Soldaten gehen bundesweit spazieren…

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Die Impfpflicht bei der Bundeswehr stößt auf wachsenden Unmut. Nicht, dass es sie nicht schon vorher gab. Gerade alle Einsatzsoldaten wissen, wie schnell im Vorfeld eines Einsatzes noch die eine oder andere Impfung gemäß „neuster Sachlage“ fällig werden kann. Gern dann auch mal 2-5 auf einmal und natürlich mit Wiederholung dann  in den folgenden zwei Wochen.

Das kann und konnte so ein Einsatzkontingent schon mal ein paar Tage ausbildungstechnisch und in Vorbereitung auf den Einsatz mit hohen Impfausfällen „flachlegen“. Das wurde und wird dann als unschöner aber nötiger Kollateralschaden verstanden. Zumal auch nie jemand wirklich und ernsthaft zu Schaden kam und die verabreichten Impfstoffe „von der Stange“ kamen. Eben alle gesetzlich vorgeschriebenen Tests, Versuche, Langzeitstudien und Restfirlefanz durchlaufen haben, was bis vor zwei Jahren ein absolutes Muss gewesen ist.

Es wurden auch keine experimentellen Gentherapien mit Notfallzulassungen verimpft, die noch nicht einmal die klassische Definition von Impfstoff im medizinischen Sinn entsprechen. Und der verwaltungstechnisch begründete Befehl zur Impfung (Pflicht zur Gesunderhaltung) basiert auch auf der vorhandenen Definition von Impfstoff.
Man könnte sogar sagen, dass der Befehl so unrechtmäßig ist. Nicht weil er vorrangig rechtswidrig ist, sondern inhaltlich falsch und unbegründet ist, da die zu verimpfenden sog. „Impfstoffe“ nämliche keine so rechtsgültig definierten Impfstoffe gem. den eigenen Bw-Vorschriften sind. Und daraus folgend dann, dass der Befehl zum Impfen rechtswidrig wäre.

Und das gilt nicht nur für die Bundeswehr, sondern auch für die Polizei und andere Berufe, wo gewisse Pflichten für medizinische Maßnahmen ableitbar sind.

Natürlich greift dann hier zuerst einmal die aktuelle Rechtsauffassung, die dann schnell Befehlsverweigerung samt unschöner Folgen bis zur fristlosen Entlassung bereithält. Letztere dann mit Verlust aller Pensionsansprüche, wie viele Soldaten (z.B des KSK ; HIER) in anderen Rechtsbelangen erfahren mussten.
Natürlich steht der Klageweg offen und führte auch wie in all den Fällen des KSK (bis auf den Fall des Munitionshortens im Garten) zu gerichtlichen Korrekturen, die aber allesamt durch die Bundeswehr nicht anerkannt wurden und letztlich nun durch das BVG entscheiden werden.

Genau das wird dann auch hier bei all den Soldaten so geschehen, die die Impfung verweigern, entlassen werden und dann klagen. Und sie wissen das, was durchaus seitens der Bundeswehr auch so gewollt ist.

Nur hat sich hier die Judikative selbst ein Eigentor geschossen. Denn das BVG hat als erste und einzige Behörde für seine Prozesse die 2G plus plus Regel erlassen, womit letztlich Ungeimpften die vorgeschriebene direkte Anhörung vor Gericht unmöglich gemacht wird und selbst Anwälte nur vor Gericht erscheinen dürfen, wenn sie eben dieser Regel entsprechen.
Und das schränkt dann auch die freie Wahl des Anwalts ein, die auch rechtlich verbindlich ist.

Es gibt schon einige Soldaten, die sehen durch das o.g. Impfdefinitionsdilemma ihr Recht auf Widerstand gem. Artikel 20.4 begründet, was so FALSCH ist, solange der Rechtsweg offen steht.
Nur hat sich das höchste deutsche Gericht selbst aus dem Spiel genommen und durch die eigenen Regularien Ungeimpfte de facto vom Gericht ausgeschlossen. Man müsste sich also impfen lassen, wenn man gegen den mittelbaren Impfzwang klagen wollte…
Ergo ist nun eben nicht mehr der Rechtsweg offen, könnte man argumentieren.

