[metaslider id=10234]


(ots) Am Dienstag, den 04. August 2020 um 10 Uhr, läuft die Fregatte „Hamburg“ für knapp fünf Monate in Richtung Mittelmeer aus. Dort wird Sie das zweite Einsatzkontingent des Auslandseinsatzes „Irini“ der Europäischen Union übernehmen. Bisher hatte sich die Deutsche Marine mit einem Seefernaufklärer P-3C „Orion“ beteiligt, welcher vom Marinefliegerstützpunkt Nordholz startete. Mit der „Hamburg“ ist erstmals ein Schiff der Deutschen Marine bei „Irini“.

Die Fregatte F 220 Hamburg fährt im Schießgebiet in den Schärengewässern in der Nähe von Sundsvall während der MISSILE FIRING EXERCISE 2019 in Schweden, am 18.05.2019.

„Wir stehen vor einem Einsatz, der in mehrfacher Hinsicht Schiff und Besatzung vor bisher unbekannte Herausforderungen stellen wird. Fregatte ‚Hamburg‘ wird die erste deutsche seegehende Einheit in der Operation EUNAVFOR MED ‚Irini‘ sein und sicherlich hier und dort auf schwierigem politischen und operativen Terrain Pionierarbeit leisten müssen. Neben der Stammbesatzung laufen wir mit einem breiten Portfolio an eingeschifften Fähigkeiten aus, etwa mit zwei Bordhubschraubern und einer Boardingkomponente des Seebataillons. Diese Teileinheiten gilt es an Bord zu integrieren und zu einem schlagkräftigen Gesamtsystem zu formen. Nicht zuletzt werden wir die Auswirkungen der Corona-Krise spüren, die Transitzeiten, Hafenplanungen und Landgangsbestimmungen beeinflussen werden. Allen Widrigkeiten in der Einsatzvorbereitung zum Trotz bin ich sicher, dass wir einen wirksamen Beitrag zur Operation leisten können und freue mich auf die kommenden viereinhalb Monate“, sagt der Kommandant, Fregattenkapitän Jan Fitschen (42), mit Blick auf die bevorstehende Aufgabe.

Im Mittelmeer wird die Fregatte der Klasse F124 als Hauptaufgabe einen Beitrag zur Umsetzung des durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Waffenembargos gegen Libyen leisten. Weitere Aufgaben sind das Überwachen und Sammeln von Informationen über illegale Ausfuhr von Erdöl und Kraftstoff aus Libyen. Zudem werden Schiff und Besatzung beim Aufbau von Kapazitäten der libyschen Küstenwache und Marine unterstützen. Weiterhin wird die Unterbindung des Geschäftsmodells der Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke im zentralen Mittelmeer ebenso eine wichtige Rolle in diesem Einsatz einnehmen.

Der Kommandant betont die Besonderheit des Einsatzes: „Nicht nur die Einsatzvorbereitung, auch der Einsatz steht ganz im Zeichen von Corona. Neben einer besonderen Quarantäne in den ersten beiden Wochen des Transits, inklusive zwei COVID-19-Tests, sind besonders die Hafenphasen deutlich anders als in bisherigen Einsätzen. So werden wir das Schiff möglicherweise erst am Einlauftag in Wilhelmshaven, also am 20. Dezember 2020, wieder verlassen können. Darin liegt auch eine der großen Herausforderungen dieses Einsatzes, dass wir als Besatzung nicht nur die Seephasen, sondern auch die Hafenphasen gemeinsam an Bord gestallten müssen und dabei die vielen individuellen Bedürfnisse aller 250 Soldaten an Bord angemessen zu berücksichtigen sein werden.“

Hintergrundinformationen zu den Fregatten der Sachsen-Klasse (F124)

Insgesamt drei Fregatten der Sachsen-Klasse besitzt die Marine – dazu zählt die Fregatte „Hamburg“. Sie sind als Mehrzweckschiffe für Geleitschutz und Seeraumkontrolle konzipiert. Ihr Schwerpunkt ist die Luftverteidigung: Mit ihrem SMART-L-Radar kann eine einzige Einheit der Sachsen-Klasse zum Beispiel den Luftraum über der gesamten Nordsee überwachen (Reichweite mehr als 400 km). Das Radar der Sachsen-Klasse ist in der Lage, mehr als 1.000 Ziele gleichzeitig zu erfassen. Kommt es darauf an, reichen die Flugabwehrraketen vom Typ SM2 aus dem Senkrecht-Startsystem VLS Mk41 der Sachsen-Klasse über 160 Kilometer weit.

Alle Sensoren und Waffen an Bord sind für diese Hauptaufgabe Verbandsflugabwehr optimiert. Das Computer-Herzstück der Sachsen-Klasse ist das Führungs- und Waffeneinsatzsystem (FüWES) mit einer starken Rechenleistung. Es verarbeitet alle Daten von den Radaren und übrigen Sensoren sowie die Informationen, die verbündete Schiffen liefern. Das System ist redundant auf mehr als einem Dutzend Rechner an Bord verteilt. Mit diesen Fähigkeiten waren die Fregatten der Klasse 124 schon mehrmals im Nordatlantik in Flugzeugträger-Kampfgruppen der United States Navy integriert.

Die Sachsen-Klasse ist dank ihrer guten Kommunikationsanlage mit Funk- und Satellitenverbindungen auch in der Lage, mehrere andere Kriegsschiffe gleichzeitig zu führen. Die Bordhubschrauber der Sachsen-Klasse dienen der weitreichenden Jagd auf Uboote. //  Informationszentrum Marine


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Selbst minimalste Anforderungen an ökologische und soziale Nachhaltigkeit sind für die meisten deutschen Speiseeis-Produzenten weiterhin „kein Thema“. Das ist das Ergebnis einer Analyse des WWF Deutschland. Zum zweiten Mal nach 2018 hat die Naturschutzorganisation dazu die größten deutschen Eisproduzenten sowie die Top Fünf des Lebensmitteleinzelhandels angefragt. „Die Einkaufspolitik deutscher Unternehmen lässt den Regenwald schneller verschwinden als Eis in der prallen Sonne“, fasst Ilka Petersen, Referentin Landnutzung und nachhaltige Biomasse beim WWF Deutschland zusammen. Kokosfett aus den Tropen werde ohne Zertifizierung gekauft, während Raps und Sonnenblume als augenscheinlich „heimische Alternative“ allerdings auch aus Übersee, wie Australien oder Lateinamerika, importiert sind. 

„Ein Eis mit schlechtem Gewissen zu genießen, das ist weder für uns, noch für die Umwelt oder die Bauern vor Ort befriedigend“, kritisiert Petersen. „Insbesondere an Kokosöl, das teilweise in den gleichen Ländern wie das viel diskutierte Palmöl angebaut wird, werden keine Anforderungen gestellt.“ Geschätzte 60 % der Kokos­Kleinbauern im Hauptproduktionsland Philippinen leben unter der Armutsgrenze. Und: „Es scheint den deutschen Eisproduzenten schlichtweg egal zu sein, wie und wo ihr Kokosfett hergestellt wurde. Wer den Kunden nicht zertifiziertes Kokosöl als grüne Alternative verkauft, betreibt Augenwischerei.“ Zugleich zeigt das Thema Palmöl laut Petersen, welchen Druck der Verbraucher ausüben kann: „Beim Palmöl gab es ein Umdenken. Wenn dieser Druck allerdings fehlt, werden Probleme wie Kinderarbeit, Rodungen von Wäldern, Einsatz von gefährlichen Pestiziden oder auch der Bienen-freundliche Anbau von Raps hierzulande gar nicht oder nur ansatzweise beachtet.“  

Verbraucher rät der WWF zu Eissorten mit Bio- oder Fairtrade-Zertifizierung. „Zahlreiche Eisdielen machen ihr Eis auch selbst und achten auf Bio-Zutaten. Die gute Eisdiele nebenan kann Unterstützung gebrauchen. Denn der Anteil, den traditionelle Eisdielen am Eiskonsum haben, sinkt, so dass sich der Eismarkt auf immer weniger, immer größere Hersteller und Verkäufer konzentriert“, so Petersen.  

Laut der WWF-Analyse setzen alle befragten Eishersteller und Verkäufer, bis auf das Unternehmen Friesland Campina, Kokosfett als Bestandteil ein. Langnese und Magnum-Produkte werden sogar ausschließlich mit Kokos als Pflanzenöl-Bestandteil hergestellt. Kein einziges Unternehmen achtete bei Kokos allerdings auf ökologische und soziale Anforderungen bei dessen Produktion. Bei Palmöl geben zumindest alle befragten Unternehmen an, zertifizierte Ware einzusetzen. Fatal jedoch: Unternehmen tauschen Palmöl gegen Kokos aus, da dieses als „grüner“ und weniger belastet beim Verbraucher gilt. Bei Milchfett und Sahne gibt nur Friesland Campina für ihr Landliebe-Eis an, dass die Kühe mit gentechnikfreiem, zertifizierten Soja gefüttert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch Raps- oder Sonnenblumenöle aus Übersee wie Australien, China, Lateinamerika oder Kanada importiert werden. Fünf von 17 Unternehmen wollten überhaupt keine Auskunft geben.  

Um einen Stopp der Regenwaldrodungen zu erwirken, fordert der WWF daher ein Lieferkettengesetz für Deutschland und die EU, das Unternehmen zur Achtung von Umweltstandards und Menschenrechten in ihren Wertschöpfungsketten verpflichtet. „Wenn Unternehmen die Zeichen der Zeit nicht erkennen können und freiwillig die Verpflichtungen aus den internationalen Abkommen zum Schutz von Weltklima und Artenvielfalt als Grundlage unseres Lebens umsetzen, dann braucht es eben Gesetze und Verordnungen durch die Politik“, so Petersen.

Hintergrund Eiskonsum

Rund 2,5 Mrd. Euro Umsatz hat die Eisbranche 2019 laut dem Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) gemacht. 557 Mio. Liter Eis wurden in Deutschland konsumiert, das sind 8,3 Liter pro Kopf und Jahr, das meiste davon industriell hergestelltes Markeneis. Der Anteil, den traditionelle Eisdielen daran haben, sinkt.  

Hintergrund Kokosöl

Der weltweite Anbau von Kokospalmen erfolgte 2018 auf etwa 12,4 Mio. ha, mit denen 1,2 % des weltweiten Pflanzenölbedarfs gedeckt wurden. Ölpalmen kamen 2018 zwar 23,5 Mio. ha, allerdings wurden damit 36 % des Pflanzenölbedarfs gedeckt. Der Ertrag der Ölpalme liegt durchschnittlich bei etwa 3,8 t Öl pro ha. Der von Kokosöl bei 0,7 t Öl pro ha. Weitet sich der Trend, Palmöl durch Kokosöl zu ersetzen, aus, hätte das negative Effekte auf die Umwelt, da mehr Fläche benötigt würde. Überdies bedroht auch der Anbau von Kokospalmen die Artenvielfalt und zwar in einem noch höheren Maße als Palmöl. Auch unter sozialen Gesichtspunkten ist der Kokosanbau mit vielen Problemen behaftet. An Kokosöl, das teilweise in den gleichen Ländern wie das viel diskutierte Palmöl angebaut wird, werden derzeit kaum Produktions-Anforderungen hinsichtlich sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit gestellt. Die Anbaubedingungen vor Ort müssen dringend verbessert werden. 

 

[metaslider id=20815]

Original Content von WWF Deutschland


Bonn/Köln (sts) – Das Projekt „CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN – Für Grundschulen“ sensibilisiert Kinder der 3. und 4. Klassen altersgerecht für einen achtsamen Umgang mit der Sonne. „Erst wenn UV-Schutz bereits für Kinder selbstverständlich ist, werden langfristig weniger Erwachsene an Hautkrebs erkranken“, betont Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Ab sofort können bundesweit Grundschulen und Übermittagsbetreuungen das UV-Schutz-Schulungspaket bei der Deutschen Krebshilfe anfordern. Entwickelt wurden die Materialien vom Projektteam „Die Sonne und Wir“ der Universität zu Köln/Uniklinik Köln im Rahmen der Kampagne „CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN“ der Deutschen Krebshilfe sowie weiterer Kooperationspartner.

„Wie entsteht ein Sonnenbrand?“ „Weshalb ist es schlau, in der Sonne aufzupassen?“ „Warum ist Schatten manchmal richtig gut?“ Auf diese und viele weitere Fragen suchen Anna und Max, die beiden Hauptfiguren der UV-Schutz-Schulung, Antworten. „Lernen mit Anna und Max macht Spaß. Kindgerecht führen die beiden durch ein breitgefächertes Spektrum an Lernangeboten“, sagt Susanne Klehn, Moderatorin und Botschafterin der Deutschen Krebshilfe für Hautkrebsprävention. Dazu gehören: Experimente, Sachgeschichten zum Hören und Lesen, Bastelarbeiten, Arbeitsblätter, Diskussionsrunden, Spiele sowie Lieder zum Mitsingen und Bewegen. „So spannende Lernangebote rund um den UV-Schutz hätte ich mir in meiner Grundschulzeit auch gewünscht“, so Klehn, die im Alter von 27 Jahren selbst an Hautkrebs, einem malignen Melanom, erkrankte. Dieses gilt als besonders gefährlich, da es schnell Tochtergeschwulste bildet. Rund 3.800 Menschen sterben jährlich an den Folgen dieser Hautkrebserkrankung.

„Kinderhaut ist um ein Vielfaches empfindlicher als die Haut Erwachsener und braucht daher besonderen Schutz vor den UV-Strahlen der Sonne“, erläutert Professor Dr. Dr. Cornelia Mauch, stellvertretende Direktorin der Klinik für Dermatologie der Uniklinik Köln. „Sonnenbrände in der Kindheit erhöhen deutlich das Risiko, im Erwachsenenalter an Hautkrebs, insbesondere dem malignen Melanom, zu erkranken. Daher muss UV-Schutz bereits bei den Kleinen beginnen.“

Lehrer*innen und Erzieher*innen, die das Thema im Unterricht oder in der Ganztagsbetreuung durchführen möchten, bietet das Handbuch des Projektpaketes eine strukturierte Anleitung. Es umfasst sechs didaktisch aufbereitete UV-Schutz-Themenschwerpunkte. „Die Materialien bieten naturwissenschaftliche, gesundheitsbezogene sowie künstlerisch-kreative Zugänge zum Thema“, betont Dr. Debora Grosskopf-Kroiher, die das Projekt „Die Sonne und Wir“ am Zentrum für Molekulare Medizin Köln (ZMMK) der Universität zu Köln leitet. Durch den modularen Aufbau der UV-Schutz-Schulung können die Inhalte flexibel an die Bedürfnisse der Lerngruppen angepasst und im Unterricht, der Ganztagesbetreuung oder bei Projekttagen umgesetzt werden. „Sämtliche Materialien sind im Austausch mit Pädagogen und Grundschulkindern entwickelt und erprobt worden. Die UV-Schutz-Schulung hat zudem den Anspruch, nicht nur die Sachkompetenz der Kinder zu diesem Thema zu erhöhen, sondern auch deren Selbst- und Sozialkompetenz.“ Schulklassen sowie Gruppen von Schulkindern, die eine für sich angepasste UV-Schutz-Strategie geplant und umgesetzt haben, können sich als „CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN-PARTNER“ auszeichnen lassen.

„Für die Deutsche Krebshilfe ist das ‚CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN-Projekt für Grundschulklassen 3 und 4‘ einer von vielen Bausteinen der Krebsprävention, der wir uns gemeinsam mit unseren Partnern stellen“, so Nettekoven. „Es ergänzt in hervorragender Weise das Angebot für Grundschulklassen 1 und 2, welches ebenfalls im Rahmen unserer Kampagne ‚CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN‘ entstanden ist.“
Weitere Informationen rund um das Thema UV-Strahlung und Hautkrebs erhalten Interessierte im Internet unter www.die-sonne-und-wir.de und www.krebshilfe.de/uv-schutz.

Kampagne CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN
Bundesweit erkranken derzeit rund 275.000 Menschen neu an Hautkrebs. 235.100 davon am weißen Hautkrebs (145.840 Basalzellkarzinome und 89.300 Plattenepithelkarzinome) sowie etwa 40.450 am schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. Die Deutsche Krebshilfe initiierte im Jahr 2016 gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern das Projekt „CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN“. Zu den Partnern gehören die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V., das Projekt „Die Sonne und Wir“ der Universität zu Köln/Uniklinik Köln sowie das Präventionszentrum des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen Dresden/Universitäts-KrebsCentrum (NCT/UCC). Insgesamt wurde die Kampagne seither von der Deutschen Krebshilfe mit über 750.000 Euro finanziell gefördert. Ihr Ziel ist es, Menschen in ihren jeweiligen „Lebenswelten“ für einen achtsamen Umgang mit der UV-Strahlung zu sensibilisieren. Folgende zielgruppenspezifische Module bietet die Kampagne an:

• Informationsmaterialien für Eltern, die unter anderem in Kooperation mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Arztpraxen angeboten.
• Projekt „Clever in Sonne und Schatten – Für Kitas“
• Projekt „Clever in Sonne und Schatten – Für Grundschulen Klassen 1 und 2“
• Projekt „Clever in Sonne und Schatten – Für Grundschulen Klassen 3 und 4“
• Informationsmaterialien für Sporttreibende, die im Freien trainieren

Alle Materialien werden von der Deutschen Krebshilfe und ihren Projektpartnern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Deutsche Krebshilfe wurde am 25. September 1974 von Dr. Mildred Scheel gegründet. Ziel der gemeinnützigen Organisation ist es, Krebserkrankungen in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen. Unter dem Motto „Helfen. Forschen. Informieren.“ fördert die Stiftung Projekte zur Verbesserung der Prävention, Früherkennung, Diagnose, Therapie, medizinischen Nachsorge und psychosozialen Versorgung, einschließlich der Krebs-Selbsthilfe. Die Deutsche Krebshilfe ist der bedeutendste private Geldgeber auf dem Gebiet der Krebsbekämpfung in Deutschland. Sie finanziert ihre gesamten Aktivitäten ausschließlich aus Spenden und freiwilligen Zuwendungen der Bevölkerung. Interessierte erhalten mehr Informationen unter www.krebshilfe.de.

Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. befasst sich besonders mit der primären Prävention und der Früherkennung von Hautkrebs. Zusammen mit der Deutschen Krebshilfe führt sie seit 1989 Aktionen durch, um über die Entstehung, Prävention sowie Früherkennung von Hautkrebs zu informieren. Damit soll erreicht werden, dass Gefahren der UV-Strahlung richtig eingeschätzt und die wichtigsten Regeln für den Umgang mit der Sonne selbstverständlich werden. Die Inhalte richten sich sowohl an medizinische Laien als auch an Ärzte und Wissenschaftler. Mehr Informationen unter www.unserehaut.de.

Das Präventionsprojekt „Die Sonne und Wir“ steht unter der Leitung des Zentrums für Molekulare Medizin Köln der Universität zu Köln und der Klinik für Dermatologie des Universitätsklinikums Köln. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie an Eltern, Lehrer*innen und Pädagog*innen und versteht sich als primärpräventive Maßnahme zur Verringerung des Hautkrebsrisikos im Erwachsenenalter. Neben verschiedenen Informationsveranstaltungen in Form von Workshops, Schulbesuchen und Infoständen steht besonders die Entwicklung von Lernmaterialien zum UV-Schutz im Fokus. Durch einen interdisziplinären Ansatz werden naturwissenschaftliche, medizinische, sprachliche sowie künstlerisch-kreative Zugänge geschaffen, um möglichst alle Kinder zu erreichen und über die Auswirkungen der Sonnenstrahlung auf den menschlichen Körper aufzuklären. Weitere Infos unter www.die-sonne-und-wir.de.

Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen/UniversitätsKrebsCentrum, Dresden (NCT/UCC) ist eine gemeinsame Einrichtung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden und des Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf (HZDR). Zum NCT/UCC gehört ein eigenes Präventionszentrum. Nähere Informationen unter www.ukdd.de/sonnenschutz/grundschule.


