Autor: Sascha Rauschenberger
Momentan geistern Bilder durch die Medien, wo man sich fast schon höhnisch über die Rekrutierung russischer Soldaten freut. Gerne werden dicke und alte Soldaten gezeigt, die auf den ersten Blick schon kaum kriegstauglich erscheinen.
Dann auch Bilder, wo sich der übliche Schwund „vom Acker macht“ wenn es gilt „ruhm- und ehrenvoll für das Vaterland zu sterben“. Ein Ausdruck, der nicht aus dem Russischen übersetzt werden musste.
Dass es bei der Bundeswehr nicht besser aussieht, wenn Heimatschutzregimenter aus Reservisten zusammengestellt werden zeigen so manche Bilder…
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Reservisten eines Heimatschutzverbandes treten an…–
Dass die Bundeswehr ein Personalproblem hat, ist nicht erst seit der Diffamierung des KSK klar, denn hier wurde das Problem rein „ideologisch“ herbeigeredet und dann geradegebogen, sondern vor allem demographisch. Ich schrieb dazu vor Jahren schon einen eindringlichen Fachartikel, der die Fehlentwicklung beleuchtet hat.
Doch wie es scheint, war dieses Problem bei der Bundeswehr offensichtlich viel gravierender, als man kommunizieren wollte. Man nahm sogar zum Soldatenberuf völlig ungeeignete Bewerber an, sogar solche als Wiedereinsteller, die man als Wehrpflichtige schon aus psychologischen Gründen ausgemustert hatte, nur um Quoten zu erfüllen. Und das traf wohl ganz besonders auf Bewerber zu, die über sog. Mangelqualifikationen verfügen, also über berufliche Expertise, die die Bundeswehr dringend aus der Wirtschaft braucht und zum Teil nicht selbst ausbilden kann. Das sind zum Beispiel Klimatechniker, IT-Fachkräfte oder auch Drohnenmechaniker.
Alles Spezialausbildungen, die die Bundeswehr im Einsatz dringend braucht, und die kaum vorhanden sind. Vorhanden auch deshalb nicht, weil es keine Bewerber gibt, die dann auch gern mal in den Einsatz gehen würden.
Wenn man nicht selbst im Einsatz war, dann ahnt man nicht was für Gestalten dort herumlaufen, und das „sichere“ Feldlager nicht verlassen wollen… Auch so ein Umstand, der in der Bundeswehr totgeschwiegen wird.
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PRT Feyzabad in Afghanistan 2010–
Im Versorgungsbataillon 7 in Unna (HIER) wurde nun ein Fall bekannt, der allem, woran der Steuerzahler, Bürger oder auch Bewerber glauben könnte, den Boden dessen entzieht, wo Rechtstaatlichkeit abseits des Kadavergehorsams nötig gewesen wäre. Der jeden Bewerber nachdenklich machen sollte. Wie auch aktive Soldaten, die an eine Weiterverpflichtung denken.
Bei der Impfung besteht für Soldaten eine Duldungspflicht, wie auch erst kürzlich höchstrichterlich festgestellt wurde. Gerade und besonders auch, um die Einsatztauglichkeit von Soldaten zu gewährleisten. Zu solchen Einsätzen gibt es in der Regel ein komplettes Impfprogramm, das in seinem Umfang und der Güte regelmäßig zu Nebenwirkungen aller Art führt.
Zur Duldungspflicht berichteten wir:
Bundeswehr / Corona: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Impfpflicht für Soldaten – Rabenspiegel
Es ist immens wichtig, dass beim engen Zusammenleben so vieler Menschen in einer Kaserne und besonders im Einsatz, dass eine Grundimmunisierung gegen vorherrschende Infektionskrankheiten da ist. Daher auch der richterliche Entscheid, der richtig ist.
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Nur im Vorliegenden Fall, kann er nicht richtig sein, da all diese Punkte so nicht zutreffen und bewusst und schuldhaft durch die Bundeswehr verursacht bzw. herbeigeführt wurden, die zur Ablehnung der Impfung durch den erkrankten Soldaten führten.
Aufgrund seiner schon vor der Wiedereinstellung bekannten psychischen Erkrankung auch durch ihn abgelehnt werden musste, da seine andauernden Angstzustände ein anderes Verhalten eigentlich ausschließen. Dennoch wurde gegen ihn wegen Gehorsamsverweigerung eine Disziplinarstrafe in Höhe von 1800,- Euro verhängt und ein staatsanwaltschaftliches Verfahren nach Wehrstrafgesetz eingeleitet. Und das, obwohl ein DU-Verfahren anhängig ist, dem stattgegeben wurde und der sein Ausscheiden aus der Bundeswehr herbeiführen soll. Abschließend muss erwähnt werden, dass der Soldat seit November 2021 krank zu Hause weilt und am Dienst gar nicht mehr teilnimmt…
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Der Soldat, ein Unteroffizier, diente als Wehrpflichtiger von 1.7.1991 – 28.8.1991, wurde dann für zwei Jahre zurückgestellt und 1993 dann als dienstuntauglich (Tauglichkeitsgrad T5) ausgemustert.
