Massive Verstöße gegen EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Echtpelz
Tierschutzbündnis stellt brisanten Report im EU-Parlament vor
Hamburg / Brüssel, 27. September 2017 – Die Kennzeichnung von Echtpelz laut EU-Textilkennzeichnungsverordnung für Textilprodukte wird in Europa nur sehr mangelhaft eingehalten. Dies zeigt ein brisanter Report, den die „Fur Free Alliance“ (Anti-Pelz-Allianz) heute im Europäischen Parlament vorgestellt hat. Die Tierschützer fordern die EU-Kommission auf, eine transparente, verbraucherfreundliche Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten in der EU zu beschließen. Laut Report waren in Deutschland 51 Prozent der Pelzwaren nicht korrekt gekennzeichnet. Schlusslicht ist Großbritannien mit 93 Prozent. Die Anti-Pelz-Allianz ist eine internationale Koalition von 40 Tierschutzorganisationen. In Deutschland sind die Stiftung VIER PFOTEN sowie der Deutsche Tierschutzbund Mitglied.
Thomas Pietsch, Wildtierexperte von VIER PFOTEN:
„In ganz Europa kaufen Konsumenten Echtpelz, ohne es zu wissen. Das ist nicht nur ein Tierschutzproblem, sondern auch Betrug am Verbraucher. Echtpelz muss endlich transparent gekennzeichnet werden: mit dem Namen der Tierart, der geografischen Herkunft des Fells und dem Hinweis, ob es sich um Fallenfang oder Käfighaltung handelt. “
Dr. Henriette Mackensen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund:
„Gerade bei billigen Kleidungsstücken vermuten Käufer fälschlicherweise, dass es sich nicht um echten Pelz handelt. Tatsächlich sind besonders im Billigpreissegment, sogar schon für 10 Euro, Produkte mit Echtfell im Handel, ohne dass Verbraucher sie als solche erkennen können. Das darf nicht sein und muss durch klare Kennzeichnungsregeln geändert werden.“
Tierschützer testen Pelzmode in ganz Europa
Recherchen im Einzelhandel an 667 Kleidungsstücken mit echtem Tierpelz in zehn EU-Ländern ergaben, dass in 68 Prozent der Fälle die erforderliche Kennzeichnung fehlte. In allen untersuchten EU-Staaten – Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Litauen, Österreich, Polen, Schweden, Tschechien – gab es klare Kennzeichnungsverstöße. Das Problem trat besonders im Billigpreissegment auf, speziell bei Echtpelzartikeln, die weniger als 50 Euro kosten.
Verwirrende EU-Vorgaben
Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (1007/2011) schreibt keinen eindeutigen Hinweis auf Echtpelz bei Pelzprodukten vor. Stattdessen verlangt die Textilkennzeichnungsverordnung lediglich, dass einige Artikel, die tierische Materialien enthalten, wie beispielsweise Echtpelz, Leder, Federn, Daunen und Knochen, den Wortlaut ‚Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs‘ tragen müssen. Wie die aktuelle Studie zeigt, sind viele Echtpelzprodukte nicht mit der Formulierung versehen. Durch Bezeichnungen wie „100% Acryl“ werden die Konsumenten in die Irre geführt. Darüber hinaus darf – da die Verordnung nur Textilien umfasst – eine breite Palette von Produkten wie Schuhe, Handtaschen und Schlüsselbundzubehör, die echtes Tierfell enthalten, gänzlich ohne Kennzeichnung im Handel angeboten werden.
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