[metaslider id=10234]

 

 (ots) Viele Menschen suchen noch nach einem Reiseziel in Deutschland für den späten Sommer oder einen Kurzurlaub im Herbst. Das Bergische Land ist ein ideales Reiseziel für alle, die sich gerne aktiv in der Natur bewegen. Das Mittelgebirge beginnt unmittelbar östlich von Köln und erstreckt sich bis zum Sauerland.

Besondere Highlights der Region sind die beiden zertifizierten Fernwanderwege `’Bergischer Weg‘ und ‚Bergischer Panoramasteig‘. Sie bieten Möglichkeiten für mehrtägige Wandertouren in abwechslungsreicher Landschaft mit weiten Höhenzügen, wasserreichen Tälern und kleinen Dörfern. Ergänzend dazu gibt es Erlebniswege zu verschiedenen Themen als Tages- und Halbtagestouren. Radfahrer finden sowohl sportliche Routen als auch Touren, die steigungsarm auf stillgelegten Bahntrassen durch die Region führen. Hinzu kommt ein großes kulturelles Angebot, wie der Altenberger Dom, der das größte Kirchenfenster Europas beheimatet und das Freilichtmuseum in Lindlar.

Aufgrund der Nähe zum Rhein lässt sich ein Urlaub im Bergischen hervorragend mit einem Besuch in Köln, Bonn oder Düsseldorf verbinden.

Auch für einen Familienurlaub ist das Bergische ideal. Kurze, für Familien geeignete Wanderungen, Museen zum Anfassen, Tierparks und Naturerlebnisangebote sorgen für kurzweilige Tage für Eltern und Kinder.

Auch gastronomisch lässt das Bergische keine Wünsche offen: vom Drei-Sterne-Gourmettempel im Grandhotel Schloss Bensberg bis zum kleinen Landgasthof, in dem typische, regionale Gerichte, wie der ‚Pillekuchen‘ angeboten werden, ist für jeden Geschmack und Geldbeutel etwas dabei.

Hotels und Ferienwohnungen haben zahlreiche Angebote für ihre Gäste zusammengestellt, die sich an den unterschiedlichen Wünschen ausrichten. Es gibt Angebote für Wandern und Radfahren ohne Gepäck, Genussangebote für Wellnessliebhaber oder Kulturinteressierte.

Unter www.urlaub-im-bergischen.de findet man alle Informationen rund um einen Urlaub im Bergischen.

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: Das Bergische

[metaslider id=10234]


(ots) Allen Skeptikern zum Trotz feierten Olympiasieger Matthias Steiner, 37, und seine Ehefrau Inge, 50, gerade ihren 10. Hochzeitstag – in GALA (Heft 32/2020, ab heute im Handel) sprechen sie exklusiv über die Anfänge und den Verlauf ihrer Beziehung.

Inge Steiner: „Wir haben gelesen: ,Ob das gut geht – eine Moderatorin und ein Gewichtheber?‘

Klar wurde auch der Altersunterschied thematisiert.“ Zudem hatte Matthias Steiner seine erste Frau durch einen Unfall verloren.

Inge Steiner: „Wir hatten nicht die Absicht, uns zu verlieben. Wir hatten das Glück, dass Matthias seine Gefühle schon zulassen konnte und ich so lange gewartet habe, bis der Richtige um die Ecke biegt.“

Matthias Steiner sagt im GALA-Doppelinterview über das Geheimnis seiner glücklichen Ehe: „Wir haben gar nicht die Zeit, über uns beide nachzudenken und Dinge zu hinterfragen. Wir stellen uns auch nicht jeden Tag die Frage der Liebe. Das ist für uns einfach das Grundlegende.“

Mit ihren Söhnen Felix, 10, und Max, 7, leben die Steiners in Österreich. Matthias Steiner, der nach Beendigung seiner Karriere als Gewichtheber im Superschwergewicht viele Kilos abgebaut hat, ist heute vor allem als Ernährungsexperte aktiv.

GALA


[metaslider id=20815]


Artikelbild: © Von Manfred Werner / Tsui – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

[metaslider id=10234]

 

(ots) Breitere Reifen oder schicke Felgen sind für Tuningbegeisterte häufig der erste Schritt, um ihren Wagen einen individuelleres Erscheinungsbild zu verleihen. Eine Felge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis ist auf diesem Weg die einfachste Lösung. Hier gilt es lediglich die Betriebserlaubnis zu lesen alle Montagevorschriften zu beachten und zu prüfen, dass das Bauteil für den gewünschten Fahrzeugtyp und Motorleistung zulässig ist. Eine Abnahme durch unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland ist in diesem Fall nicht nötig. „Bei extravaganteren Wünschen sollten sich auch erfahrene Tuner lieber von einem Sachverständigen beraten lassen“, rät Dieter Lauffs. „Es ist sehr ärgerlich, viel Mühe, Zeit und Geld in etwas zu investieren, was den Sicherheitsanforderungen letztlich nicht Stand hält. Das ist auch für uns Prüfer immer ein bitterer Moment.“

Verpflichtende Abnahmen

Möglich ist beim Tuning vieles, sofern im Vorfeld alles bedacht wird. So lassen sich beispielsweise Felgen oder Reifen unter gewissen Voraussetzungen an Fahrzeugen montieren, die dafür gar nicht vorgesehen sind. Bei diesen Veredelungen müssen unter Umständen jedoch zahlreiche Veränderungen am Fahrzeug, beispielsweise am Kotflügel oder den Radkästen, durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei solchen Umbauten sind Abnahme und entsprechende Einträge in den Fahrzeugpapieren obligatorisch.

Dubiose Angebote im Internet

Abgenommen werden müssen Felgen oder Reifen ebenfalls, wenn diese ein Teilegutachten ohne Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. „Wichtig ist beim Kauf das Wort Teilegutachten. Besonders im Internet gibt es unzählige dubiose Produkte, die beispielsweise durch die Bezeichnung ‚mit TÜV‘ ausgewiesen werden. Vor dem Kauf dieser Dinge ist dringend abzuraten“, betont Lauffs. Gleiches gelte für dort gehandelte Gutachten, die wie die Produkte lediglich auf Teilprüfungen hinweisen würden, die für die vorschriftsmäßige, sicherheitsrelevante Verwendung kaum oder gar keine Aussagekraft hätten.

Informationen zum Thema Tuning finden sich unter www.tuv.com/tuning bei TÜV Rheinland

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: TÜV Rheinland AG

[metaslider id=10234]


Der Energieverbrauch in Hessen ist immer noch stark vom Mineralöl-Einsatz geprägt: Er hat im Jahr 2018 mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs ausgemacht. Insgesamt lag dieser erstmals seit 2015 wieder unter 800 Petajoule. Bei der Stromerzeugung hat sich der Anteil erneuerbarer Energien seit dem Jahr 2000 fast verzehnfacht.

Wie das Hessische Statistische Landesamt meldet, betrug der Endenergieverbrauch in Hessen im Jahr 2018 insgesamt 794,2 Petajoule. Gegenüber dem Vorjahr sank er um 1,5 Prozent. Nach wie vor ist der Energieverbrauch in Hessen stark durch den Einsatz von Mineralölen geprägt: Er machte im Jahr 2018 mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs aus. Knapp die Hälfte des Mineralölverbrauchs war dabei auf den Treibstoffeinsatz am Frankfurter Flughafen zurückzuführen. Der Anteil von Biokraftstoffen, der im Bereich Verkehr eingesetzt wird, war mit 2,4 Prozent vergleichsweise gering.

Bei der hessischen Bruttostromerzeugung fiel der Anteil erneuerbarer Energien dagegen mit 46,2 Prozent deutlich höher aus und hat sich seit dem Jahr 2000 fast verzehnfacht. Fast die Hälfte der erneuerbaren Stromerzeugung im Jahr 2018 ging dabei auf Windkraft und knapp ein Viertel auf Photovoltaik zurück.

Insgesamt ist die in Hessen erzeugte Strommenge deutlich niedriger als der hessische Strombedarf: Im Jahr 2018 betrug der Bruttostromverbrauch in Hessen 36,1 Terawattstunden. Davon wurde mit 18,9 Terawattstunden mehr als die Hälfte über Importe gedeckt.

Hinweise

Unter Bruttostromerzeugung versteht man die gesamte in Stromerzeugungsanlagen erzeugte elektrische Arbeit. Darin ist auch der elektrische Eigenbedarf des Kraftwerks enthalten.

Der Bruttostromverbrauch ist die gesamte verbrauchte elektrische Arbeit, dazu gehören die Bruttostromerzeugung sowie der Stromaustauschsaldo (Stromimporte minus Stromexporte). Im Fall Hessens ist der Stromaustauschsaldo überwiegend von Importen bestimmt.

Der Endenergieverbrauch ist die Summe aller Energieträger, mit denen unmittelbar Nutzenergie (z. B. Licht, Wärme oder Antriebsenergie) erzeugt wird.

1 Terawattstunde entspricht 3,6 Petajoule.
Joule ist in der amtlichen Statistik die Standardeinheit für den Energieverbrauch. 1 Petajoule entspricht 1 Billiarde (10¹⁵) Joule. Wattstunde ist in der amtlichen Statistik die Standardeinheit für Strom. 1 Terawattstunde entspricht 1 Billion (10¹²) Wattstunden.

Die Transformation zu einer regenerativen, emissionsneutralen Energieversorgung ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Laut dem Hessischen Energiezukunftsgesetz soll der Endenergieverbrauch von Strom und Wärme bis 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Der Bericht „Daten zur Energiewirtschaft in Hessen“ bildet eine Datengrundlage, um den Fortschritt der Energiewende nachzuvollziehen. Er wird im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen angefertigt und basiert auf den Daten der amtlichen Energiestatistik sowie der hessischen Energie- und CO2-Bilanzen, die nach den Vorgaben des Länderarbeitskreises Energiebilanzen erstellt werden.

Weitere Zahlen und Fakten über Energie erhalten Sie auf unserer Fachseite.


 

 

 

[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

(ots) Tour des Ausstellungsschiffs MS Wissenschaft durch Deutschland startet am 30. Juli in Münster

Am heutigen Donnerstag startet das Ausstellungsschiff MS Wissenschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Münster seine Tour durch 19 Städte in Deutschland. An Bord des umgebauten Frachtschiffs ist diesmal eine Mitmach-Ausstellung rund um das Zukunftsthema Bioökonomie zu sehen – von T-Shirts aus Holz über Möbel aus Popcorn bis hin zu Plastik aus Pflanzen. Anlässlich der Eröffnung der schwimmenden Ausstellung sagt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

„Ich freue mich sehr, dass es für die MS-Wissenschaft auch in diesem Jahr wieder heißt: ‚Leinen los!‘. Nachdem es die aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie wieder zulassen, wird das Wissenschaftsschiff jetzt endlich mit seiner Tour durch ganz Deutschland beginnen. Die schwimmende Ausstellung vermittelt uns spannend, was heute technisch bereits möglich ist, woran noch geforscht wird und wie unsere Zukunft mit biobasierten Materialien und Produkten aussehen könnte. Wir können hier alles Mögliche erfahren: Wie wir Ressourcen besser schonen oder wie Fische, Muscheln und Pflanzen gegenseitig voneinander profitieren können. Und sogar wie Insekten miteinander kommunizieren. Machen Sie mit beim Abenteuerspiel und entdecken Sie mit uns neue Forschungsthemen.“

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: Bundesministerium für Bildung und Forschung

[metaslider id=10234]


Düsseldorf/Berlin (DAV). Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn sich der in der Hosentasche mitgeführte E-Zigaretten-Akku entzündet. Auch dann nicht, wenn dieser aufgrund eines Kurzschlusses durch Kontakt mit dem Dienstschlüssel explodierte. Man hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15. Oktober 2019 (AZ: S 6 U 491/16).

Zu den Tätigkeiten der 27-jährigen Frau gehört die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers. Sie nutzt E-Zigaretten und hatte einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche. Nach dem morgendlichen Aufschließen der Filiale steckte sie den Dienstschlüssel in die Hosentasche, in der sich auch der Ersatzakku befand. Der Kontakt des Akkus mit dem metallischen Dienstschlüssel führte dabei zu einem Kurzschluss. Der Akku erhitzte sich stark, explodierte und entzündete die Hose der Frau.

Die Berufsgenossenschaft erkannte die Verbrennungen nicht als Arbeitsunfall an. Die versicherte Tätigkeit habe das Entflammen des Kleidungsstücks nicht verursacht. Dagegen wehrte sich die Frau. Der Dienstschlüssel sei wesentlich für den Unfall gewesen. Sie Klägerin hätte auch nicht damit rechnen müssen, dass der Akku in ihrer Hosentasche in Brand gerate.

Das Sozialgericht wies die Klage der Frau ab. Das Mitführen des Dienstschlüssels sei zwar mitursächlich für den Brand gewesen. Der Dienstschlüssel selbst sei jedoch nicht gefährlich. Er hätte sich nicht entzünden können. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku gewesen. Für ihre Arbeit hätte sie das E-Zigaretten-Gerät und den Ersatzakku nicht mitnehmen müssen. Dies sei ihrem persönlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen.

Informationen: www.dav-sozialrecht.de


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

(ots) Klöckners seit dieser Woche vorliegender Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes beabsichtigt mittels der Jagd die Versäumnisse der Forstpolitik der vergangenen Jahrzehnte wettzumachen. Die Änderungen des Gesetzes zielen im Wesentlichen darauf ab, eine „Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ zu ermöglichen.

„Das durchaus bestehende Problem der Schädigung von jungen Bäumen durch Rehe und andere Paarhufer des Waldes (sog. Schalenwild) ist durch noch mehr Abschüsse nicht in den Griff zu bekommen“, ist Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., überzeugt. „Beispiel Baden-Württemberg, dort wurden in den vergangenen zehn Jahren die Abschüsse insbesondere in den staatlichen Forsten extrem erhöht. Insgesamt um über 40 Prozent auf zuletzt über 225.000 Rehe. Signifikante Auswirkungen auf Verbiss- oder andere Schäden durch das Schalenwild sind dennoch nicht zu verzeichnen.“

Gründe für die teilweise hohe Schädigung von jungen Forstkulturen sieht Kauertz gerade im hohen Jagddruck in Deutschland: „Das Wild wird quasi ganzjährig bejagt und damit beunruhigt, es gibt keine jagdfreien Äsungsflächen und auch keine Übergangszonen vom Feldacker zum Waldacker.“ Wer das Rehwild insbesondere in der nahrungsarmen Winterzeit durch die Jagd beunruhigt, müsse sich nicht wundern, wenn der dadurch entstehende Energiebedarf an den Knospen junger Bäume gesättigt wird.

Der Entwurf zum überarbeiteten Jagdgesetz fordert u.a. die jährliche Vereinbarung von Mindestabschussquoten von Schalenwild. Auch soll das Verbot von Nachtzielgeräten für Wildschweine gänzlich aufgehoben werden. Beide Maßnahmen werden wohl zur ganzjährigen Intensivierung der Jagd führen. Am Ende bleiben dann vielleicht 100.000 Rehe mehr auf der Strecke. Geholfen ist dem Wald damit nicht, weil zum einen der Verbiss auf hohem Niveau gehalten wird und zum anderen die Biologie des Rehwilds unterschätzt wird. Die Tiere werden mit einer höheren Reproduktion die Verluste durch die Jagd ausgleichen, dann bekommt die Ricke halt in der Regel zwei Kitze.

Die Klöckner-Novellierung lässt ganz wesentlichen Änderungsbedarf der Jagdgesetzgebung außen vor. So wäre es an der Zeit gewesen, unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Weidgerechtigkeit“ oder „Hege“ durch klare, nachvollziehbare und kontrollierbare Definitionen zu ersetzen. Vor 26 Jahren ist der Tierschutz zum Staatsziel erklärt worden. Im Bereich der Jagd hat sich seitdem – abgesehen von Ausnahmen in Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung – nicht viel getan. Vor allen Dingen steht nach wie vor die Überprüfung des Verzeichnisses der jagdbaren Arten hinsichtlich eines vernünftigen Grunds gemäß des Tierschutzgesetzes an.

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: Wildtierschutz Deutschland e.V.

[metaslider id=10234]


(ots)

– Rund 120.000 Kinder und Jugendliche profitieren in 12 Provinzen von Sport- und Freizeiteinrichtungen

– Sozialer Zusammenhalt von türkischer Bevölkerung und syrischen Flüchtlingen gestärkt

Die KfW hat in Kooperation mit der Europäischen Union (EU) rund 25 Mio. EUR für den Bau von Sport- und Freizeiteinrichtungen für syrische und türkische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zugesagt. Die Initiative geht aus der 2016 beschlossenen EU „Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei“ (FRiT) als Reaktion der EU auf die Syrienkrise hervor und wird vom türkischen Jugend- und Sportministerium umgesetzt. Ziel ist es, den Zugang zu Erholungseinrichtungen in ausgewählten Provinzen der Türkei mit einer hohen Flüchtlingskonzentration zu verbessern. Dabei steht im Mittelpunkt, den sozialen Zusammenhalt zwischen den syrischen Flüchtlingen und der türkischen Bevölkerung zu fördern. Die Maßnahmen sollen einer verstärkt aufkommenden Unzufriedenheit der Bevölkerung in den aufnehmenden Gemeinden entgegenwirken und deren Unterstützungsbereitschaft für die syrischen Flüchtlinge aufrechterhalten.

„Die Türkei ist das Land, das weltweit die höchste Anzahl von Flüchtlingen aufgenommen hat. Angesichts des anhaltenden Konflikts in Syrien wird es immer dringender, die türkischen Gemeinden zu stärken, um den sozialen Frieden zu bewahren. Deshalb – und auch um eine `verlorene` Generation zu verhindern – sind innovative Konzepte zur sozialen Eingliederung durch gemeinsame Sport- und Freizeitaktivitäten der syrischen und türkischen Jugend von größter Bedeutung“, sagte Prof. Dr. Joachim Nagel, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Die finanzielle Unterstützung fließt in 12 südöstliche Provinzen der Türkei – unter anderem in die Städte Adana, Gaziantep und Hatay, die jeweils einen hohen Flüchtlingsanteil von bis zu 45 % aufweisen. Die Initiative konzentriert sich auf syrische und türkische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von sechs bis dreißig Jahren. Vom Neubau der insgesamt 25 Einrichtungen wie Sporthallen, Sportanlagen im Freien und Jugendzentren werden rund 120.000 Kinder und Jugendliche profitieren.

Derzeit gibt es in der Türkei mehr als 3,6 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge. Davon sind 70 % unter 30 Jahre alt.

Weitere Informationen zum Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank finden Sie unter: www.kfw-entwicklungsbank.de

KfW


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


Im Sommer gehen manche Menschen mit einem mulmigen Gefühl zur Biotonne. Denn in den Kunststofftonnen sammeln sich besonders nach schwülwarmen Tagen gerne lästige Fliegen, zuckende Maden und unappetitlicher Schimmel. Zudem bildet sich ein unangenehmer Geruch. Für den richtigen Umgang mit Bioabfall gibt die Umweltberaterin des Werra-Meißner-Kreises, Gabriele Maxisch, ein paar wirkungsvolle Tipps.

Je höher die Temperaturen in der Biotonne und je feuchter der Biomüll, desto schneller beginnen die Pflanzenabfälle sowie Speisereste sich zu zersetzen und Faulgase zu bilden. Tierische Besucher werden angelockt. Fliegen legen ihre Eier in die Biotonne und schon beim nächsten Öffnen des Deckels wimmelt es von Maden. „Um dies zu vermeiden, sollte die Biotonne an einen möglichst kühlen Standort und nicht in der prallen Sonne stehen“, rät die Umweltberaterin. Auch wenn die Tonne nur halbvoll ist, empfiehlt es sich, diese im Sommer regelmäßig zur Leerung bereitzustellen.

