Die Hauptverantwortlichen belangen

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Hessen – Im Kampf gegen nächtliche Verspätungslandungen am Frankfurter Flughafen mobilisiert Hessen den Bundesrat: Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir brachte am Freitag einen Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes in die Länderkammer ein. Danach sollen Bußgelder nicht mehr nur gegen einzelne Piloten, sondern gegen deren Fluggesellschaften verhängt werden können. „Eine solche Regelung würde uns sehr helfen, Missbrauch von Nachtflugregelungen einzudämmen“, sagte Al-Wazir. „Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Ausschüssen beraten und ich hoffe, dass der Bundesrat sich unserer Initiative anschließt und ein deutliches Signal an den Bundestag sendet.“  

Am Flughafen Frankfurt gilt zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr ein sechsstündiges Verbot geplanter Flugbewegungen. Verspätete Maschinen dürfen jedoch noch bis 24.00 Uhr landen, sofern die Verspätung sich nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Die Anzahl solcher Verspätungslandungen hat im ersten Halbjahr 2018 erheblich zugenommen; seitdem sinkt sie zwar wieder, liegt aber immer noch über dem Niveau früherer Jahre.     

„Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben.“

„In zahlreichen Fällen haben wir den Verdacht, dass die Verspätungen nicht auf äußeren Gründen, sondern auf einer zu engen Betriebsplanung der Airlines beruhen und damit Verstöße gegen das Nachtflugverbot darstellen“, erläuterte Al-Wazir. „Wir haben deshalb Bußgeld-Verfahren eingeleitet, können aber nach der jetzigen Gesetzeslage zuerst nur gegen die einzelnen Piloten vorgehen. Es wäre sachgerechter und vor allem wesentlich wirksamer, wenn wir die eigentlich Verantwortlichen direkt belangen könnten.“  

Der Minister wies darauf hin, dass sich der Großteil der nächtlichen Verspätungen auf wenige Fluggesellschaften konzentriert: „Dennoch: Dies ist keine Lex Ryanair. Auch andere Airlines zeigen auffällige Häufungen. Wir wollen verhindern, dass Nachtflugbestimmungen systematisch ausgenutzt werden. Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben.“

 

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