Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland 2017 bei 21 %

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15.03.2018

Wiesbaden – Im Jahr 2017 blieb der allgemeine Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – also der unbereinigte Gender Pay Gap – im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 18. März anhand fortgeschriebener Ergebnisse mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,59 Euro 21 % weniger als Männer (21,00 Euro). 

Nach wie vor bestehen dabei deutliche Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern. Der unbereinigte Gender Pay Gap ist im früheren Bundesgebiet im Jahr 2017 um einen Prozentpunkt auf 22 % gesunken, während er in den neuen Ländern mit 7 % unverändert blieb. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich ein langsamer aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap.

Entwicklung des unbereinigten Gender Pay Gap
Jahr Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder
%
2017 21 22 7
2016 21 23 7
2015 22 23 8
2014 22 24 9
2013 22 23 8
2012 23 24 8
2011 22 24 7
2010 22 24 7
2009 23 24 6
2008 23 24 6
2007 23 24 6
2006 23 24 6

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2014 vor. Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen im Jahr 2017 weitgehend dieselben sein. Demnach sind die wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap unterschiedliche Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. 

Durch die genannten Ursachen können rund drei Viertel des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten erklärt werden. Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6 % weniger als Männer.

Hier muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen. 

Methodische Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden. 

Weiterführende Informationen zu dem auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2014 berechneten Gender Pay Gap finden sich im WISTA-Aufsatz: Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap lassen sich hier abrufen. 

Angaben zum unbereinigten Gender Pay Gap in den EU-Mitgliedsstaaten sind in der Eurostat Datenbank abrufbar.

Weitere Auskünfte gibt:
Frauke Mischler,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 28 77,
Kontaktformular 

 

Quelle: destatis.de

 

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