Party mit Schüssen endet mit Polizeieinsatz

Estimated read time 2 min read
[metaslider id=10234]

(ots)

Nur ein Beispielbild

Kassel-Niederzwehren: Eine Party im Kasseler Stadtteil Niederzwehren, bei der mehrere Schüsse aus einer Luftdruckwaffe abgegeben wurden, rief in der Nacht zum Mittwoch ein großes Polizeiaufgebot auf den Plan und endete schließlich mit der Festnahme von zwei Männern wegen Verstößen gegen das Waffen- und gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Kurz nach Mitternacht meldete sich ein besorgter Anwohner aus dem Bereich Frankfurter Straße, nahe der Altenbaunaer Straße bei der Polizei, weil er schussähnliche Geräusche wahrgenommen hatte. Nachdem mehrere Streifen umgehend dorthin gefahren waren, konnten die Polizisten ebenfalls die genannten Geräusche sowie Stimmen, die aus einem Wohnhaus drangen, wahrnehmen. Was genau dort vor sich ging, war noch völlig unklar. Das Haus wurde aus diesem Grund durch mehrere mit besonderer Schutzausrüstung ausgestatteten Notfall-Interventions-Teams (NIT) der Polizei betreten, wo in der lokalisierten Wohnung mehrere Personen angetroffen werden konnten. Es handelte sich bei der Wohnung um eine Wohngemeinschaft, in der eine Party von Bewohnern des Hauses und weiteren Gästen stattfand. Bei einem 24-jährigen Gast der Feier aus Kassel, der sich bei Eintreffen der NIT-Teams auf dem Dachboden der Wohngemeinschaft versteckte, konnten die eingesetzten Polizisten eine Luftdruckwaffe nebst Munition auffinden. Bisherigen Ermittlungen nach wurden aus der Waffe insgesamt etwa 50 Schüsse mit Einverständnis der anwesenden Partygäste in der Wohnung abgegeben, wobei allerdings keines der Stahlgeschosse die Wohnung verließ. Aufgrund von Erkenntnissen, dass der 24-Jährige die Waffe zuvor außerhalb der Wohnung bei sich trug, leiteten die Polizeibeamten allerdings ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Für das Führen der Waffe hätte der junge Mann einen Waffenschein benötigt, den er nicht besitzt. Die Waffe und die Munition stellten die Polizisten vorläufig sicher. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest hatte einen Wert von etwa 1,6 Promille zum Ergebnis.

Weiterhin bemerkten die Beamten im Zimmer eines in der Wohngemeinschaft lebenden Mannes drei Hanfpflanzen, weshalb sich der auch anwesende 33-Jährige nun wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muss. Die Party, bei der letztendlich niemand verletzt wurde, fand schließlich mit dem Polizeieinsatz ein promptes Ende.

Polizeipräsidium Nordhessen


[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours