Deutschland“.

Trainingslager KSV Hessen 1964 © KSV Hessen Kassel Löwen-Sportler haben Spaß bei einem Trainingslager 1964

Das Stadtmuseum, der KSV Hessen Kassel und die Landeszentrale für politische Bildung Hessen haben Historiker und Zeitzeugen eingeladen. Nach einem Vortrag von Dr. René Wiese (Zentrum deutsche Sportgeschichte, Berlin) soll unter anderem Mario Deppe als früherer Spieler sowohl von Rot-Weiß Erfurt als auch des KSV zu Wort kommen.

DDR bespitzelte geflohene Sportler

Die Veranstaltung will die vergessene Fußballrealität im geteilten Deutschland ins Gedächtnis rufen. Am Beispiel des KSV Hessen Kassel werden damalige gesellschaftliche und politische Verhältnisse deutlich. So staunte der ehemalige Trainer der Löwen, Jörg Berger, nicht schlecht, als er in den 90er Jahren Einblick in seine Stasi-Akte nahm: Darin befand sich eine Skizze seines Kasseler Wohnorts. Berger war zwar 1979 aus der DDR in die Bundesrepublik geflohen, doch blieb er wie andere im Fokus des SED-Staates.

Die so genannten „Republikfluchten“ von DDR-Sportlerinnen und Sportlern sorgten für Spannungen im deutsch-deutschen Verhältnis. Mit der Verpflichtung geflohener Stars fiel der KSV, der seit den 50er Jahren Kontakte zu Mannschaften in der DDR gepflegt hatte, beim dortigen Regime in Ungnade. Im Sportkalender deutsch-deutscher Begegnungen kamen die Löwen fortan nicht mehr vor. Erst nach dem Mauerfall 1989 konnten alte Kontakte in den neuen Bundesländern wiederaufgenommen werden.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine Anmeldung unter Tel. 0561/787 4405 oder per Email an stadtmuseum.aufsicht@kassel.de erforderlich. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Veranstaltung ist die Hinterlassung der Kontaktdaten, das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Einhalten der allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Ein Negativnachweis wird empfohlen.

documenta-Stadt Kassel


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Jeder schläft mal schlecht. Das kann insbesondere an heißen Sommernächten vorkommen. Dauert schlechter Schlaf länger an, fragen sich viele, ob möglicherweise eine ernsthafte Schlafstörung vorliegt. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen schlechtem Schlaf und einer krankhaften Schlafstörung – der Insomnie? Die Stiftung Gesundheitswissen klärt in einer neuen Gesundheitsinformation darüber auf.

Gerade während der heißen Tage in den Sommermonaten ist erholsamer Schlaf für viele Menschen eine Herausforderung. Doch selbst wenn das Schlafzimmer angenehm temperiert ist, hat rund ein Drittel aller Menschen hierzulande Probleme beim Schlafen. In der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ gaben etwa 30 von 100 Befragten an, in den zurückliegenden vier Wochen mehr als drei Mal pro Woche schlecht geschlafen zu haben. Eine echte Insomnie mit Beschwerden am Folgetag hatten etwa 6 von 100 Personen. Frauen berichteten dabei doppelt so häufig von Schlafstörungen wie Männer. Doch was ist schlechter Schlaf und was Insomnie?

Schlechter Schlaf oder Insomnie – die Unterschiede kennen

Eine Insomnie äußert sich durch folgende Symptome: Betroffene haben Schwierigkeiten beim Ein- oder Durchschlafen oder wachen morgens sehr früh auf, ohne wieder einschlafen zu können. Dabei wird der Schlaf selbst als nicht erholsam empfunden. Weitere Merkmale für eine Insomnie sind, dass die Schlafbeschwerden über mehrere Wochen bestehen und mindestens dreimal pro Woche auftreten. Außerdem sorgen sie für Einschränkungen am nächsten Tag. Betroffene sind müde, haben Probleme, sich zu konzentrieren oder sind Stimmungsschwankungen ausgesetzt. Die wesentlichen Unterschiede zu schlechtem Schlaf, der immer mal vorkommen kann, ist, dass eine krankhafte Schlafstörung zum einen länger anhält. Die Schlafmediziner unterscheiden hier zwischen Kurzzeit- und Langzeitinsomnie. Eine Insomnie, die weniger als drei Monate besteht, wird als Kurzzeitinsomnie bezeichnet. Von einer Langzeitinsomnie oder auch chronischen Insomnie wird gesprochen, wenn die Beschwerden länger als drei Monate anhalten oder über Jahre wiederkehrend bestehen. Zum anderen geht bei einer krankhaften Schlafstörung der gestörte Schlaf immer mit Beschwerden am nächsten Tag einher. Wer sich unsicher ist, woran man eine Insomnie erkennt, für den hat die Stiftung Gesundheitswissen zur Übersicht eine Infografik und ein Info-Video erstellt:

Sein Schlafverhalten im Blick behalten – mit dem Schlaftagebuch

Schlechter Schlaf verschwindet meist von selbst wieder und ist kein Grund zur Sorge. Eine Insomnie hingegen sollte zusammen mit einem Arzt behandelt werden. Um das eigene Schlafverhalten zu kontrollieren und einem Arzt bei der Diagnosestellung zu helfen, kann es hilfreich sein, ein Schlaftagebuch zu führen. Darin beantwortet man Fragen zu seinem Schlaf, beispielsweise wie lange das Einschlafen gedauert hat, oder wie erholt man sich am nächsten Tag fühlt. Außerdem werden Informationen wie Aufwachzeit und gefühlte Schlafqualität erfasst. Das Schlaftagebuch sollte zwei Wochen lang jeweils morgens und abends ausgefüllt werden. Auf Basis der Daten kann man gemeinsam mit dem Arzt entscheiden, ob und welche Maßnahmen notwendig sind.

 

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Ov von Stiftung Gesundheitswissen

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(ots) Die Bundesanwaltschaft hat am 15. Juli 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Alaa M. erhoben.

Der Angeschuldigte ist folgender Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinreichend verdächtig (§ 7 Abs. 1 Nrn. 1, 5, 6 und 8 VStGB): Er soll in 18 Fällen Menschen gefoltert und einen dieser Menschen anschließend getötet haben. In vier der Fälle ist er angeklagt, einem Menschen schwere körperliche und seelische Schäden zugefügt zu haben. In zwei Fällen soll er versucht haben, einen anderen Menschen der Fortpflanzungsfähigkeit zu berauben. Die dem Angeschuldigten zur Last gelegten Taten erfüllen ebenfalls die Straftatbestände des Mordes, der schweren Körperverletzung, der versuchten schweren Körperverletzung sowie der gefährlichen Körperverletzung (§ 211 Abs. 1 und 2, § 212 Abs. 1, § 226 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 5, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Anfang 2011 kam es im Zuge der Freiheitsbewegungen in anderen arabischen Ländern auch in Syrien vermehrt zu Protesten gegen das Regime des Präsidenten Bashar Al Assad. Dieses begann spätestens Ende April 2011, sämtliche regierungskritischen Aktivitäten flächendeckend mit brutaler Gewalt zu unterdrücken. Das Ziel war es, die Bevölkerung einzuschüchtern und von weiteren Protesten abzubringen. Vor diesem Hintergrund wurden überall im Land unter anderem bei Demonstrationen oder anlässlich von Kontrollen an Checkpoints tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle festgenommen und inhaftiert. In den Hafteinrichtungen waren die Insassen regelmäßig der Folter ausgesetzt. Der Opposition zugerechnete zivile Verletzte wurden auch in Militärkrankenhäuser verbracht, dort gefoltert und nicht selten getötet.

Alaa M. war zwischen April 2011 und Ende 2012 als Assistenzarzt im Militärkrankenhaus Nr. 608 in der Stadt Homs (Syrien) tätig. Zudem arbeitete er als Arzt im Militärkrankenhaus Mezzeh Nr. 601 in Damaskus. In diesen Militärkrankenhäusern sowie im Gefängnis der Abteilung 261 des syrischen Militärischen Geheimdienstes in Homs misshandelte er inhaftierte Zivilisten.

Im Einzelnen beging der Angeschuldigte folgende Taten:

1. Im Sommer 2011 übergoss Alaa M. in der Notaufnahme des Militärkrankenhauses Nr. 608 in Homs die Genitalien eines 14 oder 15 Jahre alten Jungen mit Alkohol und entzündete die Stelle mit einem Feuerzeug. Auf dieselbe Weise misshandelte der Angeschuldigte im Juli oder August 2011 einen in die Notaufnahme des Militärkrankenhauses eingelieferten Mann.

2. Zwischen April und November 2011 folterte Alaa M. im Militärkrankenhaus Nr. 608 in Homs mindestens neun weitere Gefangene, indem er diese bei verschiedenen Gelegenheiten unter anderem trat, ihnen mit der Faust in das Gesicht, den Bauch oder die Genitalien schlug oder ihnen Schläge mit medizinischen Instrumenten versetzte. Einem Häftling quetschte der Angeschuldigte die Genitalien, einem anderen schlug er auf einen bestehenden Knochenbruch. An einem Häftling führte der Angeschuldigte die Korrektur einer Knochenfraktur ohne ausreichende Narkose durch.

3. Im Oktober oder November 2011 nahm der syrische Militärische Geheimdienst zwei Brüder sowie deren Bekannten fest und inhaftierte sie im Gefängnis der Abteilung 261 in Homs. Am Morgen nach der Festnahme erlitt einer der Brüder einen epileptischen Anfall. Der herbeigerufene Angeschuldigte schlug dem Kranken ins Gesicht, versetzte ihm Schläge mit einem Plastikschlauch und trat ihm gegen den Kopf. Wenige Tage danach verabreichte Alaa M. dem durch den epileptischen Anfall Geschwächten eine Tablette. Dieser verstarb kurz darauf, ohne dass die Todesursache eindeutig geklärt werden konnte.

4 Ende Juli oder Anfang August 2012 misshandelte Alaa M. gemeinsam mit anderen Bediensteten einen Gefangenen im Militärkrankenhaus Nr. 608 in Homs. Unter anderem hängten sie den Gefangenen mit den Händen an der Decke auf und schlugen mit einem Plastikstock auf ihn ein. Insgesamt nahm der Angeschuldigte an mindestens zehn Foltersitzungen zum Nachteil des Opfers teil. Bei einer Gelegenheit übergoss er dessen Hand mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete sie an.

5. Im Juli oder August 2012 trat Alaa M. im Militärkrankenhaus Nr. 608 in Homs einem Gefangenen mit Stiefeln auf dessen vereiterte Wunde am Ellenbogen, aus der daraufhin Blut und Eiter austraten. Sodann begoss der Angeschuldigte die Wunde mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel und entzündete dieses. Anschließend trat der Angeschuldigte dem Gefangenen in das Gesicht, wodurch drei Zähne erheblich beschädigt wurden. Sie mussten später durch eine Prothese ersetzt werden. Zudem versetzte der Angeschuldigte dem Opfer mit einem Schlagstock Hiebe am ganzen Körper. Durch einen Schlag auf den Kopf verlor der Gefangene das Bewusstsein.

6. Wenige Tage danach schlug und trat Alaa M. auf mehrere in einer Zelle des Militärkrankenhauses Nr. 608 in Homs untergebrachte Gefangene ein. Weil sich ein Häftling durch Tritte wehrte, prügelte Alaa M. mit einem Schlagstock auf ihn ein und fixierte ihn sodann mit Hilfe eines Krankenpflegers am Boden. Kurze Zeit später verabreichte der Angeschuldigte dem Häftling eine Injektion mit einer tödlich wirkenden Substanz in den Oberarm, an der er innerhalb weniger Minuten verstarb.

7. Zwischen Ende 2011 und März 2012 misshandelte Alaa M. gemeinsam mit anderen Bediensteten Gefangene im Militärkrankenhaus Mezzeh Nr. 601 in Damaskus. In mindestens drei Fällen schlug er Opfer, einmal auch mit Gegenständen, oder trat auf sie ein.

Der Angeschuldigte praktizierte nach seiner Einreise in das Bundesgebiet Mitte 2015 als Arzt. Er wurde am 19. Juni 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tage festgenommen und befindet sich seit dem 20. Juni 2020 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 22 vom 22. Juni 2020). Der Haftbefehl vom 19. Juni 2020 wurde am 16. Dezember 2020 durch einen dem Stand der Ermittlungen angepassten Haftbefehl ersetzt (vgl. Pressemitteilung Nr. 52 vom 21. Dezember 2020).

 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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Bad Zwesten – Die Kurverwaltung hat für das Hallen und Bewegungsbad einen Ideenwettbewerb gestartet um einen neuen Namen zu finden. Derzeit wird das Hallenbad saniert und umgebaut und so lässt sich die Wartezeit aufs Planschen und Saunieren nun wunderbar überbrücken. Das Hallenbad ist für viele Ortsansässige ein unverzichtbarer Teil des täglihen Lebens und steigert die Lebensqualität. Daher werden alle die gern schwimmen gehen oder es wollen einen neuen Namen für das Bad zu finden, welches im Frühjahr 2022 wieder geöffnet werden soll. Daher macht euch richtig Gedanken und findet einen „griffigen Namen“.

So macht Ihr mit:
Schicken Sie Ihren Namensvorschlag bis spätestens 05. September ins Rennen – am besten per E-Mail an tourismus@badzwesten.de oder Sie werfen einen formlosen Brief (mit Absender!) in den Briefkasten an der Kurverwaltung. Alle Vorschläge werden dann Begutachtet und derjenige, dessen Name ausgewählt wurde, wird informiert.

Eine Vorlage findet Ihr an dieser Stelle. Wir sagen viel Spaß beim mitmachen

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OV von Gemeinde Bad Zwesten

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In den Sommermonaten wird regelmäßig die Versorgung mit Blutkonserven knapp. Nun wird durch die Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz die Situation verschärft. Die Infrastruktur ist in den betroffenen Gebieten dermaßen geschädigt, dass dort auf absehbare Zeit keine Blutspendetermine durchgeführt werden können. „Ich bitte alle, die können und dürfen, Blut zu spenden und dazu beizutragen, dass die Versorgung mit Blutkonserven weiterhin gewährleistet ist. Sie können mit Ihrer Spende Leben retten“, betont der hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. An jedem Werktag in Deutschland müssen mindestens 15.000 Blutspenden gewonnen werden, um die Versorgung schwerkranker Patienten in den Kliniken lückenlos zu gewährleisten.

