Land schlägt weitere Maßnahmen für Luftreinhaltung in Frankfurt vor

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Hessen/FFM – Das Land Hessen hat heute fristgerecht seine Stellungnahme dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zugestellt. Hierbei geht es um die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden bezüglich der Luftreinhaltung in Frankfurt. In seiner Stellungnahme hat das Land neben den bereits bekannten Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Frankfurt, zusätzliche Instrumente aufgeführt. Das umfasst unter anderem die Einrichtung zusätzlicher Busspuren im Innenstadtbereich, die Ausweitung und Optimierung von Park & Ride-Flächen rund um das Stadtgebiet und die Einrichtung sogenannter Pförtnerampeln, die den Verkehrszufluss in die Stadt effektiver und effizienter regulieren. Diese Maßnahmen sind nach Auffassung des Landes notwendig, um ein flächendeckendes Fahrverbot für viele Dieselfahrzeuge in Frankfurt noch verhindern zu können, so wie es das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Urteil im September gefordert hat.

Das Land hat die Stadt Frankfurt über die einzelnen Vorhaben und die Prozessstrategie des Landes vor dem VGH unterrichtet. Sowohl das Land als auch die Stadt teilen die Meinung, dass diese Maßnahmen eine gute Grundlage sind, um flächendeckende Fahrverbote in Frankfurt zu vermeiden und eine Zulassung der Berufung am VGH zu ermöglichen.

Selbstverständlich sind die aus dem Wiesbadener Urteil geforderten Maßnahmen weiterhin Bestandteil für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Frankfurt. Zudem finden auch die Instrumente aus dem Konzept der Bundesregierung Anwendung, also die Hardwarenachrüstung für private Diesel-PKW, Nutzfahrzeuge und Busse. Diese wurden erst nach dem Urteil auf Druck der hessischen Landesregierung ermöglicht.

 

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