Bundeswehr: Die Realität holt den Kunduz-Skandal von 2009 ein

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Zwölf Jahre nach einem folgenschweren Luftangriff im afghanischen Kundus haben zwei Richter am Bundesgerichtshof (BGH) eine falsche Darstellung des Sachverhalts bemängelt.

Von den Medien und der Politik weitgehend unkommentiert, ignoriert oder schlicht auch unterdrückt, haben der Vorsitzende Richter am BGH Dr. Ulrich Herrmann und Richter Harald Reiter im Leserforum der Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW 32/2021, S. 10) einen Leserbrief geschrieben und auf eben diesen Umstand hingewiesen.

Die von gewissen Klägerkreisen eingeforderte Amtshaftung wegen Auslandseinsätzen der Bundeswehr wurde vom BVG für den Fall des Angriffs am 04.09.2009 auf die beiden bei Kunduz entführten und zerstörten Tanklaster abgewiesen, was eine Stellungnahme erst möglich machte.

 

Ein für den BGH-Senat sehr ungewöhnlicher Schritt: “Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW 32/2021, S. 10)

 

Dazu in Berlin die dpa:

Zwölf Jahre nach einem folgenschweren Luftangriff im afghanischen Kundus haben zwei Richter am Bundesgerichtshof (BGH) eine falsche Darstellung des Sachverhalts bemängelt.

«Leider hat sich in der Öffentlichkeit das Bild festgesetzt, auf Anordnung des deutschen örtlichen Kommandeurs sei ohne Vorwarnung in eine Menschenmenge bombardiert worden, wobei über 100 Personen ums Leben gekommen seien, darunter viele Zivilisten und insbesondere Kinder», schreiben der Vorsitzende Richter am BGH, Ulrich Herrmann, und BGH-Richter Harald Reiter in der «Neuen Juristischen Wochenschrift» (NJW 32/2021, S. 10).

«Propagandaerfolg der Taliban»

«Diese Darstellung ist hinsichtlich der Opferzahl und -eigenschaft sowie der angeblich unterbliebenen Warnung schlicht falsch und beruht letztlich wohl auf einem Propagandaerfolg der Taliban.»

In der Berichterstattung über den Fall sei es unterblieben, öffentlich zugängliche Quellen zu nutzen, «die ein zuverlässiges Bild vom Sachverhalt vermitteln», schreiben die Juristen im Leserforum des Fachmagazins weiter. In ihrer ungewöhnlichen Wortmeldung fassen sie den Sachstand aus ihrer Sicht zusammen, aber über Umstände hinaus, auf die es für ihre eigene Entscheidung in der Sache rechtlich angekommen sei. «Sie sind jedoch für die politische Bewertung und für das Ansehen der Bundeswehr von hoher Relevanz, weshalb uns eine Klarstellung geboten erscheint», so die beiden Juristen.

Das ist passiert:

US-amerikanische Kampfflugzeuge hatten in der Nacht zum 4. September 2009 zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster bombardiert. Angeordnet hatte dies der deutsche Oberst Georg Klein. Er befürchtete, dass die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzt werden könnten. An der Stelle hatten sich zunächst aber auch Bewohner aus der Umgebung versammelt, um abgezapften Treibstoff zu holen.

Vor dem Angriff bestätigte ein Informant den Deutschen, dass sich dort nur Aufständische aufhalten würden – so die Darstellung damals. Klagende Afghanen sind – unterstützt von Menschenrechtsorganisationen – seitdem vor deutschen Gerichten gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannte noch im Februar kein grobes Fehlverhalten Deutschlands bei der Aufklärung des Vorfalls.

Zwei Tage nach dem Angriff hatte allerdings auch der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) gesagt, ein Bericht des Gouverneurs von Kundus weise 56 Tote und zwölf Verletzte aus. Eine vom damaligen Afghanistans Präsident Hamid Karsai eingesetzte Untersuchungskommission berichtet eine Woche später, es habe 99 Tote, darunter 69 Taliban-Kämpfer und 30 unschuldige Zivilisten gegeben. Zahlenangaben in dieser Größenordnung wurden seitdem vielfach wiederholt.

BGH-Richter: Sachverhalt abweichend

Der richtige Sachverhalt sei dem Senat zuverlässig bekannt, schreiben die BGH-Richter nun. «Die beiden Kampfflugzeuge kreisten lärmend von 1:08 Uhr bis zum Bombenabwurf um 1:49 Uhr in nur 360 m Höhe (!) über der Szenerie.» Von den zu Beginn gut 100 Menschen vor Ort habe sich daraufhin der Großteil umgehend in Richtung des Dorfs entfernt. Vor den Bombenabwürfen hätten sich noch 30 bis 40 Personen im Bereich der Tankfahrzeuge befunden, «und dies waren sicherlich keine Zivilisten mehr, geschweige denn Kinder». Danach hätten immerhin mehr als zehn Personen zu den abgestellten Fahrzeugen rennen können.

«Dies alles ist deutlich auf den Infrarotaufnahmen aus den Flugzeugen zu sehen. Diese Aufnahmen sind in öffentlicher Verhandlung des Landgerichts Bonn vorgeführt und ausgewertet worden», so die Richter. Und: «Eine entsprechende, auf sachverständiger Grundlage erstellte Auswertung der Videos ist auch in der im Internet abrufbaren Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts in dem gegen den Kommandeur geführten Ermittlungsverfahren enthalten.»

Dort sei auch ausgeführt, dass die Afghanistan-Truppe ISAF Spuren von lediglich 12 bis 13 getöteten Personen gefunden habe. «Es ist sehr ärgerlich, dass diese öffentlich zugänglichen Quellen, die ein zuverlässiges Bild vom Sachverhalt vermitteln, von der Allgemeinpresse ungenutzt blieben. Menschlich höchstbedauerlich ist, dass der seinerzeitige Kommandeur in der Öffentlichkeit deshalb weiterhin in einem völlig falschen Licht steht.»

© dpa-infocom, dpa:210806-99-742109/5

 

So die inzwischen bei der faz und AllgäuHit nahezu gleichlautend veröffentlichte dpa-Meldung. Immerhin, aber es trifft nicht den Kern des eigentlichen Skandals, den selbst die Richter nicht im vollen Ausmaß abzuschätzen vermochten.

 

 

Uns ist es gelungen vier Bilder der Luftaufklärung vom Überflug der Angriffsstelle von 0622h zu bekommen. Also knapp viereinhalb Stunden nach dem erfolgten Angriff. Die Aufnahmehöhe beträgt ca. 1200 Meter über Grund und war zur Verifikation der weiteren Feindkräfte vor Ort gedacht, um das zuzuführende Erkundungsteam des PRT Kunduz mit aktuellen Lageinformationen zu versorgen.

Es handelt sich bei allen Bildern um Aufnahmen mit Restlichtverstärkern. Das Zielgebiet war zu dieser Zeit noch in absoluter Dunkelheit gehüllt, was in AFG dann wirklich dunkel ist.

 

Luftbild des Flußschleife und des Dorfes samt Sandbank

Die vier Luftaufnahmen zeigen klar das fragliche Dorf, aus dem die Menschen kamen und zu dem sie zurückgeeilt sind, als die NATO-Flugzeuge ihre Show-of-Force-Flüge wie oben beschrieben zur Abschreckung durchführten. Dies entsprach den damaligen RoE (Rules of Engagement) der ISAF. – Das sollte wie ein Warnschuss wirken!
Die Zivilisten hatten das scheinbar verstanden.

Sandbank mit zwei Tanklastern in Flußschleife

Die Zeit zwischen Aufklärung der Tanklaster und dem Waffeneinsatz war auch deshalb so lange, weil Oberst Klein die angebotenen 500kg-Bomben abgelehnt hatte und stattdessen die kleinstmöglichen 250kg-Bomben zum Einsatz bringen wollte. Dafür mussten erst andere Flugzeuge herangeführt werden, die über diese Bomben (noch) verfügten.
Dass Oberst Klein (HIER) hier nochmals ausdrücklich den möglichen Kollateral-Schaden reduzieren wollte wird auch gern unterschlagen.

