Bundeswehr / Corona: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Impfpflicht für Soldaten

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Zur Impfung gegen Corona antreten“, war ein rechtmäßiger Befehl der Bundeswehr, den der Soldat zu befolgen hat, entschied das Bundesverwaltungsgericht heute mit Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22. 
Das Titelbild, es war mal als Karikatur gemeint, ist so nun… als nicht mehr “ganz unwahr” anzusehen.

 

Seit 24. November 2021 müssen sich Soldaten der Bw gegen Corona impfen lassen. Zwei Offiziere weigerten sich jedoch und hatten geklagt. Sie sahen hier keine Duldungspflicht und ihre Grundrechte gefährdet. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun: Die Impfpflicht für Soldaten war rechtens und darf bestehen bleiben.

 

Schwester Schlumpfine wartet schon…

 

Für alle Bundeswehsoldaten bleibt die Corona-Impfung verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere ab.
Sie hatten gefordert, die Corona-Impfung von der Liste der Pflichtimpfungen zu streichen. Die Kläger sahen unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Zudem ist aus ihrer Sicht die Corona-Impfung unzureichend erforscht. Zudem verhindere sie auch keine Infektion oder Erkrankung.

Das Gericht erklärte aber auch, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung zu prüfen und abzuwägen habe.

Dieser kleine Zusatz dürfte als sehr salomonisch anzusehen sein, denn das Gericht sagt so, dass für diese Art von Befehlen ständige Kontrollen erforderlich sind, ob solche Maßnahmen wissenschaftlich “up-to-date” und/oder erforderlich sind.
Ergo im Zeitverlauf auch überflüssig werden können und dann in der Tat die Grundrechte der Soldaten verletzen könnten.

 

Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hatte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich gemacht, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten unterschiedlicher Einheiten zum Thema anhängig.

Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent.
Die Impfquote der Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt zudem 100 Prozent. Bisher habe es unter den 183.638 Soldatinnen und Soldaten rund 60.000 Corona-Fälle gegeben.

Bw-Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem FSME, Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza sowie einsatzbezogene und zusätzliche Impfungen.

Im “Cafe Viereck” sind noch Plätze frei…

 

Wer den Befehl verweigert, wird bestraft…

denn es besteht eine Gehorsamspflicht bei rechtmäßigen Befehlen mit dienstlichem Grund. Auch dann, wenn er die verfassungsmäßigen Grundrechte des Soldaten tangiert.
Wer Befehle verweigert hat mit dienstrechtlichen (z.B. (auch wiederholten!) Disziplinararrest und/oder Disziplinarbußen) und arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis zur fristlosen Entlassung zu rechnen.
Wer aber Befehle erteilt, die sich im nachhinein als unrechtmäßig herausstellen und diese gar mit Zwangsmitteln durchgesetzt hat, macht sich natürlich ebenso strafbar.

Und hier hat das Bundesverwaltungsgericht  – rein salomonisch – den Hund im Pfeffer begraben. Wie gerade deutsche Soldaten mehrfach historisch haben erfahren müssen sind aktuell rechtmäßige Befehle durchaus die Straftat von morgen…

Das BMVg hatte im November letzten Jahres eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift “Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen” aufgenommen. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht und sie entspricht einem Befehl. Wer sich der Impfung widersetzte, musste mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Das betraf nicht wenige Soldaten, die sich auch öffentlich nicht nur gegen den Befehl an sich aussprachen, sondern auch die gesamten Pandemiemaßnahmen kritisierten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat hier somit für alle Beteiligten Rechtssicherheit zur Duldungspflicht geschaffen, aber dem zukünftigen Procedere einen Dämpfer verpasst. Die Bw muss bei jeder Auffrischung nun neu gewonnene Erkenntnisse in die Beurteilung und Risikoabwägung einfließen lassen.

Gerade auch in Anbetracht der steigenden Impfnebenwirkungen ist hier weiteres Konfliktpotential absehbar.  

Durch die hohe und befehlsmäßig erzwungene Impfquote wäre die Bundeswehr auch als Vergleichsgruppe für exakte wissenschaftliche Analysen anzusehen. Es bleibt abzuwarten, ob das geschieht.
Gibraltar hat aber gezeigt, dass auch eine 100% Impfquote letztlich nicht hilft und vielleicht sogar pandemiefördernd war. Gibraltar hatte eine Impfpflicht für alle Einwohner zzgl. der Tagespendler aus Spanien und kam so auf 116% (HIER).

Wiki: Kronkolonie Gibraltar an der Südspitze von Spanien

 

Für Reservisten und Freiwillige ist das alles nicht uninteressant. Besonders, wenn Reservisten in Einsätze sollen, wollen oder gar müssen (Personalmangel in fachlichen Schlüsselpositionen). Auch sie müssen diesen Befehl befolgen. Wer sich also nicht impfen lassen möchte, sollte nicht zur Bundeswehr oder in den Einsatz gehen. – SIC!

 

P.S.: Natürlich haftet die Bundeswehr für ihre Befehle, Maßnahmen und Anweisungen vollumfänglich. Wie bei den Radarstrahlenopfern, wo gerichtlich dann nach 30 Jahren Rechtssicherheit herrschte.
Jetzt kommt das vergiftete Trinkwasser in Mali hinzu und die Asbestbelastung von vielleicht Hunderttausenden von Soldaten.
Gerade in solchen Zusammenhängen macht es für die Bw grundsätzlich Sinn solche generellen Verpflichtungen sehr ernsthaft, sorgfältig und wissenschaftlich gewissenhaft zu prüfen. 

 

 

Auch:

Ukraine-Krieg und Bundeswehr: Sind da Lerneffekte zu sehen? – (nordhessen-journal.de)

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Militärgeschichte:

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Der Mann, der den Dritten Weltkrieg verhinderte – (nordhessen-journal.de)

Festungen: Leid und Elend für die Sicherheit – (nordhessen-journal.de)

Vor 80 Jahren: Ein Eisenbahnwagon, der Geschichte schrieb und zur Geschichte wurde – (nordhessen-journal.de)

 

 

 

Und dann könnte man auch auf die Opfer hinweisen, die es trotz aller Technik im Krieg IMMER geben wird:


Als Interessenverband für alle Einsatzveteranen ist der Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V. (HIER). Er ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für alle Kameraden, die Hilfe brauchen. Es wird jedem, sofort und  professionell geholfen werden, der durch seinen Dienst für die Bundesrepublik Deutschland zu Schaden kam.

Wir bitten unsere Leser um Spenden für die gute Sache und hoffen auf breite Unterstützung für die Kameraden!

Spendenformular HIER

 

 

Soldatenfriedhof Ittenbach mit über 1800 Gräbern

 

 

 

 

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