Tierschützer feiern erste Katzenschutzverordnung in Baden-Württemberg

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Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen im Rems-Murr-Kreis hat im April die erste kommunale Katzenschutzverordnung in Baden-Württemberg verabschiedet. Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V. und sein Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund e.V., begrüßen dies ausdrücklich und gratulieren dem Tierschutzverein Berglen, der maßgeblich zur Einführung der Verordnung beigetragen hat.

„Nur mit einer Kastrationspflicht für alle Katzen mit „Freigang“ kann es gelingen, das Elend von frei lebenden Katzen langfristig zu beenden“, betont Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Baden-Württemberg. „Wir freuen uns außerordentlich, dass Berglen sich hier mit in der Verantwortung sieht und die Tierschützer mit dem Problem der vielen kranken und unterernährten Straßenkatzen nicht mehr länger allein lässt. Wir hoffen, dass bald noch weitere Gemeinden in Baden-Württemberg dem Beispiel folgen.“

„Zahllose frei lebende Straßenkatzen, die ausgesetzt wurden oder Nachkommen von zurückgelassenen Hauskatzen sind, kämpfen täglich um ihr Überleben – und pflanzen sich dennoch immer weiter fort“, berichtet Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nur wenn man das Problem an der Wurzel packt und alle Katzen mit Freigang sowie die Straßenkatzen kastriert sind, haben wir eine echte Chance das Katzenelend langfristig zu beenden. Solange es keine bundesweit einheitliche Kastrationspflicht gibt, setzen wir daher auf die Signalwirkung aus den Kommunen, die wie Berglen mit gutem Beispiel voran gehen.“

Am 9. April hatte der Gemeinderat von Berglen einstimmig die Verabschiedung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Zuvor hatte der Tierschutzverein Berglen die Notwendigkeit einer solchen Regelung sehr anschaulich anhand von Zahlen und erschreckenden Bildern von leidenden Straßenkatzen in der Region verdeutlicht. Die Verordnung soll mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Demnach müssen ab 1. Januar 2020 alle privat gehaltenen Katzen mit „Freigang“ kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Katzen, die nicht gekennzeichnet sind und folglich dem Anschein nach keinen Halter mehr haben, lässt der Tierschutzverein Berglen kastrieren, wenn sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem Einfangen doch noch der Katzenbesitzer meldet.

 

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