NABU begründet Klage gegen Fehmarnbelt-Tunnel

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Berlin/Leipzig – Der NABU reicht am heutigen Montag seine umfangreiche Begründung für die Klage gegen den geplanten Fehmarnbelt-Tunnel am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Nach Einschätzung des NABU widerspricht das Vorhaben europäischen und nationalen Umweltrechtsnormen und weist eine Reihe von Verfahrensfehlern auf.

 

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Liste der Versäumnisse ist lang. Das überdimensionierte Bauprojekt ignoriert neue Verkehrsprognosen und bagatellisiert die Umweltauswirkungen in einem europäischen Meeresschutzgebiet. Mit unserer Klagebegründung stellen wir den obersten Verwaltungsrichtern ein neues Verkehrsgutachten und eigene Biotopkartierungen im Fehmarnbelt zur Verfügung, um die Rechtsmäßigkeit der Genehmigung zu überprüfen. Europas größtes Infrastrukturprojekt steht auf sehr tönernen Füßen.“

 

Anstatt der europäischen Zielsetzung zu entsprechen und den Schienenverkehr zu stärken, setzt der geplante Ostseetunnel auf eine überproportionale Stärkung des klimafeindlichen Straßenverkehrs. Gleichzeitig stellte der NABU in seiner Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses fehlerhafte Verträglichkeiten mit der Fauna-Flora-Habitat (FFH-Richtlinie sowie artenschutz- und habitatschutzrechtliche Verstöße fest.

 

„Ein Projekt, das Schweinswalen einen ihrer wichtigsten Wanderkorridore verbaut und die Zerstörung artenreicher Riffe in Kauf nimmt, hat keine Zukunft. Der Fehmarnbelt-Tunnel ist ein Verkehrs-Projekt des vergangenen Jahrhunderts und passt nicht in eine Zeit, wo Hunderttausende junge Menschen für mehr Klima- und Umweltschutz auf die Straße gehen“, so Miller.

 

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Original Content von NABU präsentiert durch das Nordhessen Journal

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