 

Sandbank mit Tanklaster

Inzwischen waren wohl dann auch die Taliban gefrustet, da ihre Beute aufgeklärt wurde und ISAF-Kräfte sicht- und hörbar über ihnen kreisten. Sie machten für das Festfahren der Tanker auf der Sandbank die beiden entführten Fahrer verantwortlich und exekutierten sie durch Enthauptung!

 

Zielauswertung: Trefferbild und Analyse

Der Angriff ist, wie auf den beiden letzten Aufnahmen zu sehen, sehr präzise erfolgt. Beide Bombeneinschläge lagen im Radius von zehn Metern vom Zielmittelpunkt. Daher haben beide Explosionen auch sofort die Ladung der Tanklaster (Diesel) mitentflammt, was vor Ort zu einem sich selbst sehr schnell verzehrendem Feuermeer geführt haben dürfte.
Explosionen sowie die in den Himmel schießenden und die dunkle Nacht erhellenden Feuerbälle müssen kilometerweit zu sehen gewesen sein und weitere Annährungen von Zivilisten ausgeschlossen haben. Ergo kann es auch nicht zu Folgetoten durch später vielleicht erfolgte Sekundärexplosionen (z.B. Restmunition der Taliban) gekommen sein.

Weiterhin zeigen die Luftaufnahmen nur sehr wenige mögliche Leichen im Umkreis der Tanker an. Diese müssten schwarz und deutlich in ihrer Anzahl zu sehen sein, soweit sie nicht schon weggeschafft worden sind.
Durch den Zeitverzug zwischen Angriff und diesen Aufnahmen könnten die Taliban ihre Toten mitgenommen haben. Tote von Nicht-Taliban werden in aller Regel ignoriert und sich selbst überlassen. Taliban lassen aber auch ihre Toten zurück, wenn der Abtransport zu schwierig oder wegen folgender Feindkräfte zeitlich nicht möglich ist. In dem Fall werden nur Waffen, Munition und Ausrüstung geborgen und mitgenommen. Gaffer bei militärischen Zusammenstößen sind in AFG … unbekannt.

ANA-Patrouille von Einsatzkräften im Raum Kabul 2006 – Das Material ist… oft mangelhaft.

AFG-Sicherheitskräfte und Erkundungsteams des PRT haben aber am Angriffsort bei den gefundenen Leichen Waffen und Ausrüstungsteile sicherstellen können. Das spricht dafür, dass die Taliban beim Angriff vor Ort waren und mehrheitlich getötet wurden.
Hier spielt auch das Indiz eine Rolle, dass bis dahin von deutschen Kräften nie Luftangriffe angeordnet worden waren. Sich lediglich auf die wirkungslosen Show-of-Force-Flüge beschränkt hatten und die Taliban wieder von mangelnder Initiative und fehlendem Verteidigungswillen der deutschen PRT-Führung ausgegangen sind.
Auch ein Aspekt, den Oberst Klein mit einzukalkulieren hatte, als er das Risiko eines bevorstehenden Terroranschlags mit Tanklastern einzuschätzen hatte!

 

Weiterhin hat der Kommandeur des OCC-P Feyzabad, Brigadegeneral Mohammad Bashir-Basharat, der selbst aus Kunduz stammt, dort mit seiner Familie lebte und als Stellvertreter des örtlichen Warlords Mir Alam galt, dem Autor gegenüber ausgesagt, dass dort nur Taliban und ihre Unterstützer getroffen worden sind. Andere nicht talibanaffine Menschen auch nicht an den Diesel der Tanklaster herangelassen wurden.
Auf Bitte des Autors verfasste er dazu einen offiziellen Bericht an das ihm übergeordnete Innenministerium mit der Bitte um Weiterleitung an die deutsche Botschaft. In wie weit das erfolgreich war, kann der Autor nicht sagen; machte dazu aber selbst ausführlich Meldung an das PRT Feyzabad in seinem Tagesbericht.

