VhU zu den Arbeitsmarktzahlen in Nordhessen im April 2020.

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Kümpel: „Modernisierungsschub für Arbeitszeit auch über die Corona-Krise nutzen!“

Haus der Arbeitgeberverbände Nordhessen, Arbeitgeberverband HESSENMETALL Nordhessen, RA Jürgen Kümpel (Geschäftsführer, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Kassel. Eine Rekordzahl von Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet: Fast jeder dritte Betrieb in Hessen. Im Agenturbezirk Kassel liegen aktuell 5.012 geprüfte Anzeigen auf Kurzarbeitergeld für 70.244 Beschäftigte vor.

Gleichzeitig ist die Zahl der Jobsuchenden im Agenturbezirk Kassel (Stadt Kassel, Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis) im April um 2.093 auf 17.551 sprunghaft gestiegen. Das sind 13,5 Prozent mehr als im März und 19 Prozent mehr als im April 2019. Die Arbeitslosenquote liegt damit aktuell bei 6,1 Prozent.

“Der Arbeitsmarkt ist in weiten Teilen der Wirtschaft im Krisenmodus. Wir erleben aber auch in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft, dass Arbeit, Lernen oder der private Austausch umgestellt werden auf digitale Kommunikation, flexible Arbeitszeiten und Homeoffice. Dazu haben auch die befristet gelockerten Arbeitszeitregeln beigetragen. Diesen Modernisierungsschub müssen wir auch über die Corona-Krise hinaus für die dringend benötigte Flexibilisierung unserer Arbeitswelt nutzen”, erklärte Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) in Nordhessen.

Flexibler Arbeitseinsatz und Arbeiten von zu Hause sind für viele quasi über Nacht gekommen und stabilisieren das Wirtschaftsleben. Die Krise legt offen, was funktioniert und wo es Nachholbedarf gibt. „Damit die Pandemie nicht in ein Unternehmenssterben bisher nicht gekannten Ausmaßes übergeht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um überholte gesetzliche Arbeitszeitregeln zu modernisieren“, so Kümpel. In der Krise und danach müsse das starre deutsche Arbeitszeitrecht flexibilisiert werden. Richtigerweise sehe die Arbeitszeitverordnung seit dem 10. April befristet für einzelne Bereiche eine tägliche Höchstarbeitszeit von bis zu 12 Stunden, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von im Ausnahmefall über 60 Stunden sowie eine Absenkung der Ruhezeit – bei entsprechendem Ausgleich – auf neun Stunden vor. „Diese Erleichterungen aber bereits zum 31. Juli 2020 wieder auslaufen zu lassen, ist viel zu früh. Denn nach allem, was wir heute wissen, wird die pandemiebedingte Ausnahmesituation am Arbeitsmarkt leider noch deutlich länger dauern“, so der Geschäftsführer.

Auch nach der Krise müsse es bei wesentlichen Lockerungen der Arbeitszeit bleiben, die auf die gesamte Wirtschaft ausgedehnt werden müssten. Vor allem müsse die wöchentliche Höchstarbeitszeit bleiben. Per Tarifvertrag muss es möglich sein, die Ruhezeit von elf auf neun Stunden anzupassen und auf eine blockweise Unterteilung umzustellen.

„Schädlich wäre allerdings noch mehr gesetzlicher Zwang, wie der vom Bundesarbeitsminister vorgeschlagene Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice, zumal die Arbeitsorganisation in vielen Fällen dies gar nicht zulässt. Vielmehr müssen weiterhin die betriebsindividuell passenden Regelungen zu Homeoffice oder mobilem Arbeiten einvernehmlich zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer gefunden werden. Nur so entsteht die in einer digitalisierten Arbeitswelt dringend notwendige Flexibilität, um alle Aufträge und Kundenwünsche pünktlich und in hoher Qualität zu erledigen und die innerbetriebliche Zusammenarbeit hierauf auszurichten”, sagte Kümpel.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.


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