Wiesbaden/Hessen – „Heute ist ein Entwurf für einen Luftreinhalteplan Wiesbaden in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegangen, der die Einhaltung der Grenzwerte bis 2020 ermöglicht. Nach unseren Berechnungen wird dieses Ziel auch ohne Fahrverbote erreicht. Das sind zwei sehr gute Nachrichten für die Landeshauptstadt“, kommentierte Umweltministerin Priska Hinz heute die Veröffentlichung des Entwurfes des Luftreinhalteplans im hessischen Staatsanzeiger. „Wiesbaden hat sich bei der Erstellung des Luftreinhalteplans sehr kooperativ und ideenreich gezeigt. Besonders gilt das für das Sofortprogramm der Stadt, in dem viele Maßnahmen beispielsweise für einen besseren ÖPNV und den Ausbau des Radverkehres aufgenommen und umgesetzt werden. Natürlich ist die Lage in jeder von Grenzwertüberschreitung betroffenen Stadt individuell zu bewerten und zu beantworten. Das Vorgehen der zuständigen Stellen und Personen in Wiesbaden ist vorbildlich“, lobte Hinz.
Mit den geplanten Maßnahmen soll eine konsequente Verlagerung des Verkehrs auf emissionsarme Verkehrsträger erreicht werden. „Angebote statt Fahrverbote ist die Devise! Wiesbaden hat die Weichen hin zu einer erfolgreichen Verkehrswende gestellt“, teilte Umweltministerin Priska Hinz mit und ergänzte: „Die vielfältigen Angebote zum Umstieg müssen aber auch genutzt werden. Nur so wird es gelingen, den Anforderungen des Gerichts, aber vor allem den Gesundheitsschutz für alle Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.“
Der Entwurf des Luftreinhalteplans trägt den Anforderungen an ein Gesamtkonzept, welches auch der Rechtsprechung genügt, in vollem Umfang Rechnung. Das zuständige Umweltministerium hat daher die berechtigte Erwartung, dass damit die Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zu einem guten Ende geführt werden kann – ohne die Verhängung von Fahrverboten.
Nach Untersuchungen des für die Luftreinhaltung zuständigen Umweltministeriums ist der Verkehr für fast 70 Prozent der städtischen Stickstoffdioxidbelastung in Wiesbaden verantwortlich. Daher müssen wirksame Minderungsmaßnahmen vor allem beim Verkehr ansetzen. Trotz der deutlichen Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid gehört Wiesbaden nicht zu den 15 bundesweit hoch belasteten Städten, die Anspruch auf Umtauschprämien und kostenfreie Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw für sich beanspruchen können. Um drohende Fahrverbote verhindern zu können, sind vielfältige Maßnahmen im Bereich Ausbau und Förderung der Elektromobilität, des Öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs vorgesehen, aber auch verkehrslenkende Maßnahmen sowie ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Bereich des Verkehrsmanagements und der urbanen Logistik.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans wird in der Zeit vom 20. November 2018 bis einschließlich 19. Dezember 2018 bei der Stadtverwaltung der Stadt Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden zur Einsichtnahme ausgelegt. Er steht auch auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums unter https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter https://www.hlnug.de/themen/luft/luftreinhalteplaene/publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu-recht.html zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. In der Zeit vom 20. November 2018 bis einschließlich 2. Januar 2019 können Anregungen, Bedenken und Einwendungen schriftlich oder elektronisch unter dem Stichwort „Luftreinhalteplanentwurf Wiesbaden“ an das Umweltministerium gerichtet werden:
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