Damit war schon relativ früh klar, dass aufgrund der Auffindsituation der vorhandenen Leichen, der beiliegenden Waffen und Ausrüstung(!) und der völligen Abwesenheit von trauernden Familien vor Ort die später propagierten Opferzahlen nicht stimmen konnten.
Und das schon ohne die Wärmebildaufnahmen der Flieger vor dem Angriff wo jeder Mensch als Wärmequelle in der Dunkelheit wie eine Leuchtfackel erscheint und klar abzählbar ist.

 

Opfer eines Sprengstoffanschlags auf einen Bus in Kabul 2006

Dass die Taliban die Gunst der Stunde nutzten, um Propaganda zu machen, die Opferzahlen künstlich hochzutreiben und so die ohnehin schon scheinheilige deutsche Politik weiter zu verunsichern ist nur folgerichtig und strategisch richtig gewesen. Zudem galt die deutsche Verwaltung als sehr entschädigungsfreudig, was schnell freiwillige “Opferangehörige” auf den Plan rief.
Talibankämpfer nutzten schon seit ISAF-Beginn westliche Presse für Propagandafeldzüge. Nicht selten gaben sich verwundete Terroristen, die zur Versorgung in Krankenhäuser eingeliefert wurden, als zivile(!) Opfer der afgh. Sicherheitskräfte aus, was viele Pressevertreter nur zu gern zu glauben bereit waren.
Das führte dann ISAF gegenüber zu „geschönten“ Reports von Kampfhandlungen, in denen es zunehmend immer weniger Gefangene durch afgh. Kräfte gab!

 

 

Es ist also zu hinterfragen, WER ALLES den Taliban dabei geholfen hat IHRE Sicht der Dinge, ohne jeden physischen Beweis(!), vor die europäischen und deutschen Gerichte zu bringen.
Auch und besonders unter Berücksichtigung des nicht unerheblichen Umstandes einem Personenkreis zu helfen, der sich in einem „kriegsähnlichem Zustand“ mit ISAF/NATO und der Bundesrepublik Deutschland befindet, wie der Minister von und zu Guttenberg dann erstmalig und ehrlich im Nachgang der Angriffe feststellen musste.

 

Explosion einer Sprengfalle in Afghanistan

Weiterhin ist zu hinterfragen ob sich diese Leute nicht dabei strafbar gemacht haben Gegnern der Bundesrepublik Deutschland in einem kriegsähnlichen Konflikt bei einer Kampagne zu helfen, eben dieser Bundesrepublik Deutschland bewusst zu schaden.
Der BRD dadurch Schaden zuzufügen, um mit falschen Behauptungen Schadenersatz zu erpressen, die politische Führung zu manipulieren, den Wehrwillen von Führung und Soldaten zu zersetzen und den Zusammenhalt der ISAF-Koalitionstruppen zu sabotieren.
Hier und an dieser Stelle, müssten wir seit 45 auch einmal ernsthaft überlegen, ob diese o.g. Hilfe von Feinden durch NGOs, Pressevertreter, Anwälte oder gar Politikern nicht einen Straftatsbestand erfüllen könnte, der in „kriegsähnlichen Zeiten“ einmal Hochverrat hieß.

 

 

Stattdessen wurde die Führung der Bundewehr beschädigt und der GI, General Wolfgang Schneiderhan (HIER), zum Rücktritt gebracht. Ein Vorgang, der im Lichte der nunmehr vorliegenden Ergebnisse der Kundus-Affäre, in der Bundeswehr nur mit der Stasi-inszinierten Kießling-Affäre im kalten Krieg vergleichbar ist. Und auch zu vergleichen wäre, wenn es um die mögliche Strafverfolgung der Propagandahelfer der Taliban geht.

Dass mit dieser bewusst falschen Darstellung ein integrer, hervorragender und charakterlich einwandfreier Truppenführer und Offizier, Georg Klein, diskreditiert und in seiner Karriere behindert wurde, ist daher zutiefst schändlich und kein Kollateralschaden.
Der damalige Oberst Klein wurde vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages zitiert, wo er offen, ehrlich und selbstkritisch agierend mit offenem und einhelligem Beifall(!!) der Abgeordneten verabschiedet wurde. – SIC!