Klose bekräftigte auch erneut die Forderung des Hessischen Landtags, den faktischen Ausschluss homo- und bisexueller Männer – sie dürfen nur Blut spenden, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten keinen Sex hatten – zu beenden.

Wo kann ich spenden?

Eine Blutspende ist in Hessen an verschiedenen Universitätskliniken, Krankenhäusern und kommunalen bzw. privaten Einrichtungen möglich. Die Anlaufstellen und weitere wichtige Informationen sind unter www.blutspenden.de zu finden.

Auch das mobile Angebot des Blutspendedienstes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ermöglicht es, wohnortnah regelmäßig Blut spenden zu können.

Weitere Infos und Termine in Ihrer Nähe finden Sie auf www.blutspende.de

 

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OV von Land Hessen

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Pyrolyse zählt zu den aussichtsreichen Verfahren für die Erzeugung von Wasserstoff. Welche Rolle sie für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft spielen kann, untersucht Thüga mit weiteren Projektpartnern in einer Machbarkeitsstudie. Im Fokus stehen technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen.

Wasserstoff gilt als Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende. Noch nicht geklärt ist allerdings die Frage, wie die benötigten Mengen produziert werden können. Vor allem im windschwachen Süden der Bundesrepublik mangelt es an erneuerbarem Strom für die Elektrolyse von grünem Wasserstoff. Eine Option bietet hier das Pyrolyseverfahren. Dabei wird Methan unter hohen Temperaturen in Wasserstoff und feste Kohlenstoffverbindungen zerlegt. In einer Machbarkeitsstudie beleuchten nun Thüga, DBI-Gas und Umwelttechnik, die Technische Universität Bergakademie Freiberg, die Universidad Politécnica de Madrid sowie weitere Industriepartner, wie die Pyrolysetechnik für eine dezentrale Wasserstofferzeugung eingesetzt werden kann.

Pilotanlage geplant

Ziel der Vorstudie ist die technische Machbarkeitsplanung einer Pyrolyse-Pilotanlage bis zum vierten Quartal 2021. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration erneuerbarer Energien. Nach erfolgreichem Abschluss der Vorstudie sind der Bau und Betrieb der Pilotanlage am Lehrstuhl Gas- und wärmetechnische Anlagen an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg mit weiteren Industriepartnern geplant.

Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft erklärt: „Wir müssen alle Technologien einsetzen, um die Energiewende voranzubringen. Bei der Pyrolyse gab es in den letzten Jahren signifikante technische Fortschritte. Das veranlasst uns, die skalierbare Einsatzfähigkeit dieser Technik auf den Prüfstand zu stellen“. Denn: Die Gasnetze zu dekarbonisieren, ist eines der drängenden Zukunftsthemen für die rund 100 Energieversorger des Stadtwerkeverbunds. Deshalb arbeitet Thüga intensiv daran, die Bahn für die Beimischung von Wasserstoff in die Verteilnetze freizumachen. „Mit der Machbarkeitsstudie investieren wir in die Weiterentwicklung einer Technologie, der wir insbesondere wegen ihres dezentralen Ansatzes viel Potenzial zutrauen. Damit erschließen wir unseren Partnerunternehmen perspektivisch den Zugang zu einem weiteren Baustein für eine klimaneutrale Zukunft“, so Riechel.

Pyrolyse kann auch „grün“

Ein Vorteil der Pyrolyse: Sie ist an keinen speziellen Standort gebunden, lediglich Erdgas oder Biomethan muss zur Verfügung stehen. Zudem entsteht – anders als bei der Methanreformierung – kein CO2. Der so erzeugte Wasserstoff wird in der Regel mit der Farbe „türkis“ klassifiziert und zählt zu den klimaneutralen Gasen. Kommen für die Pyrolyse erneuerbarer Strom und Biomethan zum Einsatz, gilt das Label „grüner“ Wasserstoff, und es wird der Atmosphäre netto sogar CO2 entzogen. Aktuell werden insbesondere in Deutschland weitere Pyrolyseverfahren entwickelt, die Müll oder Abwasser als Basis verwerten.

 

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Ov von  Thüga AG, 

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Thomas Eckhardt, Bürgermeister der Stadt Sontra, Helmar Lindenau, Ortsvorsteher Stadthosbach, Staatssekretär Michael Bußer, Sprecher der Hessischen Landesregierung und Thomas Bode, Vorsitzender des Feuerwehrvereins Stadthosbach. © Hessische Staatskanzlei

Der Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Michael Bußer, hat am Donnerstag einen Förderbescheid in Höhe von 4.936 Euro an Thomas Bode vom Feuerwehrverein Stadthosbach überreicht. Mit dem Geld soll der Kinderspielplatz erweitert und sicherer gestaltet werden. Die Mittel stammen aus dem Programm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ der Hessischen Landesregierung.

„Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass Kinder draußen spielen, sich bewegen können und Kontakt mit Gleichaltrigen haben. Und dies möglichst sicher und ohne Gefahren vom angrenzenden Straßenverkehr. Die Umgestaltung des Spielplatzes, die durch viel Eigenleistung erzielt wird, fördert die Hessische Landesregierung daher gerne“, erklärte Staatssekretär Bußer. „Ein Spielplatz ist ein wichtiger Treffpunkt und Ort der Kommunikation, vor allem für Familien. Er wertet das Dorfbild auf und steigert die Attraktivität für das Leben auf dem Land“, so Bußer. Um die Attraktivität im ländlichen Raum zu erhalten und zu steigern, führe die Hessische Landesregierung das Programm „Starkes Dorf“ fort. Jährlich stehen in diesem Programm 500.000 Euro zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens vor Ort zur Verfügung.

„Damit unterstützen wir Initiativen vor Ort, die unter anderem den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes oder eines Ortsteils stärken. Wenn viele helfende Hände dazu beitragen, dass beispielsweise der Spielpatz, das Dorfgemeinschaftshaus oder der Dorfladen ein lebendiger und attraktiver Mittelpunkt des Ortes oder Stadtteils bleiben, dann stärkt das die Gemeinschaft“, betonte Bußer. „Überall in Hessen gibt es Menschen, die sich ehrenamtlich für ihre Kommune einsetzen. Sie machen damit ihren Ort und letztlich unser Land Hessen lebenswert. Daher unterstützen wir die lokalen Initiativen sehr gerne“, so der Staatssekretär.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützt Projekte, die beispielgebend den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Das kann die Aufwertung eines Dorfplatzes, die Einrichtung eines Bolzplatzes oder auch die Renovierung eines Backhauses sein. Wichtig ist, dass alle mit anpacken und dass alle die neue Einrichtung später auch nutzen können. Anträge können von Vereinen, Verbänden und sonstigen Initiativen gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind allerdings Ortsbeiräte und Einzelpersonen.

Die Projekte können mit Beträgen zwischen 1.000 und 5.000 Euro gefördert werden.  Jährlich werden mit 500.000 Euro rund 130 Projekte aus dem Programm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ gefördert.

Anträge können noch bis 20. September 2021 eingereicht werden.

 

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OV von Land Hessen

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(ots) Das Team des Polizeiladens, der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Nordhessen, ist im Sommer 2021 wieder in Nordhessen unterwegs und bietet vielerorts kostenlose Beratungen zu Themen wie dem Einbruchschutz an. Diesmal werden die Fachberaterinnen und Fachberater auch verstärkt auf Wochenmärkten zu finden sein und für die Fragen der Menschen in Nordhessen bereitstehen.

Termine im Landkreis Waldeck-Frankenberg:

Mittwoch, 04. August 2021

von 10.00 bis 13.00 Uhr am Wochenmarkt in 34454 Bad Arolsen, Am Kirchplatz

Mittwoch, 11. August 2021

von 11.00 bis 14.00 Uhr am Mittwochswochenmarkt in 34497 Korbach, Professor-Bier-Straße

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der polizeilichen Beratungsstelle werden durch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg und die Schutzfrauen vor Ort der Polizeistationen Bad Arolsen und Korbach unterstützt.

Sie können direkt vor Ort Ihre Fragen stellen.

Sie erhalten konkrete und sinnvolle Tipps, um die „ungebetenen Gäste“ draußen vor der Tür zu belassen. Und sollten Sie uns Fragen zu aktuellen Präventionsthemen stellen, werden wir auch diese gerne beantworten.

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg


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(ots) Die Apotheken beginnen schrittweise wieder mit dem Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten für Bürgerinnen und Bürger, die gegen das Coronavirus geimpft sind. Auf dem bundesweiten Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de können sich die Menschen vorab informieren, welche Apotheke in ihrer Nähe diesen Service anbietet.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatten in den vergangenen Tagen gemeinsam mit der gematik, IBM, dem Robert-Koch-Institut und den Apothekensoftwarehäusern mit Hochdruck an einer tragfähigen Lösung bei der künftigen Ausstellung digitaler Impfzertifikate gearbeitet. Aufgrund eines Hinweises auf eine Schwachstelle beim Zugang von Apotheken zum DAV-Webportal wurde die Ausstellung von Impfzertifikaten vorübergehend deaktiviert. Alle erteilten Zugänge wurden überprüft und verifiziert; dabei wurde die Rechtmäßigkeit aller anderen Zugänge bestätigt.

Um die Sicherheit ab sofort weiter zu erhöhen, haben BMG und DAV vereinbart, dass das Fachmodul „Digitales Impfzertifikat“ in den Apotheken über die Telematikinfrastruktur (TI) erreicht wird. Nach erfolgreichen Tests wurde das Modul inzwischen wieder an den RKI-Zertifikatsserver angeschlossen. Damit steht das Impfzertifikatportal des DAV ab sofort über die TI zur Verfügung. Die einzelnen Apotheken werden von ihren für die TI-Anbindung zuständigen EDV-Dienstleistern mit den notwendigen Updates versorgt. Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen.

Mehr Details unter www.abda.de und www.mein-apothekenmanager.de

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände


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Köln/Berlin (DAV). Wer Kolleginnen oder Kollegen sexuell belästigt, kann fristlos gekündigt werden. Er verletzt damit seine Pflicht, auf die „berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen“. Ein Mann verlor seinen Job, nachdem er auf einer Dienstreise eine Kollegin gegen ihren Willen zu küssen versuchte und auch tatsächlich küsste. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln am 1. April 2021 (AZ: 8 Sa 798/20). Eine vorherige Abmahnung ist auch bei langjährigen Mitarbeitern nicht nötig, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Kläger war seit 1996 bei seiner Arbeitgeberin beschäftigt. Diese stellte Mitte September 2019 eine Kollegin ein. Sie war zuvor bereits als Werkstudentin bei ihr beschäftigt. Während des Werkstudiums hatte der Kläger diese einmal von hinten an die Schultern gefasst, woraufhin sie ihm sagte, dass er das lassen solle.

Auf einer zweitägigen Teamklausur Ende September 2019 kam es zu erneuten Belästigungen. So versuchte der Kläger abends in der Hotelbar mehrfach, seiner Kollegin trotz ihrer geäußerten Ablehnung seine Jacke umzulegen. Auch eine andere Mitarbeiterin forderte ihn auf, damit aufzuhören. Später folgte er der Kollegin auf dem Rückweg von der Hotelbar zu ihrem Zimmer. Auf seine mitgeteilte Absicht, noch mit zu ihr zu kommen, hatte sie bereits erklärt, dass sie das nicht wolle. Vor ihrem Zimmer zog er sie zu sich heran und versuchte sie zu küssen. Nachdem die Kollegin ihn weggedrückt hatte, zog er sie erneut zu sich heran und küsste sie. Die Kollegin drückte ihn nochmals weg, öffnete ihre Zimmertür, ging schnell hinein und verschloss die Tür von innen. Anschließenden schrieb der Kläger eine WhatsApp-Nachricht, in der er hoffte, sie sei ihm nicht böse. Nachdem die Kollegin ihrem Vorgesetzten von dem Vorfall berichtet hatte, kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis nach Anhörung des Klägers fristlos.

Die Kündigung wurde in zwei Instanzen bestätigt.

Für das Gericht gab es keine Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Sachverhalts. Es habe auch keiner Abmahnung bedurft. Auch für den Kläger müsse klar gewesen sein, dass er mit der sexuellen Belästigung seiner Kollegin eine rote Linie überschritten habe. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei für die Arbeitgeberin unzumutbar gewesen. Diese habe schließlich die Pflicht, ihre weiblichen Mitarbeiter vor sexuellen Belästigungen zu schützen.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de


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Das Stadtmuseum lädt am Sonntag, 1. August 2021, um 15 Uhr zu einer Führung durch die Sonderausstellung „Es lebe der Sport!“ ein.

Alltag ohne Sport? Egal, ob man selbst Sport treibt oder beim Sportmachen zuschaut, ob man ihm in der Gruppe oder allein nachgeht – Sport ist vielfältig. Die Fülle an unterschiedlichen sportlichen Aktivitäten ermöglicht es vielen Menschen, Sport zu einem festen Bestandteil ihres Alltags zu machen. Und wie sieht das Sportleben in Kassel aus? Welche Sportarten sind und waren für Kassel prägend? Das vermittelt Klaus Wölbling bei einem 60-minütigen Rundgang durch die Sonderausstellung „Es lebe der Sport!“.

Der Eintritt ins Museum beträgt 4 Euro, ermäßigt 3 Euro. Die eigentliche Führung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine verbindliche Anmeldung erforderlich unter 0561 787 4405.

