Coronavirus-Pandemie: BG BAU bietet Unterstützungsangebot

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(ots) Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 16. April 2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin vorgestellten Regeln zum “SARS CoV-2 Arbeitsschutzstandard”. Sie wird deren Umsetzung in der Baubranche aktiv unterstützen und stellt dazu umfangreiche Angebote zur Verfügung. Dies teilt die BG BAU mit.

Die vorgelegten Regelungen wurden vom BMAS gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Sie sehen Verhaltensregeln vor und geben Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen in den Betrieben oder zu Schutzausrüstungen.

In seiner Ansprache vom 16. April fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die vorgestellten zehn Regeln in die betriebliche Wirklichkeit zu übersetzen. Dabei sieht er insbesondere die DGUV sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gefordert. “Unsere Versicherten und unsere Mitgliedsbetriebe der Baubranche und der baunahen Dienstleistungen arbeiten seit Beginn der Coronavirus-Krise zum Teil mit Einschränkungen weiter. Die BG BAU sieht sich deshalb in einer besonderen Verantwortung”, sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. “Daher haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern geeignete Instrumente entwickelt und geben den Unternehmen und Versicherten die in dieser herausfordernden Situation erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für die Praxis an die Hand.”

Die BG BAU hat aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie veränderten Bedingungen und der damit verbundenen Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen an die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen zeitnah reagiert und umfassende Informationen, Leitfäden, Handlungsanleitungen und sonstige Informationen veröffentlicht. Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk wurde dabei um notwendige Maßnahmen und Hygieneanforderungen zum Schutz gegen das Coronavirus ergänzt. Die im SARS Cov-2 Arbeitsschutzstandard beschriebenen zusätzlichen Anforderungen werden in den Handlungshilfen der BG BAU bereits berücksichtigt.

Die Handlungshilfen fokussieren auf die Gewerke der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen und berücksichtigen auch Besonderheiten und Wechselwirkungen aus der Interaktion mit Dritten, wie zum Beispiel bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern oder bei der Tätigkeit von Servicehandwerkern im Kundendienst. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen werden die zusätzlichen Hygieneanforderungen berücksichtigt.

So wird auch gewährleistet, dass bereits in der Planungsphase und in der Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen alle erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und Hygiene-Maßnahmen berücksichtigt werden können.

Sämtliche Unterlagen werden kontinuierlich aktualisiert und stehen auf der Website der BG BAU www.bgbau.de/coronavirus zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 

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Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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