Mann sucht Parkplatz – und nichts ist frei

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Man kennt das – da kommt man auf den letzten Drücker und faktisch alle Parkplätze sind belegt.

 Das Meeting müsste jeden Moment anfangen…ach da ganz vorn ist ja was frei.

 

Ach Mist – ist ja wieder so ein „doofer“ :

 

1) Frauenparkplatz oder ein

2) Frauenstellplatz oder

3) Mutter-Kind-Parkplatz oder gar ein

4) Behindertenparkplatz? oder so ein neumodischer

5) Parkplatz für Elektrofahrzeuge

 

 

 Ist doch egal, komm da park ich schnell.

 Nun die Frage an Sie:

 

 Ist es wirklich egal? Kann ich/ Soll ich/ Muss ich – Rücksicht nehmen?

 

Ehrensache, da park ich als gestandener Kerl nicht.

Aber wie sieht es rechtlich aus?

Dürfte ich – rein hypothetisch gesehen – doch dort parken?

Ist es wirklich verboten?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine Frauenparkplätze, Mutter-Kind-Parkplätze oder Familienparkplätze.

Alle Autofahrer sind bei der Parkplatzsuche gleichberechtigt.

Eine Ausnahme bilden jedoch Behindertenparkplätze!

 

Die Benutzung, Kennzeichnung und Anzahl unterliegt strengen Vorschriften.

 

Aber ACHTUNG:

Private Betreiber von Parkplätzen, Parkhäusern oder Stellflächen können spezielle Parkzonen für Frauen oder Familien ausweisen.

Frauenparkplätze befinden sich in der Nähe der Ausgänge oder Treppenhäuser, sind gut beleuchtet und videoüberwacht.

Die Rechtslage zum Frauenparkplatz ist eindeutig –  Männer, die sich auf diese speziell gekennzeichneten Parkplätze stellen, begehen keine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

Das Parken auf Frauenparkplätzen ist rechtlich nicht verboten und wird auch natürlich nicht vom Ordnungsamt kontrolliert.

Auch die sog. Mutter-Kind-Parkplätze sind wichtig.

Meist sind sie breiter als normale Parklücken, sodass auch Kinder in Sitzschalen bequem ein- und ausgeladen werden können.

 

Interessant wird es aber trotzdem:

Wer hier parkt verstößt unter Umständen gegen die Hausordnung des Parkhauses.

Der Betreiber „könnte“ in diesem speziellen Fall ein Hausverbot aussprechen.

Gehört haben wir von einem solchen Fall allerdings noch nie – denkbar wäre es trotzdem.

Beim Behindertenparkplatz oder Parkplatz zum Laden von Elektrofahrzeugen ist dahingehend schon oft abgeschleppt worden.

Da ist man rigoros.

 

Fazit:

Es ist einiges trotzdem erlaubt.

Trotzdem muss man das eben nicht machen und muss sich der ganzen Welt als A… präsentieren.

Die Mama mit der Babyschale in der Armbeuge und dem Kind an der anderen Hand  – wird es ihnen danken.

Auch Abends oder in der Dämmerung, liegen die Vorteile durch kurze Wege für die Frauen auf der Hand.

Familien mit Kindern oder Frauen, die nachts alleine unterwegs sind, werden es ebenfalls danken.

 

Das gleiche wünschen sich Männer doch auch für ihre eigene Mutter, Frau, Tochter   oder etwa nicht?

 

 

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