Impfstellen Kassel: Boostern ab sofort nach 5 Monaten möglich

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Nach den Empfehlungen der STIKO sollen Auffrischimpfungen in der Regel sechs Monaten nach der letzten Impfung zur Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Abstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind, erwogen werden. Aufgrund der geschaffenen Kapazitäten durch weitere Impfstellen können sich daher ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in den Impfstellen der Stadt Kassel ohne Einzelfallprüfung nach fünf Monaten boostern lassen.
Außerdem empfiehlt die STIKO allen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, die Wirkung nach vier Wochen mit einem mRNA-Impfstoff als weitere Dosis zu optimieren.

 

Neue Impfstelle im Philipp-Scheidemann-Haus

Die Stadt Kassel eröffnet am kommenden Montag, 13. Dezember, eine weitere Impfstelle im großen Saal des Philipp-Scheidemann-Haus, Holländische Straße 74, 34127 Kassel. Die Tram-Haltestelle „Halitplatz/Philipp-Scheidemann-Haus“ ist quasi vor der Tür, ein großer Parkplatz direkt gegenüber.

 

Von montags bis samstags sind in allen Impfstellen der Zeit von 10 bis 18 Uhr Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen (Booster) kostenlos und ohne Terminvergabe in allen städtischen Impfstellen möglich. Die impfwilligen Personen erhalten durch das eingesetzte Sicherheitspersonal eine Wartenummer sowie eine geschätzte Auskunft, wann sie an dem Tag in etwa ihre Impfung empfangen. Damit soll ein „Schlangestehen“ vermieden werden.

 

Verimpft werden die mRNA-Impfstoffe von Moderna und BionTech.

 

Impfstellen in der Innenstadt:

  • Im Erdgeschoss des City‐Points am Königsplatz
  • Im Foyer des Jugendamts, ehemalige EAM-Hochhaus, Scheidemannplatz 1
  • Im Glasanbau der Wohnstadt GmbH auf dem Lyceumsplatz, Wolfsschlucht 18a (vorrangig für Personen ab 60 Jahre und älter)
  • Im großen Saal des Philipp-Scheidemann-Haus, Holländische Straße 74

 

Personalausweis, Krankenkassenkarte und bestenfalls Impfausweis mitbringen

Impfwillige sollten ihre Ausweispapiere und Krankenkassenkarte bei sich haben, möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert. Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann nicht vor Ort ausgestellt werden.

 

Geimpfte erhalten die QR-Codes der Erst- und Zweitimpfung postalisch 14 Tage nach Abschluss der Impfserie, wenn beide Impfungen bei den Impfstellen der Stadt Kassel erfolgten. Darüber hinaus können sich Geimpfte auch an die Apotheken wenden. Sie stellen den QR-Code für digitale Impfnachweise gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der Impfbescheinigung kostenfrei auch für die Auffrisch-Impfungen aus.

 

Für eine Auffrisch-Impfung müssen die vorhandenen Impfunterlagen (Impfausweis oder Impfbescheinigung) sowie der Lichtbildausweis und die Krankenkassenkarte mitgebracht werden.

 

Aktuelle Informationen zu Corona-Schutzimpfungen sind im Internet unter www.kassel.de/impfen zu finden.

documenta-Stadt Kassel


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