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Veranstaltung sind die Hinterlassung der Kontaktdaten, das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Einhalten der allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Es wird ein Negativnachweis empfohlen.

documenta-Stadt Kassel

 

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(ots) Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Juli 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Leonora M. erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich – teilweise als Jugendliche mit Verantwortungsreife, teilweise als Heranwachsende – in drei Fällen als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG). Zudem werden ihr Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 27 StGB) sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz zur Last gelegt (§ 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG, § 22a Abs. 1 Nr. 6a KrWaffKontrG, §§ 1, 3, 105 JGG). In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Leonora M. fasste spätestens im Februar 2015 den Entschluss, sich in das Herrschaftsgebiet der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ in Syrien zu begeben, um sich dieser anzuschließen und sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen.

In Umsetzung dieses Vorhabens verließ die Angeschuldigte am 6. März 2015 die Bundesrepublik Deutschland. Sie reiste zunächst in die Türkei und anschließend von dort mittels Schleusern weiter in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“ in Syrien. Nachdem sie drei Tage in einem Frauenhaus des IS untergekommen war, fand sie spätestens am 10. März 2015 Aufnahme als Angehörige des „Islamischen Staats“, nachdem sie als solche registriert worden war und ein im IS Sicherheitsapparat tätiges Mitglied als dessen „Drittfrau“ geheiratet hatte.

Die Angeschuldigte lebte von Herbst 2015 bis Juni 2017 in Raqqa und nahm dort an vom IS ausgerichteten religiösen Unterweisungen teil. Entsprechend den ihr nach der Ideologie des IS obliegenden Pflichten versah sie den Haushalt und ermöglichte ihrem Ehemann dadurch seine Tätigkeit für den „Islamischen Staat“. Als sich ihr Ehemann im Juni 2015 bei einem Kampfeinsatz befand, förderte sie diesen, indem sie das Testament ihres Ehemannes bei einem „IS-Gericht“ hinterlegte. Zudem schrieb sie ihm im Sommer 2015 ein Bewerbungsschreiben für eine Stelle bei dem IS-Geheimdienst „Amniyat“, wo er sodann bis April 2017 tätig war. Leonora M. arbeitete darüber hinaus eigenständig für den „Islamischen Staat“. Kurz nach ihrer Ankunft wurde die Angeschuldigte für drei Monate in einem vom „Islamischen Staat“ kontrollierten Krankenhaus eingesetzt. Ende des Jahres 2015 übernahm sie für den IS-Geheimdienst die Aufgabe, Frauen von IS-Kämpfern auszuforschen. Schließlich forderte sie eine in Deutschland befindliche weibliche Person auf, zum „Islamischen Staat“ auszureisen und sich diesem anzuschließen. Für ihre Tätigkeiten für die terroristische Vereinigung erhielt die Angeschuldigte von dieser monatlich einen Geldbetrag.

Um ihre Zugehörigkeit zum „Islamischen Staat“ zu demonstrieren und dessen Wehrhaftigkeit zu betonen, verfügte die Angeschuldigte im Sommer 2015 über eine halbautomatische Selbstladepistole und ein Sturmgewehr.

Leonora M. förderte zudem den Menschenhandel ihres Ehemannes. Dieser „kaufte“ Ende Juni 2015 eine 33-jährige Jesidin als Sklavin, um diese mit ihren beiden Kleinkindern gewinnbringend weiterzuveräußern. Die Jesidin wurde mit den beiden Kindern in der gemeinsamen Wohnung der Eheleute in Raqqa untergebracht. Dort pflegte die Angeschuldigte die geschädigte Jesidin auf Geheiß ihres Ehemannes körperlich, damit diese mit Gewinn weiterverkauft werden konnte. Zudem versuchte sie die geschädigte Jesidin von deren religiösen Überzeugungen abzubringen und von dem vom IS vertretenen Islamverständnis zu überzeugen. Die versklavte Jesidin wurde in der Folge mit Gewinn „verkauft“.

Die Angeschuldigte stellte sich schließlich Ende Januar 2019 kurdischen Einheiten, nachdem sie zuvor aufgrund der weitreichenden Gebietsverluste des „Islamischen Staates“ im syrischen IS-Gebiet umhergezogen war. Bis zu ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland am 20. Dezember 2020 befand sich die Angeschuldigte in verschiedenen Flüchtlingslagern.

Die Angeschuldigte wurde nach ihrer Einreise am 20. Dezember 2020 festgenommen und befand sich bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls und Freilassung am 8. Januar 2021 bis zu diesem Tage in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 49 vom 20. Dezember 2020 und Nr. 50 vom 21. Dezember 2020).

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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Eine hochleistungsfähige Infrastruktur ist unverzichtbare Voraussetzung für die Digitalisierung Hessens. Um zusätzliche Ausbaukapazitäten zu generieren, rief das Land Hessen im vergangenen Herbst ein Pilotprojekt ins Leben, das nun auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgreich zum Einsatz kommt: Die Expertise des im Breitbandausbau etablierten Marktunternehmens Klenk & Sohn GmbH und die personellen sowie maschinellen Ressourcen des Maschinenrings e.V. werden zusammengeführt. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus besuchte heute gemeinsam mit Landrat Klaus-Peter Schellhaas eine Baustelle in Modautal-Brandau, um sich über das Projekt zu informieren.

„Wir wollen mit aller Kraft den Glasfaserausbau vorantreiben. Denn dies ist eine wichtige Investition in unsere Zukunft“, sagte die Ministerin. „Deshalb ist es wichtig, alle Kräfte zu bündeln und auch neue Ideen zu entwickeln. Wir haben dazu vielversprechende Ansätze bei den Verlegetechniken, welche die Arbeiten beschleunigen. Und auch das Projekt mit dem Maschinenring hilft, den Ausbau zu forcieren.“

Bereits heute können 98,5 Prozent der Haushalte des Landkreises mit Bandbreiten von 50 Mbit/s surfen – das sind mehr als im landesweiten Durchschnitt. Mehr als drei Viertel der Haushalte im Landkreis verfügen über Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s. Auch die Breitbandversorgung der Gewerbegebiete liegt hier mit 98,8 Prozent bzgl. 50 Mbit/s über dem hessenweiten Durchschnitt.

Ausbauprojekte für Glasfaser schreiten voran

„Auf diesen Erfolgen ruhen Sie sich keineswegs aus“, so Sinemus. Dies beweise auch das aktuelle Ausbauprojekt, mit dem rund 1.200 Haushalte, rund 150 Schulen und andere Bildungseinrichtungen, sowie darüber hinaus weitere rund 70 Unternehmen sowie ein Krankenhaus an das Glasfasernetz angebunden werden sollen. „Förderprojekte wie dieses sorgen dafür, dass die Menschen im ländlichen Raum von den Vorzügen der Digitalisierung profitieren. Dies ist ein wichtiges Ziel und ein Schwerpunkt der Digitalstrategie des Landes Hessen“, betonte die Ministerin.

„Für die Menschen und Unternehmen ist eine schnelle und stabile Internetverbindung ist sehr wichtig. Das zeigt ganz deutlich, als das Land im vergangenen Jahr in den Lockdown gegangen ist und viele Menschen von zu Hause arbeiten mussten und die Kinder und Jugendlichen im Home-Schooling waren“, so Landrat Klaus Peter Schellhaas. „Wir haben bereits in den zurückliegenden Jahren das Breitbandnetz im LaDaDi ausgebaut und ich freue mich sehr, dass wir nun die noch bestehenden weißen Lücken schließen und die landwirtschaftlichen Betriebe im Außenbereich mit einer gigabitfähigen Glasfaserinfrastruktur versorgen können. Damit werden auch die Menschen mit einer guten Internetbandbreite versorgt, die bisher nicht vom Breitbandausbau profitiert haben. Gemeinsam, nachhaltig in der Region und für die Region – das war und ist allen Beteiligten wichtig und auch jetzt gelingt uns das mit dem Ausbau der Glasfaser. Ich finde es toll, dass über unseren Auftragnehmer des Unternehmens Klenk & Sohn GmbH auch der landwirtschaftliche Maschinenring für die Tiefbauarbeiten eingesetzt wird, fügt Schellhaas an, der seit Jahren den Ausbau des glasfaserbasierten Infrastrukturausbaus forciert“.

Die im Maschinenring Hessen e.V. zusammengeschlossenen Landwirte sollen fachlich dazu befähigt werden, unterstützende Tiefbauleistungen für den Breitbandausbau bereitzustellen. Dies trägt dazu bei die benötigten Kapazitäten im Leitungstiefbau zu erhöhen, um die anspruchsvollen Ausbauziele zu erreichen. „Wir sind in Hessen bereits sehr gut aufgestellt und beim Breitbandausbau in hervorragender Position. Wir werden dennoch weiterhin enorm in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investieren. Bis 2024 sind Mittel in Höhe von rund 270 Millionen Euro für den Gigabitausbau vorgesehen“, sagte die Ministerin. „Unser Ziel ist die Bereitstellung von Gigabitnetzen bis 2025. Sozioökonomische Einrichtungen, insbesondere die Schulen, sollen dabei vorrangig bis 2022 angebunden werden. Bis 2030 sollen die Gebäude in Hessen flächendeckend über einen Glasfaseranschluss verfügen können.“

 

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OV von Land Hessen

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Die Fregatte F 217 Bayern ist Teil der Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) zur Seeraumüberwachung in internationalen Gewässern in der Ägäis, am 08.07.2018.

ots) Am Montag, den 2. August 2021 um 14 Uhr, heißt es für die Fregatte „Bayern“ und ihre Besatzung „Leinen los“. Das Schiff macht sich dann auf den Weg in den Indo-Pazifik. Zum Auslaufen wird die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer erwartet. Deutschland will gemeinsam mit seinen Verbündeten mehr Präsenz im Indo-Pazifik zeigen.

Etwa ein halbes Jahr, von August 2021 bis Februar 2022, wird die Fregatte „Bayern“ im Seegebiet zwischen dem Horn von Afrika, Australien und Japan unterwegs sein. Bei der Entsendung der Fregatte der Klasse F123 handelt es sich um eine übliche Präsenz- und Ausbildungsfahrt. Ähnliche Fahrten wurden auch in der Vergangenheit durchgeführt, konnten allerdings seit 2016 angesichts der kleinsten Flotte ohne Reserven in der jüngeren Marinegeschichte nicht stattfinden. Ein Mandat des Deutschen Bundestages ist für Präsenz- und Ausbildungsfahrten von Kriegsschiffen der Deutschen Marine nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz nicht erforderlich.

Heute ist der Indo-Pazifik die strategisch wichtigste Region der Erde. Hier fallen wichtige Entscheidungen über Freiheit, Frieden und Wohlstand in der Welt. Ziele der indopazifischen Leitlinien, die die Bundesregierung am 2. September 2020 veröffentlicht hat, sind die Intensivierung der internationalen Kooperation, die Unterstützung der Partner vor Ort und die Wahrung der regelbasierten maritimen Ordnung. Die Deutsche Marine unterstützt diese strategischen Ziele der Bundesregierung insbesondere mit maritimer Präsenz in der Region sowie intensiverer Zusammenarbeit bei gemeinsamen Übungen und Ausbildungen mit Partnerstreitkräften. Die Marine demonstriert mit dem Indo-Pacific Deployment, kurz IPD, dass sie für Deutschland ein verlässliches, weltweit einsetzbares politisches Instrument ist.

Der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Kay-Achim Schönbach, zum bevorstehenden Auslaufen der Fregatte „Bayern“: „Es geht darum Flagge zu zeigen und vor Ort zu demonstrieren, dass Deutschland auf der Seite seiner internationalen Wertepartner für die Freiheit der Seewege und die Einhaltung des Völkerrechts in der Region eintritt. Das heißt zusammengefasst, wir treffen unsere Partner und trainieren gemeinsam. Wir haben unter anderem auch die Absicht an der Überwachung der Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Nordkorea teilzunehmen. Damit untermauern wir aktiv und weithin sichtbar unser Bekenntnis zur regelbasierten Ordnung im Indo-Pazifik, zur Umsetzung von VN-Sicherheitsrats-Resolutionen und damit zur Stärkung der VN insgesamt“, so der Inspekteur der Marine weiter. //  Einsatzflottille 2, Wilhelmshaven


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Am Donnerstag ist Welterschöpfungstag, auch bekannt als Earth Overshoot Day. Rund fünf Monate vor dem Jahresende haben wir alle biologischen Ressourcen aufgebraucht, die die Erde innerhalb eines Jahres wiederherstellen und somit nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Deutschland hat daran mit seinem ökologischen Fußabdruck großen Anteil. Lebten alle Menschen weltweit so wie Deutschlands Bevölkerung, wäre das Limit der Erde bereits am 05. Mai erreicht gewesen, so die Umweltschutzorganisation WWF. „Wenn die Erde wählen könnte, dann würde sie bei der Bundestagswahl ihre Stimme für konsequenten Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann sie nicht, also müssen wir ran“, ruft WWF-Naturschutzvorstand Christoph Heinrich auf. Mit dem WWF-Zukunftswahl-Check (www.wwf.de/wahlprogrammcheck-2021) bietet der WWF Wählenden die Möglichkeit, die Bundestagswahlprogramme der größeren demokratischen Parteien beim Schutz von Klima und biologischer Vielfalt und beim Thema nachhaltiges Wirtschaften auf Herz und Nieren zu prüfen.

„Für unseren Lebensstil fallen in Südamerika, Afrika oder Asien Bäume, verschmutzen Flüsse, schwinden Tierbestände oder sterben Arten ganz aus. Wir vergeuden und zerstören die Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkelkinder – weltweit und direkt vor unserer Haustür. Das können wir ändern, indem wir zügig unsere Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen, kreislaufbasierten und kohlenstofffreien Produktionsweise umgestalten. Deutschland kann das. Unsere Analyse der Wahlprogramme zeigt, welche Parteien ausreichende Antworten haben auf die Fragen unserer Zeit“, so Heinrich.

Vor 20 Jahren lag der Earth Overshoot Day noch im September. Bis auf eine coronabedingte Ausnahme in 2020 rückt die ökologische Bankrotterklärung der Menschen Jahr für Jahr weiter im Kalender vor. Fast 60 Prozent des ökologischen Fußabdrucks der Menschheit geht auf das Konto von Kohlenstoffemissionen.

