Amt empfiehlt: Hecken im Winter zurückschneiden

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Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Hecken, Büsche und Bäume so zu schneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Darauf weist das städtische Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hin – und rät, jetzt tätig zu werden.

Denn ein Heckenschnitt im Winter könne verhindern, dass die Pflanzen in der Wachstumsperiode allzu schnell und weit in die Gehwege bzw. den Straßenraum hineinwachsen. Bei diesem Rückschnitt sollte aber gleich der jährliche Zuwachs eingeplant werden. Denn aus Rücksicht auf Brutvögel darf man von März bis Oktober nur vorsichtige Formschnitte vornehmen. Trotzdem entbinden die aus Gründen des Vogelschutzes geltenden Einschränkungen die Grundstückseigentümer nicht von ihren Verpflichtungen.

Im Interesse aller – beispielsweise auch derer, die mit Kinderwagen, mit Rollator oder auch im Rollstuhl unterwegs sind – wird das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weiterhin darauf achten, dass die Bürgersteige frei bleiben. Wer der Aufforderung zum Rückschnitt von Gehölzen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme rechnen.

Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist Ralf Kanngießer unter der Telefonnummer 0561/787-6229 der richtige Ansprechpartner bei der Stadt Kassel. // documenta-Stadt Kassel


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