Diabetes-Bedarf: Was zahlt die Kasse?

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Wie oft bekommen Diabetes-Patienten ein neues Messgerät? Wie viele Teststreifen stehen ihnen pro Quartal zu? Für welche Hilfsmittel muss zugezahlt werden? Das Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber” erklärt, was die Kassen in Sachen Diabetes-Bedarf übernehmen.

Kassen haben Rabattverträge mit Geräteherstellern

Beispiel Blutzuckermessgeräte und Zubehör: Anspruch auf ein Messgerät, Stechhilfe, Teststreifen und Lanzetten haben entsprechend geschulte Diabetiker, die Insulin spritzen. Bekommen sie ein Gerät verordnet, müssen sie eines wählen, für das der Hersteller einen Rabattvertrag mit der Krankenkasse hat. Spätestens wenn das alte Messgerät defekt und die Garantie abgelaufen ist, bekommen Patienten ein neues Messgerät. Die Garantie beträgt zwei Jahre, je nach Hersteller auch länger.

Spritzt die Patientin oder der Patient kein Insulin, zahlen die Kassen für jeweils bis zu 50 Teststreifen nur in bestimmten Situationen – beispielsweise bei Krankheit. Für Typ-2-Diabetiker, die fixe Mengen spritzen, gibt es bis zu ca. 200 Streifen pro Quartal, bei intensivierter Insulintherapie rund 400 Streifen (Typ 2) bis 600 Streifen (Typ 1).

Arzt muss eventuell den Mehrbedarf begründen

Eine Insulinpumpe erhalten vor allem Typ-1-Diabetiker, die trotz optimierter intensivierter Insulintherapie die Therapieziele nicht erreichen. Manche Kassen zahlen nur Pumpen, mit deren Herstellern sie Verträge haben. Tipp: Bei Kassenwechsel vorab klären, ob man die bisherige Pumpe oder das CGM-System (Continuous Glucose Monitoring) behalten kann, was in der Regel klappt. Infusionssets stehen Diabetes-Patienten in der Menge zu, die sie benötigen. Wenn ein Betroffener eine Kanüle etwa alle zwei Tage wechseln muss, steht ihm die entsprechende Menge zu. Braucht der Patient mehr, muss der Arzt eventuell den Mehrbedarf begründen. Wenn Sie weitere Information benötigen, dann folgen sie einfach dem LINK

 

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OV von Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen

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