Sei kein Narr! “Tolle Tage” ohne Alkohol und Drogen am Steuer – was die Polizei rät!

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Tipps und Ratschläger der Polizei zur fünften Jahresze

 

Am kommenden Donnerstag tritt die Karnevalszeit mit der Altweiberfastnacht in ihre Hochphase ein. Die “tollen Tage” bis zum Aschermittwoch werden auch in Nordhessen wieder zahlreiche Närrinnen und Narren auf den verschiedensten Veranstaltungen und Festen ausgelassen feiern. Da dabei in der Regel mit dem ein oder anderen Glas Alkohol an gestoßen wird und manch Feiernder sogar zu verbotenen berauschenden Mitteln greift, weist die Kasseler Polizei auf die Gefahren im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr hin. Um Unbelehrbare aus dem Verkehr zu ziehen, wird es auch in diesem Jahr zur Karnevalszeit verstärkt Verkehrskontrollen durch die Polizei in Stadt und Landkreis Kassel geben. Sprichwörtlich ein Narr ist daher, wer sich trotzdem betrunken oder drogenberauscht ans Steuer seines Wagens setzt und damit sich und andere gefährdet. Die Kasseler Polizei empfiehlt, sich bereits vor dem Feiern Gedanken über den Heimweg zu machen. Fahrgemeinschaften mit einem nüchternen Fahrer, ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel schützen davor, die Fastenzeit am Aschermittwoch mit dem Verlust des Führerscheins zu beginnen.

In den vergangenen Jahren konnte die Polizei anhand rückläufiger Unfallzahlen bereits eine positive Entwicklung und ein Umdenken bei den Verkehrsteilnehmern hinsichtlich Alkohols am Steuer feststellen. Ein leichter Anstieg der Unfälle unter Drogeneinfluss in Nordhessen von 28 in 2015 auf 30 im Jahr 2016 zeigt aber weiterhin die Notwendigkeit von Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Zwölf Verkehrsunfälle wegen Alkohol und Drogen am Steuer mit vier Schwer- und drei Leichtverletzten in der Karnevalszeit des letzten Jahres in Nordhessen sprechen zudem eine eigene, deutliche Sprache.

So müssen sich die Autofahrer in Stadt und Landkreis auch in diesem Jahr wieder auf die vermehrten Verkehrskontrollen durch die Kasseler Polizei einstellen. Dabei sollten Fahrer von Kraftfahrzeugen beachten, dass bereits bei 0,3 Promille der Führerschein eingezogen werden kann, wenn Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Unfall beteiligt ist. Ab 0,5 Promille ist der Führerschein dann ganz ohne “Ausfallerscheinungen” für mindestens einen Monat weg, ab 1,1 Promille droht in der Regel der richterliche Fahrerlaubnisentzug für gleich mehrere Monate. Zu all dem kommt auf betrunkene Fahrer ein empfindliches Bußgeld oder eine Geldstrafe zu.

 

Auf der absolut sicheren Seite ist daher, wer ganz auf Alkohol verzichtet. Fahranfänger unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen ohnehin auf alkoholische Getränke vor Fahrtantritt verzichten. Betäubungsmittel sind für alle Altersklassen tabu – drogenberauscht ein Fahrzeug zu steuern, gefährdet zudem auch Andere. Damit die Zeit nach einer durchfeierten Nacht nicht von länger anhaltender Katerstimmung getrübt bleibt, sollten Autofahrer berücksichtigen, dass auch am Morgen noch Restalkohol im Körper vorhanden sein kann. Daher ist es ratsam, das Auto im Zweifel einmal mehr stehen zu lassen und beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

(ots/Polizei Kassel)

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