Kassel (ots) – Bei einer gemeinsamen Aktion der Autobahnpolizei Baunatal mit einem Vertreter des Amtes für Arbeitsschutz sind am gestrigen Sonntag, zwischen 10 und 18 Uhr, sechs Busse umfangreich auf ihre Verkehrssicherheit überprüft worden. Bei zwei der Busse wurden Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften festgestellt, wobei einem Busfahrer, der unter Drogen stand, die Weiterfahrt untersagt wurde.
34-jähriger Busfahrer unter Drogen und mit Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz
Auf der A 7 in Fahrtrichtung Süden fiel den Beamten, gegen 10:20 Uhr, ein Kraftomnibus auf, der, wie sich später herausstelle, aus Braunschweig kam und in Richtung Schwaben unterwegs war. Von dort sollte der Fahrer eine Personengruppe abholen und nach Magdeburg verbringen. Der Bus wurde zur Kontrolle an der Anschlussstelle Guxhagen von den Beamten auf den dortigen Autohof gelotst. Bei der Kontrolle wurden die Beamten auf das auffällige Verhalten des Fahrzeugführers aufmerksam, das zusammen mit durchgeführten Tests auf eine Drogenbeeinflussung hindeutete. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest verlief gleich auf mehrere Drogenarten positiv, weshalb der Fahrer die Beamten zwecks Blutentnahme zur Dienststelle begleiten musste. Weiterhin hatte er keine Fahrerkarte im digitalen Kontrollgerät eingelegt und konnte darüber hinaus auch keinen Dokumentationsnachweis der Kontrolldaten für die letzten 28 Tage vorlegen. “Der Fahrer muss sich nun wegen des Verdachts einer Drogenfahrt und zudem wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz verantworten”, so der Einsatzleiter der Autobahnpolizei, Polizeioberkommissar Martin Wartlik. “Auch auf den Halter des Busses, ein Unternehmer aus Braunschweig, wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zukommen, da er ebenfalls seiner Kontrollpflicht offenbar nicht nachgekommen ist.” so Wartlik weiter.
49-jähriger Fahrer zu lange hinterm Steuer; Unternehmer kommt Kontrollpflicht nicht nach
Auch der 49-jährige Fahrer eines Busunternehmens aus dem Schwalm-Eder-Kreis wurde um 14:30 Uhr auf der A 7, Höhe Kassel-Mitte, kontrolliert. Da er nicht genügend Ruhezeiten eingelegt hatte, musste er 50 Euro entrichten. Beim Auslesen des Fahrzeuges stellten die Beamten fest, dass auch der Unternehmer seiner Kontrollpflicht bezüglich des Kontrollgerätes nicht nachgekommen ist. Anstatt der einzuhaltenden Frist von 90 Tagen hatte er das Gerät seit dem Jahr 2011 nicht mehr kontrolliert. Er muss ebenfalls mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Polizeipräsidium Nordhessen
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