Weniger Gefangenen-Transporte in Hessen

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Die Zahl der Gefangenen-Transporte in Hessen ist im Jahr 2017 zurückgegangen. Die Justizvollzugsbehörden und die Polizei waren insgesamt mit 11 936 Einzel- und Sammeltransporten im Einsatz, wie Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf Anfrage der SPD-Fraktion im hessischen Landtag in Wiesbaden berichtete. Im Jahr zuvor belief sich die Zahl noch auf 12 490 Transporte.

Die Polizei war dabei für 7459 Verlegungen oder Vorführungen zu Gerichtsterminen in Strafsachen sowie den Transport aus den Gerichten in die Gefängnisse zuständig. Die Justizvollzugsbehörden kamen nach Angaben der Ministerin 4059 Mal im Jahr 2017 zum Einsatz. Dazu gab es 418 Gefangenensammeltransporte. Kühne-Hörmann wies jedoch darauf hin, dass die Zahl der Einzeltransporte deutlich höher liegen könnte, da nicht alle Justizvollzugsanstalten in Hessen diese Zahlen erfassen.

Nach den zwischen den Bundesländern geregelten Vorschriften ist die Justizverwaltung vor allem für die Durchführung von Sammeltransporten sowie von Einzeltransporten zuständig, wenn es sich nicht um besonders gefährliche Häftlinge handelt. Die Polizei ist in der Regel für die Fahrten zu Gerichtsterminen in Strafsachen verantwortlich, die außerhalb des Inhaftierungsortes der Gefangenen liegen oder für die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt – vorausgesetzt, es ist kein Sammeltransport etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines gefährlichen Gefangenen möglich.

 

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