2016 wollte er aber unbedingt wieder in die Bundeswehr, wurde im Karrierecenter Köln vorstellig und absolvierte die umfangreichen Prüfungen.
Auch die 25 Jahre zurückliegenden psychischen Probleme wurden nochmals untersucht und der euphorisch auftretende Mann wurde eingestellt.
Unnütz zu erwähnen, dass die Bundeswehr zu diesem Zeitpunkt – auch im Angesicht der eskalierenden Situation in Afghanistan – Probleme hatte überhaupt Bewerber zu gewinnen, die über eine dieser Mangelexpertisen verfügten. In diesem Fall die Fähigkeit Drohnen warten zu können, was in AFG extrem wichtig war.
Schon in der erneuten Grundausbildung und der Unteroffiziersschule begannen die alten Probleme wieder aufzutreten. So stark, dass man ein DU-Verfahren gegen ihn einleiten, ihn aus der Bundeswehr entfernen, wollte.
Dem widersprach der Soldat. Er wollte das durchstehen. Wollte dienen. Wollte seine Pflicht tun.
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Manchmal ist trotz allem erkennbaren Willen die dauerhafte Untauglichkeit für den Beruf sofort zu erkennen… Bei psychischen Erkrankungen ist das schwieriger.–
Nur scheiterte er immer wieder an der Realität des Berufs an sich. Seine Erkrankung wurde sogar immer schlimmer.
Was folgte war eine Odyssee von Untersuchungen, Bewertungen, dienstlichen/kameradschaftlichen Gesprächen und Vorhaltungen sowie Krankschreibungen. Er durfte weder an Übungsplatzaufenthalten noch an Einsätzen teilnehmen. Und so er überhaupt noch im Dienst war, war er kaum dienstfähig.
Das führte dann zu Mobbing, da seine Kameraden seine Aufgaben mitübernehmen mussten. Zusätzliche Dienste (z.B.: Manöver, Einsatz, Wachen…) und Pflichten übernehmen mussten. Das verschärfte die Isolation und verschlimmerte das Krankheitsbild aus Angstzuständen bis hin zu dem Wunsch nun auszuscheiden.
Dazu wählte er 2018 den KDV-Antrag, der ihm als Kriegsdienstverweigerer de facto die unmittelbare Entlassung garantieren würde.
Durch einen erneuten Motivationsschub, der bei der Erkrankung immer wieder kam und abnahm, zog er diesen Antrag ein paar Wochen später wieder zurück. Spätestens ab da, war wohl in der Kompanie jedes Verständnis für den Soldaten im freien Fall.
Er vertraute sich Standortgeistlichen an, die intervenierten, aber über Jahre passierte nichts. Seine Anträge auf heimatnahe Verwendungen (Dienstorte) wurden abgelehnt. Eine hinzugezogene Psychotherapeutin kündigte bei der Bundeswehr und „orientierte sich um“. Eine Ersatztherapie wurde nicht gestellt.
2020 erfolgte dann ein erneuter Versuch mit einem DU-Verfahren den Soldaten aus der Bundeswehr zu entlassen. Er widersprach und die Bundeswehr scheute in letzter Konsequenz die Durchsetzung der Entlassung aufgrund der offensichtlichen, dauerhaften und medizinisch attestierten Dienstuntauglichkeit.
(Anm: Hier muss man wissen, dass die Hürden einen Soldaten aus dem Dienst zu entlassen rechtlich/bürokratisch so hoch liegen, dass Vorgesetzte sich scheuen hier in ein juristisches Wespennest zu greifen und womöglich in jahrelange Prozesse verwickelt zu sein. Ich war als Reservist 2009 einmal in einem solchen Fall involviert, wo die Entlassung in der Probezeit an fünf Werktagen scheiterte, die die Bundeswehr aber zur Bearbeitung des vom Soldaten selbst(!!) gestellten Antrags gebraucht hätte… So dauerte es dann sechs weitere Monate!)
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Feldpostamt Kabul 2006
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Ohne psychologische Behandlung, mit weiterem Druck, kaum Lösungsmöglichkeiten egal welcher Art und mehreren Versetzungen, wurde der Unteroffizier dann Ende 2021 KzH (heimkrank) gestellt.
Im Februar 22 beantragt dann die 3./VersBtl 7 Unna auf Wunsch des Soldaten die erneute Einleitung eines DU-Verfahrens. Der Mann war am Ende seiner Kraft. Suizidgedanken kamen auf.
