Was tun gegen Herkulesstaude und Nilgans

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Das Hessische Umweltministerium hat heute das in Hessen entwickelte und von allen Bundesländern genutzte „Anhörungsportal“ im Internet gestartet. Bürgerinnen und Bürger sowie auch Verbände und sonstige Betroffene können sich dort bis zum 19. November unter www.anhoerungsportal.de über geplante Maßnahmen gegen sogenannte „invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten“ informieren und zu einzelnen Maßnahmen Stellung nehmen.

Anlass für die Anhörung ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zum Schutz von heimischen Pflanzen- und Tierarten vor „invasiven“ Arten. Bereits zum zweiten Mal hat die EU Tier- und Pflanzenarten aufgelistet, die als „invasiv“ gelten und die Schäden verursachen können. Manche dieser Arten sind in Deutschland schon seit Jahrzehnten verbreitet, etwa die Herkulesstaude, die auch Riesen-Bärenklau genannt wird. Die Herkulesstaude wurde aus wirtschaftlichen Gründen bereits im 19. Jahrhundert nach Europa eingeführt. Die Pflanze gilt vor allem als problematisch, weil die Berührung der Pflanzen in Verbindung mit Sonnenlicht schwere, verbrennungsartige Hautreaktionen hervorrufen können. Die EU-Listung von Arten als „invasiv“ hat aber in erster Linie negative Auswirkungen auf die Biodiversität, also auf die Artenvielfalt, im Fokus. Damit man in Schutzgebieten, wo heimische Arten von invasiven Arten stark bedrängt werden, besser eingreifen kann, haben alle Bundesländer gemeinsam auf Grundlage einer EU-Verordnung Maßnahmen gegen die Arten entwickelt. Neben der Herkulesstaude und der Nilgans findet die Anhörung noch zu weiteren von der EU gelisteten Arten statt, unter anderem auch zu Bisam, Marderhund, Nilgans und Drüsigem Springkraut.

 

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