Um Geruchsbelästigungen und Madenbefall vorzubeugen, ist es wichtig, die Feuchtigkeit in der Tonne so niedrig wie möglich zu halten. Hier kann man bereits in der Küche damit beginnen und den Boden des Vorsortierbehälters mit Zeitungspapier auslegen. Papiertüten und Zeitungspapier helfen, die Feuchtigkeit z.B. von Speiseresten aufzusaugen. Befinden sich doch einmal Maden in der Biotonne, können Zusätze wie Gesteinsmehl, die über die Bioabfälle und den Deckelrand verteilt werden, Abhilfe schaffen. Plastiktüten dürfen nicht in die Biotonne gelangen. Die Aussortierung und Entsorgung in der Kompostanlage in Lohfelden ist sehr aufwendig und teuer, was letztendlich auch zu einer Erhöhung der Abfallgebühren für die Haushalte führen kann. Zudem ist eine Aussortierung nicht 100%ig möglich. Können Plastiktüten nicht entfernt werden, gelangen sie als schädliches Mikroplastik in den Boden und können sich später in der Nahrungskette oder im Trinkwasser befinden.

Zudem ist es hilfreich immer wieder Schichten aus Zweigen oder Pflanzenresten zwischen die Küchenabfälle in die Tonne zu füllen, um die Abfälle aufzulockern und zu durchlüften. Steht dies nicht zur Verfügung, können auch Schichten geknülltes Zeitungspapier in die Tonne gegeben werden. Auf keinen Fall sollte durch Pressen der Abfall im Behälter verdichtet werden. 

Nach der Leerung der Tonne sollte diese komplett sauber gemacht werden, indem sie beispielsweise einmal kräftig mit dem Gartenschlauch ausgespült wird. So lassen sich Reste, die sich am Behälterboden abgesetzt haben, gut entfernen. Empfehlenswert ist auch, den Deckel und den Tonnenrand regelmäßig mit Essig zu reinigen, damit Fliegen dort keine Eier ablegen. Bevor die Tonne wieder befüllt wird, sollte sie auslüften. Im Anschluss daran kann der Boden der Tonne mit zerknülltem Papier ausgelegt werden. Das verhindert ein Ankleben der Bioabfälle.

Fragen rund um das Thema Abfallwirtschaft beantwortet die Umweltberaterin Gabriele Maxisch unter der Rufnummer 05651 302-4751.


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

(ots) Die ADAC Versicherung AG warnt erneut vor falschen Pannenhelfern, die sich als Gelbe Engel ausgeben und Reisenden viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen abknöpfen. Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Dazu sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen.

Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift „Im Auftrag des ADAC“. Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC Straßenwachtfahrer auf. Aber: Im Ausland betreibt der ADAC keine eigene Straßenwacht-Flotte und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC Logos verwenden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Norditalien ist ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC Notrufstation tätig.

ADAC Plus- oder Premium-Mitglieder sollten daher folgende Hinweise beachten: Im Falle einer Panne außerhalb Deutschlands sollte grundsätzlich der Auslandsnotruf unter der Nummer 00 49 89 22 22 22 kontaktiert werden. Hier wird dann ein Pannenhelfer oder ein Abschleppdienst vor Ort vermittelt. Der „echte“ Pannenhelfer kennt die Mitgliedsdaten des Liegengebliebenen oder kann im Zweifelsfall die Daten abrufen, um so den Nachweis zu erbringen, dass er tatsächlich im Auftrag des ADAC handelt.

Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um dem Hilfesuchenden ihre Dienste anzubieten. Anrufversuche der Mitglieder beim Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die Kriminellen Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die das Telefonnetz unterbrechen und eine Mobilfunkverbindung unmöglich machen. In so einer Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC Auslandsnotruf kontaktieren.

Wenn die ADAC Versicherung AG die Betrüger, beispielsweise mittels Foto von Nummernschildern, identifizieren kann, wird mit Unterstützung des Partnerclubs immer Anzeige auf Unterlassung erstattet. Betrugsanzeigen können nur die Geschädigten erstatten.

Wichtig zu wissen: Wenn der Partnerclub vor Ort keine Pannenhilfe leisten kann, wird das Fahrzeug in die nächste geeignete Werkstatt geschleppt (Kostenübernahme maximal 300 Euro). Hier unterstützt der ADAC seine Mitglieder bei Sprachbarrieren. Mitglieder müssen sich darauf einstellen, dass Ersatzteile teurer sind als in Deutschland, da diese oft erst extra eingeflogen werden müssen. Dauert die Reparatur länger als einen Tag, hilft der ADAC auf Wunsch bei der Vermittlung eines Hotels und eines Mietwagen. Die Kosten für Hotel (maximal 3 Tage à 85 Euro pro Person und Nacht) und Mietwagen (maximal 500 Euro) können beim ADAC zur Kostenerstattung eingereicht werden. Dauert die Reparatur länger als drei Tage, wird das Fahrzeug vom ADAC nach Deutschland an den Wohnort zurückgebracht.

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: ADAC SE

[metaslider id=10234]


Erste deutschlandweite Analyse auf Basis abgeschlossener Krankenhausfälle

(ots) Etwa ein Fünftel der Covid-19-Patienten, die von Ende Februar bis Mitte April 2020 in deutschen Krankenhäusern aufgenommen wurden, sind verstorben. Bei Patienten mit Beatmung lag die Sterblichkeit bei 53 Prozent, bei denen ohne Beatmung mit 16 Prozent dagegen deutlich niedriger. Insgesamt wurden 17 Prozent der Patienten beatmet. Das sind zentrale Ergebnisse einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Technischen Universität Berlin, die jetzt im medizinischen Fachmagazin „The Lancet Respiratory Medicine“ veröffentlicht worden ist. Ausgewertet wurden die Daten von etwa 10.000 Patienten mit bestätigter Covid-19-Diagnose, die vom 26. Februar bis zum 19. April 2020 in insgesamt 920 deutschen Krankenhäusern aufgenommen wurden. Die gemeinsame Studie liefert erstmals bundesweite und bevölkerungsrepräsentative Ergebnisse zur Behandlung der Covid-19-Patienten in Deutschland auf Basis der AOK-Abrechnungsdaten, die knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung abbilden. Ein Fokus liegt dabei auf der Situation der beatmeten Patienten.

Insgesamt verstarb etwa ein Fünftel (22 Prozent) der stationär behandelten Covid-19-Patienten (Abbildung 1). Dabei lag die Sterblichkeit der Männer mit 25 Prozent um 6 Prozentpunkte über der der Frauen (19 Prozent). Unabhängig vom Geschlecht war die Mortalität bei den älteren Patienten sehr hoch: 27 Prozent verstarben in der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen, 38 Prozent in der Gruppe der Menschen ab 80 Jahren.

Hohe Sterblichkeitsrate bei beatmeten Patienten

Etwas mehr als die Hälfte der Patienten, die künstlich beatmet werden mussten, verstarben (53 Prozent). Die höchsten Sterblichkeitsraten waren bei beatmeten Patienten in der Altersgruppe von 70 bis 79 Jahren (63 Prozent) sowie bei den Patienten ab 80 Jahren (72 Prozent) zu verzeichnen. Auch bei den beatmeten Patienten, die während des Krankenhausaufenthalts wegen eines Nierenversagens zusätzlich dialysepflichtig waren (27 Prozent aller beatmeten Patienten), lag die Sterblichkeit mit 73 Prozent sehr hoch. Frauen und Männer wiesen im Falle der Beatmung eine ähnliche Sterblichkeit auf. Bei den Patienten ohne Beatmung war die Sterblichkeit zwar deutlich geringer, erreichte aber immerhin 16 Prozent. Auch hier korrelierte das Alter mit der Sterblichkeit. „Die hohen Sterblichkeits-raten machen deutlich, dass in den Kliniken relativ viele Patienten mit einem sehr schweren Krankheitsverlauf behandelt wurden. Diese schweren Verläufe betreffen eher ältere und gesundheitlich bereits beeinträchtigte Menschen, kommen aber auch bei jüngeren Patienten vor“, sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO. „Auch wenn die Infektionszahlen in Deutschland im Moment niedrig sind, sollten weiterhin alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um das Infektionsrisiko in der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.“

Männer mit Covid-19 fast doppelt so häufig beatmet wie Frauen

In der Studie sind die Daten der Covid-19-Patienten mit und ohne Beatmung getrennt ausgewertet worden. Insgesamt wurden 1.727 (17 Prozent) der 10.021 stationär behandelten Covid-19-Patienten künstlich beatmet. Etwas mehr als drei Viertel der beatmeten Patienten erhielt eine invasive Beatmung. Das Durchschnittsalter der Patienten lag bei 68 Jahren – sowohl in der Gruppe der beatmeten als auch der nicht beatmeten Patienten. Der Anteil der beatmeten Patienten unterschied sich zwischen den Altersgruppen (Abbildung 2): Bei den 60- bis 69-Jährigen sowie bei den 70- bis 79-Jährigen lag er bei 24 beziehungsweise 25 Prozent, in der Gruppe der 18- bis 59-Jährigen jedoch nur bei 15 Prozent und bei den Patienten ab 80 Jahren bei 12 Prozent. „Der Anteil der älteren Patienten mit Beatmung liegt zwar relativ niedrig, aber wir können davon ausgehen, dass in Deutschland alle Patienten beatmet werden konnten, bei denen das therapeutisch notwendig erschien. Denn bundesweit standen zu jedem Zeitpunkt der Pandemie genügend freie Intensivbetten zur Verfügung und die Kapazität der Intensivstationen war zum Glück nie voll ausgelastet“, so Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“ sowie Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim. „Der internationale Vergleich ist wegen unterschiedlichen Stichproben der Studien schwierig. Aber es gibt Hinweise darauf, dass in anderen Ländern tendenziell weniger hochaltrige Menschen mit Covid-19 beatmet wurden – vermutlich auch aus Kapazitätsgründen.“

Interessante Ergebnisse liefert auch ein Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern: Der Anteil der beatmeten Männer lag bei 22 Prozent und war damit fast doppelt so hoch wie bei den Frauen (12 Prozent), die Sterblichkeit lag hingegen auf einem vergleichbaren Niveau. „Aus den Abrechnungsdaten heraus lässt sich dieser deutliche Unterschied nicht erklären, hier besteht weiterer Forschungsbedarf“, so Karagiannidis.

Beatmete Patienten haben häufiger Begleiterkrankungen

Stationär behandelte Covid-19-Patienten weisen häufig eine Reihe von Begleiterkrankungen auf (Abbildung 3). Der Anteil der Patienten mit Begleiterkrankungen liegt bei den Patienten mit Beatmung deutlich höher als bei den Patienten ohne Beatmung. So hatten beispielsweise 24 Prozent der Patienten ohne Beatmung Herzrhythmusstörungen; bei den Patienten mit Beatmung waren es 43 Prozent. Eine Diabetes-Erkrankung lag bei 26 Prozent der Patienten ohne Beatmung und bei 39 Prozent der Patienten mit Beatmung vor.

Die Hälfte der beatmeten Patienten wird länger als 10 Tage beatmet

Die durchschnittliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes der Covid-19-Patienten betrug 14 Tage. Bei den nicht beatmeten Patienten war sie mit 12 Tagen deutlich kürzer als bei den Beatmungspatienten mit 25 Tagen. Die Dauer der künstlichen Beatmung lag im Durchschnitt bei 14 Tagen, im Median bei 10 Tagen (Abbildung 4). 23 Prozent der betroffenen Patienten mussten sogar länger als 21 Tage beatmet bleiben. „Mit unserer Auswertung liegen hilfreiche Zahlen für Projektionen zur Nutzung von Krankenhaus- und Beatmungskapazitäten vor. So fallen pro 100 stationäre Patienten durchschnittlich 240 Beatmungstage an. Dies sind für die Vorbereitung auf eine zweite Pandemie-Welle wichtige Zahlen. Bezüglich der normalen Krankenhausbetten ist aber auch bei hohen Infektionszahlen überhaupt kein Problem zu erwarten“, so Reinhard Busse, Professor für Management im Gesundheits-wesen an der TU Berlin.

Erste deutschlandweite Auswertung auf umfangreicher und qualitativ hochwertiger Datenbasis

In der Studie wurden 10.021 Patienten mit bestätigter Covid-19-Diagnose analysiert, die vom 26. Februar bis zum 19. April 2020 in insgesamt 920 deutschen Krankenhäusern aufgenommen und bereits wieder entlassen wurden oder im Krankenhaus verstorben sind. Es handelt sich damit um die bisher umfassendste Studie zu Covid-19-Patienten in deutschen Krankenhäusern. Die zugrunde-liegende Stichprobe von AOK-Versicherten entspricht circa einem Drittel der Gesamtbevölkerung und weist eine repräsentative Alters- und Geschlechtsstruktur auf. Viele der bislang international veröffentlichten Studien mit großer Datenbasis beziehen noch im Krankenhaus liegende Patienten mit ein. Somit sind zum Beispiel die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und der Beatmung sowie die Sterblichkeit noch nicht genau bestimmbar.

Link zur Veröffentlichung:

https://www.thelancet.com/journals/lanres/article/PIIS2213-2600(20)30316-7/fulltext

(Gemeinsame Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Technischen Universität Berlin)

Wissenschaftliches Institut der AOK

 


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

(ots) Obwohl viele Maßnahmen gelockert wurden, arbeiten manche von uns seit Corona nach wie vor im Homeoffice. So lange es keinen Impfstoff oder Medikamente gegen das Virus beziehungsweise COVID-19 gibt, ist Flexibilität am Arbeitsplatz gefragt – die hoffentlich auch in der Zeit danach bestehen bleibt.

Wie werden wir also in Zukunft arbeiten? Dazu hat LinkedIn mit New-Work-Expertin Alice Greschkow gesprochen. Zusammen mit einem Blick in unsere weltweite Studie zur mentalen Gesundheit und Stellenausschreibungen innerhalb des LinkedIn Netzwerks treffen wir eine erste Prognose. (Befragung von 2.000 Arbeitnehmer*innen und Unternehmer*innen in Deutschland)

Mehr Bedarf an Heimarbeit – weniger Nine-to-five-Jobs

Wie eine Analyse von Stellenausschreibungen auf LinkedIn zeigt, gab es weltweit von März bis Juni 2020 insgesamt 60 Prozent mehr Suchanfragen für Fernarbeit. In Deutschland wurde im Juni 2,18 Mal mehr nach Homeoffice-Jobs auf LinkedIn gesucht – und die Bewerbungen für diese Stellen haben um 84 Prozent zugenommen. Gleichzeitig boten Unternehmen von März bis Juni dreimal so viele Homeoffice-Jobs an wie vor der Corona-Pandemie. Der Bedarf und das Angebot für flexible Jobs sind also gestiegen. Unternehmen überdenken somit tradierte Nine-to-five-Arbeitsformen. Das Homeoffice wird auch nach der Krise unser zweiter Arbeitsplatz bleiben.

Nähe trotz räumlicher Distanz

Die Arbeit zu Hause stellt uns jedoch vor Herausforderungen. Laut der Studie zur mentalen Gesundheit vermissen 43,3 Prozent der Deutschen ihre Kollegen, unter den Berufseinsteigern ist es sogar mehr als die Hälfte (53,3 Prozent). Alice Greschkow sieht zudem, dass Teamgeist und Kollaborationen unter einer dauerhaften Distanz leiden. Lediglich sporadischer Kontakt zu den Mitarbeitern birgt das Risiko, das Vertrauen und die Loyalität der Mitarbeiter zu verlieren. Mitarbeiter müssen das Gefühl haben, auch über die räumliche Distanz wahrgenommen zu werden. Außerdem können Konflikte unter der Oberfläche digitaler Kommunikationstools verschwinden – so wächst die Unzufriedenheit unbemerkt. Zwei mögliche Ursachen zeigt die LinkedIn Umfrage: 19,52 Prozent der Befragten fühlen sich unter Druck gesetzt, E-Mails schneller beantworten zu müssen. Und 80 Prozent der Deutschen leisten in der Krise Mehrarbeit – fast 30 Prozent von ihnen sogar vier oder mehr Stunden pro Tag. So verspielen Unternehmen gegebenenfalls den Vorteil der Arbeit von zu Hause: Dass Mitarbeiter teilweise produktiver und fokussierter arbeiten. Arbeitnehmer müssen deshalb in diesen Zeiten mehr denn je ein Gemeinschaftsgefühl schaffen und Vertrauen vermitteln.

Die richtige Work-Life-Balance

Neben den Herausforderungen werden positive Aspekte der Heimarbeit auch in Zukunft eine Rolle spielen. Während der Krise haben 44,9 Prozent der Befragten mehr Zeit mit der Familie genossen. Auch das Thema Gesundheit hat im Homeoffice für viele mehr Platz eingenommen: 28,4 Prozent der Frauen gaben an, sich gesünder zu ernähren (Männer: 22 Prozent). 30,5 Prozent der 24- bis 35-Jährigen machten mehr Sport. Unternehmen, die eine gute Work-Life-Balance bieten und sich um die Gesundheit ihrer Arbeitgeber kümmern, werden gefragter sein.

New Work: keine universale Lösung

Im monatelangen Homeoffice sammelten Führungskräfte und Mitarbeiter Erfahrungen, die bei der Entwicklung einer neuen Arbeitsweise oder eines neuen Arbeitsplatzes helfen. Alice Greschkow empfiehlt deshalb Unternehmen eine individuelle Bestandsaufnahme zum Homeoffice – denn eine pauschale Lösung wird es nicht geben. Anonymisiertes Mitarbeiterfeedback sei ein hilfreiches Tool, um Grenzen auszuloten und negative und positive Auswirkungen zu benennen. Beispielsweise bieten zweiwöchentliche Evaluationen bezüglich des Wohlbefindens und des Umgangs mit der Heimarbeit Aufschluss über Verbesserungspotenziale und Erfolge. Genauso wie virtuelle Daily Stand-ups für kleine Teams, bei denen jeder kurz und knapp seinen Arbeitsstand, Fragen und Herausforderungen beschreibt.

Laut Alice Greschkow liegt es nun an den Geschäftsführungen, die besten und für die jeweilige Organisation und Mitarbeiter passendsten Wege für die Arbeit von zu Hause weiter zu verfolgen und einen individuellen Plan aufzustellen, um für die Zukunft vorbereitet zu sein. Es bietet sich an, positive Erkenntnisse und Rituale aus dem digitalen Alltag in den analogen zu übertragen und andersherum genauso – für eine bessere Arbeitsumgebung nach Corona. Dabei gilt: Offen sein für Neues!

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: LinkedIn Corporation

[metaslider id=10234]


Aerodynamik, Räder, Fahrwerk, Motortuning, Interieur

Elegant gestylte Aerodynamik-Komponenten, Leichtmetallräder in 18, 19 oder 20 Zoll Durchmesser, sportlich-komfortable Fahrwerkslösungen, die den SUV höher- oder tieferlegen, kraftvolles Motortuning und exklusive Accessoires für das Interieur: Ab sofort bietet BRABUS (Brabus-Allee, D-46240 Bottrop, Telefon + 49 / (0) 2041 / 777-0, Telefax + 49 / (0) 2041 / 777 111, Internet www.brabus.com) auch ein exklusives Veredelungsprogramm für die neue Mercedes GLB-Klasse an.

Alle Komponenten werden mit der für die gesamte Branche vorbildlichen BRABUS Tuning-Garantie® über 3 Jahre bis 100 000 Kilometer (gemäß BRABUS Garantiebedingungen, Stand Juli 2013) geliefert.

Sportliche Eleganz prägt das BRABUS Karosserieprogramm für die neue Mercedes GLB-Klasse. Alle Komponenten werden in Erstausrüstungsqualität aus PUR gefertigt. Der zweiteilige BRABUS Frontspoiler für die Fahrzeuge, die ab Werk mit dem AMG Line Paket ausgestattet sind, ist so konzipiert, dass er links und rechts am unteren Teil der Schürze befestigt wird. Das Gesicht des SUV kann zusätzlich mit den BRABUS Frontschürzeneinsätzen für die seitlichen Lufteinlässe noch markanter akzentuiert werden.

Der BRABUS Power Beams Dachaufsatz mit Zusatzscheinwerfern bietet ein Plus an Sicherheit bei nächtlichen Fahrten. Zwei leistungsstarke LED-Module verbessern bei Betätigung von Fernlicht oder Lichthupe die Ausleuchtung der Fahrbahn vor dem Fahrzeug.