Nun ist auch dieser Winkelzug nur auf dem Papier schön, denn das Recht zum Widerstand leitet sich zwar aus der Verfassung ab, ist aber letztlich dann nur für den „Sieger“ im Konflikt entscheidend.
Siegt der Widerstand, ist seine Auffassung neues Recht. Siegt der Staat, ist man Terrorist und im Gefängnis oder hängt am Ast.

Dazu kommt, dass es da keinen Antrag gibt, um sein Recht auf Widerstand ähnlich einem Antrag auf Fahrerlaubnis, quasi ex ante einzufordern. Wenn dem so wäre würden die zuständigen Stellen seit Jahren in diversen Anträgen untergehen.

Der Artikel im GG hat eigentlich keinerlei rechtliche Bewandtnis, die praktikabel wäre oder ist. Er soll ein drohender Finger an die Mächtigen sein, dass das Volk das Recht hat Unrecht von sich aus zu beseitigen, sollte der demokratische Rechtsweg gekappt werden.

Und daher die Panik der Legislativen, die sich die Judikative geradegebogen hat und nun ihre Exekutive nicht zu 100% hinter sich weiß. Denn am Ende steht und scheitert alles mit der Tatsache, ob die Exekutive mitmacht. Oder so einsatzbereit ist, um noch mitmachen zu können!

Und hier greift dann die Möglichkeit der für viele wahrnehmbare Grad der Einschüchterung durch Entzug der Arbeit und damit der Lebensgrundlagen bei offener gerichtlichen Klärung.
Ein anderes Wort könnte hier auch – gerade weil die Grundlagen dieser Befehle verwaltungsrechtlich fraglich sind – Erpressung lauten!

An der Stelle zählt also für jeden Einzelnen nicht das vorhandene Recht, oder der Anspruch darauf, sondern nur, welcher Argumentation er folgen will. Und das unter der Prämisse, dass eine „Impfung“ mit einer notfallzugelassenem Gentherapie durchaus tödlich sein kann und immense Risiken birgt, die niemals untersucht worden sind.
Eigentlich widerspricht diese Tatsache sogar dem Fürsorgeprinzip, da mögliche Schäden des Befehls nicht absehbar sind.

Dazu kommt eine Tatsache, die diesen Denkprozess nicht gerade fördert:

– Die Befolgung des Befehls schützt nicht vor Ansteckung
– Die Befolgung des Befehls schützt nicht vor der möglicherweise tödlich verlaufenden Erkrankung
– Die Befolgung des Befehls schützt nicht vor der Ansteckung anderer
– Die Befolgung des Befehls schützt nicht vor wiederholten Maßnahmen gleicher Art
– Der Befehl ist inhaltlich fragwürdig (Definition)
– Der Befehl ist ggf. verwaltungstechnisch anfechtbar.
– Der Befehl könnte aufgrund des experimentellen „Impfstoffes“ internationalem Recht widersprechen (Nürnberger Kodex).
– Der Booster ist eine modifizierte Version des notfallzugelassenen Impfstoffes und hätte eine eigene Zulassung haben müssen, die aber so nicht stattfand. Das wäre nur zulässig, wenn der Booster mit dem Wirkstoff der ersten und zweiten Impfung völlig identisch wäre. Nur sind diese nun wirkungslos, was dann auch den Booster wirkungslos machen würde. Damit würde der Grund für die befohlene Impfung fehlen, oder der Befel die Verabreichung eines Impfstoffes beinhalten, der noch nicht mal eine Notzulassung hat. Und das wäre in jeder Beziehung rechtswidrig.
– Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, da das BVG sich selbst aus dem Spiel genommen hat.

