Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat”

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u.a. wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(ots)Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. April 2024) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2024

den syrischen Staatsangehörigen Ossama A.

in Essen durch Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Ihm werden zudem Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe dazu (§ 7 Abs. 1 Nrn. 3, 6, 9 und 10 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB) sowie Beihilfe zum Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ab Frühjahr 2011 ging das Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften. Zu letzteren zählte auch die ausländische terroristische Vereinigung “Islamischer Staat” (IS).

Ossama A. schloss sich spätestens im Juli 2014 in Syrien dem IS als Mitglied an. Er übernahm eine Führungsposition in der örtlichen IS-Religionspolizei (Hisba) und spielte eine zentrale Rolle bei der vom IS erzwungenen Inbesitznahme von Privathäusern in einer Ortschaft im Raum Deir ez-Zor sowie der Verwertung geplünderter Einrichtungsgegenstände und anderer Wertsachen. Zusammen mit einer von ihm befehligten Einheit beschlagnahmte der Beschuldigte bei mindestens 15 Gelegenheiten vor allem Gebäude. Diese dienten dem IS fortan zur Unterbringung von Kämpfern, als Büros oder Lager sowie in zwei Fällen als Gefängnisse für verschleppte Jesidinnen. Für die Einquartierung der IS-Kämpfer war maßgeblich der Beschuldigte zuständig. In einigen Fällen entwendete er Mobiliar aus den beschlagnahmten Häusern. Durch die Beschlagnahme der beiden zu Gefängnissen umfunktionierten Häuser unterstützte Ossama A. den IS bei der Versklavung und sexuellen Ausbeutung jesidischer Frauen und Mädchen. Dies war integraler Bestandteil des von der Vereinigung offen verfolgten Ziels der Vernichtung der jesidischen Religionsgemeinschaft. Zu einem der Gefängnisse besaß der Beschuldigte die Schlüssel und sorgte für die Verpflegung der Insassen.

Ossama A. wurde heute (11. April 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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