Die Rückansicht kann bei allen Varianten der neuen GLB-Klasse mit dem BRABUS Spoiler, der an der Heckklappe fixiert wird, noch aufregender gestaltet werden. Speziell für die Fahrzeuge mit AMG Line Paket gibt es außerdem als zusätzliches Designelement ein Set mit vier schwarz verchromten BRABUS Auspuffendrohren mit 90 Millimeter Durchmesser.

BRABUS Leichtmetallräder in Erstausrüstungsqualität machen die neue GLB-Klasse noch faszinierender und verleihen dem Auto zusätzlich ein noch agileres Handling. Die BRABUS Fahrwerksingenieure und Testfahrer entwickelten dafür maßgeschneiderte Rad/Reifen-Kombinationen in 18, 19 und 20 Zoll Durchmesser.

Auf den beigefügten Fotos wird die veredelte Mercedes GLB-Klasse mit der größten Option, den neuen BRABUS Monoblock Z Rädern in der Dimension 8.5Jx20, gezeigt. Diese schwarz lackierten Zehnspeichenfelgen mit polierten Oberflächen bieten eine perfekte Kombination aus Leichtgewicht und höchster Festigkeit. Passend dazu liefern die BRABUS Technologiepartner Continental, Pirelli und YOKOHAMA Hochleistungsreifen bis zur Dimension 255/40 R 20 auf der Hinterachse.

Speziell für die Verwendung mit sportlichen Niederquerschnittsreifen wurden die BRABUS Sportfedern für die 4MATIC-Varianten der Mercedes GLB-Klasse entwickelt. In umfangreichen Fahrtests wurde eine optimale Symbiose aus sportlicherem Handling und hohem Fahrkomfort erreicht. Zusätzlich profitiert auch die Optik von der Tieferlegung um ca. 30 Millimeter.

Für GLB-Besitzer, die ihr Fahrzeug auch gerne im Gelände fahren, bietet BRABUS für die Allradversionen alternativ auch Federn an, mit denen der SUV gegenüber der Serie um ca. 35 Millimeter höhergelegt wird.

BRABUS bietet das weltweite größte Motortuning-Programm für Mercedes-Benz Automobile an. Oberste Maxime aller BRABUS Motorenentwicklungen ist die Symbiose aus hohem Leistungspotenzial, hervorragender Laufkultur, vorbildlicher Umweltfreundlichkeit und makelloser Standfestigkeit. BRABUS empfiehlt MOTUL Hochleistungsschmierstoffe.

Als erste Leistungssteigerung aus Bottrop für die neue Baureihe gibt es für den GLB 250 das BRABUS PowerXtra B25 Performance Upgrade. Das Kit verhilft dem Vierzylinder-Turbomotor des GLB 250 zu 34 kW / 46 PS mehr Spitzenleistung und zu einer Drehmomenterhöhung um 80 Nm. Der Umbau besteht aus dem BRABUS PowerXtra Modul, das in Plug-and-Play Technologie installiert wird. Es steuert die Motorelektronik mit neu programmierten Kennfeldern für Einspritzung und Zündung und stimmt die Ladedruckregelung neu ab.

199 kW / 270 PS statt serienmäßig 165 kW / 224 PS und das von 350 auf 430 Nm gesteigerte Drehmoment optimieren Fahrdynamik und Fahrspaß. Mit nur 6,6 Sekunden von 0 – 100 km/h und einer auf 240 km/h gesteigerten Höchstgeschwindigkeit gehört der von BRABUS getunte SUV zu den sportlichsten Vertretern seiner Klasse. Das BRABUS PowerXtra B25 Performance Upgrade ist für alle GLB 250 Modelle, ob mit Frontantrieb oder 4MATIC Allradantrieb, erhältlich.

BRABUS PowerXtra Optionen für die anderen Benziner sowie die Turbodieselmodelle der GLB-Klasse sind in der Entwicklung.

Selbstverständlich bietet BRABUS auch zahlreiche Veredelungsoptionen für die Innenausstattung der neuen GLB-Klasse an. Eloxierte Aluminium-Einstiegsleisten mit BRABUS Logo, das passend zur Ambiente-Beleuchtung des Autos in 64 Farbtönen illuminiert werden kann, gehören genauso zum Programm wie matt eloxierte BRABUS Aluminiumpedale. Der Fußraum kann in allen drei Sitzreihen mit hochwertigen Fußbodenschonern mit BRABUS Logo aufgewertet werden. Passend dazu gibt es auch eine BRABUS Kofferraummatte.

Besonders individuelle Wünsche werden von der hauseigenen Sattlerei mit großer Liebe zum Detail verwirklicht. Dafür stehen in einer praktisch endlosen Farbenvielfalt besonders weiches und dennoch besonders strapazierfähiges BRABUS Mastik-Leder sowie feines Alcantara zur Verfügung. Große Vielfalt wird auch beim Design der Polsterung und beim Umfang der Arbeiten geboten: Die Palette reicht von der Ergänzung der Werkslederausstattung bis zur besonders exklusiven BRABUS fine leather Ausstattung.


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz begrüßen die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF), Transporte von Tieren über lange Strecken zu stoppen. Der entsprechende Erlass wurde gestern unterzeichnet. Aus Sicht der Tierschützer steigt damit der Druck auf Bundesministerin Julia Klöckner, die auf Bundes- und EU-Ebene endlich handeln müsse.

„Wir sind froh, dass Rheinland-Pfalz einsieht, dass tierschutzkonforme Transportbedingungen auf der Route in bestimmte Drittstaaten nicht sicherzustellen sind und die Konsequenzen zieht“, kommentiert Andreas Lindig, Vorsitzender des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Landespolitiker und die Gerichte werden langsam wach. Nun muss sich auch auf Bundes- und auf EU-Ebene etwas tun.“ Die katastrophalen Bedingungen wurden im Umsetzungsbericht der EU-Kommission dargelegt. Das Europäische Parlament hatte bereits am 14. Februar 2019 Verbesserungen bei Tiertransporten und den Verzicht auf Langstreckentransporte lebender Tiere gefordert. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, richtet seinen Appell erneut direkt an die zuständige Bundesministerin Julia Klöckner: „Folgen Sie dem Beispiel der Bundesländer und dem Auftrag des EU-Parlamentes. Nutzen Sie die Möglichkeit der deutschen Ratspräsidentschaft, um sich für den Tierschutz auszusprechen. Kämpfen Sie für einen Exportstopp von Tieren aus der EU in Drittländer, die als Risikostaaten gelten. Fordern Sie die EU-Kommission zur dringenden Überarbeitung der EU-Transportverordnung auf.“

Als Folge der jüngsten ARD-Berichterstattung über Tiertransporte und der Strafanzeigen gegen mehrere Veterinärämter hatten Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vergangene Woche das überfällige Verbot der Transporte in Drittländer erlassen. Sie folgten damit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, die diese Exporte bereits im vergangenen Jahr verboten hatten. Rheinland-Pfalz ließ bislang verlauten, ein generelles Verbot sei pauschal nicht möglich.  Einer Recherche des ARD-Mittagsmagazins und des Rundfunks Berlin-Brandenburg zufolge wurden zwischen Januar 2019 und Februar 2020 allein aus dem rheinland-pfälzischen Landkreis Trier-Saarburg mehr als 500 Rinder in die Risiko-Drittstaaten exportiert. „Glücklicherweise ist damit nun endlich Schluss“, so beide Vertreter des Deutschen Tierschutzbundes.

 

[metaslider id=20815]

Original Content von: Deutscher Tierschutzbund e.V.

[metaslider id=10234]


(ots) Im Zuge der Corona-Pandemie musste das vielen Bürgerinnen und Bürgern in Nordhessen bekannte Angebot der Beratungsstelle für Kriminal- und Verkehrsprävention im Polizeiladen in der Wolfsschlucht 5 in 34117 Kassel bis auf Weiteres geschlossen werden.

Seither können Sie sich Montag bis Freitag, von 07.30 bis 16.00 Uhr, telefonisch unter der Nummer 0173-6597389 an das Präventionsteam wenden.

Unter Beachtung der aktuell geltenden Hygienevorschriften und der vorgeschriebenen Abstandsregelungen bieten wir unsere Informationen sowie Beratungen nun mehr vor dem Polizeiladen „Open Air“ an.

Ab dem 04. August 2020 sind wir jeweils dienstags von 13.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags 10.00 bis 12.00 Uhr für Sie vor Ort. Ob Einbruchschutz, Verkehrsprävention, Opferschutz, Betrugsmaschen zum Nachteil älterer Menschen, richtiges und sicheres Verhalten im Internet und Einstellungsberatung; wir stehen Ihnen sehr gerne mit unserem Service zur Verfügung.

Da Freiluftveranstaltungen immer mit dem Einflussfaktor Wetter umgehen müssen, bitten wir bereits im Vorfeld um Verständnis, falls ein grundsätzlich geplanter Präsenztermin witterungsbedingt kurzfristig nicht durchgeführt werden kann.

Polizeipräsidium Nordhessen


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute neue Regeln für Lebensmittelkontrollen verabschiedet. Die Neufassung der sogenannten „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ (AVV RÜb) sieht für die Behörden weniger Pflicht-Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben vor. Stattdessen sollen sich die Kontrollen laut Ernährungsministerium verstärkt auf Betriebe mit Problemen konzentrieren. Dazu erklärt Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Jetzt ist es offiziell: Julia Klöckner ist eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit. Aus den Vorfällen bei Wilke und Tönnies hat die Ministerin offenbar nichts gelernt. Mit ihren absurden Plänen ebnet sie den Weg für den nächsten Lebensmittelskandal. Der Bundesrat darf dem auf keinen Fall zustimmen.

Ministerin Julia Klöckner will allen Ernstes die Zahl der Pflicht-Kontrollen verringern. In Fleischbetrieben, die der höchsten Risikoklasse zugeordnet sind, sollen in Zukunft statt tägliche nur noch wöchentliche Kontrollen stattfinden müssen. Und andere Lebensmittelbetriebe, die bisher monatlich kontrolliert werden müssen, sollen künftig nur vierteljährlich verpflichtend kontrolliert werden.

Frau Klöckner verkauft ihre irrwitzigen Pläne als „mehr Lebensmittelsicherheit durch gezieltere Kontrollen“ – weil mehr Kapazitäten für Problembetriebe frei würden. Was die Ministerin verschweigt: Probleme bei Betrieben werden oft erst durch Pflicht-Kontrollen bemerkt. Zudem orientiert sich die Zahl der Lebensmittelkontrolleure an der Zahl der Kontrollen. Werden diese Vorgaben verringert, kann das langfristig den Personalmangel in den Behörden noch verstärken.

Statt die Zahl der Pflicht-Kontrollen zu verringern, muss Frau Klöckner eine grundlegende Reform der Lebensmittelüberwachung anstoßen. Was wir haben, sind 400 politisch abhängige Behörden mit oft eklatantem Personalmangel, die die allermeisten Kontrollergebnisse geheim halten. Was wir brauchen, ist eine unabhängige Landesanstalt für die Lebensmittelüberwachung pro Bundesland, die ausreichend Personal vorhält und alle Ergebnisse veröffentlichen muss.“

 

[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


In Fischen am Ammersee ist ein merkwürdiger Kornkreis

in einem Weizenfeld aufgetaucht.

Wer steckt dahinter?

Die Besucher sind sich einig, dass da was mystisches ist. 

Der eine Besucher spricht von Frequenzen die er niemals zuvor gemessen habe,

dem anderen wurde gar der Tinitus geheilt.

Auch werden die Stimmen lauter, von Menschen die behaupten, dass dieser Kreis nicht von menschlicher Hand stammen könnte.

Der betroffene Bauer gibt sich  genervt von Besuchern, die in Scharen zu seinem Feld pilgern.

Allerdings könnte es sein, dass er das Ganze auch freigibt oder vielleicht sogar Eintritt nimmt 😉

Man wird sehen, welche Macht hier zu Gange war.

 

 


[metaslider id=20815]

WERBUNG

[metaslider id=10234]


Es ist wirklich wichtig, sich die Geschäftsbedingungen eines Online-Casinos anzusehen, mit dem Sie zu spielen beabsichtigen, denn wenn Sie diese nicht im Hinterkopf haben, kann dies zu vielen Problemen führen, die auf Unwissenheit zurückzuführen sind, vor allem, weil echtes Geld involviert ist. Das Schlimmste, was passieren kann, wenn Sie sich entscheiden, die Geschäftsbedingungen eines Online-Casino-Spiels nicht anzusehen, ist, dass sie sich entscheiden könnten, Ihnen Ihre Gewinne nicht auszahlen, nachdem sie die Regeln gebrochen haben. Das Gute daran ist, dass dies vermeidbar ist. Sie müssen sie lesen, egal wie lange es dauern könnte, bevor Sie Ihr wertvolles Geld hineinlegen.

Es gibt kein Produkt, keine Online-Ware oder -Dienstleistung, auf die Sie stoßen würden, und es gibt keine Bedingungen und Konditionen, und das Online-Casino ist nicht anders, auch wenn wir es gewohnt sind, solche Bedingungen und Konditionen zu ignorieren, ist es wichtig, sie alle zu lesen. Der Grund, warum das Online-Casino sie aufgestellt hat, besteht darin, seinen potentiellen Kunden im Detail zu zeigen, wie das Online-Casino-Spiel betrieben wird und die Do’s and Don’ts zu kennen. Sie stellen im Grunde genommen einen Vertrag zwischen dem Online-Casino und dem Spieler dar. Der Vertrag bietet in der Regel beiden beteiligten Parteien, d.h. dem Spieler und dem Online-Casino-Spiel, Schutz. Er stellt auch sicher, dass jede Partei ihren Teil der Verpflichtungen erfüllt hat. Die Rechte sowohl des Spielers als auch des jeweiligen Online-Casinos sind garantiert. Spielen Sie bei Mr Green, sollten sie sich die AGBs vorher genau anschauen

Die meisten Online-Casinos stellen ihre Geschäftsbedingungen auf einer separaten Webseite zur Verfügung. Einige setzen sie jedoch in das Dashboard des Kontos des Spielers. Die erste gemeinsame AGB ist die „Know Your Customer“-Bedingung.

Dies ist der erste gemeinsame und allgemeine Begriff und Bedingung in vielen Online-Casinos. Diese Vorschrift verpflichtet das Online-Casino im Grunde genommen dazu, eine Überprüfung seiner Spieler durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie die sind, für die sie sich ausgeben. Die Informationen über den Kontakt und die Informationen über seine Zahlung werden ebenfalls überprüft. Diese Bedingung ist so wichtig, um jegliche Fälle von Glücksspielen unter Minderjährigen zu verhindern. Die verschiedenen Casinos haben ein Mindestalter, das man am meisten spielen kann und das nur 18 Jahre und mehr beträgt. Es ist auch wichtig, um eine Beschränkung für diejenigen Spieler vorzusehen, die daran interessiert sind, mehr als ein Konto zu haben. Dies gibt jedem Spieler die gleiche Chance, an einem solchen Casino teilzunehmen. Die Dokumente sollen auch bei Zertifizierungen helfen und es dem Casino ermöglichen, mit einem Spieler mit jeweils einem Konto zu spielen. Dies liegt daran, dass jeder nur ein Spielerkonto haben sollte. Diese Regelung wird in der Regel aufgestellt, um jede Möglichkeit des Betrugs im Casino auszuschließen. Sie verringert auch die Chancen auf organisierte Kriminalität und Geldwäsche.

 

VERWENDUNG NUR EINES KONTOS

Wie bereits erwähnt, muss man nur über ein einziges Konto verfügen, und das Online-Kasino wird dies überprüfen, indem es sicherstellt, dass der potenzielle Spieler alle seine persönlichen Daten angegeben hat, und bei der Registrierung angibt, dass der potenzielle Spieler verstanden hat, dass ihm diese Daten entzogen werden, wenn das Online-Kasino herausfindet, dass die ihm angegebenen Daten unter einem anderen Konto registriert sind.

 

Bonusbedingungen und Konditionen

Diese Bedingungen werden in der Regel so formuliert, dass der Spieler die Boni nicht missbraucht. Zu den Bonusbedingungen, auf die Sie wahrscheinlich stoßen werden, gehört, dass es Wettbedingungen gibt, die in der Regel erfüllt sind, bevor man sich seinen Gewinn auszahlen lassen kann. Diese Wettbedingungen werden in der Regel durch das Setzen der Summe Ihrer Bonus- und Einzahlungsbeträge erfüllt. Dieser Prozess beginnt in der Regel, wenn sich der Spieler entscheidet, mit seinem Bonusgeld zu spielen, und wird in einer bestimmten Zeitspanne abgeschlossen.

Das Bonusgeld hat normalerweise eine begrenzte Anzahl von Spielen, auf die der Spieler wetten kann, und die gängigsten Spiele sind Spielautomaten. Die Wettanforderungen werden in der Regel durch Live-Dealer-Spiele und Tischspiele mit einem Prozentsatz von weniger als 10% erfüllt. Wie bereits erwähnt, gibt es Spiele, die nicht mit Bonusgeld gespielt werden können. In der Regel gibt es Zeitlimits, und die für Boni gewährten Zeitlimits sind in der Regel etwas länger als die für Freirunden gewährten. Die Anforderung, die Freirunden und Treuegeschenke zu setzen, dauert eine kurze Zeitspanne von sogar 48 Stunden. Wenn Sie mit Ihrem Bonus wetten, dürfen Sie in den meisten Online-Casinos höchstens fünf Euro einsetzen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung werden Sie keinen Ihrer Gewinne erhalten, wenn Sie zufällig mit dem Jackpot gewinnen.

Jede Zahlungsmethode hat Mindesteinzahlungsbeträge und Limits, die man nicht überschreiten kann, wenn man seine Gewinne abhebt. Es ist wichtig zu beachten, dass sie sich von einer Zahlungsmethode unterscheiden. Bevor Sie daran denken, Ihre erste Auszahlung vorzunehmen, verlangen Online-Casinos normalerweise, dass der Spieler alle seine Einzahlungen einmal setzt. Die meisten Online-Casino-Spiele haben Limits, um Ihre Gewinne monatlich abzuheben. Daher besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass Sie, wenn Sie zufällig viel Geld gewinnen, nicht alles abheben können.

Einige Einzahlungsmethoden werden normalerweise direkt Ihrem Konto belastet. Es gibt auch Methoden, die Sie nur darauf beschränken, eine Einzahlung zu tätigen, so dass Sie eine andere Methode finden müssen, um Ihre Gewinne abzuheben.

Was man wissen muss, ist, dass man, um diese Angebote oder Promotionen eines Online-Casinos zu erhalten, einen bestimmten Geldbetrag innerhalb einer bestimmten Zeitspanne einzahlen muss, um Teil des Angebots und der Promotion zu sein. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Spieler gefördert werden, die vertrauenswürdig sind und mit echtem Geld spielen können. Eine weitere Bedingung, über die man informiert werden muss, ist, dass es eine begrenzte Anzahl von Malen gibt, in denen man in Betracht gezogen wird, die Angebote zu erhalten, um sicherzustellen, dass jeder Spieler eine Chance erhält. Für die Einzahlungsboni, Freirunden und Geldpreise gelten in der Regel Wettbedingungen. Sie müssen auch bedenken, dass, wenn Sie gewinnen, es in der Regel einen bestimmten Zeitraum gibt, in dem man den Preis beanspruchen kann. Wenn Sie den Preis nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums beanspruchen, verfällt Ihr Gewinn.

All diese Informationen werden Ihnen im zambiawatchdog.com zur Verfügung gestellt, und es ist wichtig, all diese Bedingungen zu beachten, damit Sie keinen Verlust erleiden. Sie helfen beiden Parteien bei der Durchführung der Spiele. Wenn das Casino und ein Spieler ihnen folgt, wird es für beide Parteien zu einer förderlichen Plattform.


