Neue Hygienemaßnahmen im Einzelhandel, in Betrieben und sonstigen Einrichtungen

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Der Werra-Meißner-Kreis weist auf folgende neuen Hygienemaßnahmen im Einzelhandel, in Betrieben und sonstigen Einrichtungen hin:

  • Je angefangener Verkaufsfläche von 20 m² darf nur maximal eine Kundin oder ein Kunde in den Verkaufsraum eingelassen werden, also bei z.B. 800 m² Verkaufsfläche maximal 40 Kunden gleichzeitig.
  • Jede Kundin/jeder Kunde hat einen Einkaufswagen zu benutzen. Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist auf die maximale Kundenzahl zu begrenzen. Die Verkaufsstelle/Einrichtung kann auch andere gleich wirksame Maßnahmen ergreifen.
  • Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte ein solcher Mindestabstand im Einzelfall nicht gewährleistet werden können, ist die Kontaktzeit auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und darf 15 Minuten nicht überschreiten. Dies gilt auch für Kontakte des Personals untereinander und die Gestaltung von Arbeitspausen.
  • Mehrere Kassen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Kassen geöffnet werden. Dies gilt auch für den seitlichen Abstand zwischen den Kassenschlangen. Gleiches gilt für Theken.
  • Flächen mit häufigen Handkontakt – z.B. Türgriffe, Griffe (auch der Einkaufswagen), Handläufe – sind regelmäßig zu reinigen, mindestens jedoch arbeitstäglich. Wischreinigung mit Wasser und einem fettlösenden Reinigungsmittel ist ausreichend, d. h. Desinfektion solcher Oberflächen ist keine erforderliche Zusatzmaßnahme.
  • Alle Räumlichkeiten mit Fenstern sind mehrmals täglich zu lüften (Stoßlüftung über 10-15 Minuten).
  • Das Personal muss über eine Möglichkeit zum Händewaschen verfügen. Der Waschplatz ist zumindest mit einem Spender für Seife auszustatten. Einweghandtücher sind zu bevorzugen, ansonsten ist eine personenbezogene Nutzung der Handtücher sicherzustellen.
  • Die Maßnahmen der Alltagshygiene (Händehygiene, Husten- / Niesetikette) sind einzuhalten. Händeschütteln ist zu unterlassen.
  • Die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen sind gut sichtbar auszuhängen (Plakate/Flyer/etc. können über folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html).
  • Wartende Kunden vor der Verkaufsstelle sind zu veranlassen, einen angemessenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten
  • Die Betreiberinnen und Betreiber sollen auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hinwirken.

Werra-Meißner-Kreis


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