Zensus 2022: Kassel zählt – auch auf Sie!

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Wie viele Menschen leben in der Stadt Kassel? Wie wohnen sie, welcher Arbeit gehen sie nach? Und: Ist der vorhandene Wohnraum und die Plätze in unseren Schulen, Kindertagesstätten und Altersheimen der Bevölkerungszahl und ihrer Entwicklung angemessen?

Die Basis für Planungen der Daseinsfürsorge sind Daten, die beim bundesweit durchgeführten Zensus 2022 gesammelt und anonymisiert ausgewertet werden. Ab dem 15. Mai 2022 sollen per Zufall ausgewählte Kasseler Haushalte dazu Auskunft geben und Fragen beantworten. Jeder Haushalt, der ausgewählt wird, erhält eine schriftliche Information dazu. Die zur Befragung ausgewählten Personen sind dann zur Auskunft verpflichtet. Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet.

 

Für diese Erhebungen vor Ort sucht die Stadt Kassel Ehrenamtliche. Sie sollen nach gründlicher Schulung rund sechs Wochen lang die Befragungen gegen eine lukrative Aufwandsentschädigung unterstützen. Weitere Informationen dazu unter https://www.kassel.de/buerger/stadtgesellschaft/zensus-2022/zensus-inhalt/taetigkeit-erhebungsbeauftragte.php.

 

Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner einzeln befragt werden – im Gegenteil: Bundesweit nehmen nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um Ungenauigkeiten in den Melderegistern festzustellen.

 

Auch geht es darum, Daten zu erheben, die nicht in Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit. Eine der Fragen des Fragebogens lautet zum Beispiel: „Bitte ordnen Sie den Betrieb, in dem Sie arbeiten, einer Branche/einem Wirtschaftszweig zu.“ Dann folgen zur Auswahl zum Beispiel Handel, Gewerbe, Verwaltung oder Dienstleistung.

 

Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Die Ergebnisse des Zensus sind unter anderem Grundlage für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen. Von diesen wiederum hängt ab, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder‐ und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen.

 

Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben und gebeten, über einen Online‐Fragenbogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung bzw. ihres Wohngebäudes zu machen.

 

Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende des Jahres 2023 vorliegen. Weitere Informationen sind im Internet unter www.kassel.de/zensus verfügbar.


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