Schwalm-Eder-Kreis: 8 kg Pyrotechnik bei Durchsuchung sichergestellt
(ots)
Letzte Woche am Donnerstagabend hat die Kriminalpolizei Homberg die Wohnung eines tatverdächtigen Jugendlichen durchsucht und eine große Menge von selbst hergestellter Pyrotechnik sichergestellt.
Ins Visier der Ermittler des Kriminalkommissariat 10 der Kripo Homberg kam der 16-jährige Tatverdächtige aus dem Schwalm-Eder-Kreis, nachdem er bei einem Internethandel insgesamt 4 kg Magnesiumpulver bestellte. Der Internethandel informierte sofort die Polizei, nachdem das hauseigene Monitoring-Programm die brisante Bestellung erkannt hatte. Sofort wurde über die Staatsanwaltschaft Kassel beim Amtsgericht Kassel ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten insgesamt 8 kg selbsthergestellter Pyrotechnik mit erheblicher Sprengwirkung, die der Jugendliche an Silvester abbrennen wollte. Die sichergestellte Pyrotechnik wurde anschließend an die Sprengstoffsachbearbeiter des Hessischen Landeskriminalamtes übergeben. Den Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei kurz vor dem Jahreswechsel und dem Verkaufsstart für Feuerwerk Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Aus gutem Grund: Jedes Jahr verletzen sich Menschen durch die falsche Handhabung mit Böllern und Raketen.
Ausdrücklich warnt die Polizei davor, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise nicht geprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich. Auch wer Böller selber bastelt, macht sich gemäß dem Sprengstoffgesetz strafbar und begibt sich und andere in Gefahr. Viele selbst gebastelte Feuerwerkskörper können durch geringste Einwirkungen explodieren und schwere Schäden anrichten.
Weitere Tipps der Polizei sind:
- Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen.
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch sicher, daher soll die Gebrauchsanweisung gelesen werden.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die keine Mängel erkennen lassen.
- Blindgänger nicht wieder anzünden! Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
- Bei der Gemeinde informieren, wo das Böllern erlaubt ist.
- Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
- Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn von Raketen sein.
- Zum Abschuss von Raketen geeignete “Rampen” (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
- Feuerwerk nie in geschlossenen Räumen zünden!
Um den Feiernden mehr Sicherheit zu bieten, haben einige Kommunen mit der Polizei Sicherheitskonzepte entwickelt. Ein Teil dieser Konzepte sind Regelungen, wo etwa das Böllern verboten ist. Auch wird die Polizei Autofahrer verstärkt an Silvester kontrollieren, um Unfälle durch Trunkenheitsfahrten vorzubeugen.
Weitere mehrsprachige Informationen zum Thema “Sicherer Umgang mit Silvesterkracher” finden sie auf der folgenden Internetseite:
https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/silvesterkracher-sicherer-umgang-1/
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
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