„Sichtbares Zeichen für den Schutz der Bevölkerung“

Estimated read time 3 min read
[metaslider id=10234]

Hessische Polizei führt an zwei Tagen landesweit Schwerpunktkontrollen durch

Wiesbaden. Am Dienstag (14.12.2021) und Mittwoch (15.12.2021) wird die hessische Polizei verstärkt die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln in Hessen kontrollieren. Landesweit werden mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei hunderte zusätzliche Kräfte im Einsatz und insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr sowie bei und im Umfeld von Veranstaltungen präsent sein. Alle sieben Flächenpräsidien beteiligen sich an den Schwerpunktkontrollen.

„Gemeinsam mit unseren Sicherheitspartnern in den Kommunen und bei den Verkehrsverbünden werden wir an zwei Tagen verstärkt im Einsatz sein. Ziel der konzertierten Aktion ist es, gezielt Verstöße gegen die Corona-Regeln zu ahnden. Zugleich setzen wir mit den notwendigen Kontrollen ein sichtbares Zeichen, dass die Lage sehr ernst ist. Zurzeit sterben täglich hunderte Menschen in der Bundesrepublik an den Folgen der Infektion mit dem gefährlichen Virus. Wer nicht geimpft ist und sich jetzt nicht an die geltenden Corona-Bestimmungen hält, setzt sich selbst und sein persönliches Umfeld einem unnötigen Gesundheitsrisiko aus. Diese Kontrollen sind keine Schikane, sie dienen dem Schutz der Bevölkerung. Alle staatlichen Maßnahmen zielen darauf ab, die Bürgerinnen und Bürger vor einer Infektion mit dem hochansteckenden Corona-Virus und unser Gesundheitssystem vor der Überlastung zu schützen“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

 

Verstärkte Kontrollen im öffentlichen Raum

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wurden in Hessen und der gesamten Bundesrepublik die geltenden Corona-Regeln zuletzt weiter verschärft. Übergeordnetes Ziel aller staatlichen Maßnahmen ist dabei – nach wie vor – Infektionsketten zu brechen und die lebenswichtige Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Seit dem 19. November 2021 hat die hessische Polizei ihre Präsenz im öffentlichen Raum nochmals deutlich erhöht und führt verstärkt Kontrollen durch. Schwerpunkte sind dabei konzertierte Kontrollaktionen mit den Sicherheitspartnern wie Kommunen und Verkehrsverbünde im öffentlichen Personennahverkehr sowie Kontrolltätigkeiten bei oder im Umfeld von größeren Veranstaltungen. Schwerpunkte werden hierbei unter anderem die Großstädte Darmstadt, Gießen, Frankfurt, Fulda, Kassel, Offenbach und Wiesbaden mit ihren öffentlichen Bereichen wie zum Beispiel Bahnhöfe, Gaststätten, der öffentliche Personennahverkehr und die Weihnachtsmärkte bilden. So wurden in den letzten Wochen unter der Beteiligung von hessischen Polizistinnen und Polizisten mehrere Tausend Personenkontrollen durchgeführt. Vonseiten der Polizei wurden mehr als 100 Verstöße gegen die 3G-Regeln registriert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet*. Wie bisher setzen die Schutzleute dabei zuerst auf Kommunikation und gestalten das polizeiliche Handeln offen und transparent.

Grundsätzlich sind nach dem Infektionsschutzgesetz die Gesundheitsbehörden sowie nach der Verordnung der Hessischen Landesregierung auch die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Polizei agiert hier in enger Zusammenarbeit und kann zur Durchsetzung dieser Maßnahmen Amts- und Vollzugshilfe leisten, beispielsweise bei Einzelanordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Darüber hinaus wird die Polizei im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr selbstverständlich auch eigenständig tätig und verfolgt, bei entsprechender Feststellung bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung oder diesbezüglichen Hinweisen, Verstöße gegen die aktuell gültige Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus. Hierbei wird vonseiten der Polizei grundsätzlich ein kommunikativer Ansatz verfolgt, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig auf die geltenden Regeln hinzuweisen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass die ganz große Mehrheit der Bevölkerung verantwortungsvoll und besonnen mit den notwendigen Corona-Regeln umgegangen ist.

*Bei gemeinsamen Einsatzmaßnahmen werden die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren von den zuständigen Ordnungsämtern eingeleitet. Entsprechend liegt die Gesamtzahl der Verfahren, die aufgrund von Verstößen gegen die 3G-Regeln in Hessen eingeleitet wurden, deutlich höher.


[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours