Der sieben Tage Inzidenzwert im Schwalm-Eder-Kreis ist mit 51,67 über den kritischen Wert von 50 gestiegen. Somit steht die Corona-Ampel steht jetzt auf Rot und der Landkrise verschärft die Maßnahmen.
Schwalm-Eder – Gestern stieg der Sieben Tage-Inzidenzwert über 51,67 und somit liegt er über der kritischen Marke von 50. Daher musste der Landkreis die Maßnahmen verschärfen. Eine weitere Verschärfung wird bei einem Anstieg über 75 geschehen. Daher gelten ab heute folgende Maßnahmen.
- Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur noch mit maximal 100 Personen und private Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Personen – oder zwei Haushalten – stattfinden. Diese Anzahl wird auch für Feiern in privaten Räumen empfohlen.
- Mund-Nasen-Bedeckungen müssen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie Trauerfeiern und auch Sportveranstaltungen am eigenen Sitz- oder Stehplatz getragen werden (ausgenommen hiervon sind Kinder unter sechs Jahren oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).
- Gastronomische Betriebe müssen um 23 Uhr (bis 6 Uhr) schließen. Und: Der Konsum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.
- An besonders belebten Straßen und Plätzen besteht nun die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
- Außerdem sind ab sofort in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen auch während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen
Mit dieser Anordnung geht der Landkreis über die Anordnungen des Bundes hinaus und versucht somit die Dynamik des Verlaufes in Schulen und Bildungseinrichtungen einzudämmen. Zwar gibt es noch keine Infektionszahlen aus den Bildungseinrichtungen, doch Vorsicht ist hier die Mutter der Porzellan Kiste. Mit der Anordnung für die Schulen geht der Kreis über das hinaus, was das Land Hessen. Weitere Verschärfungen wird es ab einem Inzidenzwert von 75 geben. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. November, können aber auch abgeschwächt werden wenn der Sieben-Tages Inzidenzwert unter 50 sinken sollte.
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Original Content von: Schwalm-Eder-Kreis
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