Peta erstattet Strafanzeige – Tierquälerei in Hunde- und Katzenzucht bei Querfurt aufgedeckt

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Halle / Querfurt / Stuttgart – Parasitenbefall, Krankheiten, Verhaltensstörungen: Undercover-Ermittlungen deckten jetzt das Leid von Elterntieren in einer Hunde- und Katzenzucht bei Querfurt auf. Die Betreiber der „Rassehundezucht“ geben regelmäßig ausgediente „Zuchttiere“ an Tierschutzvereine ab. Erst im September übernahmen Tierschützer sieben Hunde und zwei Katzen aus der Zuchtstätte. Sie alle waren verwahrlost und in schlechtem gesundheitlichen Zustand. Anzeigen beim Veterinäramt des Saalekreises brachten bislang nichts. Trotz mehrmaliger Kontrollen stellten die Amtsveterinäre keine Mängel fest. PETA liegen aktuelle Bilder, Zeugenberichte und tierärztliche Gutachten vor, die den schlechten gesundheitlichen Zustand der Tiere belegen. Daher hat die Tierrechtsorganisation nun wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen die Tierschutz-Hundeverordnung bei der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) Strafanzeige gegen die Züchter erstattet (Az: 974 Js 42962/18).

„Die uns vorliegenden Bilder und Zeugenaussagen legen nahe, dass in dieser Zuchtstätte jahrelang Hunde und Katzen unter starkem Parasitenbefall und Krankheiten gelitten haben und möglicherweise immer noch leiden“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Einige Tiere mussten große Schmerzen ertragen, weil sie scheinbar keinem Tierarzt vorgestellt wurden. Dass das Veterinäramt dort keine Mängel festgestellt hat, ist für uns unverständlich. Wir hoffen, dass durch unsere Strafanzeige nun hart gegen diese Züchter vorgegangen und das Tierleid dort endlich beendet wird.“

Die im September von Tierschützern übernommenen Vierbeiner litten unter massivem Floh-, Milben- und Wurmbefall, manche sogar an daraus resultierender Anämie und stark juckender Dermatitis. Bei einigen Hunden wurden Augen- sowie eitrige Gebärmutterentzündungen, Herzprobleme, Schilddrüsenerkrankungen und Allergien diagnostiziert. Sie waren außerdem extrem ängstlich. Auch Welpenkäufer beklagten sich über Parasitenbefall, Allergien und Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten der dort erworbenen Tiere.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Darunter fallen auch die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung.

 

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