Beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2024: +25,9 % zum Vorjahresmonat

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  • 26,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im 1. Quartal 2023
  •   4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im 1. Quartal 2023

WIESBADEN – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2024 um

25,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im April 2024 hatte sie um 28,5 % gegenüber April 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

DESTATIS | Statistisches Bundesamt

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