Das komplizierte, mehrstufige und auch zyklische Verfahren nahm seinen labyrinthartigen bürokratischen Lauf. Zog sich hin. Ärzte mussten von der Schweigepflicht entbunden werden. Alles wurde natürlich schriftlich abgewickelt und wenn etwas fehlte, ruhte das Verfahren. Zog sich so hin, obwohl alle Beteiligten nur einen Wunsch hatten; den Unteroffizier zu entlassen.
Der Soldat nahm nicht mehr am Dienst teil, war zu Hause und wartete auf das Ergebnis.
Dann musste wohl irgendwer irgendwo festgestellt haben, dass der Soldat noch nicht gegen Covid geimpft worden ist. Ergo erging im Juni 22 der Befehl sich impfen zu lassen. Vier Monate nach dem DU-Antrag, der bis dato noch nicht abschließend bearbeitet ist.
Dieser Befehl versetzte den psychisch labilen und völlig verunsicherten bis verängstigten Soldaten in Panik. Er fürchtete an den Nebenwirkungen zu versterben oder Schaden zu nehmen, sodass er seine Familie nicht mehr versorgen könnte; selbst zum Pflegefall werden könnte.
Eine Befürchtung, die viele hatten und auch in Unna zu Problemen insgesamt im Bataillon führten.
Er verweigerte den Befehl. Auch in Anbetracht, dass sein DU-Verfahren schon läuft, er nicht am Dienst teilnimmt und daher auch keinen gefährdet. Dass er auch aufgrund seines Krankheitsbildes eine übersteigerte Angst hat, vergaß er zu erwähnen.
Ein ihn begutachtender Truppenarzt riet ihm sogar sich Impfen zu lassen, um die Angst zu überwinden…
Es wurde eine Disziplinarbuße in Höhe von 1800,- Euro verhängt. Zusätzlich wurde der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben.
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Wer hilft?–
Zu diesem Zeitpunkt wandte sich der Soldat an die Redaktion, die dann eine Presseanfrage an das Bataillon richtete, die bis dato unbeantwortet geblieben ist.
Da ich wusste, dass der Kommandeur eine Bataillons sehr viel auf dem Schreibtisch hat, auch nicht immer über alles in ausreichender Tiefe informiert sein kann, rief ich beim Kommandeur des VersBtl 7 an und fragte explizit nach, ob dieser Fall hier den Kriterien hinsichtlich dienstlichem Zweck, pädagogischem Nutzen und Sinnhaftigkeit noch erfüllt. Ob vielleicht ein Irrtum vorliegen könnte. Man versprach das zu prüfen, da auch die Presseanfrage unbekannt war…
Die Prüfung ergab nun, dass der Soldat impffähig wäre, die Maßnahmen OK wären – auch weil sonst andere auf den Trichter kommen könnten, dass so zu machen(!) – und der Befehl zur Impfung wiederholt wurde. Man sonst ein weiteres Disziplinarverfahren gegen den psychisch kranken Soldaten führen werde.
Man sagte ihm sogar, dass man das so lange machen würde, bis er sich impfen lassen würde.
Und diese Herangehensweise ist sogar mit dem Recht zu vereinbaren. Würde ich sogar selbst so handhaben, wenn der Fall nicht wie hier beschrieben liegen würde.
Da hätte ich als Kommandeur den Fall bis zur Entlassung ruhen lassen, so er denn nie wieder am Dienst hätte teilnehmen müssen. Gründe dafür hätte ich reichlich herbeizaubern können. Wenn ich gewollt hätte. Man wollte aber nicht!
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IHR – WIR -ZUSAMMEN: im Ahrtal der Leitgedanke der gemeinsamen Anstrengung in der Not zusammen zu stehen.–
Inzwischen ist vieles von dem, was Corona rechtlich möglich gemacht hat auf dem Prüfstand von Wissenschaft, Recht und Politik. Jens Spahn versucht sein Comeback mit einem Buch, wo er meint, dass wir uns gegenseitig viel zu verzeihen hätten.
Psychisch kranke Menschen, ohne feststellbaren dienstlichen und/oder pädagogischen Zweck vorsätzlich und unnötig zu kriminalisieren ist aber unentschuldbar!
Besonders dann, wenn die Bundeswehr aufgrund ihrer eigenen Unfähigkeit geeignetes und diensttaugliches Personal zu besorgen hier klar erkennbar die Hauptverantwortung trägt. Wo Offiziere im Vorfeld zu bequem und zu zögerlich waren ein notwendiges DU-Verfahren durchzusetzen. Auch im Hinblick auf den Schaden für die Bundesrepublik Deutschland einen Mann beschäftigen zu müssen, der aus gesundheitlichen Gründen keine Gegenleistung erbringen kann, obwohl er will. Allein dafür sollten Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Gegen die Vorgesetzten.
