(ots) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die endlich zum 1. März 2021 in Kraft tretenden Vorschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte. Die neuen Vorgaben zur Kennzeichnung und Beschaffenheit sorgen für mehr Transparenz und schützen so Verbraucherinnen und Verbraucher vor Elektrogeräten, die durch einen zu hohen Stromverbrauch das Klima schädigen und den Geldbeutel mit hohen Stromkosten belasten. Die neuen Energieverbrauchs-Kennzeichnungsvorschriften gelten für Spül- und Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte, TV-Geräte sowie Computer-Monitore und Displays.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: “So sehr wir uns freuen, dass ab kommender Woche endlich praxisnähere Kennzeichnungsvorschriften für Elektrogroßgeräte gelten, so verbleibt doch ein bitterer Nachgeschmack. Über zehn Jahre hinweg haben Handel, Industrie und in deren Verlängerung das Bundeswirtschaftsministerium die für den Klimaschutz elementar wichtige klare Kennzeichnung des Energieverbrauchs verzögert. Und bei Pkw-Neuwagen verweigert der Bundeswirtschaftsminister seit drei Jahren die von der EU vorgeschriebene neue Kennzeichnung komplett. Die neuen Vorschriften für Elektrogeräte sind so nur ein erster Teilerfolg für den Verbraucherschutz. Sie sorgen nach jahrelangem Label-Chaos endlich für Transparenz. So können Verbraucherinnen und Verbraucher leichter eine bewusste Entscheidung für effiziente und klimafreundliche Produkte treffen. Verbraucherschutz funktioniert aber nur dort, wo er kontrolliert und durchgesetzt wird. Deshalb müssen die verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden endlich anfangen, die verschärften Effizienzanforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte zu überprüfen und festgestellte Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden.”
Die für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigste Verbesserung ist die Rückkehr zum einheitlichen Energielabel mit den Klassen A bis G. Der grüne Pfeil mit dem “A” steht für das effizienteste Gerät, der rote mit dem “G” für den größten Energiefresser. Die auf Druck von Industrie und Handel bis heute geltenden “grünen” Zusatzklassen bis zu A+++ gehören damit der Vergangenheit an. Ein bis jetzt in der besten Klasse A+++ eingestuftes Haushaltsgerät wird nun zurückgestuft und erhält eine deutlich schlechtere Effizienzklasse. Die Klasse A ist künftig den effizientesten und modernsten Geräten vorbehalten, damit Hersteller ihre Bemühungen für mehr Effizienz abbilden können. Auch die Produkte selbst müssen zukünftig höhere Effizienzstandards erfüllen.
Das neue Energielabel ermöglicht außerdem die Einschätzung des Energieverbrauchs anhand individueller Nutzungsgewohnheiten: Während auf dem alten Energielabel der jährliche Energieverbrauch angegeben wurde, erfolgen nunmehr die Angaben pro Nutzung.
Ab 1. März 2021 gibt es erstmals auch Anforderungen an die Gerätehersteller zur Verfügbarkeit von Ersatzeilen. Die nach fünf Jahren porös gewordene Dichtung oder ein defektes Scharnier sollen zukünftig nicht mehr dazu führen, dass ein Haushaltsgroßgerät aufgrund fehlender Verfügbarkeit derartiger Kleinteile nicht mehr zu gebrauchen ist.
Auch in der Werbung für Haushaltsgroßgeräte muss ab 1. März 2021 auf die Effizienz eines Produktes deutlicher hingewiesen werden. Schlechte Effizienzklassen wurden bislang im Kleingedruckten versteckt – das hat nun ein Ende: Die Schriftgröße der Effizienzklasse muss mindestens der Schriftgröße des Preises entsprechen.
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung: “Wir fordern den Handel und die Hersteller auf, die Änderungen fristgerecht umzusetzen und so endlich Klarheit und Transparenz für den Verbraucher zu schaffen. Die im März in Kraft tretenden Änderungen sind seit 2019 bekannt. Dies gilt sowohl für die Vorgaben bei der Bewerbung der Produkte im Online-Handel und in Werbeprospekten als auch für bereits in den Geschäften stehende Geräte.”
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OC von Deutsche Umwelthilfe e.V.
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