Die Berechnungen des Global Footprint Network zum Welterschöpfungstag (Earth Overshoot Day) gehen auf das Konzept des Ökologischen Fußabdrucks zurück. Er weist aus, wie viel Fläche benötigt wird, um alle Ressourcenbedürfnisse weltweit inklusive der Energieversorgung abzudecken.

 

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OV von WWF Deutschland

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(ots)Schauenburg (Landkreis): Einen gehörigen Schrecken bekam am gestrigen Dienstagabend eine Frau in Schauenburg, als sie gegen 19:30 Uhr ihre Mülltonne rausstellen wollte und eine Schlange zum Vorschein kam. Das als mindestens ein Meter langes Tier beschriebene Reptil hatte es sich dort offenbar gemütlich gemacht und verkroch sich anschließend unter der Treppenrampe des Hauses. Dort harrte die Schlange aus, bis die von den Hausbewohnern alarmierte Streife des Polizeireviers Süd-West eintraf. Die Beamten konnten das Reptil mit einer Schaufel vorsichtig in einen Pappkarton bugsieren und Kontakt zu einem kundigen Reptilienbesitzer aufnehmen. Dieser machte sich sofort auf den Weg zum Fundort in einem Wohngebiet in Martinhagen. Nach Betrachtung des eingefangenen Tieres konnte er schnelle Entwarnung geben. Bei der Schlange handelt es sich um eine australische Zwergpython, die nicht giftig und für den Menschen ungefährlich ist. Der Fachmann nahm das harmlose Tier vorübergehend bei sich auf, um weitere Erkundigungen zum möglichen Eigentümer aufzunehmen.

Bislang konnte noch nicht aufgeklärt werden, woher die Schlange stammt und wo sie möglicherweise ausgebüxt ist. Um Schlangenbesitzer und australische Zwergpython wieder zusammenführen zu können, wird der Eigentümer des Tieres oder Personen, die Hinweise auf diesen geben können, gebeten, sich unter Tel. 0561 – 9100 bei der Kasseler Polizei zu melden.

Polizeipräsidium Nordhessen


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An diesem Wochenende befinden sich für zwei Tage alle Bundesländer in den Ferien. Bayern und Baden-Württemberg starten, in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Hamburg enden die Sommerferien. Der ADAC erwartet daher an diesem Wochenende viel Verkehr auf den Straßen. Auch wenn coronabedingt das Stauniveau der Sommerreisezeit vor der Pandemie wohl nicht erreicht werden wird gibt der Club dennoch Tipps, wie man stressfrei durch den Stau und ans Reiseziel kommt.

Wichtig gerade für Familien mit Kindern ist eine gute Reiseplanung. Wer sich die Route vor der Fahrt genau ansieht, kann bereits zu Hause Orte und Sehenswürdigkeiten auf der Strecke auswählen, die einen Besuch wert sind. Mit ausreichend Pausen kann Stress durch Behinderungen und Staus vermieden werden. Auf einer längeren Urlaubsfahrt sollten vor allem ausreichend Getränke und kleine Snacks im Auto sein, aber auch Beschäftigung für die mitreisenden Kinder. Wer kann, sollte die staureichen Wochenenden meiden und lieber an einem Dienstag oder Mittwoch in den Urlaub starten oder zurückfahren. Wer am Wochenende fahren muss, kann sich etwa beim ADAC (maps.adac.de) über Baustellen oder Behinderungen informieren.

Steht man tatsächlich im Stau, heißt es Ruhe bewahren. Aussteigen ist zwar auf der Autobahn verboten, aber bei längeren Störungen reagiert die Polizei mit Nachsicht, wenn es im Fahrzeug zum Beispiel zu heiß wird. Auch dann gilt: Spaziergänge auf der Autobahn sind tabu, und Rettungs- und Einsatzkräfte dürfen bei einem Unfall unter keinen Umständen behindert werden.

Rechts überholen ist im Stau nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. An stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden ist hingegen immer verboten – außer die Polizei fordert die Autofahrer, zum Beispiel bei einer Vollsperrung, dazu auf. Der Standstreifen darf auch im Stau nicht befahren werden, er ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer sich nicht daran hält und etwa zur nächsten Ausfahrt oder dem nächstgelegenen Rastplatz über den Pannenstreifen fährt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist auch im Stau verboten. Nur wenn der Motor abgeschaltet ist darf der Fahrer das Gerät in die Hand nehmen. Ein Verstoß kostet zwischen 100 Euro bis 200 Euro, bringt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Ganz wichtig: Bereits bevor ein Stau entsteht, also bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden – immer zwischen dem äußersten linken und den übrigen Fahrstreifen. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich hier nicht an die Regeln halten, wurden drastisch erhöht: auf 200 bis 320 Euro.

 

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OV von ADAC

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Urteil vom 28. Juli 2021 – 1 StR 519/20

 

Bisheriger Prozessverlauf und Sachverhalt: 

Das Landgericht hat den Angeklagten S. im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D. hat es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Zudem hat es bei dem Angeklagten S. Taterträge in Höhe von 14 Millionen Euro sowie bei dem Bankhaus W. als der Einziehungsbeteiligten in Höhe von ca. 176 Millionen Euro eingezogen.

 

Dem Urteil des Landgerichts lagen folgende Feststellungen zugrunde:

Der Angeklagte S. und Verantwortliche des Bankhauses W., insbesondere die gesondert Verfolgten Dr. O. und Sc., verabredeten in den Jahren 2007 bis 2011, deutsche Finanzbehörden durch wahrheitswidrige Erklärungen zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, die tatsächlich aber nicht entrichtet wurde. Hierfür plante und organisierte der Angeklagte S. eine Vielzahl vom Bankhaus W. durchgeführter Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte, die wie folgt abliefen: Das Bankhaus W. kaufte in der Dividendensaison der Jahre 2007 bis 2011 von Leerverkäufern jeweils kurz vor dem Hauptversammlungstag Aktien mit Dividendenanspruch (sog. „Cum-Aktien“); die Leerverkäufer lieferten – wie von vornherein geplant und auch gewollt – Aktien ohne Dividendenanspruch (sog. „Ex-Aktien“) und leisteten zur Kompensation an das Bankhaus W. je eine Ausgleichszahlung (sog. Dividendenkompensationszahlung), für die ab dem Jahr 2007 Kapitalertragsteuer zu entrichten ist. Allen Beteiligten war als Bankkaufleuten bekannt, dass diese Steuer weder auf Seiten der Leerverkäufer noch sonst einbehalten wurde. Gleichwohl stellte das Bankhaus W. sich selbst Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei den Finanzbehörden aus, mit denen es – fälschlicherweise – den angeblichen Steuereinbehalt bestätigte. Unter Vorlage dieser Bescheinigungen bei den Finanzbehörden erreichten insbesondere die gesondert Verfolgten Dr. O. und Sc., dass an die Einziehungsbeteiligte zu Unrecht insgesamt über 166 Millionen Euro ausbezahlt wurden. Aus diesen Taterträgen erwirtschaftete die Einziehungsbeteiligte weitere 10 Millionen Euro.

In den Jahren 2009 bis 2011 war der Angeklagte S. noch an weiteren Fällen maßgeblich beteiligt, in denen die umgesetzte Strategie dem Vorgehen in den Eigenhandelsfällen des Bankhauses W. entsprach, jedoch eigens für diesen Zweck gegründete Fonds die Rolle des Leerkäufers übernahmen. Nach Vorlage – inhaltlich falscher – Steuerbescheinigungen, die den angeblichen Steuereinbehalt für die durchgeführten Cum-Ex-Transaktionen bestätigten, zahlten die Finanzbehörden an die Fonds zu Unrecht über 226 Millionen Euro aus. 

Der Angeklagte S. profitierte von den Geschäften insgesamt in Höhe von 14 Millionen Euro. Hingegen war der Angeklagte D. an den Profiten nicht beteiligt; ihm kamen auch nur unterstützende Aufgaben zu.

 

Entscheidung des Senats:

Der u.a. für Steuerstrafsachen zuständige 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil von allen Verfahrensbeteiligten – mit unterschiedlicher Reichweite und Angriffsrichtung – eingelegten Revisionen verworfen und nur den Schuldspruch in Bezug auf den Angeklagten D. unter Aufrechterhaltung der verhängten Strafe dahin geändert, als dieser Angeklagte einer einheitlichen Beihilfe schuldig ist. 

Mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

An einer vorsätzlichen Begehung konnte – wie das Landgericht ohne Rechtsfehler ausgeführt hat – kein Zweifel bestehen, weil die Beteiligten um den Dividendenstichtag herum bewusst arbeitsteilig auf die Auszahlung nicht abgeführter Kapitalertragsteuer hingewirkt haben. Zum Zeitpunkt der Begehung der Taten sah das Gesetz bereits in den insoweit einschlägigen Vorschriften eine klare und eindeutige Regelung vor, gegen die die Beteiligten nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Landgerichts verstoßen haben. Dies ergibt sich schon daraus, dass nur die tatsächlich einbehaltene Kapitalertragsteuer zur Anrechnung und Auszahlung angemeldet werden darf. Zudem betrifft die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum wirtschaftlichen Eigentum solche Konstellationen nicht, weil der bloße Abschluss derartiger Leerverkaufsabreden kein wirtschaftliches Eigentum begründen konnte. 

Die Revisionen des Angeklagten S. und des Bankhauses W. gegen die sie betreffenden Einziehungsentscheidungen blieben ohne Erfolg. Das Landgericht hat auf Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen die Voraussetzungen der jeweiligen Einziehung zu Recht bejaht und anhand der erzielten Taterträge und der hieraus gezogenen Nutzungen die Höhe der Einziehungsbeträge zutreffend bestimmt. Jedenfalls auf Grund der durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21. Dezember 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB ist die Einziehung auch nicht wegen Verjährung ausgeschlossen. Ebenso wenig drang die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beanstandung durch, das Landgericht habe bei den Einziehungsanordnungen zu Unrecht zugunsten des Angeklagten S. und der Einziehungsbeteiligten eine gesamtschuldnerische Haftung angeordnet. Die getroffene Anordnung weist keinen Rechtsfehler auf.

Mit der Entscheidung des Senats vom heutigen Tag ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

  • 370 AO – Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

 

(2) – (7) ….

  • 73 StGB – Einziehung von Taterträgen bei Tätern oder Teilnehmern

(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an.

(2) Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an.

(3) ….

 

  • 73b StGB – Einziehung von Taterträgen bei anderen

(1) 1Die Anordnung der Einziehung nach den §§ 73 und 73a richtet sich gegen einen anderen, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, wenn 

  1. er durch die Tat etwas erlangt hat und der Täter oder Teilnehmer für ihn gehandelt hat,
  2. ihm das Erlangte
  3. a) unentgeltlich oder ohne rechtlichen Grund übertragen wurde oder
  4. b) übertragen wurde und er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass das Erlangte aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, oder
  5. das Erlangte auf ihn
  6. a) als Erbe übergegangen ist oder
  7. b) als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer übertragen worden ist.

 

2Satz 1 Nummer 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn das Erlangte zuvor einem Dritten, der nicht erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass das Erlangte aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, entgeltlich und mit rechtlichem Grund übertragen wurde.

 

(2) …. (3) …. 

  • 73e StGB – Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes

(1) 1Die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist. 2Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind.

(2) ….

 

Vorinstanz:

Landgericht Bonn – Urteil vom 18. März 2020 – 62 KLs – 213 Js 41/19 – 1/19

Karlsruhe, den 28. Juli 2021

 

Pressestelle des Bundesgerichtshofs


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Wer auf Fleisch, Fisch, Eier und Milch verzichtet, reduziert gleichzeitig auch Mineralstoffe wie Kalzium und Spurenelemente wie Eisen, Jod, Zink oder Selen. Vegane Ernährung ist zwar gesund wenn sie abwechslungsreich und aus frischen vollwertigen Lebensmitteln zusammengestellt wird, doch sollten sich Anhänger der puren Pflanzenkost umfassend informieren. In einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung war über die Hälfte der Teilnehmenden knapp mit Jod versorgt, die vegane Fraktion war fast komplett betroffen. „Mit einem optimierten Speiseplan lässt sich der Bedarf an den meisten Nährstoffen decken, es ist aber eine Herausforderung“, sagt Anja Kroke, Professorin für Epidemiologie an der Hochschule Fulda, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

DGE mit Empfehlungen bei veganer Kost

Vitamin B12, das nur in tierischen Lebensmitteln vorkommt, gilt bei fleischloser Ernährung als Sorgenkind. Doch folgten laut Kroke, die an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für Veganerinnen und Veganer mitgewirkt hat, heute viele der dringenden Empfehlung, Vitamin B12 in Tropfen- oder Kapselform zuzuführen. Zahncreme mit Vitamin B12 kann ebenfalls helfen, einen Mangel zu vermeiden.

Wann es nicht ohne tierische Lebensmittel geht

Besondere Vorsicht ist bei Babys, Kinder und Jugendliche im Wachstum geboten. Auch Schwangere und Stillende haben einen überdurchschnittlich hohen Nährstoffbedarf. Allein mit pflanzlichen Lebensmitteln lässt dieser sich kaum decken. Auch besteht hier noch viel Forschungsbedarf. Daher empfiehlt die DGE eine vegane Ernährung für sogenannte sensible Bevölkerungsgruppen weiterhin nicht ausdrücklich. Ein guter Kompromiss: Deutlich mehr Pflanzliches auf die Teller bringen, kombiniert mit einem geringen Anteil an tierischen Lebensmitteln. Davon profitieren mit Sicherheit alle.