 

 

Deutsche Patrouille zur Erkundung der weiten Räume des Aufgabenbereichs

Auch ist vielleicht dieser Propagandaerfolg in Deutschland ursächlich für die 2010 stattfindenden Angriffe auf die im Bereich des PRT Kunduz eingesetzten eigenen Teile. Unter anderem auch für die Häufung der Angriffe im Bereich Baghlan und dem dort zugehörigen Außenposten des PRT. In diesem Bereich wurde im Mai 2010 ein Ausbildungs- und Beobachtungsteam des PRT Feyzabad in eine IED Falle gelockt und zugeführte Rettungskräfte der Sanitätstruppe aus Kunduz beschossen. Dabei starben vier Soldaten des OMLT Feyzabad und ein Stabsarzt aus Kunduz. Weitere Kameraden wurden zum Teil schwerstens verwundet und sind nun Kriegsversehrte.
Auch das sog. Karfreitagsgefecht vom 02. April 2010 im Bereich Kunduz muss in diese Gleichung mit einbezogen werden (HIER). Hier fielen, auch und gerade durch eine zögerliche und verunsicherte Führung, drei Fallschirmjäger.

 

 

Damit ist die Kunduz-Propaganda ausdrücklich  im zeitlichen strategischen Zusammenhang zu sehen, als Taliban im Norden von Afghanistan besser Fuß zu fassen und das harte Kriegsgeschehen von Ost- und Südafghanistan in ansonsten ruhige Territorien auszudehnen.
Die Schwächung der deutschen politischen und militärischen Führung als Folge des Propagandaerfolges darf auch als Ursache für die Initiativangriffe auf deutsche Kräfte im Aufgabenbereich PRT-Kunduz bis Ende 2010 angesehen werden. Die Zusammenhänge erscheinen logisch und signifikant.

All diese Zusammenhänge sollen wohl unter dem Teppich dessen bleiben, was so linksliberale und grüngeistige Schlamperei hervorzuzaubern vermag. Gern auch unter dem Deckmantel der Verjährung und dem fehlenden Interesse medialer Öffentlichkeit.
Das ist zu kurz gedacht. Es gibt Täter, die diese Terroristen unterstützt haben, die ihnen geholfen haben und die sie ggf. sogar inspiriert haben.

Dann gibt es Menschen und Institutionen, die offen Maßnahmen ergriffen haben, um den Handlungsspielraum einer Armee im Krieg aktiv zu beschneiden und sie in eine Rolle zu drängen, wo sie durch Verunsicherung von Führung und Soldat zunehmend zum Opfer wurde. Opfer zu beklagen hatte.

Der Autor kannte die fünf Toten aus Baghlan persönlich. Und es ist schwer vorstellbar, dass sie vergessen werden. Oder dass dieses unwürdige Spiel dieser Propaganda-Kampagne gegen Kameraden, die Bundeswehr oder den deutschen Staat vergessen werden wird.
Und hier dürften sich recht schnell 300.000 deutsche Einsatzveteranen anschließen, denn soetwas darf es nie wieder geben.

 

 

Und daher gibt es auch gleich noch drei Punkte, die nun wichtig sind und an die auch nicht gedacht wurde:

Es bleibt nämlich zu hoffen, dass aus „Mitleid“ nicht einzelnen sich als Opfer dargestellten Personen des Tanklasterangriffs hier Asyl gewährt wurde. Es keinen Asylgrund „Tanklaster“ gibt. Oder Zahlungen irgendwelcher Art weiterlaufen. Solcherlei wäre sofort abzustellen. Kompromisslos!

Und dann wären da noch die öffentlichen Entschuldigungen der Ministerin an nunmehr Brigadegeneral Klein und General Schneiderhan als Opfer der Intrige von Terroristen und ihren willigen Helfern.
Gern auch in Verbindung mit Entschuldigungen an die Kameraden, die ihr Leben oder ihre Gesundheit in den folgenden Monaten ließen. Als die Strategie der Taliban aufging.

