Der Bundesrat hat einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur zugestimmt und so die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessert.
Demnach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und auch die Anschlussleitungen zu betreiben. Dabei werden 90 Prozent der Kosten vom Netzbetreiber und zehn Prozent vom Anschlussnehmer getragen.
Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.
Bundesrat fordert Verbesserungen für Gasspeicher und Netze
In einer begleitenden Entschließung wurde zudem festgestellt, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland spiele und die Bedeutung des umweltschonenden Energieträgers mittelfristig noch weiter zunehmen werde.
Der Bundesrat begrüßte daher die Vorhaben der Bundesregierung zum Ausbau der LNG-Infrastruktur, da sie die Versorgungssicherheit in der Bundesrepublik weiter erhöhen werde.
Von besonderer Bedeutung seien dabei auch Gasspeicher, betonte der Bundesrat. Er fordert daher zusätzlich Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur.
Zudem müsse der Ausbau des Gasnetztes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden, um auch in Zukunft der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden.
Bei den Ausbaumaßnahmen solle zudem darauf geachtet werden, dass die neuen Netze wasserstofffähig sind.
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