Flugbetrieb auf der Wasserkuppe kann wieder beginnen

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Unter veränderten Bedingungen – vor allem für ortsfremde Piloten – kann der Flugbetrieb am Flugplatz Wasserkuppe zum Frühjahr 2019 wieder aufgenommen werden. Darüber informiert das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Luftfahrtbehörde.

Nach dem tödlichen Flugunfall auf der Wasserkuppe im vergangenen Herbst hatte das Regierungspräsidium Kassel mit dem Flugplatzbetreiber während der winterlichen Betriebspause am Flugplatz weitere Optimierungsmaßnahmen vereinbart. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Anlage des Flugplatzes, als auch die Abwicklung des Flugbetriebs bereits bisher allen rechtlichen Anforderungen genügen. Allerdings, so teilt das Regierungspräsidium mit, können infolge der vorläufigen Bewertung des Unfalls Verbesserungen durch proaktive Maßnahmen erreicht werden, die konkret drei Bereiche betreffen:

  1. Die Schwelle der Start- und Landebahn im Osten wird noch deutlicher kenntlich gemacht. Vereinfacht gesagt soll Piloten, die aus Richtung Osten anfliegen,
    dadurch klar signalisiert werden, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu landen und innerhalb der vorhandenen Länge der Landebahn sicher auszurollen.
  2. Am westlichen Ende der Landebahn Richtung Landesstraße werden zusätzlich zwei Fangzäune errichtet. Diese dienen dem Zweck, Segelflugzeuge, die nicht rechtzeitig zum Stehen kommen, aufzufangen. Die Zäune werden in der Tiefe gestaffelt in einem Abstand von rd. 25 Metern so aufgestellt, dass nach der Berührung und ggf. dem Durchstoßen des ersten Zauns der zweite Zaun ein weiteres Auffangen bzw. Abbremsen ermöglicht.
  3. Besonders bedeutsam ist, dass ortsfremde Piloten motorgetriebener Luftfahrzeuge vor einer ersten Landung auf der Wasserkuppe künftig ein verpflichtendes Training mit einem Fluglehrer absolvieren müssen, der mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Dieses Training umfasst neben einer mündlichen und fliegerischen Einweisung mindestens drei Starts und drei Landungen. Piloten, die sich dem Verfahren erfolgreich unterzogen haben, sind danach berechtigt, zunächst für die Dauer von drei Jahren An- und Abflüge auf der Wasserkuppe durchzuführen. Die Berechtigung verlängert sich danach nur, wenn in den vorangegangenen drei Jahren mindestens drei weitere Starts und Landungen auf der Wasserkuppe erfolgt sind. Ortsfremde Piloten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind vom Flugbetrieb ausgeschlossen. Davon abweichend können Piloten, die nachweislich bereits heute diese Bedingungen erfüllen, zum Flugbetrieb zugelassen werden. Training und Flugerfahrung werden aufgezeichnet. Landeanfragen von Piloten, die nicht auf der zu führenden Liste erfasst sind, werden künftig abschlägig beschieden.

Diese Regelung wird innerhalb der kommenden drei Jahre auf ihre Eignung und Wirksamkeit hin überprüft.

Die Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium Kassel und der Flugplatzbetreiber sind überzeugt, dass Gefahren, wie sie sich durch den Unfall im Herbst 2018 gezeigt haben, durch diese Maßnahmen deutlich verringert werden können.

Der Flugbetrieb kann aufgenommen werden, sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind.

RP KASSEL


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