 

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OV von Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen

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Brent-Öl klettert um vier US-Dollar / ADAC: Intensiverer Wettbewerb trägt zur Senkung der Kraftstoffpreise bei

Obwohl der Preis für Rohöl in den vergangenen Wochen einige Kapriolen geschlagen hat, blieben die Kraftstoffpreise in Deutschland davon weitgehend unberührt. So ist der Preis für ein Barrel Rohöl der Sorte Brent binnen Wochenfrist um vier auf 74 US-Dollar gestiegen, während Benzin und Diesel moderat teurer geworden sind. Wie die wöchentliche ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise in Deutschland zeigt, kostet ein Liter Super E10 zurzeit im bundesweiten Schnitt 1,553 Euro und damit 0,7 Cent mehr als vor einer Woche. Diesel verteuerte sich um 0,4 Cent und kostet aktuell 1,391 Euro. Vor einer Woche hatten deutlich sinkende Rohölnotierungen nicht zu einem niedrigeren Kraftstoffpreisniveau an den Tankstellen geführt.

Nach Einschätzung des ADAC könnte insbesondere ein intensiverer Wettbewerb am Kraftstoffmarkt eine Senkung der Spritpreise herbeiführen. Deshalb sollten die Autofahrer nach Empfehlung des Clubs mehr denn je vor dem Tanken die Spritpreise vergleichen und an überteuerten Tankstellen vorbeifahren. Wer an einer der Autobahntankstellen tankt, zahlt meist deutlich mehr als 20 Cent je Liter als an anderen Tankstationen.

Aktuelle Auswertungen des ADAC zeigen, dass Tanken in der Regel zwischen 18 und 19 Uhr sowie zwischen 20 und 22 Uhr am günstigsten ist. Wer die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Tageszeiten und den Anbietern nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt so auch indirekt für ein niedrigeres Preisniveau.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.


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Calden/Landkreis Kassel. Das Land Hessen hat einen neuen Einsatzbefehl für die Impfzentren in Hessen übersandt. „Die drei wichtigsten Punkte für die Bürger und das Impfzentrum sind, dass alle Impfzentren in Hessen zum 30. September 2021 den Regelbetrieb einstellen, dass die Terminvergabe des Landes am 1. August abgeschaltet wird und dass sich jeder hessische Bürger in jedem hessischen Impfzentrum impfen lassen kann“, informiert Landrat Andreas Siebert. Hintergrund der Landesentscheidungen ist, dass das sich kaum noch neue Impfberechtigte beim Terminvergabeportal des Landes melden und dass ab dem 1. Oktober 2021 Impfungen nur noch über die niedergelassenen Fachärzte erfolgen sollen.

„Durch den Wegfall der zentralen Terminvergabe wird es im Impfzentrum Calden für Erstimpfungen ab dem 4. August nur noch Impfen ohne Termin geben – Impfwillige können dann einfach zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr zum Impfen kommen“, berichtet Siebert. Als Impfstoffe stehen die beiden mRNA-Impfstoffe von BionTech/Pfizer und Moderna sowie die Vector-Impfstoffe (Johnson&Johnson und AstraZeneca) zur Verfügung. Der Impfstoff von AstraZeneca wird nur noch in wenigen Fällen für Zweitimpfungen genutzt. Nicht mehr benötigter Impfstoff dieses Herstellers wird vom Land Hessen zurückgenommen.

Für Impfberechtigte mit einem Zweitimpftermin im Impfzentrum Calden ändert sich durch die veränderten Vorgaben des Landes nichts. Siebert: „Das Impfen ohne Terminvergabe stellt eine besondere logistische Herausforderung für die Impfzentren dar, da wir ja im Vorfeld nicht wissen, wie viele Impfwillige auch wirklich kommen“. Durch die guten Kühl- und Lagerkapazitäten sei man in Calden allerdings auf diese Herausforderung gut vorbereitet.

Siebert: „Wir werden zusätzlich ab Mitte August durch unsere mobilen Teams Impfangebote in den 28 kreisangehörigen Kommunen anbieten, um so möglichst viele Impfberechtigte zu erreichen“. Zurzeit laufen hierfür die Vorbereitungen. „Wir wollen dort mit den Impfangeboten starten, wo wir Hinweise haben, dass es noch viele Menschen gibt, die bisher keinen Termin in Calden wahrnehmen konnten“, erläutert der Landrat. Es werde auf jeden Fall einen Mix aus Angeboten für größere und kleinere Kommunen geben. Die konkreten Termine werden auf der Internetseite des Landkreises www.landkreiskassel.de und über den Facebook-Auftritt des Landkreises sowie über die Medien veröffentlicht.

Vom 30. Juli bis 3. August schließt das Impfzentrum in Calden, um dem dort seit Dezember in Dauerbelastung arbeitenden Mitarbeitern, die für die Organisation und Logistik des Impfzentrums und der mobilen Teams verantwortlich sind, ein verlängertes Wochenende ohne Einsatz zu ermöglichen. Siebert: „Wir hatten für diese Tage nur wenige Impftermine, die wir verlegen konnten“. Gleiches gilt für das Wochenende 7./8. August, an dem das Impfzentrum ebenfalls geschlossen bleibt. An allen anderen Tagen bleibt das Impfzentrum ohne Einschränkung für Impfwillige geöffnet.

Die nächsten Termine für gut angenommene Impfberatung für Schwangere sind am 4. und 11. August 2021 (jeweils zwischen 9.00 und 13.00 Uhr) im Impfzentrum in Calden. Im August sind auch noch weitere Beratungs- und Impfangebote für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren geplant. Auch hier wird rechtzeitig vor den Terminen entsprechend informiert. Für diese beiden Spezialangebote ist auch weiter eine Terminvereinbarung notwendig. Für die Schwangerenberatung kann man sich über iz-arztservice@landkreiskassel.de anmelden, die Beratungs- und Impfangebote für Kinder und Jugendliche können über das Terminvergabeportal des Landkreises https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/coronavirus/impfzentrum-landkreis-kassel.php gebucht werden. Hier findet man auch alle relevanten Informationen rund um einen Impftermin im Impfzentrum Calden.

LANDKREIS KASSEL


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(ots) Bereits seit mehreren Tagen wird der 22-jährige Oliver R. aus Korbach vermisst. Zuletzt wurde er am Freitag, 23. Juli, von einem Bekannten gesehen.

Da die bisherigen Suchmaßnahmen der Polizei nicht zum Antreffen des 22-Jährigen führten und auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Vermisste Hilfe benötigt, wendet sich die Polizei nun an die Bevölkerung und bittet um Hinweise zum Aufenthalt von Oliver R.

Er ist etwa 180 bis 185 cm groß, hat eine schlanke Figur und blonde, leicht gewellte Haare, die eventuell zum Zopf gebunden sind. Er ist Brillenträger und wahrscheinlich unrasiert. Er war zuletzt bekleidet mit einer kurzen, grünen Hose, einem grünen T-Shirt, schwarzen Turnschuhen und führte einen Rucksack mit.

Hinweise zum Aufenthaltsort bitte an die Polizeistation Korbach, Tel. 05631-971-0, oder bei jeder anderen Polizeidienststelle.

 

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg


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Im Kasseler Rathaus ändern sich zum 1. August 2021 einige Zuständigkeiten. Oberbürgermeister Christian Geselle übt das ihm durch die Hessische Gemeindeordnung zustehende Dezernatsverteilungsrecht aus.
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird Teil des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, das von Stadtbaurat Christof Nolda geleitet wird. Das von Stadtrat Dirk Stochla geleitete Dezernat wird um das Sportamt ergänzt und trägt dann die Bezeichnung Dezernat für Ordnung, Sicherheit und Sport.

 

Ferner trägt das bisherige Frauenbüro ab 1. August die neue Bezeichnung Amt für Chancengleichheit. Dieses ist organisatorisch dem Dezernat von Stadträtin Ulrike Gote zugeordnet, das jetzt die Bezeichnung Dezernat für Jugend, Gesundheit, Bildung und Chancengleichheit trägt.

 

Zudem ist das Büro der Stadtverordnetenversammlung, das bislang eine Abteilung des Hauptamtes war, wieder ein eigenständiges Amt geworden.

 

Die sechs Dezernate der Stadt Kassel im Überblick

Dezernat I – Oberbürgermeister Christian Geselle:

Konzernbüro,

Hauptamt,

Personal- und Organisationsamt,

Revisionsamt,

Büro der Stadtverordnetenversammlung,

Kämmerei und Steuern,

Liegenschaftsamt,

Rechtsamt.

 

Dezernat II – Bürgermeisterin Ilona Friedrich:

Bürgeramt,

Sozialamt,

Jobcenter Stadt Kassel.

 

Dezernat III – Stadtrat Dirk Stochla:

Ordnungsamt,

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit,

Feuerwehr,

Sportamt,

Eigenbetrieb Die Stadtreiniger.

 

Dezernat IV – Stadträtin Susanne Völker:

Kulturamt.

 

Dezernat V – Stadträtin Ulrike Gote:

Amt für Schule und Bildung,

Jugendamt,

Gesundheitsamt Region Kassel,

Kindertagesbetreuung Kassel

Amt für Chancengleichheit.

 

Dezernat VI – Stadtbaurat Christof Nolda:

Bauverwaltungsamt,

Vermessung und Geoinformation,

Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz,

Hochbau und Gebäudebewirtschaftung,

Straßenverkehrs- und Tiefbauamt

Umwelt und Gartenamt,

Eigenbetrieb KASSELWASSER.

 

documenta-Stadt Kassel


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NABU-Tipps zum Umgang mit heimischen Schlangen

 

Am eigenen Gartenteich fotografiert

Wetzlar – Ob an Bahndämmen, trockenen Wegrändern, sonnigen Plätzen auf Wiesen oder am lauschigen Gartenteich – im Sommer können an vielen Orten in Hessen Schlangen beobachtet werden. „Wir erhalten immer wieder Anfragen zu Schlangen in Gärten“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Viele Menschen wüssten nicht, dass fast alle heimischen Schlangen völlig ungefährlich seien. „Die häufigsten hessischen Schlangen, die Ringelnatter und die Schlingnatter, haben keine Giftzähne. Sie verschlingen einfach ihre Beute, die meist aus Eidechsen, Mäusen, Fröschen oder Insekten besteht“, so Eppler. Am besten sei es, die streng geschützten Tiere in Ruhe zu lassen und sich daran zu freuen, sie beobachten zu können.

Auch auf die hessischen Schlangen hatte das eher feuchte Frühlingswetter in diesem Jahr einen Einfluss. „Während das Frühjahr für die eher trockenliebenden Schlingnattern nicht ganz so ideal war, kommen Ringelnattern als echte Wasserfans dieses Jahr voll auf ihre Kosten. Der viele Regen sorgt bei ihnen für einen reich gedeckten Tisch“, weiß der Biologe Eppler. Ab Anfang August lassen sich die ersten Jungtiere dieses Jahres finden. Während die Schlingnatter ihre Jungen lebend zur Welt bringt, schlüpfen junge Ringelnattern aus Eiern aus, die vom Weibchen etwa ein bis zwei Monate zuvor in warme Komposthaufen oder vermodernde Baumstümpfe gelegt wurden.

Von den vier in Hessen vorkommenden Schlangenarten ist einzig die Kreuzotter giftig. Die äußerst seltene Schlange kann nur noch im Spessart, in der Rhön und im Werra-Meißner-Kreis beobachtet werden. Die vierte heimische Schlange, die Äskulapnatter, kommt primär an besonders warmen Berghängen im Rheingau und südlichen Odenwald vor. „Wer eine Schlange in seinem Garten findet, kann in der Regel davon ausgehen, dass es sich um eine harmlose Ringelnatter oder Schlingnatter handelt“, so Eppler. Die Anwesenheit von Schlangen im Garten zeige, dass er ökologisch intakt sei. 

Die größere Gefahr für die heimischen Schlangen gehe von der Zerstörung ihrer Lebensräume aus. „Die Ausräumung der Landschaft hat die Nattern und Ottern vielerorts selten werden lassen. Der massive Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft verringert noch zusätzlich ihre Nahrungsgrundlage“, erläutert der Biologe Eppler. Deshalb seien mittlerweile alle hessischen Schlangen auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten zu finden. Der NABU-Experte empfiehlt, Ringelnatter und Schlingnatter im Garten zu helfen. So könne man mit der Anlage von sonnigen Holz-, Stein- und Komposthaufen ideale Brutmöglichkeiten für Ringelnattern schaffen. Ein strukturreicher Garten mit Sträuchern, Gehölzen, alten Baumstümpfen und lückigen Steinhaufen biete zudem viele Unterschlupfmöglichkeiten und Winterquartiere für die Schlangen.

 

Hintergrundinformation: Schlangen in Hessen

 Ringelnatter: Die schlanke, grau gefärbte und bis zu 1,50 Meter lange Ringelnatter ist die am weitesten verbreitete heimische Schlangenart. Sie lässt sich eindeutig an den halbmondförmigen gelben, schwarz umrandeten Flecken hinter den Schläfen erkennen. Ihre Nahrung besteht vorwiegend aus Amphibien, so dass Feuchtgebiete, Teiche, Seen und Altarme, aber auch amphibienreiche Bahndämme und Steinbrüche ihre Lebensräume bilden. Aus den Eiern, die in lockere Erde, Komposthaufen oder sogar warme Misthaufen abgelegt werden, schlüpfen im August bis zu zwanzig 16 bis 19 Zentimeter lange Jungtiere, die sofort selbständig sind.

Schlingnatter: Die Schlingnatter ist nach der Ringelnatter die zweithäufigste Schlangenart in Hessen. Sie wird oft mit der sehr viel selteneren und an andere Lebensräume angepassten Kreuzotter verwechselt. Schlingnattern werden bis zu 90 Zentimeter lang und zeichnen sich durch ein unregelmäßiges schwarzes Muster auf dem Rücken, einen dunklen seitlichen Augenstreifen sowie runde Augenpupillen aus. Die trockenheits- und wärmeliebende Schlange bewohnt vor allem sonnige Hänge, Hecken, Trockenmauern, Bahndämme und Böschungen. Ihre Nahrung besteht zum größten Teil aus Eidechsen, Spitzmäusen, Wühlmäusen und größeren Insekten.

