Alle Bewohnerparkberechtigungen, Schwerbehinderten-Parkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), deren Gültigkeit zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2020 abläuft bzw. bereits abgelaufen ist, werden bis zum 30. Juni verlängert. Das hat jetzt die Straßenverkehrsbehörde bekanntgegeben.
Diese Genehmigung beziehe sich aber ausdrücklich nur auf die vorgenannten Regelungssachverhalte. Sie gilt hingegen nicht für Handwerkerparkausweise und andere Ausnahmegenehmigungen.
Aufgrund der Corona-Lage bietet die Straßenverkehrsbehörde weiterhin keine öffentlichen Sprechzeiten an. Persönliche Vorsprachen in den genannten Angelegenheiten sind deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Neuanträge können aber jederzeit auf dem Postweg oder per E-Mail (mit angefügter pdf- Datei) gestellt werden. Die erforderlichen Formulare stehen im Internet unter www.kassel.de (Suchbegriff zum Beispiel Bewohnerparkausweis).
Die Straßenverkehrsbehörde ist täglich in der Zeit von 9 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 05 61-7 87-31 04 zur Klärung von Fragen und Anliegen zu erreichen. Im Bedarfsfall können Einzeltermine vereinbart werden.
documenta-Stadt Kassel
[metaslider id=20815]
+ There are no comments
Add yours