(ots) “Mit den Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.” Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin. Er betonte: “Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.”
Nicht nachvollziehbar ist für Reinhardt die in dem heutigen Beschluss enthaltene Opt-out-Regelung für Bundesländer, die sich im April noch nicht an den Impfungen in den Praxen beteiligen wollen. “Auch wenn die Impfstoffmengen im Moment noch begrenzt sind, sollten alle Arztpraxen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, zumindest für besonders gefährdete Patientengruppen separate Impfsprechstunden anbieten zu können. Gerade für ältere Patienten wäre ein Impfangebot bei ihrem vertrauten Hausarzt und in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld eine echte Alternative zu dem Besuch eines möglicherweise weit entfernten Impfzentrums.”
Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. “Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten”, so der BÄK-Präsident.
Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind”, so Reinhardt.
[metaslider id=20815]
OC von Bundesärztekammer
+ There are no comments
Add yours