Gericht: Kranken Asylbewerbern muss Therapie bezahlt werden

Estimated read time 1 min read
[metaslider id=10234]

 

 

Bücher zu Sozialgesetzen stehen auf einem Tisch. Foto: Caroline Seidel/Archiv

Erkrankte Asylbewerber haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme der nötigen Therapien. «Dies gilt, wenn es sich nicht um eine Bagatellerkrankung handelt und der Aufenthalt der bedürftigen Person nicht nur kurzzeitig ist», teilte das Hessische Sozialgericht in Darmstadt am Dienstag seinen Beschluss mit. Das Grundgesetz gewähre einen Leistungsanspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums, dazu gehöre die Gewährung von Gesundheitsleistungen. Ein aus Aserbaidschan stammender Mann, der an Hepatitis C erkrankt war, hatte beantragt, den Landkreis Fulda zur Kostenübernahme für die Therapie zu verpflichten. Dieser hatte die Übernahme mit der Begründung abgelehnt, bei Krankheiten müssten nur Leistungen auf niedrigem Niveau erbracht werden.

 

[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours