Ex-Verfassungsschützer: Ermittlungsverfahren eingestellt

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen hessischen Verfassungsschützer Andreas Temme eingestellt. Die Landtagsfraktion der Linken hatte ihm vorgeworfen, als Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben, und im März 2017 Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage gestellt. Laut einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 11. April an die Fraktion besteht kein hinreichender Tatverdacht.

Man akzeptiere die juristische Entscheidung, sagte ein Fraktionssprecher am Freitag in Wiesbaden. Die Linken blieben jedoch bei ihrer Einschätzung, dass Temme wissentlich gelogen habe.

Unterlagen bewiesen, dass der Verfassungsschützer in der Zeit vor den tödlichen Schüssen auf Halit Yozgat 2006 in Kassel dienstlich mit der NSU-Mordserie befasst gewesen sei. Im NSU-Bundestagsausschuss hatte Temme 2012 gesagt, die Taten seien dienstlich kein Thema gewesen.

Der damalige Verfassungsschützer war kurz vor oder während der Tat in dem Internetcafé gewesen – nach eigener Aussage aus privaten Gründen. Er geriet vorübergehend unter Verdacht. Der Mord wird dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zugeschrieben. In den Untersuchungsausschüssen beleuchten die Parlamente, ob in den Behörden bei den Ermittlungen zur NSU-Mordserie Fehler gemacht wurden. Der NSU flog 2011 auf.

 

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