Abgasskandal: Was Verbraucher über das Verjährungs-Verfahren am BGH wissen müssen

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Die Richter am Bundesgerichthof (BGH) haben heute eine verbraucherfreundliche Entscheidung im Rahmen des Abgasskandals getroffen. Demnach hängt der Eintritt der Verjährungsfrist in der Sache von der individuellen Kenntnis jedes PKW-Halters ab und kann durch die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage gehemmt werden. “Von der Entscheidung profitieren nicht nur VW-Halter, sondern auch Hunderttausende Besitzer von manipulierten Autos anderer Hersteller wie zum Beispiel Daimler”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Goldensteins Kanzlei ist für das erste Dieselskandal-Urteil des BGH verantwortlich und vertritt aktuell mehr als 28.500 Mandanten in der Sache.

“Aus unserer Erfahrung mit mehr als 28.500 Mandanten wissen wir von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die meisten Verbraucher erst durch den amtlichen Rückruf von der Manipulation ihres Autos erfahren haben. Auch der Bundesgerichtshof hat nun eingesehen, dass die mediale Berichterstattung allein nicht ausreicht, um sämtliche Halter über den Abgasskandal zu informieren.

Die Entscheidung betrifft nicht nur rund 20.000 laufende Verfahren, sondern auch Hunderttausende Halter von VW-Autos mit manipulierten Motoren der Bezeichnungen EA 288, EA 896, EA 897 und EA 898 sowie die Besitzer manipulierter Autos von Herstellern wie Daimler, Fiat oder Opel. Diese Fahrzeuge wurden größtenteils seit 2018 wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Betroffene PKW-Besitzer haben dementsprechend noch mindestens bis zum 01. Januar 2022 Zeit, um ihre Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen”, ergänzt Claus Goldenstein und führt fort:

BGH-Entscheidung kann Daimler-Musterfeststellungsklage beeinflussen

“Auch für Verbraucher, die sich an der Daimler-Musterfeststellungsklage beteiligen möchten, hat das aktuelle Verfahren eventuell Einfluss. Die BGH-Richter bestätigten nämlich ebenfalls, dass die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage die Verjährung in der Sache auch dann hemmt, wenn die Verjährungsfrist zum Zeitpunkt des Eintrages in das Klageregister bereits eingetreten sein könnte. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Musterklage rechtzeitig von dem verantwortlichen Verband eingereicht wurde.

Aktuell ist davon auszugehen, dass das Klageregister für die Daimler-Musterfeststellungsklage in den kommenden Wochen öffnet und noch in diesem Jahr schließt. Dennoch haben Mercedes-Besitzer nun die Gewissheit: Sollte das Klageregister erst im Jahr 2022 schließen, hemmt auch eine Teilnahme im kommenden Jahr die Verjährung in der Sache.”

Restschadensersatzansprüche bestehen bis zu zehn Jahre nach Kauf

“Tatsächlich können betroffene VW-Halter unabhängig von der dreijährigen Verjährungsfrist auch heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Mehrere Oberlandesgerichte bestätigten nämlich bereits, dass im Rahmen des VW-Abgasskandals sogenannte Restschadensersatzansprüche bestehen, die erst zehn Jahre nach dem jeweiligen Kaufzeitpunkt verjähren. Durch diese Restschadensersatzansprüche sollen betroffene Halter für die wirtschaftliche Bereicherung durch den Skandal entschädigt werden”, erklärt Goldenstein abschließend.

 

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OV von Goldenstein Rechtsanwälte

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