Stadtverordnetenversammlung komplettiert Dezernentenkreis der Stadt Kassel

Estimated read time 3 min read
[metaslider id=10234]

 

 

 
Um Oberbürgermeister Christian Geselle gruppieren sich die Dezernentinnen und Dezernenten (im Uhrzeigersinn von vorne links) Anne Janz, Christof Nolda, Susanne Völker, Dirk Stochla und Ilona Friedrich.

Um Oberbürgermeister Christian Geselle gruppieren sich die Dezernentinnen und Dezernenten (im Uhrzeigersinn von vorne links) Anne Janz, Christof Nolda, Susanne Völker, Dirk Stochla und Ilona Friedrich.

Die Kasseler Stadtverordnetenversammlung hat eine personelle Weichenstellung vollzogen: Mit der Wahl beziehungsweise der Bestätigung von zwei Dezernentinnen und zwei Dezernenten sind die Spitzenpositionen in der Stadtverwaltung wieder komplett besetzt.

Die drei neuen Köpfe des  Kasseler Rathauses sind Stadträtin Susanne Völker (parteilos/Kultur), Stadtrat Dirk Stochla (SPD/Ordnung und Verkehr) sowie Bürgermeisterin Ilona Friedrich (SPD/Soziales). Ihre Ämter treten sie in der genannten Reihenfolge an am 1. September, am 1. Oktober und am 1. November. Und für eine weitere Amtszeit hat  die Stadtverordnetenversammlung Stadtbaurat Christof Nolda (Grüne) gewählt.

Dieses Kleeblatt ergänzt nun den im Frühjahr direkt gewählten, neuen Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD), der dem Gremium seit 2015 bereits als Stadtkämmerer angehört hat, und die mitten in ihrer dritten Amtszeit befindliche Stadträtin Anne Janz (Grüne). Der sogenannte hauptamtliche Magistrat ist somit paritätisch mit drei Frauen und drei Männern besetzt.

Amtszeit und Kompetenzen

Den Kommunen in Deutschland garantieren das Grundgesetz und die Landesverfassungen das Recht auf Selbstverwaltung. In Kassel ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO) maßgeblich, die aufgrund der besonderen Bedeutung dieses kommunalen Organs auch als Magistratsverfassung bezeichnet wird.

In der HGO (§ 39) ist festgelegt, dass die Amtszeit der hauptamtlichen Beigeordneten (auch als Dezernenten, hauptamtliche Stadträte oder kommunale politische Wahlbeamte bezeichnet) sechs Jahre beträgt und dass ihre Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt.

Die allgemeinen Kompetenzen der Dezernentinnen und Dezernentin definiert die HGO in Abgrenzung zum Oberbürgermeister: Dieser bereitet die Beschlüsse des Magistrats vor und führt sie aus, soweit nicht Beigeordnete mit der Ausführung beauftragt sind. Genau jene Aufgabe kommt also den hauptamtlichen Stadträtinnen und Stadträten zu, jeweils für den Bereich der Stadtverwaltung ihrer Verantwortlichkeit. Welcher Bereich dies ist und welche Ämter dazugehören, entscheidet der Oberbürgermeister. Die Einzelheiten sind dann in einem Dezernatsverteilungsplan ersichtlich.

Wie viele hauptamtliche Beigeordnete eine Kommune hat, das überlässt die HGO den Städten und Gemeinden selbst. Lediglich dass Ihre Zahl nicht die der ehrenamtlichen Mitglieder übersteigen darf, ist festgelegt (§ 44 Abs. HGO). Die Hauptsatzung der Stadt Kassel bestimmt in § 5 über die Zusammensetzung des Magistrats. Dieser besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, vier hauptamtlichen und 13 ehrenamtlichen Stadträten, wobei die (ebenfalls hauptamtliche) Bürgermeisterin die allgemeine Vertreterin des Oberbürgermeisters ist.

Anne Janz seit 2004 im Amt

Dienstälteste im Kreis der politischen Wahlbeamtinnen und -beamten im Rathaus ist Anne Janz: Die Dezernentin für Jugend, Frauen, Schule und Gesundheit ist seit 2004 hauptamtliche Stadträtin in Kassel. Mit Abstand folgt dann Christof Nolda (seit 2012).

Stadt Kassel

[metaslider id=10234]

 

Wir wünschen allen Dezernenten ein waches Auge und einen scharfen Sinn sowie viel Freude und Kraft  in ihrem neuen/alten Amt.

 

 

 

More From Author

+ There are no comments

Add yours