Kopf hoch Kassel!“: Stadt legt Programm auf, um Wirtschaft und gesellschaftliches Leben wieder anzukurbeln

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Mit einem kommunalen Programm zur Wiederankurbelung unterstützt die Stadt Kassel Unternehmen, Betriebe, Einrichtungen und Vereine, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Unter dem Titel „Kopf hoch Kassel!“ stellt die Stadt kurzfristig Soforthilfen zur Verfügung. Bereits in Aussicht gestellte Förderungen und Zuschüsse werden unbürokratisch ausgezahlt. Und Gewerbetreibende können Gewerbesteuer und Grundsteuer stunden lassen.

“Die Corona-Pandemie trifft uns alle – in unserem persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Gerade kleine und mittelständische Betriebe und Solo-Selbstständige, Kulturschaffende oder auch gemeinnützige Institutionen und Vereine fürchten gar um ihre Existenz”, sagte Oberbürgermeister Christian Geselle. “Wir als Stadt Kassel wollen unseren Beitrag leisten, um mit einer Anschubfinanzierung die schweren wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Mit ,Kopf hoch Kassel!‘ stellen wir kurzfristig 18 Millionen Euro bereit, mit denen wir eine Perspektive eröffnen wollen. Wir wollen in dieser schwierigen Situation etwas zurückgeben an diejenigen, die in den vergangenen Jahren für den wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand in unserer Stadt gesorgt haben.”

Das Wiederankurbelungsprogramm besteht im Wesentlichen aus vier Säulen:

Säule 1 – Zinslose Stundung von Steuerforderungen Die Stadt Kassel wird Gewerbetreibenden, die durch die Corona-Pandemie besonders betroffen sind, bis Ende 2020 Gewerbesteuer und Grundsteuer zinsfrei stunden. Unternehmen und Betriebe, die davon Gebrauch machen wollen, müssen dazu einen Antrag beim Amt Kämmerei und Steuern stellen.

Säule 2 – Sofortige Auszahlung von Zuschüssen und Zuwendungen Der Magistrat veranlasst, dass die im Haushalt 2020 veranschlagten Zuschüsse und Zuwendungen unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden, sobald der Haushalt 2020 mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht in Kraft getreten ist. So werden Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Sport, Gesundheit und Soziales zügig unterstützt. Informationen dazu geben die jeweils zuständigen Fachämter der Stadtverwaltung, die sonst auch für die Auszahlung der Zuschüsse und Zuwendungen zuständig sind.

Säule 3 – Soforthilfe für gemeinnützige Institutionen Der Magistrat zahlt über ein finanzielles Soforthilfeprogramm insgesamt bis zu drei Millionen Euro an gemeinnützige Institutionen und Vereine mit Sitz in der Stadt Kassel aus. So werden Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens, Corona-bedingte Einnahmeausfälle zumindest teilweise ausgeglichen. Die betroffenen Einrichtungen erhalten einmalige Soforthilfen in Höhe von jeweils maximal 5000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Auch werden die Mittel der Stadt nicht mit Zuwendungen durch Hilfsprogramme von Bund und Land verrechnet.

Säule 4 – Soforthilfe bei Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs Der Magistrat unterstützt inhabergeführte kleinere und mittelständische Betriebe sowie Solo-Selbständige in Kassel, die Corona-bedingt schließen mussten, finanziell im Umfang von insgesamt bis zu 15 Millionen Euro. Bei Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs im Handel, Handwerk und anderen Bereichen werden diesen Unternehmen jeweils bis zu 5000 Euro als Anschubfinanzierung ausgezahlt. Auch diese Soforthilfen werden nicht mit Zuwendungen von Bund und Land verrechnet und müssen nicht zurückgezahlt werden.

“Kopf hoch Kassel!” am 29. April Thema im Ausschuss Der Magistrat hat das Wiederankurbelungsprogramm “Kopf hoch Kassel!” am Montag, 20. April, einstimmig beschlossen. In einer Sondersitzung am 29. April wird der Stadtverordnetenausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen darüber beraten und ggf. abschließend entscheiden.

Erst im Anschluss werden Einrichtungen und Betriebe Anträge für Soforthilfen stellen können. Informationen über die konkreten Abläufe, die möglichst unbürokratisch gestaltet werden sollen, wird die Stadt Kassel in den kommenden Tagen veröffentlichen.

 

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