Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG

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Die Staatsanwaltschaft München II hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG als Betroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 800 Mio. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 795 Mio. zusammensetzt. Die Audi AG hat den Bußgeldbescheid akzeptiert. Durch den Erlass des Bußgeldbescheids wird nach dem von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG geführten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein weiteres wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Abweichungen bei Diesel-fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns abschließend beendet. Da die AUDI AG als vollkonsolidierte Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Volkswagen AG einbezogen wird, wird sich das Bußgeld unmittelbar auf das Ergebnis der Volkswagen AG auswirken und als zusätzlicher negativer Sondereinfluss das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2018 entsprechend reduzieren.

 

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