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Die Corona-Pandemie beeinflusst den Alltag in vielen Bereichen. Davon ist die Kommunikation eines Profisportclubs nicht ausgenommen. So wird Handball-Bundesligist MT Melsungen in diesem Jahr zum Beispiel auch auf die traditionelle Mannschaftspräsentation in repräsentativen Locations vor großem Publikum verzichten. Dennoch wollen die Rotweissen ihre Fans und die Öffentlichkeit umfassend und informativ auf dem Laufenden halten. Dazu bietet der Club neben der klassischen Pressearbeit in loser Folge flott aufgemachte Videobeiträge und Livestreams auf seinen Social Media-Plattformen an. Am 30. Juli feiert die MT eine Premiere: Zum ersten Mal veranstaltet der Club eine Talkrunde, hochkarätig besetzt und ab 20:00 Uhr live gestreamt im Netz.

Die Corona-Krise erfordert eine Anpassung der vereinseigenen Öffentlichkeitsarbeit. Aufgrund fehlender Publikumsveranstaltungen, bei denen die Fans und die interessierte Öffentlichkeit nicht nur hautnah die Vereinsverantwortlichen, das Team und die Spieler erleben, sondern sich auch untereinander austauschen können, kommt der Kommunikation auf digitalem Weg eine erhöhte Bedeutung zu. Die MT Melsungen hat sich darauf eingestellt und das Informationsangebot auf ihren Online-Plattformen entsprechend ausgebaut.

Gerade jetzt, im Vorfeld einer neuen Saison, wollen die Fans natürlich möglichst viel über das Team, dessen Neuzugänge und die sportlichen Ziele wissen. Und natürlich auch, wie der Verein die Corona-Krise managt, wie die Spieler mit ihr umgehen, welche Erwartungen sie an die bevorstehende nationale und internationale Wettkampfsaison haben.

Das alles und viele weitere Fragen wird Moderator Bernd Kaiser im Premieren-Talk “IM KREIS” MT-Vorstand Axel Geerken, Chefcoach Gudmundur Gudmundsson, Michael Allendorf, Timo Kastening und Silvio Heinevetter stellen. Am heutigen Donnerstag, 30. Juli, ist es soweit: Ab 20:00 Uhr wird der rund einstündige, von MT-Hauptsponsor B. Braun präsentierte Talk live aus dem Renthof in Kassel auf Facebook und YouTube zu sehen sein.

 

[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


(ots) In dieser Woche ist ein leichter Anstieg der Kraftstoffpreise zu verzeichnen. Der ADAC ermittelt für einen Liter Super E10 im bundesweiten Mittel 1,253 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 0,3 Cent im Vergleich zur Vorwoche. Ein Liter Diesel liegt bei 1,090 Euro und steigt somit um 0,5 Cent im Vergleichszeitraum.

Dieser Verteuerung für die Verbraucher an den Tankstellen steht eine günstige Entwicklung von Rohölnotierungen und Dollarkurs gegenüber. Der Rohölpreis hat große Bedeutung für die Entwicklung der Kraftstoffpreise. Ein Barrel der Sorte Brent kostet aktuell rund 43 Dollar und damit rund einen Dollar weniger als in der vergangenen Woche. Gleichzeitig ist der Euro so stark wie seit zwei Jahren nicht mehr und klettert auf über 1,17 Dollar.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Zudem stärkt man damit den Wettbewerb zwischen den Anbietern und sorgt damit indirekt für ein gemäßigtes Preisniveau.

Laut ADAC ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten. Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

ADAC


[metaslider id=20815]

 


Die Coronavirus-Pandemie sorgt an den heiligen

Stätten des Islam für strenge Hygiene- und Abstandsregeln.

 

 


[metaslider id=10234]

[metaslider id=10234]


(ots) B 7/ A 44 (Helsa/ Hessisch Lichtenau):

Die gefährliche Fahrt eines in Rumänien zugelassenen Sattelzugs auf der B 7 beendete am gestrigen Dienstagnachmittag eine Streife des Polizeireviers Ost. Ein besorgter Autofahrer hatte zuvor per Notruf die Polizei alarmiert, da die Ladung seitlich über den Auflieger ragte.

Wie sich bei der anschließenden Kontrolle durch die Polizisten herausstellte, hatte der Sattelzug 72 Fässer mit in Salzlauge eingelegten Tierdärmen geladen, die mangelhaft bzw. gar nicht gesichert und dadurch bereits verrutscht waren. Gegen den 56-jährigen Fahrer leiteten die Polizisten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die Meldung über den auf der B 7 in Richtung Eschwege fahrenden Sattelzug ging gegen 17:50 Uhr bei der Polizei ein.

Der hinzugeeilten Streife des Polizeireviers Ost gelang es nur wenige Minuten später, das Gespann an der Auffahrt zur A 44 bei Hessisch Lichtenau anzuhalten.

Wie die Einsicht in die Ladepapiere ergab, hatte der rumänische Fahrer die Fässer in Paderborn geladen und war damit unterwegs in sein Heimatland. Während es am eigentlichen Transport der Tierdärme nichts zu beanstanden gab, mussten die Polizisten mit Erschrecken feststellen, dass die Fässer wegen fehlender Rutschmatten und mangelhafter Sicherung während der Fahrt verrutscht waren.

Dadurch hatten sich bereits die Spanngurte gelöst und die Ladung ragte etwa 20 cm über die seitliche Bordwand heraus.

Da auch technische Mängel an dem Sattelzug vorlagen, untersagten die Polizeibeamten die Weiterfahrt.

Erst wenn die Beseitigung der Mängel sowie die vorgeschriebene Ladungssicherung nachgewiesen werden, darf das Fahrzeuggespann wieder in Betrieb genommen werden.

Polizeipräsidium Nordhessen


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


Schlechtes Briefing führt zu Eklat imVerhältnis zwischen Belarus und Russland

Ein ganz offensichtlich schlechtes Briefing führte zu Enttarrnung von angeblichen 32 Söldnern der russischen Armee.

Dem Hotelier fielen die Männern erstens auf wegen ihres schweren Gepäcks und zweitens weil sie keinen Alkohol tranken,

wie sonst üblich bei russischen Touristen.

Wenn das zutreffend sein sollte, dann wurden diese Männer ganz offensichtlich schlecht gebrieft für ihren Auftrag.

Das autokratisch regierte Land beschuldigt nun Russland, dass diese Männer den Auftrag gehabt haben sollen, das Land vor der

Wahl zu destabilisieren.

Der Ausgang der Wahl ist allerdings schon jetzt klar und der Amtsinhaber wird erstaunlicherweise wieder gewählt werden.

 

 

 


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


Gegen Mittag des gestrigen Tages kam es zu einem Brand in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Wilhelmshöher Allee im Kasseler Stadtteil Wehlheiden.

Hierbei wurden glücklicherweise keine Menschen verletzt.

Die betroffene Wohnung wurde durch den Brandrauch erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Um 11:30 Uhr erreichte die Leitstelle der Feuerwehr Kassel über den Notruf 112 die Meldung über einen Brand in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Wilhelmshöher Allee. Da zunächst davon ausgegangen werden musste, dass sich noch Personen in der Wohnung befinden, wurde neben dem Löschzug der Berufsfeuerwehr der Feuerwache 1 auch die Freiwillige Feuerwehr Oberzwehren, zwei Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug zur Einsatzstelle entsandt. Beim Eintreffen der Feuerwehr stellte sich schnell heraus, dass keine Person mehr in der Wohnung war. Durch die Vornahme eines Strahlrohres durch einen Trupp unter Atemschutz konnte die Feuerwehr den Brand in der Küche der Wohnung schnell bekämpfen. Parallel zu der Brandbekämpfung wurde die Wohnung mit Hilfe eines Belüftungsgerätes vom Brandrauch befreit. Durch das schnelle und umsichtige Handeln der Feuerwehr konnte der Schaden auf die betroffene Wohnung begrenzt werden. Durch das Feuer und den entstehenden Brandrauch wurde die Wohnung erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Der Einsatz der Feuerwehr war nach rund einer Stunde beendet.

Für die Dauer der Löscharbeiten war die Wilhelmshöher Allee im Bereich der Einsatzstelle stadteinwärts gesperrt.
Danke an die Feuerwehr Kassel für diesen Einsatzbericht 


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


Foto: Andreas Lischka Calden

(ots) Am gestrigen Abend gegen 19:50 Uhr hat ein Fußgänger im Kasseler Nordstadtpark den Leichnam einer männlichen Person gefunden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem Verstorbenen, der in einem zugewachsenen, kaum einsehbaren und nur schwer begehbaren Bereich des Parks lag, um den 78-jährigen Serafim G. aus Kassel, der seit dem 21. Mai 2020 vermisst wird.

Der Park liegt unweit des Kasseler Klinikums, in dem der Verstorbene Patient war. Er hatte sein Patientenzimmer am Tag seines Verschwindens unbemerkt verlassen war nicht zurückgekehrt.

Sowohl die Polizei als auch die Familie des Verstorbenen hatten daraufhin umfangreiche Suchmaßnahmen initiiert, die jedoch leider erfolglos verliefen.

Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden liegen nach Angaben der ermittlungsführenden Kasseler Kriminalpolizei nicht vor.

Zur Feststellung der Todesursache wird eine Obduktion des Leichnams angeregt.

Polizeipräsidium Nordhessen


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


(ots) Die Bundesanwaltschaft hat gestern (28. Juli 2020) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2020

die deutsche und libanesische Staatsangehörige Fadia S. sowie den deutschen und libanesischen Staatsangehörigen Rabih O. festnehmen lassen.

Fadia S. wurde in Essen, Rabih O. in Hildesheim festgenommen. Dort wurden auch ihre Wohnungen durchsucht. In Hildesheim wurde zudem eine ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung gegen einen weiteren mutmaßlichen Unterstützer des „Islamischen Staates“ vollzogen.

Fadia S. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr gebracht zu haben, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden (§ 171 StGB), sowie sich, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).

Gegen Rabih O. besteht der dringende Tatverdacht der Unterstützung des IS in sechs Fällen (§ 129a Abs. 5, § 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG).

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

1. Fadia S. fasste den Entschluss, sich der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ im Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad anzuschließen und am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen. Aus den gleichen Gründen hatte der Ehemann der Beschuldigten – Ahmad S. – bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Bundesrepublik Deutschland verlassen und sich in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“ begeben.

Vor diesem Hintergrund verließ die Beschuldigte am 30. April 2015 zusammen mit ihren vier – zum damaligen Zeitpunkt drei, vier, sieben sowie acht Jahre alten – Kindern die Bundesrepublik Deutschland, um ihrem Ehemann zu folgen. Sie reisten zunächst in die Türkei und anschließend weiter in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“. Spätestens Mitte August 2015 traf sie mit ihren Kindern bei ihrem Ehemann in ar-Raqqa ein, wo sich Fadia S. dem „IS“ als Mitglied anschloss. Nach ihrer Ankunft bezog die Familie zunächst eine Wohnung und ab März 2017 ein Haus, welche ihr vom IS als Teil der Besoldung zur Verfügung gestellt wurden und zuvor durch die Terrororganisation eingenommen worden waren. Dabei waren die vorherigen Bewohner vor dem IS geflohen oder vertrieben worden.

Fadia S. nahm im Oktober 2015 an einem Religionskurs der terroristischen Vereinigung teil und absolvierte ihn erfolgreich. Entsprechend den ihr obliegenden Pflichten beherbergte und bewirtete sie andere IS-Mitglieder, die bei ihrem Ehemann zu Besuch waren. Zudem betreute sie andere deutsche Frauen, deren Ehemänner sich im Kampfeinsatz oder in Trainingslagern der Vereinigung befanden. Ihre Kinder erzog sie im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS und setzte sie der Willkürherrschaft, ideologischer Indoktrination und Kampfhandlungen aus. Hierdurch bestand die Gefahr, dass die Kinder in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung beträchtlichen Schaden nehmen.

Nachdem der „Islamische Staat“ immer weitreichendere Gebietsverluste erlitten hatte, versuchte die Beschuldigte ab Ende August 2017 ihre Ausreise aus Syrien zu organisieren. Im Zuge dessen gelang Fadia S. Anfang des Jahres 2018 zusammen mit ihren mittlerweile fünf Kindern die Flucht in die Türkei und anschließend im Februar 2018 die Rückreise nach Deutschland.

2. Rabih O. stand mit seinem Bruder Ahmad S. – dem Ehemann der Fadia S. – nach dessen Ausreise nach Syrien in fortdauerndem Kontakt und ließ ihm finanzielle, logistische sowie sonstige materielle Hilfe zukommen. Damit verfolgte der Beschuldigte den Zweck, Ahmad S. und den „Islamischen Staat“ zu fördern.

So unterstützte Rabih O. die Beschuldigte Fadia S. bei ihrer im August 2015 erfolgten Ausreise, indem er für ausreichende Deckung auf einem Bankkonto zur Abwicklung der Flugbuchung sorgte sowie die Beschuldigte und ihre Kinder zum Flughafen nach Hannover brachte.

Ende Juli/Anfang August 2015 übergab der Beschuldigte einem Mittelsmann zwei Mobiltelefone sowie zwei Tablet-Computer, um diese zu IS-Mitgliedern nach Syrien zu transportieren. Ein weiterer Mittelsmann verkaufte ein Mobiltelefon sowie ein Tablet für insgesamt 880 US-Dollar. Den Erlös sowie die beiden anderen Telekommunikationsmittel übergab er Ahmad S.

Zwischen August und Dezember 2015 richtete der Beschuldigte für Ahmad A. jeweils einen WhatsApp- sowie einen Telegram-Account ein und übermittelte ihm die entsprechenden Zugangsdaten. Auf diesem Wege kommunizierte Ahmad A. insbesondere mit Personen, die sich dem IS anschließen wollten und sich zu diesem Zweck bereits auf den Weg in dessen Herrschaftsgebiet gemacht hatten.

Schließlich übermittelte Rabi O. zu einem nicht näher konkretisierbaren Zeitpunkt zwischen Februar 2017 und Januar 2018 über Mittelsmänner 17.000 Euro an Ahmad S., damit diese für den „Islamischen Staat“ verwendet werden konnten.

Die Beschuldigten werden heute (28. Juli 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Um einen Impfstoff gegen das neuartige Coronavirus zu finden, gehen nun zwei weitere Kandidaten mit in die dritte Phase. Diese sind das Mainzer Biotech-Firma BioNTech und der US-Pharmakonzern Pfizer, welche Dienstag eine Testreihe mit bis zu 30.000 Teilnehmern startete, um die Sicherheit und Wirksamkeit ihres Mittels zu untersuchen.

Eine Zulassung könnte, wenn die Testreihe erfolgreich ist, schon ab Oktober bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Neben den beiden genannten Unternehmen hat auch das Biotech Unternehmen Moderna eine groß angelegte Testreihe gestartet. Wie auch die anderen Pharmakonzerne will Moderna seinen Impfstoff auf der mRNA Basis aufbauen. Die Testreihe soll an 30.000 gesunden Erwachsenen in 30 US-Bundesstaaten durchgeführt werden. Das Unternehmen will von dem neuen Mittel rund 500 Millionen Impfstoffeinheiten pro Jahr herstellen und damit im kommenden Jahr beginnen. Die US-Regierung unterstützt Moderna mit ca. einer Milliarde Dollar

Die Unternehmen von BioNTech und Pfizer setzen – wie auch das deutsche Biotech-Unternehmen CureVac, auf den sogenannten Boten-RNA (mRNA) Basis. Dieser chemische Botenstoff weist Körperzellen an, Proteine zu produzieren, die die äußere Oberfläche des Coronavirus nachahmen. Das erleichtert dem Körper die Erkennung der Proteine des eigentlichen Virus und löst die Immunantwort des Körpers aus. ​​

Diese Nachrichten der Pharma Unternehmen könnte im Hinblick auf die Corona Epidemien weltweit ein Lichtpunkt am Ende des Tunnels sein. Da die vorangegangen Testreihen der Phase zwei erfolgreich waren, kann man ein wenig optimistisch sein.

 

[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


(ots) Etwa die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland leidet mehr oder weniger stark darunter, wenn das Wetter umschlägt. Das Wetter selbst macht zwar nicht krank. Aber: „Ein Wetterwechsel kann bestehende Leiden verstärken“, sagt Professor Andreas Matzarakis vom Zentrum für Medizin-Meteorologie des Deutschen Wetterdienstes. Das aktuelle Patientenmagazin „HausArzt“ beschreibt, wie sich Beschwerden gezielt lindern lassen.

Was tun gegen Schädelbrummen bei Föhn?

15 Prozent der wetterfühligen Menschen sind besonders sensibel auf Wetterumschwünge. Selbst bei schönstem Wetter können sie mit ihrem körpereigenen Barometer ein Unwetter vorausahnen. „Der Organismus reagiert auf feine Unruhen im Luftdruck“, sagt Wetterexperte Matzarakis. Gefürchtet bei wettersensiblen Personen ist beispielsweise der bayerische Föhn. Während sich manche dabei am Panoramablick auf die Berge erfreuen, werden Betroffene von tagelangem Schädelbrummen gequält.

Der Körper profitiert von Klimavielfalt

Der Rat von Medizinwetterforscher Matzarakis: erst mal mit dem Hausarzt sprechen, um eine mögliche Grunderkrankung auszuschließen oder festzustellen, ob chronische Leiden eventuell nicht optimal behandelt werden. Darüber hinaus liegt es in der Hand jedes Einzelnen, die Beschwerden effektiv zu lindern. Eine wirksame Maßnahme ist es, täglich an die frische Luft zu gehen. Nach Absprache mit dem Arzt sollte man regelmäßig Sport treiben. Sauna und Wechselduschen härten zusätzlich ab. Neben ausreichend Schlaf – mindestens sieben Stunden pro Nacht – kann auch eine Fahrt in die Berge oder ans Meer helfen. Durch die Klimavielfalt wie auch durch Bewegung im Freien lernt der Organismus, sich der Witterung besser anzupassen.

Das Patientenmagazin „HausArzt“ gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 3/2020 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.

Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Seit 1970 sind 1406 untersuchte Bestände wandernder Süßwasserfischarten weltweit um durchschnittlich 76 Prozent zurückgegangen. In Europa liegt der Rückgang sogar bei 93 Prozent. Dies geht aus einem neuen Bericht über den globalen Zustand von 247 Arten wandernder Süßwasserfische wie Forelle, Aal oder Stör hervor – erstellt von der World Fish Migration Foundation, der Zoological Society of London (ZSL), dem World Wide Found For Nature (WWF) und weiteren Partnern. Philipp Wagnitz vom WWF Deutschland nennt die Zahlen einen „Weckruf für den besseren Schutz unserer Süßwasserlebensräume gerade auch in Europa“.

Den starken Rückgang in Europa um 93 Prozent verknüpfen die Autorinnen und Autoren von „The Living Planet Index (LPI) For Migratory Freshwater Fish” hauptsächlich mit der weit fortgeschrittenen Verbauung und Veränderung der europäischen Flüsse. In der EU sind derzeit 60 Prozent der Flüsse, Seen, Feuchtgebiete und Bäche in einem schlechten ökologischen Zustand. Die Verbauung der Flüsse spielt dabei eine zentrale Rolle. „Mindestens eine Million Barrieren hindern Europas Flüsse am freien Fließen. Dass Wanderfische angesichts der Verschmutzung, Überfischung und der vielen Wehre, Drainagen, Dämme und Wasserkraftwerke überhaupt noch zu ihren Laichplätzen kommen, ist unglaublich“, meint WWF-Süßwasserexperte Wagnitz.