 

Wiki: Volkspolizei bei der letzten großen Aufgabe: der Öffnung des Brandenburger Tors…

Am Ende der DDR demonstrierten hunderte Mitarbeiter der Stasi an Montagen im Innenhof der Hauptverwaltung. Forderten Veränderungen.
Der Kommandeur der 7. Mot-Schützendivision in Dresden verweigerte den Einsatzbefehl  der Partei gegen die Spaziergänger.
Die Grenzöffnung erfolgte nicht auf Befehl, sondern weil die verantwortlichen Offiziere vor Ort die Rechtmäßigkeit der Öffnung für sich schlussfolgerten, neu definierten und durchsetzten.
Das Regime gab letztlich nach, weil es ohne große Teile der Exekutive nicht mehr handlungsfähig war. Und auch – das stellte sich dann nach der Widervereinigung heraus – weil sie vollkommen pleite waren. Das Ende also absehbar gewesen war.

Wenn also aktive Soldaten spazieren gehen, und heute der 30. Dezember ist ein ungünstiger Tag dafür, dann ist das ihr gutes Recht. Wie es das Recht eines jeden Menschen ist, bei solch unklaren Fakten, eine experimentelle Gen-Therapie als „Impfung“ abzulehnen.

Dass die Bundeswehr alles versucht, um diese Spaziergänge klein und unbedeutend zu halten, ist verständlich. Nur ist die Spaltung da. In der Gesellschaft, der Bundeswehr, der Polizei und auch in der Politik und vor Gerichten.
Manchmal geht die Spaltung mittig durch den Streifenwagen. Oder durch die Stube. Oder gar durch die eigene Familie.

Wenn man sich die Standorte ansieht, wo man spazieren gehen will, fällt auf, dass es sich mit absoluter Masse um Standorte handelt, wo sog. Kampftruppe stationiert ist. Wo der Soldatenberuf noch in der Schlammebene liegt (HIER). Wo die Truppen stationiert sind, die dann auch ggf. Exekutive spielen sollen, sobald – nicht wenn – erkennbar wird, dass die Freiwilligkeit so nicht mehr gegeben ist.

Und bei der Freiwilligkeit ist dabei zu hinterfragen, ob Geimpfte auch alle zu 100%  hinter ihrer „Impfung“ standen, einfach nur ihre Ruhe haben wollten oder sich gar dazu auch genötigt gefühlt haben. Letztere bilden einen in der Anzahl nicht zu unterschätzenden Prozentsatz, über den niemand redet. Der aber bekannt ist.

In der Truppe stehen zurzeit viele Ansprachen an. Tages- und Kasernenbefehle werden getippt. Memos verschickt und verlesen.
Dann sind da die „dienstlichen Hinweise in kleiner Runde“, die aus der „Spießrunde“ die Soldaten erreichen.

– man solle die ein oder andere Äußerung lassen
– man solle sich nicht verdächtig machen
– man solle sich außerdienstlich besser nicht mehr treffen um falschen Eindrücken zu begegnen
– Das Thema X und Y dürfen nicht mehr diskutiert werden, gelten als tabu; ähnlich der politischen Diskussion zu Thema A und B.
– man solle an seine Beurteilung denken!
– karrierebegründende Lehrgänge könnten bald nur für Geimpfte sein.
– der MAD achtet nun bewusst auf  alles um X, Y und Z.
– oder gar: der Kommandeur wünscht ausdrücklich…

 

Halten wir fest, dass gerade die deutsche Geschichte lehrt, dass Befehle zu befolgen nicht reicht. Nie gereicht hat (HIER).
Und daher auch eben die Deutschen ein Recht auf Widerstand haben (HIER). Und in einer Demokratie ist dieser Widerstand dann friedlich und fordert eher zum Dialog auf anstatt den Gegner an den Ast zu hängen.
Dieses Prinzip setzt aber Waffengleichheit voraus. Keine finanzielle Erpressung sowie neutrale und zugängliche Gerichte. Gern auch Expertengremien, die nicht parteipolitisch besetzt wurden oder per Lobbyarbeit – abseits von Recht und Gesetzt oder gar öffentlicher Kontrolle –  überhaupt erst implementiert wurden..  

Wo dann auch Presse und Medien Plattform für diesen demokratischen Dissens sind.