Äskulapnatter: Ein Beispiel für die Symbolkraft, die den Schlangen zuteilwird, bietet die vierte hessische Schlangenart, die ungiftige Äskulapnatter. Einst dem römischen Gott der Heilkunst geweiht, ziert sie noch heute das Wappen der Ärztevereinigung. Das Vorkommen der Äskulapnatter beschränkt sich in Hessen vor allem auf zwei Bereiche, die beide durch sehr warmes, aber nicht zu trockenes Klima gekennzeichnet sind: Den südlichen Odenwald und den Rheingau. Die etwa 1,50 Meter lange Schlange bevorzugt bewachsene Trockenmauern, Steinbrüche und alte Weinberge als Lebensraum. Ihre Hauptnahrung besteht aus Mäusen, Eidechsen und Vögeln. Amphibien finden sich nur selten auf ihrem Speiseplan.

Kreuzotter: Die giftige Kreuzotter ist in Hessen sehr selten. Sie kommt lediglich in Osthessen und im Spessart vor, wo sie halboffenes, deckungsreiches Gelände in Waldrand-, Heide- und Moor-Bereichen bewohnt. Da sich die Jungtiere überwiegend von jungen Fröschen ernähren, sind Kleingewässer ein unverzichtbarer Bestandteil ihres Lebensraums. Die Schlange, die bis zu 90 Zentimeter lang werden kann, ist durch das dunkle Zickzackband auf dem Rücken, die gedrungen wirkende Gestalt und die senkrechten Schlitzpupillen ihrer Augen gut zu erkennen. Zwar ist die Kreuzotter eine Giftschlange, aber der Biss ist normalerweise nicht lebensgefährlich.

 

Mehr zum Thema:

Informationen zu heimischen Reptilien


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HESSENMETALL und Kultusminister gratulieren dem Ausnahmetalent

Kassel/Wiesbaden. Kluge Physiker braucht die Welt – und die Industrie. Jonas Hübner, Schüler am Friedrichsgymnasium in Kassel, kann sich auf jeden Fall dazu zählen. Im „Team der Bundesrepublik Deutschland“ traf er im Finale der 51. Internationalen Physik-Olympiade (IPhO) auf knapp 400 Physiktalente aus 76 Ländern und erkämpfte sich die Silbermedaille. Hübner hatte im Rahmen des Wettbewerbs vom 17. bis 25. Juli schwierige Aufgaben theoretisch und experimentell zu lösen. Für die experimentellen Klausuren hatte Litauen als Gastgeberland den teilnehmenden Delegationen per Post Materialien für die Finalrunde zugeschickt. In bereits drei Vorrunden konnten sich die Finalisten aus Deutschland unter mehr als 940 Schülerinnen und Schülern durchsetzen. Als Förderer des Wettbewerbs unterstützt HESSENMETALL zusammen mit dem Hessischen Kultusministerium die Internationale PhysikOlympiade auf Landesebene. Jürgen Kümpel, Geschäftsführer von HESSENMETALL Nordhessen: „Was für eine grandiose Leistung. Wir gratulieren Jonas Hübner sehr herzlich. Nach 15 Jahren bringt der 18jährige in diesem Wettbewerb wieder eine der begehrten Trophäen in unsere Region. Die Förderung von Physik-Talenten liegt uns am Herzen, weil gute Kenntnisse auf diesem Gebiet für unsere technische und zunehmend digitalisierte Welt unersetzlich sind. Besonders in unserer Metall-, Elektro- und IT-Industrie brauchen wir solch talentierten Nachwuchs und unterstützen daher schon seit mehr als 20 Jahren die Internationale Physik-Olympiade.

„Es freut mich sehr, dass sich jedes Jahr mehr und mehr junge Menschen für Naturwissenschaften interessieren und Spaß dabei haben, sich mit komplexen Problemen zu beschäftigen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Die Corona-Krise hat gezeigt, dass wir schlaue und engagierte Köpfe aller Fachdisziplinen benötigen. Ich gratuliere Jonas Hübner herzlich zu dieser herausragenden Leistung und bin mir sicher, dass er damit den Grundstein für eine glänzende Karriere gelegt hat.“

Das ist das bundesdeutsche IPhO-Team:

Andreas Feuerpfeil, Gymnasium Alexandrinum (Coburg) Théo Lequy, Werner-von-Siemens-Gymnasium (Magdeburg) Jonas Hübner, Friedrichsgymnasium (Kassel) Anton Tizian Haas, Max-Steenbeck-Gymnasium (Cottbus) Sean Sdahl, Paracelsus-Gymnasium (Stuttgart)

 

Hintergrund IPhO

In Hessen werden jeweils die besten zehn Schülerinnen und Schüler durch HESSENMETALL mit einer Feier geehrt, die in jedem Jahr in einem anderen Mitgliedsunternehmen des Verbandes stattfindet. So können sich die qualifizierten Jugendlichen frühzeitig ein eignes Bild von den spannenden Berufsmöglichkeiten in der Metall-, Elektro- und IT-Industrie machen.

Hintergrund Arbeitgeberverband HESSENMETALL

Der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen in Nordhessen ist eine von fünf Bezirksgruppen des Arbeitgeberverbandes HESSENMETALL, bei dem über 650 Unternehmen mit knapp 130.000 Beschäftigten organisiert sind. Die M+E Industrie in Hessen beschäftigt 209.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bildet rund 11.000 junge Menschen aus und setzt 62 Milliarden Euro um. Die Bezirksgruppe in Nordhessen hat 156 Mitgliedsunternehmen mit 25.000 Beschäftigten und vertritt diese in den klassischen Feldern des Arbeits- und Sozialrechtes, ist Tarifpartner und betreibt aktive Bildungs- und Gesellschaftspolitik. Die M+E Industrie in Nordhessen bildet ca. 4.200 Jugendliche aus und schließt jährlich rund 1.200 neue Ausbildungsverträge ab.


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Kassel, 27. Juli, 2021. Zwei Top-Größen aus der deutschen Sport-Szene gehen künftig gemeinsame Wege mit den Kassel Huskies.

Für viele dürften Matthias Hamann und Daniel Lammel bekannte Gesichter sein. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im deutschen Profisport werden sie den Kasseler Eishockey-Club mit geballter kaufmännischer und vertrieblicher Expertise tatkräftig unterstützen.
Während die Spieler noch in der Sommerpause sind, ist gerade einiges los hinter den Kulissen der Kassel Huskies. Die umfangreiche Renovierung der Kasseler Eissporthalle, die viele bereits voller Vorfreude und Neugierde auf die neue Saison blicken lässt, ist ein Beispiel. Darüber hinaus findet auch bei den Personalien Bewegung statt. Nicht nur hervorragende neue Spieler-Verpflichtungen bereichern die Nordhessen, sondern auch wertvolle Neuzugänge im Management. Joe Gibbs, Geschäftsführer der Kassel Huskies und der KSE, erklärt: „Wir wollen nicht auf der Stelle treten, sondern uns mit unseren Fans und der gesamten Sportwelt immer weiterentwickeln. Mit diesen erstklassigen Neuzugängen setzen wir definitiv auch bei der Organisation des Clubs neue Impulse“.

Matthias Hamann kennt das Sportgeschäft
Der ehemalige KSV-Trainer Matthias Hamann bringt ein ganzes Stück Erfahrung mit und weiß genau, worauf es im Profisport ankommt. Ab 1. September unterstützt er gemeinsam mit Burkhard Walter und Gerhard Zeebe zusätzlich die Geschäftsführung mit der Betreuung von Sponsoren, ist Ansprechpartner bei sämtlichen Sponsorenfragen und unterstützt zudem den Bereich New Business Development. In seiner Rolle kümmert er sich unter anderem um die Vermarktung der Schlittenhunde und unterstützt das Networking mit potenziellen und bestehenden Sponsoren und Partnern.  „Für diese Aufgabe hätten wir keinen besseren Mann finden können“, freut sich Gibbs. „Ich kenne
Matthias schon seit vielen Jahren und habe ihn immer für seine Expertise und seine tolle Arbeit geschätzt. Über Paul Sinizin sind wir kürzlich wieder in Kontakt gekommen. Als ich Matthias dann gefragt habe, ob er nicht Interesse hätte, bei uns neue Herausforderungen anzugehen, konnte er sich sofort vorstellen, sein Know-how aus dem Fußball beim Eishockey einzubringen. Ich freue mich sehr, dass er unser Team jetzt bereichert und bin mir absolut sicher, dass wir von seinem großen Netzwerk und seiner fachlichen Kompetenz profitieren werden“. Hamann war jahrelang erfolgreicher Fußballspieler und von 2005 bis 2008 99 Spiele lang der Trainer des KSV Hessen Kassel, mit dem er 2006 aus der Oberliga in die Regionalliga Süd aufstieg, und dort als Neuling gleich den 10. Tabellenplatz belegte. Von 2012 bis 2016 hat Hamann als Scout mit Jürgen Klinsmann für die US-amerikanischen Nationalmannschaft zusammengearbeitet. „Ich freue mich auf meine Aufgabe und neue Herausforderungen“, so Matthias Hamann. „Ein Tapetenwechsel tut auch im Sport mal gut und für den Eishockey habe ich mich schon immer begeistert. Die neue Saison kann starten, ich bin mehr als bereit.“

Wichtige Stationen:
Stationen als Spieler (u.a.):
– FC Bayern München (1988)
– SpVgg Unterhaching (1990 – 1992)
– 1. FC Kaiserslautern (1994 – 1996)
– TSV 1860 München (1996 – 1998)
– Tennis Borussia Berlin (1998 – 2000)
Stationen als Trainer:
– TuS Hohenecken (2004 – 2005)
– KSV Hessen Kassel (2005 – 2008)
– Linzer ASK (2009 – 2010)

Daniel Lammel bleibt dienstältester Husky
Kaum zu glauben, aber Daniel Lammel spielte bereits in der Saison 1987 – 1988 zum ersten Mal für die Kassel Huskies, damit ist er quasi der dienstälteste Schlittenhund. Dabei ist Lammel im Herzen immer ein Husky geblieben, weshalb er sich dazu entschieden hat, das Management nun schon zum zweiten Mal zu verstärken. Denn von 2010 bis 2012 war Lammel bereits als Manager der Kassel Huskies tätig. Künftig wird er das Management der Huskies im kaufmännischen Bereich ergänzend unterstützen. Der ausgebildete Versicherungskaufmann arbeitete nach seiner aktiven Karriere zunächst als Spielervermittler, bevor er eine Unternehmensberatung für die betriebliche Altersvorsorge in Vellmar gründete, die er heute noch leitet. „Die Huskies und ich: Wir gehören einfach zusammen. Deshalb hat es auch nicht viel Überzeugungsarbeit gebraucht, um mich an Bord zu holen“, sagt Daniel Lammel lachend. „Es reizt mich, meinen jahrelangen Herzensverein mit meinen kaufmännischen Kenntnissen nicht nur zu unterstützen, sondern auch nach vorne zu treiben. Ich kann es kaum erwarten, die Erfolgsgeschichte mit meinen Jungs weiterzuschreiben – und neu zu denken. Außerdem freue ich mich darauf, wieder mit Joe zu arbeiten, mit dem ich schon lange befreundet bin und immer eine gute Zeit hatte.“
Auch Joe Gibbs freut sich auf die Zusammenarbeit: „Ganz klar: Mit Daniel Lammel haben wir einen sehr erfahrenen Mann der deutschen Eishockey-Szene zurückgewonnen. Jeder kennt und respektiert Dany hier und es macht mich stolz, dass er wieder ein Teil des Husky-Rudels ist.“
Lammel ist bekannt für sein Organisationstalent, seine Strukturiertheit und seine Liebe für Kassel und den Eishockeysport. All das vereint er jetzt in seiner neuen Position.
Alle Stationen auf einen Blick:
– TuS Geretsried (1982 – 1983)
– West Germany U18 (1982 – 1983)
– TuS Geretsried (1983 – 1985)
– EHC Freiburg (1985 – 1987)
– EC Kassel (1987 – 1988)
– EV Stuttgart (1988 – 1989)
– ERC Westfalen Dortmund (1989 – 1990)
– EC Kassel (1989 – 1993)

EC Kassel Huskies


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Blessem – Greenpeace-Expert:innen nehmen ab heute stichprobenartig Boden- und Wasserproben im nordrhein-westfälischen Katastrophengebiet rund um den stark beschädigten Ort Blessem. In einem mobilen Labor untersucht das Team der unabhängigen Umweltschutzorganisation die Proben auf Verunreinigungen durch Mineralöle, Lösungsmittel, Asbest, Schwermetalle und weitere  umwelt- und gesundheitsschädliche Chemikalien. Die Proben werden vor Ort aufbereitet und anschließend zur Analyse an zertifizierte Labore übergeben. Untersucht werden sollen vor allem Kinderspiel- und Sportplätze, Privatgärten, Äcker und provisorische Müllkippen. Das Hochwasser hat aus zerstörten Heizöltanks, überfluteten Deponien, Industrieanlagen und Tankstellen sowie aus der aufgerissenen Kanalisation Giftstoffe, Fäkalien und Chemikalien weiträumig verteilt. „Die Gefahr für Menschen und Umwelt ist in den Hochwassergebieten noch lange nicht gebannt”, sagt Viola Wohlgemuth, Chemie-Expertin von Greenpeace vor Ort. „Nach der verheerenden Zerstörung durch die Klimaflut haben sich Chemikalien und andere Schadstoffe mit den Wassermassen zum Teil unkontrolliert über eine große Region verteilt. Bevor diese  Flächen wieder genutzt werden können, müssen das Ausmaß der Verschmutzung erkundet und eventuell vorhandene Schadstoffe durch fachgerechte Reinigungen beseitigt werden.”

