Letzte Chance, das Insektenschutzpaket noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen, vertan?

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Eigentlich sollte gestern der Bundesrat heute über Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PfSchAnwVO) abstimmen. Sie bildet gemeinsam mit dem Insektenschutzgesetz (ISG) das Insektenschutzpaket der Bundesregierung und soll den Insektenschwund und die Biodiversitätskrise bremsen. Ursprünglich sollten PfSchAnwVO und ISG den Bundesrat als Paketlösung passieren. Nachdem die CDU/CSU-Fraktion die Abstimmung zum ISG in der vergangenen Woche blockiert hat, war heute lediglich der Beschluss zur PfSchAnwVO vorgesehen. Nun ist jedoch auch diese Abstimmung im Bundesrat verschoben worden. Der NABU appelliert erneut an Bundestag und Bundesrat die dann letzte Chance vor der Sommerpause im Juni zu nutzen und das Insektenschutzpaket zügig auf den Weg zu bringen. 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlich ambitionierteren Zielen gestartet ist, droht nun sogar das abgeschwächte Insektenschutzpaket auf der Zielgeraden zu scheitern. Die Unionsfraktion sollte den Weg für das Insektenschutzgesetz im Bundestag endlich frei machen, und ihr Versprechen im Koalitionsvertrag einlösen, einen echten Beitrag zur Bekämpfung des Insektenschwunds zu leisten. Denn nur wenn das Insektenschutzgesetz den Bundestag passiert, hat das Insektenschutzpaket in dieser Legislaturperiode noch eine echte Chance.“ 

Auch über das Insektenschutzpaket hinaus fordert der NABU, den Einsatz von Pestiziden nicht nur innerhalb von Schutzgebieten, sondern in der gesamten Landschaft deutlich zu reduzieren. Dazu sind Programme zur Pestizidreduktion und zur Förderung der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung.  

Hintergrund zum Gesetzespaket  

Das Insektenschutzpaket beinhaltet erste konkrete Ansätze, den Insektenschwund und damit die Biodiversitätskrise zu bremsen. Es besteht aus dem Insektenschutzgesetz (ISG) und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwVO). Das ISG ändert Teile des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) und sieht vor, bestimmte Biozide in Schutzgebieten zu verbieten, artenreiche Grünlandflächen und Streuobstwiesen in die Liste der geschützten Biotope aufzunehmen und die Lichtverschmutzung zu reduzieren. Die PfSchAnwVO regelt den Ausstieg aus dem umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat und schränkt den Einsatz von bestäubergefährdenden Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden in Schutzgebieten sowie in der Nähe zu Gewässern ein. Dazu setzt die PfSchAnwVO auch auf freiwillige Maßnahmen.

 

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OV von NABU

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