Peter Beuth und Dr. Rolf Müller rufen vor Jahreswechsel zum Vereinsbeitritt auf
Wiesbaden. Der hessische Sportminister Peter Beuth und Landessportbund-Präsident Dr. Rolf Müller rufen zum Jahreswechsel alle Hessinnen und Hessen zur Solidarität mit den Sportvereinen vor Ort auf. Wenn möglichst viele Menschen das Sportangebot in den Kommunen durch ihre Mitgliedschaft unterstützen, werde das Vereinswesen die Krise gut überstehen.
„2020 war auch für den hessischen Sport ein äußerst schwieriges Jahr. Die mehr als 2,1 Millionen Vereinsmitglieder in Hessen mussten durch die Corona-Pandemie viel hinnehmen und akzeptieren. Insbesondere die Sportlerinnen und Sportler konnten durch die notwendig gewordenen Einschränkungen nicht ihrer Leidenschaft nachgehen und hatten stark unter der Pandemie gelitten. Sie alle sind besonnen mit der Situation umgegangen und haben eine vorbildliche Haltung gezeigt. Ein herzliches Dankeschön möchte ich allen Ehrenamtlichen zurufen, die zum Teil unter schwierigen Bedingungen das Vereinsleben aufrechterhalten haben. Damit das Sportangebot in großen Umfängen vor Ort weiterhin angeboten werden kann, rufen wir insbesondere jetzt zum Jahreswechsel alle Bürgerinnen und Bürger ganz aktiv zum Vereinsbeitritt auf und bitten darum, von Kündigungen abzusehen. Wenn möglichst viele Menschen das Angebot vor Ort durch ihre Mitgliedschaft stärken, wird der Sport die Pandemie gut überstehen. Unsere Vereine und die vielen Ehrenamtlichen sind insbesondere in diesen schwierigen Zeiten auf große Solidarität und jedes einzelne Mitglied angewiesen. Eine Mitgliedschaft im Sportverein ist ein sehr guter Vorsatz für das bevorstehende Jahr 2021“, so Sportminister Peter Beuth.
Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen (lsb h) erklärte: „Alles, was unsere Gesellschaft ausmacht, beispielsweise das soziale Miteinander oder das Gefühl der Gemeinschaft, ist in diesem Jahr nahezu völlig zum Erliegen gekommen. Wir alle hätten uns dies anders gewünscht. Unser Dank gilt neben den Ehrenamtlichen, die bereits in den vergangenen Monaten tapfer durchgehalten haben, allen Vereinsmitgliedern, die ihrem Sportverein die Stange halten und allen Sponsoren, die in den Kommunen den Sport aktiv unterstützen. Mit einer Mitgliedschaft im Verein leisten die Bürgerinnen und Bürger nicht nur einen finanziellen Beitrag für den Sportverein. Sie stehen vielmehr für das tägliche Zusammenleben vor Ort ein und zeigen, wie wichtig ihnen dies ist. Bleiben Sie deshalb gerade in diesen schwierigen Zeiten ihrem Verein vor Ort treu“
Hessische Sportvereine rechnen aufgrund der Corona-Pandemie im Vergleich zu den Vorjahren mit einem stärkeren Mitgliederrückgang. In einer Vereinsumfrage des Landessportbundes Hessen, die über Sommer 2020 durchgeführt wurde, ging ein Drittel der Vereine hiervon aus. Besonders problematisch ist, dass aufgrund der notwendig gewordenen Einschränkungen eine Neumitgliedergewinnung schwierig ist, die traditionell Vereinsaustritte abfedert.
Die Hessische Landesregierung hat mit Aufkommen der Corona-Pandemie und den bereits im Frühjahr absehbaren Einschränkungen für den Sport eine Vielzahl von Hilfs- und Unterstützungsprogrammen auferlegt, um das Vereinswesen finanziell zu unterstützen und einen Beitrag für den Erhalt des vielfältigen Vereinswesens im Breiten- und Spitzensport in Hessen zu leisten.
Corona-Pandemie: Unterstützung des Breitensports
Gemeinnützige Sportvereine, die in Folge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können seit dem 1. Mai 2020 für ihren ideellen Bereich (also die eigentliche Vereinstätigkeit ohne einen möglichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie die selbstbetriebene Vereinsgaststätte) Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragen. Das Programm soll insbesondere kleineren hessischen Sportvereinen Abhilfe schaffen, finanziell weitestgehend unbeschadet durch die Krise zu kommen. In Hessen hatten seit Mai 2020 mehr als 540 Sportvereine einen Antrag auf Soforthilfe gestellt. Davon konnten 279 Anträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro bewilligt werden. 110 Anträge wurden abgelehnt. Weitere befinden sich derzeit in der Prüfung. Aufgrund der andauernden Einschränkungen wird das Land das Programm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ über das Jahr 2020 hinaus fortführen.