Dann sollte einmal sehr kritisch hinterfragt werden, wen die Bundeswehr denn noch so alles in Uniformen steckt, die letztlich ungeeignet sind ihre Aufgabe auch unter Einsatzbedingungen zu erfüllen. Allein um Quoten zu erfüllen und aus einer Bewerberauswahl heraus, die zunehmend untauglich für den Wehrdienst ist. Trotz aller Herabsetzungen von physischen und psychischen Voraussetzungen der letzten Jahre. Auch hier wären disziplinare Ermittlungen angebracht.
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Wir lachen über die russische Armee und mussten einen Tag nach dem Einmarsch der Russen in die Ukraine vom Inspekteur des Heeres, General Alfons Mais hören, dass die Bundeswehr nicht einsatzfähig ist. Plötzlich und unerwartet.
Wenn wir uns vorliegenden Fall ansehen, dann ist das weder unerwartet noch plötzlich. Es ist auch nicht nur individuell auf den Soldaten bezogen, sondern das System an sich ist nicht in der Lage geeignete und notwendige Maßnahmen herbeizuführen, um Einsatzbereitschaft insgesamt zu gewährleisten.
Es ist ein alleinig verwaltungstechnisches Handel zu beobachten, wo Verantwortung weitergeschoben oder negiert wird. Wo Bürokratie logisches Denken ad absurdum führt und auch auf Nachfrage keine eigene geistige Flexibilität erkennbar wird. Oder werden kann und darf!
Aus diesem Grunde ist auch die Materiallage nicht besser. Viel zu lange haben Generäle, Generalstabsoffiziere und Spitzenbeamte Karriere machen können. Indem sie vorgaben Soldaten zu sein und sich ein System aufgebaut haben, wo sie glänzen können ohne wirklich verantwortlich zu sein.
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General Alfons Mais, der als Inspekteur des Heeres am 24.2.22 das Heer als nicht einsatzbereit erkannte…–
Einer solchen Armee hier zusätzliche Bewerber für Einsätze zuzuführen ist wie Lämmer zur Schlachtbank zu führen. Es ist ja noch nicht einmal sichergestellt, dass die nötige Ausnahme von der Regel, tatsächlich auch als solche erkannt wird.
Vielmehr ist es zur Regel geworden für das Einfärben genehmer ppt-Vorträge und das signalhafte Erreichen von Quoten so ziemlich alles zu nehmen, was nicht denken oder schnell genug nein sagen kann.
Man kann nur hoffen, dass im Büro der Wehrbeauftragten hier mehr Verständnis gezeigt wird. So der Soldat eine Eingabe gemacht hat. Die Redaktion wird unabhängig davon dem Büro der Wehrbeauftragten diesen Artikel zukommen lassen.
Wenn die Bundeswehr es nötig hat psychisch kranke und kurz vor dem Ausscheiden stehende Soldaten zusätzlich zu drangsalieren, dann muss das innere Gefüge der Truppe durch den Impfbefehl wohl stark zerrüttet sein. So stark, dass wohl Exempel notwendig sind. Leider haben diese aber in unserem Rechtssystem nichts verloren. Schon gar nicht gegen kranke Menschen.
So kann nur jedem abgeraten werden, eine Bewerbung als Soldat bei der Bundeswehr ins Auge zu fassen. Zumindest so lange nicht, bis diese Institution wieder das ist, was sie einmal war: eine Bürgerarmee auf dem Boden von Tatsachen, Notwendigkeiten und auch Recht! – SIC!
Auch:
Bundeswehr: 100 Milliarden aber das Personal fehlt… – (nordhessen-journal.de)
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und schon älter:
Bundeswehr liefert fehlerhafte Waffen in die Ukraine – Rabenspiegel
Bundeswehr: Afghanistan – war es das wirklich alles wert? – (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: Was stimmt nicht beim KSK? – Vielleicht nur der Verdacht? – (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: Mali wird wie Afghanistan enden – (nordhessen-journal.de)
Rheinmetall: der neue Kampfpanzer KF51 PANTHER – Rabenspiegel
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Als Interessenverband für alle Einsatzveteranen ist der Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V. (HIER). Er ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für alle Kameraden, die Hilfe brauchen. Es wird jedem, sofort und professionell geholfen werden, der durch seinen Dienst für die Bundesrepublik Deutschland zu Schaden kam.
Wir bitten unsere Leser um Spenden für die gute Sache und hoffen auf breite Unterstützung für die Kameraden!
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Hier auch mein Artikel dazu:
Keiner bleibt allein: Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V. – (nordhessen-journal.de)
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