Soldat Franco A. wehrt sich vor Gericht gegen Auflagen

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Der rechtsextreme Oberleutnant Franco A., der als angeblicher syrischer Kriegsflüchtling Asyl beantragt hat, klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen Auflagen. Das Polizeipräsidium Südosthessen hatte im Dezember 2017 eine Verfügung gegen den Bundeswehrsoldaten erlassen, der nach dem Ende seiner Untersuchungshaft wieder im Raum Offenbach wohnt, wie das Verwaltungsgericht in Darmstadt am Mittwoch mitteilte. Danach muss sich A. zwei Mal pro Woche bei der Polizei melden und ein Kontaktverbot zu bestimmten Personen beachten.

Die Polizei hat dies laut Gericht mit der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründet: So bestehe die Gefahr, dass der Soldat weiterhin eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereiten könnte. Gegen die Auflagen habe A. kürzlich eine Klage und einen Eilantrag eingereicht. Eine Entscheidung nach Aktenlage sei noch nicht abzusehen und werde einige Wochen dauern.

Wegen Terrorverdachts war der rechtsextreme Oberleutnant vor mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft gekommen. Nach etwa sieben Monaten kam er jedoch wieder auf freien Fuß, weil es an einem dringenden Tatverdacht mangelte. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat dennoch Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben. Der Soldat hatte Ende 2016 zudem – obwohl er weder syrisch aussieht noch Arabisch spricht – als angeblicher Obstverkäufer aus Damaskus erfolgreich Asyl beantragt.

 

 

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