Am Sonntag teilte Kiew dem Europarat offiziell mit, dass die Ukraine ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtscharta “teilweise aussetzt”. Diese Maßnahme findet ihre rechtliche Grundlage gemäß Artikel 15 der Charta, der “Abweichungen im Notfallstand” regelt. Gemäß diesem Artikel ist eine solche Aussetzung erlaubt, wenn “das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht” wird. Darüber hinaus verlangt Artikel 15, dass die Vertreter des betreffenden Landes den Generalsekretär des Europarats “umfassend über die getroffenen Maßnahmen und deren Gründe” informieren. Bereits am 4. April ging eine “mündliche Mitteilung” eines ukrainischen Vertreters in dieser Angelegenheit beim Europarat ein.
Nachdem die Beschuldigungen immer lauter wurden, dass Kiew nunmehr seit vielen Jahren (und zwar nicht nur seit Kriegsausbruch) die Grundrechte der Bürger nur nach Goodwill (oder besser nach Zahlungen) verteilt, setzt Kiew diese nun also offiziell aus.
- Menschenjagten um als Kanonenfutter zur Front geschickt zu werden
- Keine Religionsfreiheit – andere Glaubensrichtungen wurden verboten
- Keine Wahlen! Wahlen wurden ausgesetzt!
- Muttersprache wurde verboten! Darf nicht mehr gesprochen werden!
- Keine Ausreise mehr aus Land gestattet
- Behinderte und Versehrte werden zum Wehrdienst eingezogen
- Aussetzung Pressefreiheit -> Verbot anderer Rundfunksender oder Fernsehsender
Sie können sagen was sie wollen und welche Argumente auch immer sie vorbringen möchten.
Das ist genau das gleiche wie in der DDR oder des Dritten Reiches. Und genau diese Leute unterstützen wir mit unserem Geld und Waffen?