Zum besseren Schutz der Süsswasserarten fordert der WWF, keine neuen Wasserkraftanlagen zu bauen und stattdessen erneuerbare Energiequellen wie Solar und Wind stärker zu fördern. Sie weisen schon heute eine höhere Energieerzeugung bei weitaus geringeren Kosten und Umweltauswirkungen vor. „Die EU muss ihre neue Biodiversitätsstrategie ernst nehmen. EU-Gelder müssen statt in Wasserkraft, in Wind- und Solarenergie fließen. Bestehende Anlagen müssen rückgebaut oder zumindest modernisiert werden, um den Flüssen wieder mehr Freiheit zu geben“, sagt Wagnitz. Im vergangenen Jahr hatte der WWF Zahlen zur Wasserkraft in Europa veröffentlicht. Demnach existieren bereits mehr als 20.000 Wasserkraftwerke, weitere 8.000 sind geplant. Allein in Bayern blockieren über 4200 vor allem kleine Wasserkraftwerke die Flüsse. Sie produzieren aber lediglich 1,5 Prozent des bayerischen Stroms.

Am Rhein zeigt sich aus Sicht des WWF, wie durch ein koordiniertes Maßnahmepaket verschwundene Wanderfischpopulationen wieder eingebürgert und selbsterhaltend aufgebaut werden können. Im Rahmen des Programms „Lachs 2000“ wurden Wanderbarrieren entfernt oder für die Fische besser passierbar gemacht und Teile des Gewässers gezielt renaturiert. Das ermöglicht es dort Lachsen und weiteren Wanderfischarten sich ihren früheren Lebensraum zurückzuerobern.

Neben der Zerstörung und Verbauung von Feuchtgebieten ist Überfischung ein weiterer Treiber des Schwundes vieler Wanderfischbestände. Darüber hinaus macht sich die Klimakrise negativ bemerkbar. Temperaturänderungen beeinflussen die Zeitfenster für die Wanderung und Fortpflanzung, so dass die Fortpflanzung nicht mehr mit optimaler Nahrungsverfügbarkeit einhergeht.

 

[metaslider id=20815]

Original Content von WWF Deutschland

[metaslider id=10234]


Immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund in Hessen
Der Anteil der hessischen Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist weiter gestiegen: Ergebnissen des Mikrozensus 2019 zufolge lebten im Jahr 2019 rund 2,14 Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln in Hessen. Das waren knapp 3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Jede dritte in Hessen lebende Person hat einen Migrationshintergrund. Wie das Hessische Statistische Landesamt auf Basis der Mikrozensus-Erhebung 2019 mitteilt, hatten im vergangenen Jahr 34 Prozent aller Hessinnen und Hessen ausländische Wurzeln. Dabei ist ihre Anzahl in den vergangenen Jahren stetig gewachsen: Wurde im Jahr 2017 erstmals die 2-Millionen-Marke überschritten, so lebten im Jahr 2019 bereits 2,14 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Hessen. Darunter waren Hessinnen und Hessen mit türkischen Wurzeln am häufigsten vertreten: Ihr Anteil lag bei 14 Prozent.

Hinweise
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Neben den zugewanderten und in Deutschland geborenen Ausländerinnen und Ausländern zählen auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Eingebürgerte und deren in Deutschland geborene Kinder zu dieser Bevölkerungsgruppe. Seit 2017 werden auch adoptierte Personen mit ausländischen Wurzeln, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch einen deutschen Elternteil erhalten haben, sowie deren in Deutschland geborene Kinder zu Personen mit Migrationshintergrund gezählt.
Die Bevölkerungszahlen im Text beziehen sich auf Privathaushalte. Für Personen in Gemeinschaftsunterkünften wird die Information zum Migrationsstatus seit 2017 nicht mehr erhoben.

Weitere Ergebnisse des Mikrozensus 2019 finden Sie auf unserer Internetseite unter Haushalte und Erwerbstätigkeit (Mikrozensus).

Hessisches Statistisches Landesamt


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

(ots) Mit Geld umzugehen gehört zu den wichtigsten Lektionen, die ein junger Mensch fürs Leben lernen sollte. Das wissen auch die Eltern in Deutschland, die ihren Kindern in der Regel ab der ersten Klasse ein eigenes Taschengeld zur Verfügung stellen. Wieviel das ist und wovon der Betrag abhängt, hat CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, in Zusammenarbeit mit forsa herausgefunden.

Viele Eltern wissen, wie hartnäckig ihre Sprösslinge sein können, wenn es um die Erfüllung großer und kleiner Kinderwünsche geht. Ein Besuch im Spaßbad, der neue Roller oder ein großer Eisbecher mit Sahne – „Bitte Mama!“ und „Papa, darf ich das haben?“ schallt es durch den Erziehungsalltag. Dabei können sich viele Kinder diese Wünsche selbst erfüllen, wenn sie den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Finanzen möglichst früh lernen. Mit einem regelmäßigen Taschengeld können Eltern sie dabei unterstützen. Wie es die Eltern in Deutschland mit dem Taschengeld im Jahr 2020 halten, zeigt eine aktuelle Umfrage[1] des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt.

2020 IM DURCHSCHNITT WENIGER TASCHENGELD ALS IN DEN VORJAHREN – HÖCHSTER STAND BEI KINDERN, DIE KEIN TASCHENGELD ERHALTEN

Die durchschnittliche Höhe des Taschengeldes, welches sechs- bis neunjährigen Kindern regelmäßig zur freien Verfügung steht, beträgt demnach in diesem Jahr 3,30 Euro pro Woche bzw. 14,30 Euro pro Monat. 2018 bekamen die Kinder noch durchschnittlich 20 Cent mehr pro Woche bzw. 87 Cent mehr pro Monat. Positiv: Für Mädchen und Jungen ist das durchschnittliche Taschengeld genau gleich hoch. Dagegen haben 45 Prozent der Kinder kein eigenes Geld zur Verfügung – das ist der höchste Stand seit 2013.

Befragt nach den Kriterien für diese Höhe, orientierten sich 67 Prozent der Eltern am Alter ihres Kindes. Weitere Faktoren sind die Klassenstufe (17 Prozent) und das Verhalten der Kinder (zwölf Prozent). Die Taschengeldhöhe von den Schulnoten abhängig zu machen – was früher durchaus üblich war – scheint der Vergangenheit anzugehören: Nur sechs Prozent der Eltern entschieden sich für diese Antwortmöglichkeit. Damit folgen die meisten Eltern den Empfehlungen von Erziehungsexperten, Taschengeld nicht als Erziehungsmittel in Form von Belohnung oder Bestrafung zu nutzen.

WÖCHENTLICHE AUSZAHLUNG BESSER FÜR SELBSTSTÄNDIGKEIT

Seit 2013 untersucht CosmosDirekt neben der Höhe und der Kriterien auch die Frequenz, mit der die Kinder neues Futter für ihr Sparschwein erwarten können. Lediglich ein Prozent der Kinder zwischen sechs und neun Jahren bekommen in 2020 ihr Taschengeld täglich ausbezahlt. Fast drei Viertel (74 Prozent) haben ein wöchentliches Budget und 24 Prozent der Kids dürfen sich einmal im Monat auf Taschengeld freuen. „Die wöchentliche Auszahlung ist ideal für Kinder im Grundschulalter“, weiß Nicole Canbaz, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt. „Dadurch lernen sie, sich ihr Geld einzuteilen und damit auszukommen. Gleichzeitig ist eine Woche ein überschaubarer Zeitraum, für den auch die jüngsten ABC-Schützen gut planen können.“

[1] Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Taschengeld“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Juli 2020 wurden in Deutschland 501 Eltern von Kindern zwischen sechs und neun Jahren befragt.

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: CosmosDirekt,

[metaslider id=10234]


Beispielbild

Bei dieser Frage geht es eigentlich um zwei verschiedene Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Wir dürfen die Angelegenheit jedoch nicht zu komplex betrachten, denn das ist sie nicht. Zum einen muss die Frage der Finanzierung von Fussballwetten aus der Sicht des Spielers betrachtet werden. Wenn der Spieler sich also fragt, wie er sein Hobby als Spieler finanzieren soll, dann liegt das Problem bereits im Bereich der Frage, denn eigentlich sollte die Frage nicht so detailliert gestellt werden. Es ist also immer eine gute Idee, sich daran zu orientieren, dass man vielleicht auch nach Möglichkeiten sucht, sich selbst als Teil einer Gesamtsumme zu sehen. Wie das Spielfeld erweitert werden kann, lässt sich anhand eines ganzen Unterabschnitts erkennen. Nehmen wir an, ein Spieler spielt jeden Tag nur zum Spaß verschiedene Spiele und kauft Spielsteine, um neue Waffen zu kaufen, vielleicht um seine Chancen zu erhöhen, leichter auf die nächste Stufe zu gelangen. In diesem Fall braucht er sich die Frage der Finanzierung gar nicht erst zu stellen, denn es handelt sich von Anfang an um ein Verlustgeschäft. Wie sollen wir also an die Sache herangehen? Wenn Sie sich die Frage der Finanzierung stellen, dann können Sie davon ausgehen, dass dieser Bereich als lukrativ angesehen wird, wenn er letztlich zu Verdienstmöglichkeiten führen kann. Nur in diesem Spannungsfeld können sich Chancen ergeben, die wesentlich beeinflusst werden können. Zu diesem Umstand gehört auch die Möglichkeit, die Chancen zu erhalten, um weiterhin Gewinne einführen zu können. In jedem Berechnungsmodell einer Finanzierung muss am Ende des Tages auch die Investition verglichen werden.

 

Die Berechnungsmethode ist im Prinzip auch sehr einfach, denn Sie vergleichen die Kosten mit den Gewinnen und diese Beträge werden auf den Barwert abgezinst.

Dies bietet auch eine gleichwertige Vergleichsmöglichkeit auf der Ebene der Chancengleichheit. Um in diesem Modell auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, müssen auch die Möglichkeiten eines Gewinns in den Vordergrund gestellt werden. Das Modell funktioniert also nicht so gut für Spiele und Spiele im Allgemeinen. Bei den Sportwetten wird die Frage der Finanzierung viel wichtiger. Schließlich implizieren Sportwetten die Möglichkeit der Finanzierung, weil sich daraus auch echte Gewinnmöglichkeiten für den Spieler ergeben. Es ist daher notwendig, die Quoten zu berechnen, wie hoch diese Möglichkeiten sind. Es ist daher am besten, eine Reihe von Zahlen in einem Excel-Arbeitsblatt zusammenzustellen und vorzuschlagen, wie hoch die Gewinne bei jeder Wette sein werden. Es wird aber auch wichtig sein, die möglichen Verluste aufzuzeigen, denn es gibt kein einziges reales Szenario, bei dem es einfach nur Gewinne geben wird. Dann belügen Sie sich selbst, und das ganze Modell ist null und nichtig. Wenn Sie es vorziehen, diesen unehrlichen und vor allem unrealistischen Ansatz zu wählen, dann werden Sie auf lange Sicht keine Zukunft darin sehen. Es liegt aber immer im Auge des Betrachters, auch konsequent die Chancen zu betrachten und damit Möglichkeiten zu ergreifen, diese Chancen als Optionen zu sehen. Solche Elemente finden Sie in jedem Modell einer sachgerechten Finanzierung.

 

Die Frage nach den Quellen dieser Finanzierung stellt sich daher in der ersten Analyse überhaupt nicht.

Es muss an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass es vor allem die Anbieter solcher Finanzierungen sind, die sich mit genau diesen Teilbereichen vertraut machen und sie nachfragen. Sie bestehen deshalb auf der Vorlage dieser Unterlagen, die zeigen können, welche Überlegungen Sie als Akteur angestellt haben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Wenn es bei diesen Modellen keinen einzigen Verlust gibt, dann wird es wahrscheinlich auch keine Finanzierungszusage geben. Die Modelle werden als unehrlich und nicht gut durchdacht zurückgewiesen werden. Wenn die Modelle jedoch überzeugend argumentiert werden können, dann ist dies auch ein Weg, sie zu betrachten und erste Diskussionen über die Finanzierung zu beginnen. Dann können wir auch die möglichen Quellen diskutieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt wird auch die Frage sein, um welche Beträge es sich handeln wird. In der Regel sollten diese Beträge nicht zu hoch sein, vor allem zu Beginn der Aktivitäten. Schließlich wollen Sie nicht die Gewinne maximieren, sondern vor allem die Verluste minimieren. Dies ist ein Ansatz, der gerade als unwissender Neueinsteiger in das Sportwettengeschäft ratsam ist. Wenn Sie als erfahrener Wettanbieter später eine risikoreichere Wahl bei Sportwetten treffen möchten, könnte dies durchaus dazu führen, dass Ihnen Ihr Geldgeber dies als großes Plus positiv anrechnet. Sie müssen sich einfach in die Perspektive eines Finanziers versetzen. Er möchte die bestmöglichen Chancen sehen, dass das geliehene Geld wieder in seine Kasse zurückfließt. Niemand liebt das Risiko. Vielleicht ist das etwas zu hart ausgedrückt, aber niemand will zu viel Risiko eingehen, ohne dass sich das Risiko in Geld auszahlt. Daraus ergeben sich natürlich unterschiedliche Risiken, die auch in dieser Hinsicht nicht so leicht zu verstehen sind.

 

Es ist deshalb ein besonderes Vergnügen, hier einen Standard zu setzen, der auch zu einem positiven Barwert im Sinne unserer Rechenmodelle im Zahlenspiel führen kann.

Dazu muss man allerdings ein echter Kenner der Szene sein und vor allem mit den Modellen zur Quotenberechnung bei Sportwetten vertraut sein. Dies kann vor allem für Anfänger sehr schwierig sein. Wenn Sie zudem in Ihren Modellen für die Gewinnberechnung eine zu hohe Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der Quoten anwenden, ist dies natürlich nicht glaubwürdig und wird Ihnen keine Chancen geben können. Auch die Verluste können eher als positiver Beitrag dargestellt werden, und Sie werden sich nicht so selbstbewusst präsentieren können, um die besten Bedingungen für die Finanzierung auszuhandeln. Gerade bei grössere1n Beträgen ist dies aber für die Berechnung der Quoten unabdingbar, und so können neue Standards in der Finanzierung erreicht werden. Beispielsweise benötigt der Anbieter auch einen Kontokorrentkredit, um die aktuellen negativen Überschüsse zu finanzieren. Der Anbieter von Sportwetten wird nur dann die besten Konditionen aushandeln können, wenn ein entsprechendes Berechnungsmodell vorgelegt werden kann, das glaubwürdig macht, dass reale Annahmen getroffen wurden. Wettanbieter ohne Einzahlung zu suchen kann sich lohnen.

 

Natürlich kann man dies von einem professionell geführten Unternehmen annehmen, aber letztlich muss es auch der Kunde annehmen, der ebenfalls an einem Gewinn interessiert ist.

Man beruft sich also immer auf die gleichen Annahmen, aber leider ist die Chancengleichheit nicht in dem Maße gegeben, wie man es sich gewünscht hätte. Die Berechnung von Quoten ist wohl die grösste Herausforderung. Man könnte vielleicht jetzt auf den Gedanken kommen und eine Behörde dazu befragen. Leider gibt es hier aber keine offiziellen Quellen, und die Anbieter von Sportwetten selbst sind nicht daran gebunden, was die Aufgabe noch schwieriger macht. Dennoch scheint sie nicht ganz unmöglich zu sein. Allerdings muss man die tatsächlichen Chancen vergleichen. Man muss sich verschiedene Fragen stellen, um Chancengleichheit herzustellen. Eine wesentliche Frage ist zum Beispiel, ob es nun auch ein Team gibt, in dem der Wissenstransfer für die Berechnung der Chancen gleichmässig verteilt und damit sichergestellt werden kann. Wenn die Antwort auf diese Frage ein klares „Nein“ ist, müssen Sie vielleicht einige Dinge überdenken und Ihren Ansatz ändern. Insbesondere bei Fragen der Finanzierung kann dies zu möglichen irreführenden Aussagen führen, die sich bei Verhandlungen über die Finanzierung als Stolperstein erweisen könnten.


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

 (ots) Ferienzeit ist Urlaubszeit. Wie in jedem Jahr quälen sich Autokolonnen über deutsche Straßen. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt. Das Risiko kennen die Autofahrer. Deutlich weniger können die Frage beantworten: Was ist im Fall der Fälle zu tun?

Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 150 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das Warndreieck so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.

Das Aufstellen auf Landstraßen und Autobahnen ist ein nicht ganz ungefährliches Unterfangen. Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit rechts, am äußersten Fahrbahnrand – noch besser: das Laufen hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, wie die HUK-COBURG mitteilt, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien notiert. – Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.

Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr. Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Unfall mit ausländischem Pkw?

Deutschland ist ein Transitland. Gerade im Sommer sind viele ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk@gruene-karte.de). In der Regel überträgt das „Deutsche Grüne Karte Büro“ die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: HUK-COBURG

[metaslider id=10234]


(ots) Unfälle haben für Motorradfahrer oftmals größere Auswirkungen als für Autofahrer. Bei einem Aufprall werden letztere nicht nur durch die Karosserie, sondern auch durch Airbags geschützt. Inzwischen können aber auch Motorradfahrer bei einem Unfall von einem Airbag in Form einer Weste oder Jacke profitieren. Was die neueste Generation von Airbag-Bekleidungssystemen kann, hat der ADAC im Crashtest überprüft. Das Ergebnis: alle getesteten Jacken werden mit „gut“ bewertet und bieten im Falle eines Unfalls mit bis zu 50 km/h zusätzlichen Schutz im Brust- und Rückenbereich.

Insgesamt wurden drei Airbag-Jacken untersucht: das Tech-Air Street-e System von Alpinestars, die D-Air Street Smart JKT von Dainese und die eVest von HELD/In&Motion. Alle drei Jacken haben eine Interventionszeit (Dauer vom ersten Anstoß bis zum vollständigen Aufblasen des Airbags) von circa 80 Millisekunden. Der Airbag-Schutz ist bei allen Produkten bereits vor dem Anprall des Motorradfahrers am Auto vorhanden. Kleine Unterschiede gibt es in der Handhabung. So erfolgt die Wiederinstandsetzung nach einem Unfall beispielsweise bei den Modellen von Dainese und Alpinestars beim Händler beziehungsweise beim Hersteller. Die Weste von Held/In&Motion kann der Nutzer nach dem Auslösen selbst wieder in Stand setzen. Die Weste von Dainese ist die einzige, die auch mit beliebiger passender Schutzkleidung, zum Beispiel der vorhandenen Lederkombi, kombiniert werden kann. Die anderen Westen erfordern eigene, kompatible Jacken.

Bereits 2013 hat der ADAC die erste elektronische Airbag-Jacke von Dainese getestet. Damals war die Sensorik noch am Fahrzeug installiert. Es mussten zusätzliche Komponenten an der Maschine angebracht werden, wodurch die Jacke nur in Verbindung mit dem entsprechend ausgestatteten Motorrad funktionierte. Die nun getesteten Jacken verfügen alle über eine eigenständige Sensorik und sind autonom nutzbar.

Der ADAC empfiehlt Verbrauchern, sich ausführlich mit dem Produkt und der eigenen spezifischen Nutzung zu befassen. Der Bedienungsanleitung ist unbedingt Folge zu leisten, denn die richtige Einstellung und Wartung der Schutzwesten ist wichtig, damit sie ihr volles Schutzpotenzial erreichen. Außerdem ist eine ausgiebige Probefahrt mit der in Frage kommenden Jacke sinnvoll, um sich vor dem Kauf mit Tragekomfort und Gewicht vertraut zu machen.

ADAC


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

(ots) DUH zieht positive Zwischenbilanz ihrer Arbeit zur Durchsetzung der Sauberen Luft in deutschen Städten: Bisher keine Klage verloren, 31 der 40 Verfahren mit Erfolg abgeschlossen – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Sind zuversichtlich, bis Ende 2020 die Saubere Luft in allen Städten durchgesetzt zu haben“

Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in 40 deutschen Städten zur Durchsetzung der Sauberen Luft und damit Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) sind bisher alle juristisch erfolgreich verlaufen und haben die Luftqualität in unseren Städten nachweislich und spürbar verbessert. Das zeigen neue Auswertungen der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Daten des staatlichen Messnetzes. Danach ist der Rückgang des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid von 2018 auf 2019 in Städten, in denen die DUH geklagt hat, im Schnitt doppelt so hoch ausgefallen wie in Nicht-Klagestädten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir haben ein wichtiges Etappenziel erreicht und die Menschen können in vielen Städten endlich Saubere Luft einatmen. Mit unseren Klagen haben wir eine intensive Beschäftigung der Politik mit der Notwendigkeit der Luftreinhaltung und in den betroffenen Städten eine Stärkung von Bahn, Bus und Fahrradverkehr durchgesetzt. Über Jahre sind wir von den Dieselkonzernen und ihren Befehlsempfängern in der Politik geschmäht worden, nur weil wir darauf gepocht haben, dass die Menschen in unseren Städten ein Recht auf Saubere Luft und Einhaltung der Grenzwerte für die Dieselabgasgifte Dieselruß und Stickstoffdioxid haben. Jetzt beweisen die Gerichtsurteile und die realen Messwerte: Die Klagen waren nicht nur formal berechtigt, sondern auch zur Durchsetzung der zahlreichen Maßnahmen für die Saubere Luft notwendig. In stark belasteten Städten wie in Stuttgart sehen wir, wie Dieselfahrverbote die NO2-Werte massiv verringern. In Städten mit weniger hohen Überschreitungen kann dann auf Dieselfahrverbote verzichtet werden, wenn beispielsweise insgesamt die Fahrzeugmenge verringert, verlangsamt und Bahn, Bus und Fahrradinfrastruktur massiv ausgebaut werden.“

Die DUH klagt seit 2005 für effektive Luftreinhaltung. Während es anfangs um die Durchsetzung der insgesamt 70 grünen Umweltzonen zur Einhaltung der Feinstaubwerte ging, kamen 2011 die Klagen zur Durchsetzung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in 40 Städten hinzu, vielerorts verbunden mit der Frage, ob Dieselfahrverbote eingeführt werden müssen. Einige dieser Klagen wurden von der internationalen Umweltrechtsorganisation Client Earth unterstützt.

Von diesen Verfahren hat die DUH bisher kein einziges verloren und sie in 31 Fällen für die betroffenen Menschen positiv abgeschlossen – unter anderem durch 12 gewonnene Urteile und 13 richterliche Vergleiche. Zuletzt hatte das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in der vergangenen Woche in seinem Urteil für Kiel die Notwendigkeit eines Dieselfahrverbots umfassend begründet.

„Wir haben kein einziges Hauptsacheverfahren in auch nur einer einzigen Instanz verloren. Ein für uns neues Phänomen ist, dass sich trotzdem einzelne Kommunen und Landesregierungen weigern, rechtskräftige Urteile umzusetzen und wir Ministerpräsidenten in München oder Stuttgart per Zwangsvollstreckung dazu zwingen müssen. Gerade die aktuelle Covid-19-Pandemie macht deutlich, wie wichtig es ist, zur Vermeidung schwerer Krankheitsverläufe die Grenzwerte für Saubere Luft sicher einzuhalten“, so Dorothee Saar, DUH-Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung.

Dass die von der DUH mit Gerichtsverfahren und richterlichen Vergleichsverhandlungen durchgesetzten Maßnahmen wirken, zeigt sich bei den offiziellen Messwerten. Diese verzeichnen allein von 2018 zu 2019 einen Rückgang des Jahresmittels der NO2-Belastung um durchschnittlich 4,2 µg/m³ in den Klagestädten. In den Städten, in denen die DUH nicht geklagt hat, liegt die Absenkung im gleichen Zeitraum bei nur 2,1 µg/m³. Der Druck der Verfahren und Urteile hat in den Klagestädten also für einen doppelt so hohen Rückgang der Schadstoffe gesorgt, verglichen mit Nicht-Klagestädten. Diese Tendenz ist zudem über mehrere Jahre hinweg zu beobachten, seit die ersten Verfahren ihre Wirkung entfalteten.

Jürgen Resch: „So sehr wir uns aktuell über gute Luftqualitätswerte freuen, so sehr muss uns auch klar sein, dass nach einer Normalisierung des innerstädtischen Verkehrs wieder massive Überschreitungen drohen. Die NO2-Werte in den vergangenen Tagen in München von bis zu 76 µg/m³ an der Landshuter Allee sind eine Warnung, die wir bundesweit ernst nehmen müssen. Viele bisherige Nutzer von Bus und Bahnen steigen momentan um aufs Fahrrad, noch mehr aufs Auto. Die Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugen steigen bereits ebenso an wie entsprechende Unfälle. Gerade große Stadtgeländewagen und die besonders schmutzigen Betrugsdiesel müssen dabei als erste aus unseren Innenstädten verschwinden.“

Die DUH kündigt an, in den kommenden Wochen und Monaten ihre Aktionen gegen die hauptsächlichen Verursacher der NO2-Belastung zu intensivieren: Dies sind vor allem die Diesel-Konzerne BMW, Daimler und Volkswagen, die über 10 Millionen illegale Diesel-Fahrzeuge mit betrügerischen Abschalteinrichtungen und nicht funktionierender Abgasreinigung (einschließlich der Abgasstufe Euro 6) verkauft haben.

Die DUH ist nun im 5. Jahr ihrer Klagen gegen betrügerische Diesel-Konzerne und gegen die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekommen. Noch in diesem Jahr rechnet die DUH mit einer Grundsatzentscheidung des EuGH in einer von ihr erhobenen Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt. Folgt das Gericht der Rechtsauffassung der DUH und der überraschend klaren Stellungnahme der EU-Kommission, müssen die Hersteller Millionen Besitzer von Betrugsdieseln entschädigen. Viel wichtiger: Die mit bis zu 30-fach überhöhten Abgasen die Luft verpestenden Betrugsdiesel müssen auf Kosten der Hersteller nachgerüstet oder stillgelegt werden. Hieraus verspricht sich die DUH einen weiteren wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Luftbelastung

 

[metaslider id=20815]

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,

[metaslider id=10234]


(ots) Kassel-Mitte:

Ein 22-Jähriger hat am gestrigen Montagabend in der Kasseler Innenstadt bei seiner Festnahme wegen Körperverletzung einen Polizisten durch Tritte verletzt. Zwischen dem Tatverdächtigen und einem anderen Mann soll es zuvor zu einer handfesten Auseinandersetzung und gegenseitigen Angriffen mit einer Flasche sowie einem Messer gekommen sein, woraufhin Passanten die Polizei alarmiert hatten. Während der zweite bislang unbekannte Täter bei Eintreffen der hinzugeeilten Streifen bereits geflüchtet war, konnten die Polizisten den aggressiven 22-Jährigen festnehmen. Hierbei setzte er sich massiv zur Wehr, indem er die Beamten mit Schlägen und Tritten attackierte und bespuckte. Der im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnende Tatverdächtige muss sich nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten. Die Polizei ermittelt zudem wegen wechselseitiger Körperverletzung und sucht Zeugen, die Hinweise auf den geflüchteten Täter geben können.

Mehrere Passanten hatten die Kasseler Polizei gegen 20:50 Uhr wegen der Schlägerei zum Friedrichsplatz gerufen. Wie sie gegenüber den hinzugeeilten Streifen des Polizeireviers Mitte schilderten, waren dort offenbar mehrere Personen in Streit geraten. Zwischen mindestens zwei Männern war es dann zu der Schlägerei gekommen, in dessen Verlauf der 22-Jährige auch eine Glasflasche nach seinem Kontrahenten geworfen haben soll. Dieser habe daraufhin ein Messer gezogen und ging damit auf den 22-Jährigen los, so die Zeugen. Während der Täter mit dem Messer bereits geflüchtet war, klickten für den unverletzten 22-Jährigen kurz darauf am Karlsplatz die Handschellen. Bei seiner Festnahme war es dann zu den Angriffen auf die Beamten gekommen, wodurch ein Polizist leichte Verletzungen am Bein erlitt. Darüber hinaus bedrohte er die Polizeibeamten, während er sie aufs Übelste beleidigte. Den 22-Jährigen brachten die Polizisten zur Verhinderung weiterer Straftaten in eine Gewahrsamszelle des Polizeipräsidiums. Dort entnahm ein Arzt bei dem Tatverdächtigen eine Blutprobe, die nun Aufschluss darüber geben soll, ob er unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.

Eine Fahndung nach dem geflüchteten Täter, der bei der Auseinandersetzung das Messer gezogen haben soll, verlief ohne Erfolg. Er wird folgendermaßen beschrieben:

Etwa 1,65 bis 1,75 Meter groß, kurze braune krause Haare, dunkle Hautfarbe, trug eine graue Arbeitshose und eine schwarze Kapuzenjacke.

Die Hintergründe der Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern sind noch unklar. Zeugen, die den Beamten der Regionalen Ermittlungsgruppe Hinweise auf den unbekannten Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel.: 0561-9100 bei der Kasseler Polizei zu melden.

Polizeipräsidium Nordhessen


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


(ots)Hofgeismar (Landkreis Kassel): Nach dem Brand, der sich am gestrigen Montagnachmittag, gegen 15:25 Uhr, im Hofgeismarer Ortsteil Hümme ereignete, haben die Beamten des Kommissariats 11 der Kasseler Kripo am heutigen Dienstag die Brandstelle aufgesucht und dort die Ermittlungen zur Brandursache fortgesetzt. Wie sie dazu berichten, gehen sie derzeit davon aus, dass das Feuer in dem am Wohnhaus angrenzenden ca. 60 qm großen Schuppen fahrlässig bzw. durch einen technischen Defekt verursacht worden war. Der Schuppen diente als Holzlager. Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung haben sich bislang nicht ergeben. Die Schadenshöhe wird insgesamt auf ca. 90.000 Euro geschätzt. Von den drei dort wohnenden Menschen hatten alle zur Brandzeit anwesenden Bewohner das Haus verlassen. Personen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden. Eine Bewohnerin erlitt einen Schock und musste in einem Hofgeismarer Krankenhaus behandelt werden. Bei den Löscharbeiten hatten die Einsatzkräfte zahlreiche Waffen und Munition vorgefunden, die heute sichergestellt wurden. Die möglicherweise schon länger unbrauchbar gemachten Waffen und die Munition werden umgehend dem Hessischen Landeskriminalamt zur Prüfung und Begutachtung übersandt. Die weiteren Ermittlungen zur Brandursache und zu einem möglichen Verstoß nach dem Waffengesetz führen die Beamten des Kommissariats 11 der Kasseler Kripo.

Polizeipräsidium Nordhessen

[visual-link-preview encoded=“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″]


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


Am gestrigen Abend gegen 18:26 Uhr löste die automatische Brandmeldeanlage in einem Alten- und Pflegeheim in der Eberhard-Wildermuth-Straße in Kassel aus.

Kurze Zeit später meldeten Mitarbeiter des Heimes über Notruf bei der Leitstelle der Feuerwehr Kassel ein bestätigtes Feuer in einer der Wohnebenen.

Mehrere Personen wurden vom Pflegepersonal noch vor Eintreffen der Feuerwehr aus dem Heim gerettet.

Fünf Personen kamen mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung und Brandverletzungen in Kasseler Krankenhäuser.

Bei Ankunft der Feuerwehr brannte es in einem Zimmer in einer der Wohnebenen.

Das Feuer war bereits durch Pflegepersonal mit Feuerlöschern weitesgehend gelöscht.

Das Zimmer war allerdings noch stark verraucht. Einige der Bewohner des Alten- und Pflegeheimes konnten das Gebäude nicht aus eigener Kraft verlassen und wurden durch das Pflegepersonal ins Freie gerettet.

Dabei erlitten fünf Personen, darunter auch Pflegekräfte, eine Rauchgasvergiftung und zum Teil Brandverletzungen. Insgesamt wurden 12 Personen vom Rettungsdienst während des Einsatzes betreut und behandelt. Fünf Personen wurden zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Das Feuer konnte durch einen gezielten Löschangriff mit einem Trupp der Feuerwehr unter Atemschutz und einem C-Rohr schnell gelöscht werden. Anschließend wurde die Brandstelle mit einer Wärmebildkamera auf Glutnester untersucht und die Wohnebene mit einem Druckbelüfter entraucht und belüftet.

Das betroffene Zimmer ist durch den Brand nicht mehr bewohnbar. Die übrigen Bewohner des Heimes konnten am Abend wieder in ihre Zimmer zurückkehren.
Besonders zu erwähnen ist bei diesem Einsatz das schnelle und besonnene Handeln der Pflegekräfte. Sie haben durch ihr Eingreifen schlimmeres verhindert und konnten alle Bewohner des Heimes rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Der Einsatz war gegen 20:00 Uhr beendet.
Zur Brandursache können noch keine Angaben gemacht werden.

Eingesetzte Kräfte: Löschzug der Feuerwache 1; Freiwillige Feuerwehr Niederzwehren, 8 Rettungswagen; 3 Notärzte; Leitender Notarzt; Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Gesamt 51 Einsatzkräfte

Danke an die Feuerwehr für diesen Einatzbericht


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

143 Millionen Säugetiere, 2,46 Milliarden Reptilien, 180 Millionen Vögel und 51 Millionen Frösche – insgesamt fast drei Milliarden Tiere starben bei den verheerenden Buschbränden in Australien 2019 und 2020 oder wurden aus ihrem Lebensraum vertrieben. Das ist das bestürzende Zwischenergebnis eines neuen WWF-Reports, der wohl weltweit erstmalig eine so umfangreiche Bestandsaufnahme der Brandschäden für die Artenvielfalt enthält. Die Zahl ist fast dreimal so hoch wie die Schätzungen, die im Januar veröffentlicht wurden.

Trotz der Tatsache, dass es sich um einen Interims-Bericht handelt, wird sich an dem Endergebnis von drei Milliarden toten und vertriebenen Tieren voraussichtlich nichts mehr ändern. „Diese Zwischenergebnisse sind schockierend. Die Brände waren eine der schlimmsten Katastrophen für die Tier- und Pflanzenwelt in der Geschichte der Neuzeit“, äußert sich Dermot O´Gorman, CEO des WWF Australien.

„Schon im Januar war die Zahl von 1,2 Milliarden toten und vertriebenen Tieren kaum vorstellbar. Dieses neue Ergebnis übertrifft die schlimmsten Erwartungen“, so Arnulf Köhncke, Artenschutzexperte beim WWF Deutschland. Während sich die Schätzungen im Januar nur auf die Bundesstaaten New South Wales und Victoria bezogen, nahmen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen nun eine größere betroffene Fläche von 11,46 Millionen Hektar in ganz Australien ins Auge.

„Wie viele tote Tiere es genau sind, lässt sich schwer herausfinden. Fest steht, dass es die Tiere, die es aus den Flammen herausgeschafft haben, nun sehr schwer haben. Wenn Lebensraum und Nahrungsquellen, Nistplätze und Zufluchtsorte fehlen, werden weiter Tiere sterben“, so Köhncke.

Die Wälder der Welt leiden zunehmend unter der sich zuspitzenden Klimakrise, die wiederum zu immer heftigeren Bränden führt. „Die Rekordfeuer in Australien könnten zur neuen Normalität werden und sind nur ein Vorgeschmack auf das, was uns erwartet, wenn wir es nicht schaffen, den weltweiten Temperaturanstieg auf unter 1,5 Grad zu begrenzen“, warnt Köhncke. Der Report beinhaltet darüber hinaus Forderungen nach einer Eindämmung der massiven Abholzung australischer Wälder, einer besseren Verbindung einzelner Lebensräume, damit sich die Tiere vor den Feuern in andere Gebiete retten können sowie nach besserem Schutz unverbrannter Gebiete, die für gefährdete Tierarten von Bedeutung sind.

Gerade in der letzten Woche erschien eine Studie der Universität Queensland, nach der der Lebensraum von 70 einheimischen Wirbeltier-Arten in erheblichem Maße durch die Feuer betroffen ist und einige Arten noch weiter an den Rand des Aussterbens gebracht worden sein könnten. “Die Klimakrise und das Artensterben hängen direkt zusammen. Solche unvorstellbaren Zahlen verdeutlichen, wie fatal der Effekt dieser neuen Mega-Feuer auf die Tierwelt ist. Aber auch der Verlust von Lebensräumen weltweit und sich verändernde Nahrungsverfügbarkeiten lassen das Artensterben immer weiter voranschreiten”, erklärt Köhncke.

Im Auftrag des WWF Australien arbeiten zehn Wissenschaftler von den Universitäten in Sydney, New South Wales, Newcastle sowie der Charles Sturt Universität und der Umweltschutzorganisation BirdLife Australia an dem aktuellen Bericht. Geleitet wird das Projekt von Dr Lily Van Eeden und betreut von Professor Chris Dickman, beide von der Universität Sydney. Sie waren bereits an der ersten Schätzung im Januar beteiligt. Der finale Report erscheint voraussichtlich im August 2020.

 

[metaslider id=20815]

Original Content von WWF Deutschland

[metaslider id=10234]


Bundesgerichtshof entscheidet über Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google („Recht auf Vergessenwerden“)

Entscheidungen vom 27. Juli 2020 – VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18

Verfahren VI ZR 405/18: 

Der Kläger war Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles Defizit von knapp einer Million Euro auf; kurz zuvor meldete sich der Kläger krank. Über beides berichtete seinerzeit die regionale Tagespresse unter Nennung des vollen Namens des Klägers. Der Kläger begehrt nunmehr von der Beklagten als der Verantwortlichen für die Internetsuchmaschine „Google“, es zu unterlassen, diese Presseartikel bei einer Suche nach seinem Namen in der Ergebnisliste nachzuweisen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. 

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers zurückgewiesen. Der geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Auslistung der streitgegenständlichen Ergebnislinks ergibt sich nicht aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO. Der Auslistungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO erfordert nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2019 (1 BvR 276/17 – Recht auf Vergessen II) eine umfassende Grundrechtsabwägung, die auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der betroffenen Person einerseits (Art. 7, 8 GRCh), der Grundrechte der Beklagten, der Interessen ihrer Nutzer und der Öffentlichkeit sowie der Grundrechte der Anbieter der in den beanstandeten Ergebnislinks nachgewiesenen Inhalte andererseits (Art. 11, 16 GRCh) vorzunehmen ist. Da im Rahmen dieser Abwägung die Meinungsfreiheit der durch die Entscheidung belasteten Inhalteanbieter als unmittelbar betroffenes Grundrecht in die Abwägung einzubeziehen ist, gilt keine Vermutung eines Vorrangs der Schutzinteressen des Betroffenen, sondern sind die sich gegenüberstehenden Grundrechte gleichberechtigt miteinander abzuwägen. Aus diesem Gebot der gleichberechtigten Abwägung folgt aber auch, dass der Verantwortliche einer Suchmaschine nicht erst dann tätig werden muss, wenn er von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung des Betroffenen Kenntnis erlangt. An seiner noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der DS-GVO entwickelten gegenteiligen Rechtsprechung (Senatsurteil vom 27. Februar 2018 – VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350, 363 Rn. 36 i.V.m. 370 f. Rn. 52) hält der Senat insoweit nicht fest.

Nach diesen Grundsätzen haben die Grundrechte des Klägers auch unter Berücksichtigung des Zeitablaufs im konkreten Fall hinter den Interessen der Beklagten und den in deren Waagschale zu legenden Interessen ihrer Nutzer, der Öffentlichkeit und der für die verlinkten Zeitungsartikel verantwortlichen Presseorgane zurückzutreten, wobei der fortdauernden Rechtmäßigkeit der verlinkten Berichterstattung entscheidungsanleitende Bedeutung für das Auslistungsbegehren gegen die Beklagte zukommt.

Im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des vorliegend unionsweit abschließend vereinheitlichten Datenschutzrechts und die bei Prüfung eines Auslistungsbegehrens nach Art. 17 DS-GVO vorzunehmende umfassende Grundrechtsabwägung kann der Kläger seinen Anspruch auch nicht auf Vorschriften des nationalen deutschen Rechts stützen.

 

Verfahren VI ZR 476/18:

Der Kläger ist für verschiedene Gesellschaften, die Finanzdienstleitungen anbieten, in verantwortlicher Position tätig oder an ihnen beteiligt. Die Klägerin ist seine Lebensgefährtin und war Prokuristin einer dieser Gesellschaften. Auf der Webseite eines US-amerikanischen Unternehmens, dessen Ziel es nach eigenen Angaben ist, „durch aktive Aufklärung und Transparenz nachhaltig zur Betrugsprävention in Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen“, erschienen im Jahr 2015 mehrere Artikel, die sich kritisch mit dem Anlagemodell einzelner dieser Gesellschaften auseinandersetzten. Einer dieser Artikel war mit Fotos der Kläger bebildert. Über das Geschäftsmodell der Betreiberin der Webseite wurde seinerseits kritisch berichtet, u.a. mit dem Vorwurf, sie versuche, Unternehmen zu erpressen, indem sie zunächst negative Berichte veröffentliche und danach anbiete, gegen ein sog. Schutzgeld die Berichte zu löschen bzw. die negative Berichterstattung zu verhindern. Die Kläger machen geltend, ebenfalls erpresst worden zu sein. Sie begehren von der Beklagten als der Verantwortlichen für die Internetsuchmaschine „Google“, es zu unterlassen, die genannten Artikel bei der Suche nach ihren Namen und den Namen verschiedener Gesellschaften in der Ergebnisliste nachzuweisen und die Fotos von ihnen als sog. „thumbnails“ anzuzeigen. Die Beklagte hat erklärt, die Wahrheit der in den verlinkten Inhalten aufgestellten Behauptungen nicht beurteilen zu können. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger blieb ohne Erfolg. 

 

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

Zum einen ist durch den Gerichtshof der Europäischen Union zu klären, ob es mit den Rechten des Betroffenen auf Achtung seines Privatlebens (Art. 7 GRCh) und auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 8 GRCh) vereinbar ist, bei der im Rahmen der Prüfung seines Auslistungsbegehrens gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DS-GVO vorzunehmenden Abwägung der widerstreitenden Rechte und Interessen aus Art. 7, 8, 11 und 16 GRCh dann, wenn der Link, dessen Auslistung beantragt wird, zu einem Inhalt führt, der Tatsachenbehauptungen und auf Tatsachenbehauptungen beruhende Werturteile enthält, deren Wahrheit der Betroffene in Abrede stellt, und dessen Rechtmäßigkeit mit der Frage der Wahrheitsgemäßheit der in ihm enthaltenen Tatsachenbehauptungen steht und fällt, maßgeblich auch darauf abzustellen, ob der Betroffene in zumutbarer Weise – z.B. durch eine einstweilige Verfügung – Rechtsschutz gegen den Inhalteanbieter erlangen und damit die Frage der Wahrheit des vom Suchmaschinenverantwortlichen nachgewiesenen Inhalts einer zumindest vorläufigen Klärung zuführen könnte.

Zum anderen bittet der Bundesgerichtshof um Antwort auf die Frage, ob im Falle eines Auslistungsbegehrens gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes, der bei einer Namenssuche nach Fotos von natürlichen Personen sucht, die Dritte im Zusammenhang mit dem Namen der Person ins Internet eingestellt haben, und der die von ihm aufgefundenen Fotos in seiner Ergebnisübersicht als Vorschaubilder („thumbnails“) zeigt, im Rahmen der nach Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a DS-RL / Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DS-GVO vorzunehmenden Abwägung der widerstreitenden Rechte und Interessen aus Art. 7, 8, 11 und 16 GRCh der Kontext der ursprünglichen Veröffentlichung des Dritten maßgeblich zu berücksichtigen ist, auch wenn die Webseite des Dritten bei Anzeige des Vorschaubildes durch die Suchmaschine zwar verlinkt, aber nicht konkret benannt und der sich hieraus ergebende Kontext vom Internet-Suchdienst nicht mit angezeigt wird. 

 

Vorinstanzen: 

VI ZR 405/18:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 6. September 2018 – 16 U 193/17 

Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 26. Oktober 2017 – 2-03 O 190/16

und

VI ZR 476/18:

Oberlandesgericht Köln – Urteil vom 8. November 2018 – 15 U 178/17

Landgericht Köln – Urteil vom 22. November 2017 – 28 O 492/15

Die maßgebliche Vorschrift der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) lautet: 

Art. 17 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: 

  1. a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. (…)
  2. c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  3. d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. (…)

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist 

  1. a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information (…)

Karlsruhe, den 27. Juli 2020

Bundesgerichtshof


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Bad Zwesten – Die Trinkstunde im Kurpark am Löwensprudel wird am Mittwoch den 29.Juli, dank dem Alleinunterhalter Horst Michel, wieder musikalisch untermalt. Ab 15:00 Uhr können Sie seiner musikalischen Darbietung lauschen und das staatlich anerkannte Heilwasser der „Zwestener Löwenquelle“, welches ein „Natrium-Calcium-Chlorid-Hydrogencarbonat-Wasser“ ist, zu sich nehmen. Das Wasser aus der Löwenquelle hilft sehr gut bei Erkrankungen des Magens, der Galle, der Leber, des Darms und der Harnwege. Damit das Wasser auch seine heilende Wirkung entfaltet, sollten sie das Wasser dreimal täglich zu sich nehmen. Die Gemeinde Bad Zwesten freut sich über Ihren Besuch, doch beachten Sie dabei die aktuellen Corona Bestimmungen und tragen sie eine Maske.

[ngg src=“galleries“ ids=“570″ display=“basic_slideshow“][metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


GrimmHeimat präsentiert sich als attraktive Reisealternative in Coronazeiten

Foto: Regionalmanagement Nordhessen.

Unter dem Motto „Mythos Wald“ erkundeten Journalisten aus ganz Deutschland die GrimmHeimat NordHessen. Die bereits seit Anfang des Jahres geplante Tour fand aufgrund der Corona-Pandemie mit vier statt der geplanten zehn Journalisten statt. Auf Wanderungen durch die Waldlandschaften im Nationalpark Kellerwald-Edersee (UNESCO-Weltnaturerbe), dem Naturpark Habichtswald sowie dem Geo-Naturpark Frau Holle Land konnte die Region als Urlaubsziel überzeugen.

„Aktuell erleben wir eine hohe Nachfrage von Journalisten aus ganz Deutschland und den europäischen Nachbarländern zu Urlaubsthemen in der GrimmHeimat NordHessen, denn Alternativen zum Urlaub am Strand oder in den Bergen sind begehrt,“ freut sich Ute Schulte Geschäftsführerin der Regionalmanagement Nordhessen GmbH, die die Tourismusaktivitäten der Region koordiniert. Der Austausch mit den Medienvertretern von Tageszeitungen, Magazinen, Radiosendern und Online-Medien ist eine wichtige strategische Säule in der Öffentlichkeitsarbeit der Urlaubsdestination. Denn eine positive Berichterstattung eines unabhängigen Journalisten hat eine hohe Glaubwürdigkeit bei den Lesern. Dabei stellt die GrimmHeimat NordHessen die Verbindung der ursprünglichen Waldlandschaften mit den hier verorteten Märchen der Brüder Grimm in den Mittelpunkt, das ist bundesweit und auch international ein Alleinstellungsmerkmal.

„Gleichzeitig setzen wir als Tourismusregion konsequent auf Qualitätstourismus, von den Wander- und Radwegen, über die Freizeiteinrichtungen bis hin zu den Unterkünften erfüllen wir die hohen Erwartungen der Gäste, denn schöne Landschaften allein reichen nicht“, so Schulte weiter.

Die Pressereise ist Teil der bundesweiten Marketingkampagne, die die GrimmHeimat NordHessen zur Bekämpfung der touristischen Einbrüche als Folge der Corona-Pandemie durchführt.

 Regionalmanagement Nordhessen GmbH


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]


NABU: Insektensommer geht in die zweite Runde

Wetzlar – Rund um das Beobachten, Bestimmen und Zählen von Insekten dreht sich alles bei der zweiten Runde des Insektensommers vom 31. Juli bis 9. August. Nach dem Motto „Jedes Insekt zählt“ geht es darum, die Vielfalt der Insekten im Garten, im Park, in der Feldflur oder im Wald zu entdecken und dem NABU zu melden. „Mit der Insektenzählung wollen wir ein besseres Bild über die Verbreitung einzelner Arten und Artengruppen erhalten“, erläutert NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler, den Sinn der Aktion. Die Meldungen der Mitbürger*innen geben auch erste Hinweise auf Veränderungen in der Natur, z.B. auf sich ausbreitende Insektenarten im Klimawandel. „In Südhessen kann man schon an mehreren Orten die aus dem Süden eingewanderte Gottesanbeterin beobachten“, erklärt Eppler. Spannend sei es, zu erfahren, wie weit sich die Fangschrecke mittlerweile nach Norden ausgebreitet hat. Deshalb freut sich der NABU Hessen besonders über Meldungen von Gottesanbeterinnen, die in diesen Tagen ausschlüpfen.

Im Mittelpunkt der Aktion stehen allerdings häufigere Arten, die in ganz Deutschland vorkommen. So sollen sich die Naturfreund*innen besonders auf die Suche nach Ackerhummel, Blaue Holzbiene, Blaugrüne Mosaikjungfer, Grünes Heupferd, Kleiner Fuchs, Schwalbenschwanz, Siebenpunkt-Marienkäfer und Streifenwanze begeben.

Am besten zählt es sich an einem warmen, sonnigen Tag draußen. Gezählt werden kann alles, was sechs Beine oder mehr hat. Es braucht nicht viel mehr als etwas Zeit, einen Stift und Zettel oder die praktische Zählhilfe mit den häufigsten Arten, die auf der NABU-Website runtergeladen und ausgedruckt werden kann. Der NABU bietet viele Materialien an, um die Sechsbeiner besser kennenzulernen und unterscheiden zu können. „Wer diese Tiere nicht kennt, kann sie ganz einfach mit dem NABU-Insektentrainer (www.insektentrainer.de) unterscheiden lernen. Das tolle am Insektensommer ist, dass alle, völlig unabhängig von Vorkenntnissen, mitmachen können.“, so der Biologe Eppler.

Der NABU engagiert sich seit vielen Jahren für den Schutz der Insekten. Sie sind unverzichtbar für das alltägliche Leben. So tragen sie mit ihren Bestäubungsleistungen zur Vermehrung von Pflanzen bei und steigern die Fruchtbarkeit des Bodens. Studien zeigen, dass Insekten in Deutschland deutlich zurückgehen. Eine intensive Landwirtschaft, der starke Einsatz von Pestiziden und die Ausräumung der Landschaft sind die wichtigsten Gründe für den Insektenschwund.

Die Daten der Zählaktion Insektensommer werden in Zusammenarbeit mit der Plattform www.naturgucker.de erfasst. Die Ergebnisse werden vom NABU ausgewertet und zeitnah veröffentlicht. Der Insektensommer findet dieses Jahr zum dritten Mal statt. Im vergangenen Jahr beteiligten sich deutschlandweit 16.300 Menschen mit über 6.300 Beobachtungen.


[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Unfälle haben für Motorradfahrer oftmals größere Auswirkungen als für Autofahrer. Bei einem Aufprall werden letztere nicht nur durch die Karosserie, sondern auch durch Airbags geschützt. Inzwischen können aber auch Motorradfahrer bei einem Unfall von einem Airbag in Form einer Weste oder Jacke profitieren. Was die neueste Generation von Airbag-Bekleidungssystemen kann, hat der ADAC im Crashtest überprüft. Das Ergebnis: alle getesteten Jacken werden mit „gut“ bewertet und bieten im Falle eines Unfalls mit bis zu 50 km/h zusätzlichen Schutz im Brust- und Rückenbereich.

Insgesamt wurden drei Airbag-Jacken untersucht: das Tech-Air Street-e System von Alpinestars, die D-Air Street Smart JKT von Dainese und die eVest von HELD/In&Motion. Alle drei Jacken haben eine Interventionszeit (Dauer vom ersten Anstoß bis zum vollständigen Aufblasen des Airbags) von circa 80 Millisekunden. Der Airbag-Schutz ist bei allen Produkten bereits vor dem Anprall des Motorradfahrers am Auto vorhanden. Kleine Unterschiede gibt es in der Handhabung. So erfolgt die Wiederinstandsetzung nach einem Unfall beispielsweise bei den Modellen von Dainese und Alpinestars beim Händler beziehungsweise beim Hersteller. Die Weste von Held/In&Motion kann der Nutzer nach dem Auslösen selbst wieder in Stand setzen. Die Weste von Dainese ist die einzige, die auch mit beliebiger passender Schutzkleidung, zum Beispiel der vorhandenen Lederkombi, kombiniert werden kann. Die anderen Westen erfordern eigene, kompatible Jacken.

Bereits 2013 hat der ADAC die erste elektronische Airbag-Jacke von Dainese getestet. Damals war die Sensorik noch am Fahrzeug installiert. Es mussten zusätzliche Komponenten an der Maschine angebracht werden, wodurch die Jacke nur in Verbindung mit dem entsprechend ausgestatteten Motorrad funktionierte. Die nun getesteten Jacken verfügen alle über eine eigenständige Sensorik und sind autonom nutzbar.

Der ADAC empfiehlt Verbrauchern, sich ausführlich mit dem Produkt und der eigenen spezifischen Nutzung zu befassen. Der Bedienungsanleitung ist unbedingt Folge zu leisten, denn die richtige Einstellung und Wartung der Schutzwesten ist wichtig, damit sie ihr volles Schutzpotenzial erreichen. Außerdem ist eine ausgiebige Probefahrt mit der in Frage kommenden Jacke sinnvoll, um sich vor dem Kauf mit Tragekomfort und Gewicht vertraut zu machen.

 

[metaslider id=20815]

Original Content von ADAC SE

[metaslider id=10234]

 

Weiterhin versenken die Umweltschützer von Greenpeace an Bord der „Beluga II“ die bis zu einer Tonne schweren Natursteine auf den Meeresboden des ausgewiesenen Schutzgebietes, um die artenreichen Steinriffe und Miesmuschelbänke vor der Zerstörung durch Grundschleppnetze zu bewahren. Die mehrtägige Aktivität hat gestern begonnen. Bislang sind rund 30 Felsen im Adlergrund ausgebracht worden, Behörden und Fischer wurden über die Positionen informiert. „Der Adlergrund braucht echten Meeresschutz“, sagt Thilo Maack, Greenpeace-Meeresbiologe. „Die Bundesregierung darf nicht weiter zusehen, wie schwere Schleppnetze das Ökosystem eines Schutzgebiets zerstören. Nur ein Verbot kann diese wertvollen Lebensräume und ihre Artenvielfalt erhalten.“

Obwohl das Bundesumweltministerium sowie das Bundeslandwirtschafts- und Fischereiministerium schon im Frühjahr 2019 angekündigt hatten, unter anderem im Adlergrund die Grundschleppnetzfischerei verbieten zu wollen, fehlt offensichtlich der politische Wille, dies in die Tat umzusetzen und die Meere tatsächlich zu schützen. Mit ihren Grundschleppnetzen durchpflügen Fischer daher immer noch sogar in ausdrücklichen Schutzgebieten den Meeresboden. In kilometerlangen Stellnetzen verenden jährlich tausende Seevögel. Auch Sand- und Kiesabbau sowie Ölförderung ist in deutschen Schutzgebieten immer noch erlaubt. „Fischereiministerin Klöckner trägt die Verantwortung für die Zerstörung der deutschen Meere durch Fischerei. Sie muss jetzt schnellstmöglich und konsequent handeln“, sagt Maack.

GESUNDE MEERE SICHERN ARTENVIELFALT UND BREMSEN KLIMAKRISE

Die deutschen Meere sind mehr denn je auf echten Schutz angewiesen. Industrielle Übernutzung und die Folgen der Klimaerhitzung setzen ihnen schwer zu. Eine hinderliche bürokratische Struktur der deutschen Behörden sowie kurzfristige industrielle Interessen blockieren den dringend nötigen Meeresschutz. Dabei sind Meere wichtige Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise und das Artensterben. Sie stabilisieren das Weltklima, haben rund 90 Prozent der atmosphärischen Treibhausgaswärme aufgenommen und rund 30 Prozent des menschengemachten CO2 gespeichert.

 

[metaslider id=20815]

Original Content von Greenpeace e.V.

[metaslider id=10234]


Besserer Lärmschutz an Schiene und Straße: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen und für die Eisenbahnen des Bundes um weitere 3 dB(A) absenken.

Kleine Maßnahme, großer Effekt: In Zukunft wird es für die Anwohner an Straßen und Schienenstrecken leiser, denn Lärmschutz ist jetzt schon bei geringerer Geräuschbelastung möglich. Wir haben den Verkehrslärm in den letzten Jahren Schritt für Schritt deutlich reduziert: Lärm, wie wir ihn empfinden, ist seit 2010 an der Straße um rund ein Drittel und an der Schiene sogar um die Hälfte gesunken.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung. Wenn Straßen neu oder ausgebaut werden, sind Lärmschutzmaßnahmen Teil der Lärmvorsorge. An bestehenden Bundesfernstraßen greift der Lärmschutz dagegen im Rahmen der Lärmsanierung. Wird der Auslösewert überschritten, können Anwohner einen Antrag stellen. Abhängig vom Einzelfall ist eine Reihe von Maßnahmen möglich: vom Einbau von Lärmschutzfenstern bis hin zum Bau von Lärmschutzwällen und -wänden. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen.

Die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen werden zum 01.08.2020 gesenkt. Die entsprechende Absenkung für die Schienenwege soll im Rahmen des Haushalts 2021 festgelegt werden. Damit gelten für Straße und Schiene auch weiterhin dieselben Auslösewerte. Anwohner von Bundesfernstraßen können ab dem 01.08.2020 Anträge einreichen. Im Fall der Bundesschienenwege werden dagegen alle Strecken schalltechnisch neu bewertet und erhalten gegebenenfalls schneller Lärmschutz.

Die genauen Auslösewerte für die Lärmsanierung hängen von der Nutzungsart des Gebietes ab. Zum Beispiel müssen bei Wohngebieten künftig anstelle von 57 dB (A) nur noch 54 dB(A) in der Nacht überschritten sein, damit Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.

Die Lärmsanierung ist im vergangenen Jahrzehnt bereits mehrfach verbessert worden: Für Bundesfernstraßen wurden die Auslösewerte bereits im Jahr 2010 um 3 dB(A) gesenkt, für Eisenbahnen des Bundes in den Jahren 2015 und 2016 um 5 bzw. 3 dB(A). Das bedeutet für die Straße, dass die Auslösewerte insgesamt um 6 dB(A) gesenkt worden sind – das ist eine Minderung des Lärms, den das menschliche Gehör empfindet, um rund ein Drittel. Im Fall der Schiene wurden die Auslösewerte insgesamt um 11 dB(A) gesenkt – also um mehr als die Hälfte des empfundenen Lärms.

Seit Einführung der freiwilligen Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen im Jahr 1978 hat der Bund insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro investiert. Seit 2015 stehen jährlich rund 65 Millionen Euro zur Verfügung.

Die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes gibt es seit 1999. Seitdem hat der Bund insgesamt über 1,4 Milliarden Euro investiert. Im Jahr 2020 stehen rund 139 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Lärmschutz:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/laermschutz.html
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/laermvorsorge-und-laermsanierung.html

© 2020 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

[metaslider id=20815]

[metaslider id=10234]

 

Nun ist auch der Corona Virus im Weißen Haus angekommen. Robert O’Brien, seines Zeichens Sicherheitsberater von US-Präsident Donald Trump, hat sich nach neuesten Meldungen mit dem Coronavirus infiziert. Laut dem Sprecher es weißen Hauses habe O’Brien nur leichte Symptome, und befände sich bereits in Quarantäne. Weiter heißt es: „Für den Vizepräsidenten Mike Pence sowie Präsident Donald Trump besteht kein Risiko sich mit dem Virus infiziert zu haben. Daher kann die Arbeit des nationalen Sicherheitsrates ungehindert fortgesetzt werden.“

Diese schnelle Entdeckung der Infektion begründet die Regierung mit den regelmäßigen Tests, welche bei allen Mitarbeitern des weißen Hauses durchgeführt würden. Neben O’Brien wurde auch der Pressesprecher des Vizepräsidenten positiv auf das neuartige Corona Virus getestet.

 

[metaslider id=20815]