«Kannibale von Rotenburg» bleibt auch nach 15 Jahren in Haft

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Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes steht im Landgericht in Frankfurt am Main. Foto: Frank May/Archiv

Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes kommt auch nach Verbüßung von 15 Jahren Haft nicht frei. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, wie es am Freitag mitteilte. Meiwes verbüßt seit 2006 eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen – der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt.

Das Landgericht Kassel hatte es abgelehnt, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Das OLG verwarf nun die Beschwerde, die Meiwes dagegen eingelegt hatte. Das Landgericht habe zutreffend angenommen, dass dem Verurteilten gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden könne, erklärte das OLG. Der Beschluss sei nicht anfechtbar.

 

 

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