Corona-Pandemie: Unterstützung der Sportfachverbände
Darüber hinaus wurde ein Förderprogramm für hessische Verbände mit einem Gesamtvolumen von 5.0 Mio. Euro aufgelegt. Die 45 Fachverbände, der Landessportsportbund Hessen und nahestehende Institutionen, die besondere Aufgaben im Landesinteresse erfüllen, können ihre Anträge beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einreichen. Aktuell sind Anträge für dieses Programm in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro in der finalen Prüfung. Das Programm hat zum Ziel, die durch die Corona-Pandemie bedingten Gefahren für die Strukturen der Verbände zu erkennen und diesen zu begegnen. Unterstützungsbedarf für die Verbände entsteht insbesondere auch durch coronabedingt entgangene Einnahmen im Kontext des Betriebes von Bildungsstätten bzw. Sportschulen. Der späte Zeitpunkt wurde gewählt, um alle Schäden abzumildern.
Corona-Pandemie: Unterstützung des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports
Zudem wurde die reguläre Sportförderung der Hessischen Landesregierung durch die Corona-Pandemie durch ein bundesweit einmaliges Sonderprogramm ergänzt. Knapp 60 Nachwuchsleistungssporttreibende Vereine konnten aufgrund ihrer Qualifikation wie Zahl der Kaderathleten, Ligazugehörigkeit ihrer Nachwuchs-Mannschaften, Betreiben eines Nachwuchsleistungszentrums oder auch die Statuszugehörigkeit als Landesleistungszentrum bis zu 80.000 Euro beim HMdIS zu beantragen, um die Folgen der Corona-Pandemie zu lindern.
Bis heute haben über das Programm 29 Leistungssporttreibende Vereine ein Volumen von insgesamt knapp 1,35 Millionen Euro beantragt. Die Unterstützung trägt dazu bei, über viele Jahre aufgebaute Strukturen zu erhalten, die Arbeitsplätze von hochqualifizierten Trainern zu sichern und damit die Perspektiven hessischer Talente am Leben zu erhalten.
Darlehen zur Sicherung der Liquidität im Bereich des Profisports
Den Proficlubs und Kapitalgesellschaften in den obersten Ligen der Spielsportarten wurde darüber hinaus über ein Nachrang-Darlehen, das über die hessische WI-Bank abgewickelt wird, geholfen. Bis zu 20 Prozent des belegten Jahresumsatzes zum 31.12.2019 konnten die Clubs beantragen. Die Höchstfördersumme beträgt 500.000 Euro. Das Darlehen läuft über zehn Jahre und ist in den ersten drei Jahren tilgungsfrei. Das bisher gewährte Gesamtvolumen beträgt etwas über fünf Millionen Euro. Ohne die Gewährung des Darlehens hätte den aufgrund ihrer Leuchtturmfunktion so wichtigen Clubs im Sommer die Zahlungsunfähigkeit gedroht, da sämtliche Clubs seit Mitte März über keinerlei Umsatz mehr aus dem Spielbetrieb verfügen. Ein Systembruch des Profisports hätte insbesondere für den Nachwuchsleistungssport in Hessen unabsehbare Folgen gehabt.
Darüber hinaus war auch das Soforthilfeprogramm der Hessischen Landesregierung für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäfts- und/oder Zweckbetrieb zugänglich. Vereine mit einem wirtschaftlichen Bereich, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in diesem Bereich in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten waren, konnten bis zum 31. Mai 2020 Anträge auf Soforthilfe stellen. Von Juli bis September 2020 bestand auch in Hessen für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit, bei Corona bedingten Umsatzeinbußen im wirtschaftlichen Bereich das Überbrückungsgeld des Bundes zu beantragen.
Hintergrund:
Hessens Sportvereine zählen etwa 2,1 Millionen Mitglieder, die in den knapp 7.600 Vereinen des Landessportbundes organisiert sind. Die Hessische Landesregierung hat den organisierten Sport in Hessen 2020, unabhängig von Corona-Hilfsprogrammen, mit einem Volumen von rund 59 Millionen Euro unterstützt. Die Bandbreite der Unterstützung für insbesondere kleinere Vereine reichte von der Neuanschaffung von Sportgeräten, über die Sicherung des Trainings- und Spielbetriebes bis zur Förderung der Jugendarbeit.
HEL
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