 

Präsident Karsai und der damalige Außenminister Steinmeier 2006

Und dann ist da all das zu bedenken, wenn eine hirnlose Bande von Möchtegerndiplomaten im roten AA meint jetzt mit den Terror-Taliban darüber (im Geheimen!!)  verhandeln zu müssen, wie diese unsere afghanischen Kameraden und Mitarbeiten zu schützen gedenkt.
Wie das funktioniert, könnten die zwei geköpften Tanklasterfahrer sicher sagen…
Der Umstand überhaupt mit diesen Terroristen verhandeln zu wollen, denen wir hier sogar ASYL gewährt haben, eben weil sie Terroristen sind und waren, ist eine ehrlose und verabscheuenswürdige Handlung, die aber Heiko Maas und seiner Amtsführung vollkommen gerecht wird.
Es kann und darf niemals Verhandlungen zwischen einem Rechtsstatt und Terroristen geben, sagte einmal Helmut Schmidt und begründete es damit, dass dann die Diskussionen mit Terroristen nie mehr aufhören würden.
Heiko Maas hat unbestritten weder das Profil, noch den Charakter oder gar das Niveau von Helmut Schmidt.
Daher sollte man ihm schnell und eindringlich helfen, hier den Rückweg zu finden, bevor die Bundesrepublik Deutschland ihre ex-Mitarbeiter in AFG verrät und den mörderischen Talibanterror auch noch hintenherum finanziert.

 

Der Propaganda-Feldzug der Taliban war verdammt erfolgreich. Und die Masse der hier Verantwortlichen ist immer noch zu blöd, zu blasiert oder zu ignorant den möglichen Wiederholungseffekt zu sehen.
Vielleicht sollte man einmal insgesamt die Rolle von NGOs und deren Finanzierung samt Hintermännern gründlich analysieren und ggf. auf eine mehr gesetzlich kontrollierbare Basis stellen. Es kann nicht sein, dass ein paar zwielichtige Gestalten mit solchen dubiosen „Vereinen“ unseren Rechtsstaat ständig aushebeln und Politik am Parlament und damit am Volk vorbei machen. Und dann noch zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland und unserer freiheitlich-rechtlicher Grundordnung. Oder dem Leben unserer Sicherheitskräfte und Partner vor Ort!

Kurz: es wird Zeit die Taliban und deren Unterstützer unter uns ins Licht zu zerren, anzuklagen und hart zu verurteilen. Alle. Ohne Gnade. Und ohne jede Ausnahme. Und das am besten gestern schon. – SIC!

 

 

Am Ende bleiben noch zwei Frage offen?
WARUM neigt man in diesem Land dazu die Schuldigen zu verstecken anstatt sie zu bestrafen, solange sie aus dem Konglomerat von Presse und Politik  sowie genehmen Institutionen kommen?

Und warum glaubt man loyale Soldaten (und auch Polizisten) damit gewinnen zu können, in dem man sie dauernd für blöd verkauft?

 

Wir erinnern uns an unsere zurückgebliebenen Kameraden.IMMER! 

 

 

Auch noch:

 

Augengengeradeaus.net: Der Luftangriff in Kunduz

Abzug aus AFG: war es das wirklich alles WERT?
Was stimmt nicht beim KSK – vielleicht nur der Verdacht?
Bundeswehr lässt afghanische Hilfskräfte im Stich
Bundeswehr benennt EPA um
Der Schneeleopard von Feyzabad
Umbau der Bundeswehr als Friedensarmee bis 2030 beschlossen (Glosse)
Vertuschung als neustes Instrument der IT-Security
6 Millionen Corona-Schutzmasken verschwunden

 

 

 

 

Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.: Das Motto bei der Hanse Sail 2019

Als Interessenverband für alle Einsatzveteranen ist der Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V. (HIER). Er ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für alle Kameraden, die Hilfe brauchen. Es wird jedem, sofort und  professionell geholfen werden, der durch seinen Dienst für die Bundesrepublik Deutschland zu Schaden kam.

Wir bitten unsere Leser um Spenden für die gute Sache und hoffen auf breite Unterstützung für die Kameraden!

Spendenformular HIER

Kostenloser Download des Erfahrungsberichtes eines traumatisierten Kameraden: Kunduz im Kopf

 

 

 

 

 

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