Bei Vorliegen solcher demokratischen Prämissen wäre das Wort Widerstand auch unangebracht. Völlig sinnlos und kaum denkbar. Weder in der Sache noch in der Theorie an sich.
Dann müssten Soldaten und Polizisten auch nicht „spazieren gehen“. Oder gar öffentliche Briefe schreiben. Oder ins Gefängnis…

Wie es scheint hat der Staat und Medien ein oder zwei Abzweigungen falsch genommen und wenig umfassend aber dafür einseitig etwas propagiert, was so falsch, unausgegoren und mitunter sogar sträflich naiv war. Von wissenschaftlich-neutral reden wir besser nicht.

Und nun marschieren Teile der Exekutive zunehmend dort, wo sie nicht hingehören mit. Eben auch, weil sie kritische und mündige Bürger sind. Deren Meinung mit Füßen getreten wird aber die eben die sein sollen, die für all den Rest den Kopf hinhalten sollen.

 

Schon mal die Legislative oder Judikative gesehen, wie sie Recht aus eigener Kraft umsetzt? Wäre bei Hausräumungen, im Clan-Milieu, bei Partyräumungen oder gar in AFG und Mali sicher sehenswert gewesen.

Was im Parlament als Disput nett und demokratisch aussieht, darf aber niemals als sichtbare Trennlinie die Exekutive erreichen. Die Truppe nicht spalten oder die Polizei im Streifenteam entzweien.

Doch genau dafür wird gerade gesorgt. Und das mit Nachdruck und einer Borniertheit, die nur noch bei allen Menschen mit Augen im Kopf weh tut.

IHR – WIR – ZUSAMMEN! – Bei der Flut ging das noch!

Die Spaziergänge werden zunehmen. Größer werden. Dann auch Forderungen stellen. Gern auch durch Leute vorgebracht, die das Vertrauen der Spaziergänger für sich gewinnen können. Das werden gewiss nicht die sein, die diese Spaziergänge nötig gemacht haben und Wendehälse werden gerade im Osten schneller erkannt, als anderswo. Und dann auch so behandelt.
Ergo wird sich das verselbständigen. Gewiss auch radikalisieren, sollten gewisse demokratische Gepflogenheiten unter den Tisch fallen. Dann fällt mehr. Viel mehr.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass auch unsere Regierung, wie damals die DDR, vor dem finanziellen Abgrund steht. Inflation, Blackouts und andere Kleinigkeiten Öl im Feuer der Erkenntnis sind, dass überall „Mist gemacht wurde“…
Sich Themen also verdichten und mitunter unlösbare Komplexe bilden.

Und hier wäre dann eine in sich geschlossene Exekutive wünschenswert, die als letzte rote Linie zwischen Volk und Verantwortlichen steht, das Recht aller schützt und allein dem Eide treu ihren Mann oder ihre Frau steht. Als Basis dafür, dass Demokratie nicht zum Bürgerkrieg verkommt.

 

In Bananenrepubliken gibt es immer eine Präsidentengarde, wie es bei römischen Kaisern immer eine Prätorianergarde gab. Und in letzterer gab es dann noch die kaiserliche Leibwache bestehend aus geramischen Ubiern aus der Region Köln, die so gut wie kaum Latein sprachen und daher als unbestechlich galten. –  Eigentlich…

Inzwischen fragt man sich, wann unser Parlament sich so etwas zulegt. Der zehn Meter breite und drei Meter tiefe Graben vor dem Bundestag zur Absicherung des Reichstages ist ja schon beschlossene Sache…

 

Auch:
Der Staatsdiener: Gehorsam oder besser doch nicht…? (nordhessen-journal.de)
Die Deutschen und ihr RECHT auf Widerstand – ein Überblick (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: MAD-Präsident muss gehen – Warum eigentlich? (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: Was stimmt nicht beim KSK? – Vielleicht nur der Verdacht? (nordhessen-journal.de)
Wie blöd sind wir eigentlich? (nordhessen-journal.de)
Corona Booster Impfung: Wo ist da ein Booster? – Im Widerstand dagegen? (nordhessen-journal.de)
G2-Regel führt zum Kollaps – weil Erpressung nach hinten losgeht (nordhessen-journal.de)
Warum gewinnen bedrohte Minderheiten immer Bürgerkriege? (nordhessen-journal.de)
Wer ist eigentlich alles ungeimpft? (nordhessen-journal.de)

 

Einen guten Rutsch!SIC!

 

 

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