GREENPEACE-AKTIVE PUMPEN KELLER AUS UND HELFEN BEI AUFRÄUMARBEITEN 

Mit Pumpen und Generatoren leisten Greenpeace-Aktive seit Beginn der Hochwasserkatastrophe Hilfe vor Ort. Sie helfen den Betroffenen bei der Beseitigung der Schäden und unterstützen die Aufräumarbeiten der Einsatzkräfte im nordrhein-westfälischen Kreis Euskirchen. Wo nötig, setzt Greenpeace diese Hilfsaktionen für die lokale Bevölkerung weiter fort.                                                                                                                  

Die gewaltigen Zerstörungen durch die Hochwasserkatastrophe zeigen: Die Klimakrise schlägt auch in Deutschland mit brutaler Härte zu. Um solche Extremwetter mit fatalen Folgen in Zukunft einzudämmen, muss der Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas deutlich schneller kommen, der CO2-Ausstoß stärker sinken. Besserer Katastrophenschutz muss von sofortigen klimapolitischen Maßnahmen flankiert werden. “Kontaminierte Felder und verloren Existenzen lassen die wahren Kosten einer ungebremste Klimakrise nur erahnen.”, so Wohlgemuth, „Wenn dieser  Fukushima-Moment der Klimapolitik nicht zu sofortigem und konsequenten Handeln führt, verspielt die Bundesregierung endgültig jedes Vertrauen der zukünftigen Generationen.”

 

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OV von Greenpeace e.V

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Bürgermeisterin Ilona Friedrich empfängt Hilfskräfte aus Krisengebiet
© Martina Heise-Thonicke/Stadt Kassel
Die Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) waren am Freitagabend nach einem einwöchigen Einsatz aus den Überschwemmungsgebieten in Rheinland-Pfalz zurückgekehrt und wurden von Bürgermeisterin Ilona Friedrich herzlich empfangen. Im Krisengebiet waren auch acht Krankenwagen mit über 30 Besatzungsmitgliedern des Arbeiter-Samariter-Bundes und des Deutschen Roten Kreuzes sowie drei Einsatzleiter der Feuerwehr.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenschutzes, die von Kassel aus in die Krisengebiete in Rheinland-Pfalz aufgebrochen waren, sind inzwischen wohlbehalten zurückgekehrt. Am Freitagabend trafen auch rund 30 erschöpfte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) ein, die von Bürgermeisterin Ilona Friedrich herzlich empfangen wurden. Sie waren am Freitagabend nach einem einwöchigen Einsatz aus den Überschwemmungsgebieten in Rheinland-Pfalz zurückgekehrt. Auch im Namen von Oberbürgermeister Christian Geselle dankte Friedrich den THW-Einsatzkräften stellvertretend für alle Helferinnen und Helfer aus Kassel für ihr großartiges ehrenamtliches Engagement: „Es ist unvorstellbar, was Sie erlebt haben, und ich hoffe, Sie können diese Erlebnisse gut verarbeiten.“ In der Gemeinschaft liege die Stärke, das zeige sich gerade sehr eindrucksvoll in den Krisengebieten.  

Das THW-Team des Ortsverbands Kassel sei eines der ersten Einsatzkräfte im Krisengebiet gewesen, sagte Zugführer Sebastian Kuhne. Die Einheit werde sich in dieser Woche wieder einsatzbereit melden. Eingesetzt gewesen seien über 30 Kräfte sowie drei Großfahrzeuge, drei Boote und drei Mannschaftswagen. Selbst für erfahrene THW-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei dies eine in diesem Ausmaß nie erlebte Katastrophensituation gewesen, schilderte THW-Mitglied Sebastian Grandpre. Unter anderem mussten die Helfer mit Wathose und Atemschutz in die überfluteten Keller steigen.

Im Einsatz waren zudem auch acht Krankenwagen mit über 30 Besatzungsmitgliedern des Arbeiter-Samariter-Bundes ASB und des Deutschen Roten Kreuzes, um die dortigen Einsatz- und Rettungskräfte vor allen beim Patiententransport zu unterstützen. Stationiert waren diese am Nürburgring. Zudem halfen drei Einsatzleiter der Feuerwehr Kassel im Krisengebiet. Bürgermeisterin Ilona Friedrich sprach allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern Respekt, Anerkennung und Dank für ihre Leistung bei diesem herausfordernden Hilfseinsatz aus.

Das hessische Innenministerium hatte am 17.  Juli ein Hilfegesuch an Stadt und Landkreis Kassel gerichtet. Innerhalb weniger Stunden waren die Katastrophenschutzeinheiten organisiert.

documenta-Stadt Kassel


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Für Patienten mit Typ-1-Diabetes ist Insulin überlebenswichtig. Bei Menschen mit Typ 2 ist Insulin dagegen nicht immer eine gute Wahl. Denn das Insulin bewirkt, dass überschüssiger Zucker als Fett gespeichert wird – bei vielen Betroffenen steigt das Gewicht. Ein Teufelskreis, wie Professor Stephan Martin, Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrum, Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf, im Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ erklärt: „Je mehr Patienten wiegen, desto mehr Insulin brauchen sie – und mit jeder Erhöhung der Dosis nehmen sie weiter zu.“ Doch welche Alternativen gibt es?

Zuckerwerte normalisieren mit Ernährungsumstellung

Manche Experten beklagen, dass Insulin bei Typ-2-Patienten oft zu früh verschrieben wird. Denn gerade in den ersten Jahren nach der Diagnose gibt es andere Möglichkeiten. Häufig bringt schon eine Ernährungsumstellung eine ganze Menge: also eine bessere Ernährung und mehr Bewegung. Diabetologe Martin etwa favorisiert ein Abnehmprogramm, bei dem man so viel Gewicht verliert, dass sich die Zuckerwerte normalisieren und man im besten Fall ohne Medikamente und Insulin auskommt. Fachleute sprechen von „Remission“, einem Verschwinden des Diabetes auf Zeit. Dass das klappt, hat eine englische Studie mit übergewichtigen Typ-2-Diabetikern bewiesen.

Zudem stehen heutzutage eine Reihe an Medikamenten zur Verfügung, die den Blutzucker senken und häufig weitere Zusatznutzen haben. Der Einsatz von Insulin für Menschen mit Typ-2-Diabetes lässt sich so oft zumindest für einige Jahre hinauszögern.

 

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OV von Wort und Bild Verlag

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33 junge Menschen haben ihre Abschlussprüfungen absolviert und ihre Ausbildungen beziehungsweise ihr duales Studium bei der Stadt Kassel erfolgreich beendet. Fast alle werden nun in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen oder sind bereits übernommen worden.
„Ich freue mich, dass wir den jungen Menschen weiterhin eine berufliche Perspektive bieten können. Gerade in den aktuellen Zeiten der Corona‐Pandemie ist dies ein wichtiges Zeichen“, erklärt Oberbürgermeister Christian Geselle. „Die Stadt Kassel ist und bleibt ein attraktiver Arbeitgeber. Zugleich bauen wir auf unsere gut ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen der Stadtverwaltung.“

 

Die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in folgenden Berufen ausgebildet:

  • Bachelor of Arts – Public Administration (Beamtenanwärter/in für die Laufbahn des gehobenen Dienstes; duales Studium),
  • Verwaltungswirt/in (Beamtenanwärter/in für die Laufbahn des mittleren Dienstes),
  • Verwaltungsfachangestellte/r,
  • Kauffrau/-mann für Büromanagement,
  • Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv,
  • Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Bibliothek,
  • Fachinformatiker/in für Systemintegration,
  • Geomatiker/in.

 

Mit einer kleinen internen Feier, die unter Einhaltung der geltenden Kontakt‐ und Hygienemaßnahmen stattfand und musikalisch durch den Marimbaphon-Spieler Franz Wagner von der Musikakademie begleitet wurde, verabschiedete das Ausbildungsbüro die bisherigen Auszubildenden aus dem Ausbildungsverhältnis.

 

Ausbildung 2022 – So können sich junge Menschen bewerben

„Jemand wie DU verändert Kassel“ – mit diesem Motto wirbt die Stadt Kassel ab August 2021 um neue Auszubildende. Auch im Jahr 2022 wird es wieder Ausbildungsplätze bei der Stadt Kassel und den verbundenen Betrieben geben. Informationen zur Bewerbung und zu den Ausbildungsberufen sind unter www.kassel.de/ausbildung zu finden. Bewerbungsschluss ist am 30. November 2021.

documenta-Stadt Kassel


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Eine Geburtsurkunde beantragen, einen Hund zur Steuer bei der Kommune anmelden oder einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Die Liste an Leistungen, die durch Verwaltungen erbracht werden, ist lang. Damit dies für Bürgerinnen und Bürger einfach und auch von zu Hause aus möglich ist, arbeiten Bund, Länder und Kommunen an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Damit nicht jede Stadt alle Onlineservices selbst vorbereiten muss, gibt es in Hessen unter anderem OZG-Modellkommunen, die vom Land gefördert werden. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat bei ihrer Sommerreise die Stadt Marburg besucht, die eine von 15 ausgewählten Modellkommunen ist.

„Wir wollen, dass Kommunen einzelne Aspekte der Digitalisierung beispielhaft für alle anderen hessischen Kommunen übernehmen, damit die Verwaltungsdigitalisierung effektiv und effizient erfolgt“, sagte Sinemus. „Nur, wenn sich alle gemeinsam engagieren, kann die Umsetzung erfolgreich gelingen.“

Stadt Marburg ist OZG-Modellkommune

Die Stadt Marburg hatte sich im vergangenen Jahr erfolgreich als OZG-Modellkommune beworben und erhält vom Land eine Förderung über 87.000 Euro. Mit dem Projekt erprobt Marburg eine digitale Unterschrift in ihren Onlinediensten, die sowohl rechts- und fälschungssicher ist und gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger einfach anzuwenden. Dabei wird der eigene Online-Banking-Zugang genutzt, um Anträge, Dokumente oder Verträge digital zu unterschreiben. Marburg erprobt die Praxistauglichkeit dieser Lösung im Alltag. Die Ministerin informierte sich nicht nur über das Modellprojekt, sondern auch über die Digitalisierung der Marburger Stadtverwaltung und den Fortschritt beim Ausbau der Onlinedienste. So bietet die Stadt mittlerweile rund 50 Leistungen über ihre Plattform digital.marburg.de an, komplett vom Antrag bis zur Bezahlung. Jede Woche kommen weitere Onlineleistungen dazu. Koordiniert wird dieser Prozess vom Fachdienst Digitalisierung, den die Stadt eigens dafür geschaffen hat, technisch unterstützt wird er von der IT-Abteilung.

„Damit stehen unsere Dienste den Menschen sieben Tage die Woche rund um die Uhr zu Verfügung“, sagte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. „Digitale Angebote – von A wie Anwohnerparken bis Z wie Zuschüsse für Freifunk, Gründächer oder unser Impftaxi – sind heute unerlässlich. In Marburg waren wir schon vor der Pandemie digital so gut aufgestellt, dass wir auch in den Lockdown-Monaten alle Serviceleistungen durchgängig gewährleisten konnten. Das gilt ebenso nach innen: So hat zum Beispiel die digitale Akte eine schnelle, effektive und medienbruchfreie Umstellung auf Homeoffice erst möglich gemacht.“

Digitalisierung der Verwaltung Zeit, Geld und Ressourcen

Deshalb geht Marburg bei der Digitalisierung den Weg von innen nach außen: „Die Digitalisierung verkürzt Bearbeitung- und Reaktionszeiten im Innern. Sie spart Zeit, Geld und Ressourcen und schafft dadurch wiederum den besseren Service und die passgenauere Unterstützung nach außen“, erläuterte Dr. Karen Verbist, Fachdienstleiterin Digitalisierung. Trotz allem gilt: „Wer die eigenen Angelegenheiten nicht online, sondern lieber persönlich oder auf dem Papier- und Postweg regeln möchte, kann das in Marburg auch weiterhin tun“, stellte OB Spies klar.

Programm Starke Heimat Hessen

Das Land Hessen unterstützt die Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung vielfältig – sowohl finanziell als auch fachlich. So können die Kommunen die Antragsmanagementplattform Civento bis Ende 2024 kostenfrei verwenden, die aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen finanziert wird. Die Plattform ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt in der technischen Umsetzung, da durch Civento Anträge mit einem durchgängigen elektronischen Prozess bearbeitet werden können. Zudem kann ein Austausch zwischen Kommunen oder auch Ländern stattfinden, so dass alle von Entwicklungen anderer profitieren können. Weiterhin hat das Land Hessen im Herbst 2019 mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Umsetzungsvereinbarung für das Onlinezugangsgesetz unterzeichnet, mit welcher es sich verpflichtet, die Erstellung der entsprechenden Verwaltungsleistungen mit rund 17 Millionen Euro zu finanzieren. Ferner ist in der Vereinbarung die Einrichtung von OZG-Modellkommunen festgehalten.

„Die organisatorischen und technischen Herausforderungen durch das OZG sind immens“, verwies Sinemus auf rund 2.000 Leistungen – rund 500 in Zuständigkeit der Länder und rund 435 in Zuständigkeit der Kommunen – die bis Ende 2022 auch digital zur Verfügung stehen sollen. „Aber wir brauchen die Verwaltungsdigitalisierung. Denn sie erhöht den Komfort und Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erheblich und ist nicht nur in Zeiten einer Pandemie unerlässlich. Aber auch die Verwaltungsarbeit selbst wird dadurch effektiver, was Kapazitäten für andere Aufgaben schafft. Denn effiziente und verständliche Onlineanträge, die zielgerichtet an die zuständige Behörde adressiert sind, beschleunigen die Prozesse und erleichtern die tägliche Arbeit in den Verwaltungen. Und die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht erst suchen, wer der richtige Adressat für die gewünschte Leistung ist.“

 

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OV vom Land Hessen

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Handballer melden sich aus Tokio – LIOUI MOLY HBL, 2. Handball-Bundesliga und Deutscher Handballbund engagieren sich bei „Aktion Deutschland Hilft“     

Durch zahlreiche Hilfsaktionen wollen die Klubs der LIQUI MOLY HBL und der 2. Handball-Bundesliga den Menschen, die durch die Hochwasser-Katastrophe in Not geraten sind, Beistand leisten. Dies geschieht beispielsweise durch Spenden, Spendenaufrufe, Benefizaktionen und -spiele sowie durch Unterstützung ganzer Handball-Mannschaften bei Aufräumarbeiten in Eigenregie. Begleitet werden die Hilfsprojekte des deutschen Handballs mit einer Social Media Kampagne. Diese Kampagne wird in Kooperation mit der Hilfsorganisation „Aktion Deutschland Hilft“ umgesetzt. Ziel aller Maßnahmen ist es, den betroffenen Menschen im Rahmen der Möglichkeiten, die der deutsche Profihandball hat, zusätzliche finanzielle und materielle Unterstützung zukommen zu lassen. Zudem sollen die Solidarinitiativen den betroffenen Menschen Mut machen.

