Hessen setzt Ausweitung des in Kooperation mit DITIB erteilten islamischen Religionsunterrichts aus

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Mit den im Dezember 2017 der Öffentlichkeit vorgestellten Gutachten der Wissenschaftler Prof. Dr. Josef Isensee, Prof. Dr. Mathias Rohe und Dr. Günter Seufert wurde der DITIB Landesverband Hessen e.V. („DITIB Hessen“) aufgefordert, seine hinreichende Unabhängigkeit vom türkischen Staat sowie die fortdauernde Eignung als Kooperationspartner eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts (IRU) bis zum 31.12.2018 unter Beweis zu stellen. Nach eingehender Prüfung der von DITIB Hessen eingereichten Unterlagen hat der Hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz entschieden, den weiteren Vollzug des Einrichtungsbescheides für den Religionsunterricht aus dem Jahr 2012 auszusetzen. Grund dafür sind weiterhin deutliche Zweifel an der grundsätzlichen Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner.

Dazu erklärte der Kultusminister heute in Wiesbaden: „Wenn DITIB Hessen den Wunsch hat, dass der in Kooperation mit ihnen eingerichtete bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht fortgesetzt wird, muss DITIB Hessen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Kooperationspartnerschaft nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes dauerhaft, vollständig und professionell erfüllen. Dies lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der nötigen Gewissheit sagen. Auch bestehen hinsichtlich der Beziehungen von DITIB Hessen zum DITIB-Bundesverband in Köln und zur türkischen Religionsbehörde Diyanet weiterhin grundlegende Zweifel und offene Fragen. Daher haben wir uns als staatliche Schulaufsicht entschieden, bis zur endgültigen Klärung dieser Fragen einerseits das bisherige Angebot strikt auf den jetzigen Bestand zu begrenzen und andererseits ein neues Unterrichtsangebot in alleiniger staatlicher Verantwortung ab der Klasse 7 an ausgewählten Standorten zu erproben.“

Erprobung eines neuen Unterrichtsangebots in staatlicher Verantwortung in der 7. Klasse

In der schulischen Praxis bedeutet dies: Der Religionsunterricht wird ausschließlich auf die bisherigen Standorte und auf die Jahrgangsstufen 1 bis 6 beschränkt. Gleichzeitig startet zum kommenden Schuljahr an den Schulen, die bereits bisher in der Sekundarstufe I bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB Hessen angeboten haben, im Rahmen eines Schulversuchs in der Jahrgangsstufe 7 die Einführung eines neuen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens vorgesehenen religiösen Bildungsangebots, das in alleiniger staatlicher Verantwortung eingerichtet wird. Hierfür können Lehrkräfte eingesetzt werden, die über eine Lehrbefähigung für die bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichte verfügen. „Die Einführung islamischer Religionsunterrichte war und ist richtig. Dies haben uns nicht nur die Gutachter, sondern auch Lehrkräfte, Eltern, Universitäten, Kirchen und Verbände unisono bestätigt. Mit der Entscheidung, einen neuen Unterricht in ausschließlich alleiniger Verantwortung des Landes ab der Jahrgangsstufe 7 zu erproben, möchten wir aufzeigen, wie dauerhaft Verlässlichkeit und Sicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden können. So können wir sämtlichen Diskussionen um eine mögliche Einflussnahme anderer Staaten die Grundlage entziehen“, erklärte Lorz weiter.

Das neue Unterrichtsangebot umfasst die Grundlagen des Islams, die islamischen Glaubensinhalte, die Geschichte, Kultur, Philosophie sowie die Ethik und damit die ganze Vielfalt des Islams. Die Inhalte tragen auf Basis der Religionswissenschaften zu einer fundierten religiösen Bildung und zur allgemeinen Verständigung bei. Bis zu den Sommerferien wird zudem ein Informationsaustausch mit muslimischen Organisationen sowie akademischen Institutionen stattfinden.

DITIB muss offene Fragen vollumfassend beantworten

  • DITIB Hessen muss darüber hinaus vor einer endgültigen Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit, die noch im Jahr 2019 fallen soll, u.a. zu folgenden Aspekten umfassend Stellung nehmen:
  • Auch nach der im vergangenen Jahr erfolgten Satzungsänderung bedarf es weiterer Klärung, in welcher Weise der DITIB-Bundesverband, indirekt die türkischen Religionsbehörde Diyanet und gegebenenfalls die türkische Staatsregierung Einfluss auf die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand von DITIB Hessen sowie auf die Durchführung der Mitgliederversammlungen nehmen können. Überhaupt muss die aktuelle und künftige Rolle des DITIB-Bundesverbandes sowie von Diyanet innerhalb des DITIB-Gesamtverbandes mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten weiter erörtert werden.
  • Des Weiteren bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Zusammensetzung der Kommission, die sich bei DITIB Hessen speziell um die Belange des Religionsunterrichts kümmert, und zur Qualifikation der Kommissionsmitglieder.
  • Außerdem bedarf es zusätzlicher Angaben von DITIB Hessen zur personellen, technischen und organisatorischen Ausstattung der Geschäftsstelle sowie dazu, wie weit die Schaffung flächendeckender Mitgliedsstrukturen (Mitgliedsregister) vorangeschritten ist und wann mit dem Abschluss dieses Prozesses gerechnet werden kann.

Abschließend erklärte der Kultusminister zur heutigen Entscheidung: „Für uns zählen bei der Beantwortung unserer Nachfragen konkrete und belegbare Ergebnisse. Anregungen, Vorschläge, Erwägungen und Planungen sind ebenso unzureichend wie Absichtserklärungen und Bemühungen, auch wenn diese ernsthaft und erkennbar sind. Hinsichtlich des Nachweises der Unabhängigkeit von DITIB Hessen geht es darum, bereits die bloße Möglichkeit einer unzulässigen Einflussnahme – soweit wie möglich – auszuschließen. Was die Beantwortung der Nachfragen angeht, so steht weiterhin DITIB Hessen in der Verantwortung. Werden diese Nachfragen nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet, läuft es darauf hinaus, die Zusammenarbeit mit DITIB Hessen noch in diesem Jahr endgültig zu beenden.“

 

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