“Die MT Melsungen unterstützt diese Hilfsaktion mit einer Kommunikationsoffensive über alle clubeigenen Medienkanäle sowie durch die weitere Verbreitung über regionale Medienunternehmen und -agenturen. Als Bundesligist und damit als Mitglied der Gellschaft ist soziales Engagement Teil unserer Clubphilosophie. Die dramatische Lage der Menschen in den betroffenen Regionen erfordert eine solidarische Hilfe auf breiter Ebene”, erklärt MT-Vorstand Axel Geerken.

Uwe Schwenker, Präsident der Handball-Bundesliga: „Solidarität ist in dieser Krisenzeit für den deutschen Handball selbstverständlich. Wir nutzen die Kraft des Sports, die große Nähe zu unseren Fans und viele Initiativen unserer Klubs, um an einigen Stellen zu unterstützen und den betroffenen Menschen etwas Mut zu machen. Jetzt gilt es zusammenzustehen.“  
      
Die Hashtag-Kampagne #handballerhelfen soll zusätzlich Aufmerksamkeit und Reichweite generieren. Außerdem kann ab der kommenden Woche über ein SMS-Strichwort, welches durch die HBL GmbH und die Klubs bekannt gemacht wird, einfach und einmalig zu Gunsten der betroffenen Menschen gespendet werden. Auch ein QR Code steht zur Verfügung. Im Rahmen der Kampagne können alle Klubs zudem ein Partner-Logo von „Aktion Deutschland Hilft“ und von LIQUI MOLY HBL sowie 2. HBL ebenso verwenden, wie Online-Banner und Share Pics für Instagram & Co.

Unterstützung kommt auch aus Tokio: Für die deutschen Handballer ist es eine Herzensangelegenheit, eine Video-Grußbotschaft in die Heimat zu senden. Die Botschaft des Kapitäns Uwe Gensheimer, stellvertretend fürs Team, dessen Spieler auch bei Klubs in betroffenen Regionen spielen, richtet sich aus über 9.000 Kilometer an die Menschen in den von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen Regionen, verbunden mit einem Aufruf zur Unterstützung.

Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbundes: „Deutschland und damit auch die Handball-Familie hat eine Hochwasserkatastrophe unvorstellbaren Ausmaßes erlebt. Wir rufen zu tatkräftiger und auch finanzieller Hilfe auf, damit den von den Fluten betroffenen Menschen geholfen werden kann und diese wieder Zuversicht gewinnen. Zusammenhalten haben wir im Sport gelernt – und das brauchen wir auch in diesen Zeiten.“

Mit Spenden, die über die Handball-Initiative gesammelt werden, unterstützen Helfer*innen betroffene Menschen mit psychosozialen Hilfsangeboten, die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten. In Notunterkünften verteilen sie Hygienesets, Schlafsäcke und warme Mahlzeiten und unterstützen die laufenden Aufräumarbeiten, in dem sie Materialien wie Bautrockner und Hochdruckreiniger in betroffene Gebiete liefern.

Hier finden Sie weitere Informationen einschließlich Spendenmöglichkeiten:

https://www.aktion-deutschland-hilft.de


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Forscher*innen des Universitätsklinikums Freiburg und der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg haben einen Therapieansatz entwickelt, mit dem Menschen nach einem Herzstillstand deutlich erfolgreicher als bisher reanimiert werden können – oft ohne neurologische Komplikationen / Studie in Nature Reviews Neuroscience fasst entscheidende Faktoren zusammen / Neue „Herz-Lungen-Maschine“ ermöglicht die klinische Umsetzung

Rund 50.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen plötzlichen Herzstillstand. Passiert er außerhalb eines Krankenhauses, liegen die Überlebenschancen bei nur zehn Prozent. Zudem leiden Überlebende oft unter schweren bleibenden neurologischen Schäden. Am 21. Juli 2021 haben Forscher*innen des Universitätsklinikums Freiburg und der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg gemeinsam mit deutschen und US-Kolleg*innen einen Übersichtsartikel im Fachmagazin Nature Reviews Neuroscience veröffentlicht, in dem sie die wichtigsten therapeutischen Faktoren für eine erfolgreiche Reanimation beschreiben. Das darauf basierende Therapie-Konzept bezeichnen die Wissenschaftler*innen als CARL (Controlled Automated Reperfusion of the whoLe Body). Zudem haben die Freiburger Ärzt*innen und Kardiotechniker*innen in den vergangenen Jahren eine spezielle und mobile Herz-Lungen-Maschine zur Reanimation entwickelt, mit der erstmals eine solche CARL-Therapie möglich ist. In einem der ersten Einsätze überlebte eine Person einen Herzstillstand nach rund 120-minütiger Reanimation erfolgreich. Die betroffene Person erlitt keine Schädigung des Gehirns.

„Nach jahrzehntelanger Forschung konnten wir in Freiburg eine neue Behandlungsmethode entwickeln, um die sonst üblichen Schäden nach Herzstillstand und Reanimation zu verringern. Unsere Erkenntnisse und das von uns entwickelte Gerät könnten von großer Bedeutung für die Notfallmedizin sein“, sagt Prof. Dr. Friedhelm Beyersdorf, Ärztlicher Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Freiburg. „Diese CARL-Methode beinhaltet neueste Grundlagenforschungen und modernste herzchirurgische Techniken. Durch innovative eigene medizintechnische Entwicklungen haben wir nun die Möglichkeit, dieses neue Behandlungsprinzip innerhalb und außerhalb der Klinik anzuwenden. Damit besteht die Aussicht, dass Menschen nach einem Herzstillstand wesentlich länger und besser überleben können als man bisher angenommen hat“, so Beyersdorf.

Erfolgsfaktoren für eine Reanimation

Als Folge eines Herzstillstands schwellen die Blutgefäße im Gehirn an und sind dadurch weniger durchlässig für den Gasaustausch. „Durch einen hohen, pulsartigen Blutdruck während der kontrollierten Ganzkörper-Reperfusion (CARL-Therapie) können wir das Gehirn am schnellsten wieder versorgen“, sagt Beyersdorf. Der Sauerstoffgehalt muss niedrig sein und darf nur langsam gesteigert werden, da sonst freie Radikale im Gewebe entstehen. Diese sehr aggressiven Moleküle können dann unter anderem die Mitochondrien angreifen, die als Kraftwerke der Zellen fungieren. Auch eine reduzierte Kalziumkonzentration im Blut hilft, die Mitochondrien zu schützen. „Ganz wichtig ist es, die Körpertemperatur der Patient*innen möglichst rasch zu senken, um Stoffwechselprozesse zu verlangsamen“, erklärt der Freiburger Herzchirurg, der die Studie gemeinsam mit Kolleg*innen der Yale University, USA, und des Max-Planck-Instituts für Stoffwechselforschung publiziert hat.

CARL – Erstmals ist die Reanimationstherapie in ihrer Komplexität möglich

Einige der Aspekte waren grundsätzlich bekannt, allerdings nicht in der Detailtiefe. Zudem waren die vielen Therapieaspekte bislang technisch nicht realisierbar. Darum haben die Wissenschaftler*innen des Universitätsklinikums Freiburg vor einigen Jahren das Startup Resuscitec gegründet und dort ein Gerät entwickelt, das speziell die komplexen Anforderungen der Reanimation erfüllt: das CARL-System.

„CARL ist unseres Wissens das erste Gerät, das speziell für die Reanimation entwickelt wurde und die komplette Herz-Lungen-Funktion der Patient*innen übernehmen kann. Vor allem aber ist es weltweit das einzige Gerät, das eine Behandlung der Schäden ermöglicht, die durch den Herzstillstand und den damit einhergegangenen Sauerstoffmangel entstanden sind. Möglich ist das, weil wir sofort alle wichtigen Parameter wie etwa Blutwerte messen und steuern können, die für eine erfolgreiche Reanimation notwendig sind“, sagt Prof. Dr. Christoph Benk, Bereichsleiter Kardiotechnik der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Freiburg. Eine einzigartige Doppelpumpensteuerung ermöglicht den notwendigen hohen pulsatilen Blutfluss und realisiert einen hohen Blutdruck. Der Sauerstoffgehalt kann präzise gesteuert werden und über eine mobile Kühleinheit lässt sich der Körper der Betroffenen schnell und sicher herunterkühlen. „Das Gerät ist in Größe und Gewicht so konzipiert, dass es im Rettungswagen Platz findet und direkt zu den Patient*innen getragen werden kann“, erklärt Benk.

Erste CARL-Einsätze machen große Hoffnung

In einer ersten Pilot-Studie konnten mit der CARL-Therapie viele der Betroffenen gerettet werden. Dabei war die Reanimationsdauer mit 50 bis 120 Minuten sehr lang. „Bei einem 43-jährigen Patienten war die Reanimation nach 70 Minuten erfolgreich. Der Patient ist wieder voll genesen und arbeitet wieder als Lehrer“, sagt Prof. Dr. Georg Trummer, Bereichsleiter Intensivmedizin der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Freiburg. In einem anderen Fall erlitt eine Patientin zuhause einen Herzstillstand und wurde nach Ersthelfer-Reanimation per Helikopter ins Universitätsklinikum Freiburg gebracht. „Hier wurde die Patientin sofort an das CARL-Gerät angeschlossen und – nach 120 Minuten – erfolgreich reanimiert“, so Trummer. Die Patientin erlitt keine Schädigung des Gehirns und konnte in ihren Beruf zurückkehren. Um diese ersten

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OV von Uni Freiburg

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Gibraltar (HIER), die britische Enklave an der Südspitze von Spanien, hat trotz einer offiziellen Impfquote von 100% ihrer 34.000 Einwohner nun eine Inzidenz von 600. Damit schafft es dieses Fleckchen Erde in den Bereich eines biblischen Wunders, wenn denn alles, was uns erzählt wurde richtig ist.

Bei genauerer Betrachtung hat Gibraltar natürlich keine 100% Impfung erreicht, denn alle Kinder unter 12 Jahren wurden nicht geimpft. Dafür aber 9.000 Gastarbeiter und Pendler, die in der Enklave arbeiten. Und daher kommt man dann sogar rein rechnerisch und auf die originäre Bevölkerung bezogen, auf eine Impfquote von sogar auf 116%

Da sieht selbst das so hochgelobte Israel blaß dagegen aus. Doch während man in Israel nun der dritten der zwei ursprünglich als nötig erachteten Impfungen (…) entgegenblickt, ist das für Gibraltar noch nicht geplant. Natürlich ist das nun der offizielle Grund, warum die Inzidenz bei 600 liegt. Man muss halt nur weiterimpfen. Irgendwann wird das schon.

Nur was sagt uns das bei genauer Betrachtung für UNS? Warum also gedanklich in Israel und sonstwo nach Gründen suchen. Unsere Impfbereitschaft stagniert. Eigentlich nimmt sie durch exakt solche Meldungen eher ab. Da brauchen wir uns noch nicht einmal mit Impfschäden zu befassen, die ihrerseits auch nicht gerade motivieren sich impfen zu lassen. Oder gar nochmals impfen zu lassen… zu müssen. Auf dem MÜSSEN liegt inzwischen wohl auch die Betonung.
Dabei ist es auch scheinbar unerheblich, dass im Gegensatz zur Grippeimpfung die schweren Impffolgen um fast 50x höher liegen. Nach konservativen Schätzungen. Und das alles für etwas, was offensichtlich … nicht so ganz gut läuft.

Wiki: UK Überseegebiet Gibraltar an der Südspitze von Spanien

Doch wenn dieses Impfprogramm schon in einer gottvergessenen Enklave, die von drei Seiten vom Meer umspült wird, nicht klappt, trotz Komplettimpfung aller dort herumlaufender Menschen, wie soll das dann in einer mitteleuropäischen Transitnation im Herzen Europas funktionieren, wo täglich zigtausende Menschen von außen kommend durchreisen?

Wo dann gerade Millionen wieder aus dem Urlaub kommen. Oder hunderttausende pro Jahr bei uns Urlaub machen. Aus allen Herren Ländern kommend und beispielsweise Schloß Neu-Schwanstein überrennend ihre aktuelle Mutation verbreiten.

 

 

 

 

 

Oder will man uns bald einreden, dass das nur im Kleinen nicht klappt, aber im größeren Maßstab viel besser laufen wird. Gibraltar halt britisch ist und wir Deutsche das besser hinbekommen. So gut, wie beim Hochwasserschutz vielleicht? Könnte ja sein. Rein akademisch darf man nichts ausschließen. Sollte man auch nicht. Es ist nur fair alle Möglichkeiten abzuwägen.

Darum auch diese Möglichkeit einmal deutlich ausgesprochen werden sollte:

Kann es sein dass eine verlogene Bande von Heuchlern und Verbrechern uns alle belügt und diese Impfung rein gar nichts taugt???? Im besten Fall. Denn es gibt da auch noch Folgen, über die auch nicht gern gesprochen wird…

Man sollte der Öffentlichkeit möglichst plausibel und schnell erklären, warum das im isoliert liegenden Gibraltar nicht geklappt hat.

Oder könnte die Lösung darin bestehen Gibraltar einfach von der Landkarte und aus der Wiki zu streichen? Hat sich eigentlich schon oft bewährt…  – SIC!

 

P.S.: Es gibt eine Legende…
Wenn die Affen Gibraltar verlassen, dann endet die Herrschaft von UK über die Halbinsel. Darum füttert man diese Affen besser als Mastschweine. Man hat sogar einen offiziellen Affenfütterer beschäftigt!
Könnte es sein, dass wenn die Affen sich über uns totgelacht haben, Corona endet????

 

Wiki: Die Affen von Gibraltar…

 

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